Daten
Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
19.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 22.1 / Kindertagesbetreuung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 160.07
Datum :
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
X
Termin
19.04.2007
28.03.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Familienzentren: Ausbau zum Kindergartenjahr 2007/2008
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt zum Kindergartenjahr 2007/2008 die Weiterentwicklung der
Kindertageseinrichtungen AWO Kindergarten Sonnenblume in Brüggen, Städt. Kindertagesstätte
Sonnenschein in Kerpen und Städt. Kindertagesstätte Spielkiste in Horrem zu Familienzentren.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2012 in Nordrhein-Westfalen 3000
Tageseinrichtungen zu Familienzentren weiterzuentwickeln.
Dies soll unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Bedingungen erfolgen. Da die Gestaltung
der örtlichen Infrastruktur der kommunalen Jugendhilfeplanung obliegt und die sozialraumbezogenen Kenntnisse der Jugendämter für den weiteren Ausbau der Familienzentren in die Fläche
unverzichtbar sind, soll die Auswahl der Familienzentren künftig maßgeblich durch die
Jugendämter bzw. durch Kreise und Kommunen erfolgen.
Als Planungsgrundlage dient ein Schlüssel auf der Basis der Anzahl von Kindern im Alter von 0-6
Jahren. Nach diesem Schlüssel ist für jeden Jugendamtsbezirk ein Kontingent ermittelt worden,
wie viele Familienzentren maximal gefördert werden können. Für den Jugendamtsbezirk der
Stadt Kerpen wurden insgesamt 11 Förderungen zugewiesen, hiervon 4 Förderungen für
das Jahr 2007 (siehe Anlage 1).
Jedes Jugendamt erhält somit eine Planungsgrundlage auf deren Basis es gemeinsam mit den
freien Trägern die örtliche Entwicklung gestalten kann. Durch Beschluss des örtlichen
Jugendhilfeausschusses sollen geeignete Einrichtungen ausgewählt werden. Diese Einrichtungen
erhalten die Förderung von 12.000,-€ p.a. und werden zugleich zur Zertifizierung des Gütesiegels
zugelassen. Diese muss binnen eines Jahres erfolgen. Gelingt die Zertifizierung nicht im ersten
Durchgang, erhalten die Einrichtungen ein zweites gefördertes Entwicklungsjahr. Bei weiterem
negativem Ausgang läuft die Förderung aus.
Bei der Auswahl der Einrichtungen sind eine angemessene regionale Verteilung sowie die
Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Kriterien für Familienzentren werden
nach dem jetzigen Stand der Diskussion umfassen:
1. Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien
(z.B. verfügt über ein Konzept, welches sicherstellt, dass bei Bedarf die Vermittlung von
Familien zur Erziehungs-/ Familienberatung erfolgt und der Beratungsprozess begleitet wird.)
2. Familienbildung und Erziehungspartnerschaft
(z.B. vermittelt den Zugang zu Angeboten der Eltern- und Familienbildung in der Umgebung)
3. Kindertagespflege
(z.B. organisiert die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen in Kooperation mit einem
Partner bspw. örtliche Kindertagespflegebörse)
4. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
(z.B. verfügt über Kenntnisse der Bedarfslage von Eltern, indem es bei der Anmeldung
den zeitlichen Betreuungsbedarf von Eltern so abfragt, dass auch Bedarfe erfasst werden,
die über die Öffnungszeiten der Einrichtungen hinaus gehen)
5. Sozialraumbezug
(z.B. verfügt über Kenntnisse der sozialen Lage in seinem Umfeld)
6. Kooperation und Organisation
(z.B. verfügt über ein aktuelles Verzeichnis der Kooperationspartner, in der Anschriften,
zentrale Ansprechpartner, Aufgaben und Leistungen der Kooperationspartner angegeben
sind)
7. Kommunikation
(z.B. verfügt über einen aktuellen Flyer / Broschüre / Infoblatt mit Darstellungen seines
Angebots)
8. Leistungsentwicklung und Selbstevaluation
(z.B. verfügt über eine schriftliche Konzeption, die eine Darstellung über die Entwicklung
zum Familienzentrum und über seine Angebote enthält)
Beschlussvorlage 160.07
Seite 2
Der Arbeitskreis Familienzentren, dem Vertreter und Vertreterinnen aller Kindertageseinrichtungen
im Stadtgebiet Kerpen angehören, hat beschlossen dem Jungendhilfeausschuss folgende
Kindertageseinrichtung für das 2007 vorzuschlagen:
- AWO Kindergarten Sonnenblume in Brüggen (Sozialraum Türnich/Balkhausen/Brüggen)
- Städt. Kindertagesstätte Sonnenschein in Kerpen (Sozialraum Kerpen/Mödrath)
- Städt. Kindertagesstätte Spielkiste in Horrem (Sozialraum Horrem/Neubottenbroich)
Als 4. Einrichtung ist die Piloteinrichtung Montessori Kinderhaus St. Maria Königin in Sindorf
(Sozialraum Sindorf) zu berücksichtigen.
Bei der Auswahl der Einrichtungen sind, wie gefordert eine angemessene regionale Verteilung
sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt gewährleistet.
Als weiteres Kriterium wurde vom Arbeitskreis Familienzentren für den Ausbau 2007 die
Freistellung der Leitung festgelegt.
Der Arbeitskreis Familienzentren wird Ende Mai/Anfang Juni alle Kindertageseinrichtungen im
Stadtgebiet zu einer weiteren Veranstaltung einladen und über die Weiterentwicklung und den
Ausbau zu Familienzentren informieren.
Beschlussvorlage 160.07
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