Daten
Kommune
Kerpen
Größe
26 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 168.07
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
18.04.2007
Stadtrat
X
02.04.2007
Bemerkungen
24.04.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
56. Änderung Flächennutzungsplan "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im Stadtteil Kerpen.
hier: Aufstellungsbeschluss zum Änderungsverfahren gem. § 2 BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007
HhSt.: 1.610.4145
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt
Kerpen beschließt:
Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren zur 56. Änderung
Flächennutzungsplan "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im Stadtteil Kerpen
des
das Aufstellungsverfahren für die 56.Änderung des FNP "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im
Stadtteil Kerpen.
Das Plangebiet der 56. FNP- Änderung liegt am nördlichen Ortsrand von Kerpen. Es wird im
Süden begrenzt durch die Philipp-Schneider-Straße, im Westen durch einen Fußweg nördlich
Fortsetzung Beschlussentwurf:
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
des Schulzentrums, im Norden durch die Straße Auf dem Bürrig (K 17) und im Osten durch
die Erfttalstraße (L 122) sowie die Sindorfer Straße (K 47).
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses
Beschlusses ist, im Maßstab 1 : 5000 zu entnehmen (siehe Anlage 1).
Planungsziel für die 56. FNP- Änderung ist es, in Verbindung mit der Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplan das Planungsrecht zu schaffen für die Errichtung von
großflächigen Einzelhandelbetrieben (zwei Bereiche nördlich und südlich der Sindorfer Straße
K 47 „Am Falder“ und „Auf dem Bürrig“) mit dazugehörigen Parkplätzen und Anlieferung sowie
ergänzenden Nutzungen. Hierfür ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Bei der Änderung
des FNP bleiben die Darstellungen der öffentlichen Grünfläche (Jüdischer Friedhof) sowie die
Fläche für Gemeinbedarf (Polizei) unberührt.
Die das Planungsgebiet tangierenden Verkehrsflächen der L 122 (Erfttalstraße) werden,
soweit erforderlich, in die FNP- Änderung einbezogen. In diesem Bereich ist eine
Neuanbindung der K 47 geplant. Hierdurch wird sichergestellt, dass die angrenzenden
Verkehrsflächen so weiterentwickelt werden können, dass sie der zukünftigen verkehrlichen
Entwicklung durch das Vorhaben gerecht werden und die Erschließung gesichert wird. Die
Haupterschließung in Richtung Innenstadt soll zukünftig direkt über eine neue Anbindung an
die L 122 erfolgen. Bis zur öffentlichen Auslegung wird daher ein Verkehrsgutachten
erarbeitet, dessen Empfehlungen in die Bauleitplanung übernommen werden.
Basis für alle weiteren in diesem FNP-Verfahren festzusetzenden Darstellungen ist das
Einzelhandelskonzept der Stadt Kerpen.
In diesem Konzept werden für den Bereich „Am Falder/Auf dem Bürrig“ drei unterschiedliche
Sondergebiete benannt:
SO 1 : Ergänzungsbereich zum zentralen Versorgungsbereich
Zu den hier zulässigen Nutzungen ist festzustellen, dass in Abstimmung mit der Bez.-Reg.
Köln eine Ansiedlung außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches (in der Innenstadt) nur
zulässig sein sollen, wenn die geplanten Nutzungen in der Stadt unterrepräsentiert sind und
wegen ihrer Großflächigkeit nicht in der Innenstadt angesiedelt werden können.
SO 2 : Zentraler Nahversorgungsbereich
Bei der Ermittlung von evtl. zusätzlichen Verkaufsflächen im Bereich Nahversorgung sind die
Festlegungen des Nahversorgungskonzeptes der Stadt Kerpen zu berücksichtigen.
Nur eine ggf. verbleibende „Restkaufkraft“ kann für die Standort Am Falder/ Auf dem Bürrig“
angerechnet werden.
Des Weiteren sind hier bestehende Rechte der Betreiber des Kaufland zu berücksichtigen.
SO 3 : sonstiges Sondergebiet
Hier sollen der nicht zentrenrelevante Einzelhandel sowie sonstige gewerbliche Nutzungen
(z.B. Autohaus, Hotel…) zulässig gemacht werden.
Zu Beginn des Planungsprozesses besteht bereits ein „Vorläufiges Nutzungsschema“, in dem
die geplanten Einzelhandelsnutzungen (nahversorgungs-, zentren- und nicht zentrenrelevante
Sortimente) mit ergänzenden Nutzungen (z.B. Hotel/ Waschstraße/ Gastronomie) sowie die
Erschließung dargestellt sind. Im nächsten Verfahrensschritt erfolgt eine Konkretisierung der
Entwürfe der Bauleitplanung zu einem städtebaulichen Entwurf, der Bestandteil des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird. Im FNP ist bis zur öffentlichen Auslegung die Art
der baulichen Nutzung darzustellen; hierzu gehört neben dem Sondergebiet – SO auch die
maximal zulässige Verkaufsfläche für den Standort.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorlage 168.07
Seite 2
Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Beschlussvorlage 168.07
Seite 3
MAßNAHME:
56. Änd. des FNP „Am Falder/ Auf dem Bürrig“
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
Einmalkosten
---
Ausgaben
---
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
---
Einrichtungskosten
---
Personalkosten (bauleitplanung)
2.500 €
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
2.500 €
Einnahmen
---
Zuschüsse
---
Beiträge
--gesamt: ----Aufwand netto:
---
Folgekosten:
---
Ausgaben
---
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
---
Schuldendienste/Zinsen
---
Abschreibung
---
Personalkosten
--gesamt
Einnahmen
-------
Zuschüsse
---
Gebühren
--gesamt
Beschlussvorlage 168.07
---
Seite 4
Begründung:
1.
Planungsanlass
Planungsanlass ist die Absicht eines Vorhabenträgers, auf den überwiegend
landwirtschaftlich genutzten Flächen des Plangebietes großflächige Einzelhandelsbetriebe
mit der zugehörigen Infrastruktur sowie ergänzenden Nutzungen (z.B. Hotel/ Waschstraße/
Gastronomie) zu errichten.
2.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Kerpen. Die äußere
verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist durch die K 17, K 47 sowie L 122 bereits
vorhanden. Im südöstlichen Teil des Plangebietes befindet sich bereits ein großflächiges
Nahversorgungszentrum (Kaufland); westlich davon bestehen die neu errichtete
Polizeistation sowie das Schulzentrum mit den zugehörigen Sport- und Grünanlagen.
3.
Ziel und Zweck der Planung
Wesentliche Zielvorstellung der Planung ist es, den zentralen Versorgungsbereich des
Hauptortes Kerpen entsprechend den Empfehlungen des Einzelhandelskonzeptes (Stand:
März 2007) funktional zu stärken und räumlich weiter zu ergänzen. Dieses soll an einem
Standort geschehen, der für die örtliche Bevölkerung gut erreichbar ist und eine
städtebaulich sinnvolle Entwicklung des nördlichen Ortsrandes ermöglicht.
Es erfolgt daher gemäß § 24 a (2) LEPro folgende Darstellung hierzu im
Flächennutzungsplan:
• SO 1
-Zentraler Nahversorgungsbereich
• SO 2
-Ergänzungsbereich zum Zentralen Versorgungsbereich
• SO 3
-Sonstige Sondergebietsnutzungen
Die städtebauliche Feinsteuerung von Art und Maß der baulichen Nutzung erfolgt im
Rahmen der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bis zur
öffentlichen Auslegung.
Darüber hinaus werden die Flächen des bestehenden großflächigen Einzelhandelsbetriebs
(Kaufland) in den Geltungsbereich der FNP- Änderung aufgenommen. Der FNP stellt
hierfür derzeit gewerbliche Baufläche dar. Auf dieser Grundlage wurde seinerzeit ein
Bebauungsplan aufgestellt (Art der baulichen Nutzung: Gewerbegebiet; nur Geschäfts-,
Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig; III bis VI Vollgeschosse), der am 01.02.1974
rechtskräftig wurde. Für diesen Bebauungsplan gilt die BauNVO 1968. Im Zuge einer
Anpassung an die städtebaulichen Entwicklungsziele der Stadt Kerpen wird für diesen
bestehenden Standort ebenfalls ein Sondergebiet dargestellt. Die Gesamtverkaufsfläche
für den Standort „Am Falder/ Auf dem Bürrig“ unter Einbeziehung des Kaufland- Standortes
kann erst bis zur Offenlage der Bauleitplanung (FNP/ B-Plan) auf der Grundlage der
Tragfähigkeitsuntersuchung definiert werden.
Die Anfrage gemäß § 32 Landesplanungsgesetz („Anpassung der Bauleitplanung“) bei der
Bezirksregierung Köln erfolgt zeitnah auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses.
Beschlussvorlage 168.07
Seite 5
4.
Verfahren
PA
geplant
18.04.07
Rat
geplant
24.04.2007
B.d.B.
TÖB
Aufstellungsbeschluss
Frühzeitige Beteiligung
Offenlagebeschluss
Offenlage
Satzungsbeschluss
Anlagen
Anlage 1 :
Anlage 2 Anlage 3 -
Lageplan
FNP- Darstellung: Bestand/ Planung
Erläuterung zum Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage 168.07
Seite 6