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Beschlussvorlage (56. Änderung Flächennutzungsplan "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im Stadtteil Kerpen. hier: Aufstellungsbeschluss zum Änderungsverfahren gem. § 2 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
26 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (56. Änderung Flächennutzungsplan "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im Stadtteil Kerpen.
hier:  Aufstellungsbeschluss zum Änderungsverfahren gem. § 2 BauGB) Beschlussvorlage (56. Änderung Flächennutzungsplan "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im Stadtteil Kerpen.
hier:  Aufstellungsbeschluss zum Änderungsverfahren gem. § 2 BauGB) Beschlussvorlage (56. Änderung Flächennutzungsplan "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im Stadtteil Kerpen.
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hier:  Aufstellungsbeschluss zum Änderungsverfahren gem. § 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: TOP Drs.-Nr.: 168.07 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 18.04.2007 Stadtrat X 02.04.2007 Bemerkungen 24.04.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 56. Änderung Flächennutzungsplan "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im Stadtteil Kerpen. hier: Aufstellungsbeschluss zum Änderungsverfahren gem. § 2 BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007 HhSt.: 1.610.4145 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren zur 56. Änderung Flächennutzungsplan "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im Stadtteil Kerpen des das Aufstellungsverfahren für die 56.Änderung des FNP "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im Stadtteil Kerpen. Das Plangebiet der 56. FNP- Änderung liegt am nördlichen Ortsrand von Kerpen. Es wird im Süden begrenzt durch die Philipp-Schneider-Straße, im Westen durch einen Fußweg nördlich Fortsetzung Beschlussentwurf: Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates des Schulzentrums, im Norden durch die Straße Auf dem Bürrig (K 17) und im Osten durch die Erfttalstraße (L 122) sowie die Sindorfer Straße (K 47). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, im Maßstab 1 : 5000 zu entnehmen (siehe Anlage 1). Planungsziel für die 56. FNP- Änderung ist es, in Verbindung mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan das Planungsrecht zu schaffen für die Errichtung von großflächigen Einzelhandelbetrieben (zwei Bereiche nördlich und südlich der Sindorfer Straße K 47 „Am Falder“ und „Auf dem Bürrig“) mit dazugehörigen Parkplätzen und Anlieferung sowie ergänzenden Nutzungen. Hierfür ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Bei der Änderung des FNP bleiben die Darstellungen der öffentlichen Grünfläche (Jüdischer Friedhof) sowie die Fläche für Gemeinbedarf (Polizei) unberührt. Die das Planungsgebiet tangierenden Verkehrsflächen der L 122 (Erfttalstraße) werden, soweit erforderlich, in die FNP- Änderung einbezogen. In diesem Bereich ist eine Neuanbindung der K 47 geplant. Hierdurch wird sichergestellt, dass die angrenzenden Verkehrsflächen so weiterentwickelt werden können, dass sie der zukünftigen verkehrlichen Entwicklung durch das Vorhaben gerecht werden und die Erschließung gesichert wird. Die Haupterschließung in Richtung Innenstadt soll zukünftig direkt über eine neue Anbindung an die L 122 erfolgen. Bis zur öffentlichen Auslegung wird daher ein Verkehrsgutachten erarbeitet, dessen Empfehlungen in die Bauleitplanung übernommen werden. Basis für alle weiteren in diesem FNP-Verfahren festzusetzenden Darstellungen ist das Einzelhandelskonzept der Stadt Kerpen. In diesem Konzept werden für den Bereich „Am Falder/Auf dem Bürrig“ drei unterschiedliche Sondergebiete benannt: SO 1 : Ergänzungsbereich zum zentralen Versorgungsbereich Zu den hier zulässigen Nutzungen ist festzustellen, dass in Abstimmung mit der Bez.-Reg. Köln eine Ansiedlung außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches (in der Innenstadt) nur zulässig sein sollen, wenn die geplanten Nutzungen in der Stadt unterrepräsentiert sind und wegen ihrer Großflächigkeit nicht in der Innenstadt angesiedelt werden können. SO 2 : Zentraler Nahversorgungsbereich Bei der Ermittlung von evtl. zusätzlichen Verkaufsflächen im Bereich Nahversorgung sind die Festlegungen des Nahversorgungskonzeptes der Stadt Kerpen zu berücksichtigen. Nur eine ggf. verbleibende „Restkaufkraft“ kann für die Standort Am Falder/ Auf dem Bürrig“ angerechnet werden. Des Weiteren sind hier bestehende Rechte der Betreiber des Kaufland zu berücksichtigen. SO 3 : sonstiges Sondergebiet Hier sollen der nicht zentrenrelevante Einzelhandel sowie sonstige gewerbliche Nutzungen (z.B. Autohaus, Hotel…) zulässig gemacht werden. Zu Beginn des Planungsprozesses besteht bereits ein „Vorläufiges Nutzungsschema“, in dem die geplanten Einzelhandelsnutzungen (nahversorgungs-, zentren- und nicht zentrenrelevante Sortimente) mit ergänzenden Nutzungen (z.B. Hotel/ Waschstraße/ Gastronomie) sowie die Erschließung dargestellt sind. Im nächsten Verfahrensschritt erfolgt eine Konkretisierung der Entwürfe der Bauleitplanung zu einem städtebaulichen Entwurf, der Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird. Im FNP ist bis zur öffentlichen Auslegung die Art der baulichen Nutzung darzustellen; hierzu gehört neben dem Sondergebiet – SO auch die maximal zulässige Verkaufsfläche für den Standort. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Beschlussvorlage 168.07 Seite 2 Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Beschlussvorlage 168.07 Seite 3 MAßNAHME: 56. Änd. des FNP „Am Falder/ Auf dem Bürrig“ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr Einmalkosten --- Ausgaben --- Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) --- Einrichtungskosten --- Personalkosten (bauleitplanung) 2.500 € 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 2.500 € Einnahmen --- Zuschüsse --- Beiträge --gesamt: ----Aufwand netto: --- Folgekosten: --- Ausgaben --- Sachkosten (z.B. Unterhaltung) --- Schuldendienste/Zinsen --- Abschreibung --- Personalkosten --gesamt Einnahmen ------- Zuschüsse --- Gebühren --gesamt Beschlussvorlage 168.07 --- Seite 4 Begründung: 1. Planungsanlass Planungsanlass ist die Absicht eines Vorhabenträgers, auf den überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen des Plangebietes großflächige Einzelhandelsbetriebe mit der zugehörigen Infrastruktur sowie ergänzenden Nutzungen (z.B. Hotel/ Waschstraße/ Gastronomie) zu errichten. 2. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Kerpen. Die äußere verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist durch die K 17, K 47 sowie L 122 bereits vorhanden. Im südöstlichen Teil des Plangebietes befindet sich bereits ein großflächiges Nahversorgungszentrum (Kaufland); westlich davon bestehen die neu errichtete Polizeistation sowie das Schulzentrum mit den zugehörigen Sport- und Grünanlagen. 3. Ziel und Zweck der Planung Wesentliche Zielvorstellung der Planung ist es, den zentralen Versorgungsbereich des Hauptortes Kerpen entsprechend den Empfehlungen des Einzelhandelskonzeptes (Stand: März 2007) funktional zu stärken und räumlich weiter zu ergänzen. Dieses soll an einem Standort geschehen, der für die örtliche Bevölkerung gut erreichbar ist und eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung des nördlichen Ortsrandes ermöglicht. Es erfolgt daher gemäß § 24 a (2) LEPro folgende Darstellung hierzu im Flächennutzungsplan: • SO 1 -Zentraler Nahversorgungsbereich • SO 2 -Ergänzungsbereich zum Zentralen Versorgungsbereich • SO 3 -Sonstige Sondergebietsnutzungen Die städtebauliche Feinsteuerung von Art und Maß der baulichen Nutzung erfolgt im Rahmen der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bis zur öffentlichen Auslegung. Darüber hinaus werden die Flächen des bestehenden großflächigen Einzelhandelsbetriebs (Kaufland) in den Geltungsbereich der FNP- Änderung aufgenommen. Der FNP stellt hierfür derzeit gewerbliche Baufläche dar. Auf dieser Grundlage wurde seinerzeit ein Bebauungsplan aufgestellt (Art der baulichen Nutzung: Gewerbegebiet; nur Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig; III bis VI Vollgeschosse), der am 01.02.1974 rechtskräftig wurde. Für diesen Bebauungsplan gilt die BauNVO 1968. Im Zuge einer Anpassung an die städtebaulichen Entwicklungsziele der Stadt Kerpen wird für diesen bestehenden Standort ebenfalls ein Sondergebiet dargestellt. Die Gesamtverkaufsfläche für den Standort „Am Falder/ Auf dem Bürrig“ unter Einbeziehung des Kaufland- Standortes kann erst bis zur Offenlage der Bauleitplanung (FNP/ B-Plan) auf der Grundlage der Tragfähigkeitsuntersuchung definiert werden. Die Anfrage gemäß § 32 Landesplanungsgesetz („Anpassung der Bauleitplanung“) bei der Bezirksregierung Köln erfolgt zeitnah auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses. Beschlussvorlage 168.07 Seite 5 4. Verfahren PA geplant 18.04.07 Rat geplant 24.04.2007 B.d.B. TÖB Aufstellungsbeschluss Frühzeitige Beteiligung Offenlagebeschluss Offenlage Satzungsbeschluss Anlagen Anlage 1 : Anlage 2 Anlage 3 - Lageplan FNP- Darstellung: Bestand/ Planung Erläuterung zum Aufstellungsbeschluss Beschlussvorlage 168.07 Seite 6