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Beschlussvorlage (Familienzentren: Ausbau zum Kindergartenjahr 2007/2008)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
19.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Familienzentren: Ausbau zum Kindergartenjahr 2007/2008) Beschlussvorlage (Familienzentren: Ausbau zum Kindergartenjahr 2007/2008) Beschlussvorlage (Familienzentren: Ausbau zum Kindergartenjahr 2007/2008)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 22.1 / Kindertagesbetreuung Az.: TOP Drs.-Nr.: 160.07 Datum : Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss X Termin 19.04.2007 28.03.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Familienzentren: Ausbau zum Kindergartenjahr 2007/2008 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt zum Kindergartenjahr 2007/2008 die Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen AWO Kindergarten Sonnenblume in Brüggen, Städt. Kindertagesstätte Sonnenschein in Kerpen und Städt. Kindertagesstätte Spielkiste in Horrem zu Familienzentren. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2012 in Nordrhein-Westfalen 3000 Tageseinrichtungen zu Familienzentren weiterzuentwickeln. Dies soll unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Bedingungen erfolgen. Da die Gestaltung der örtlichen Infrastruktur der kommunalen Jugendhilfeplanung obliegt und die sozialraumbezogenen Kenntnisse der Jugendämter für den weiteren Ausbau der Familienzentren in die Fläche unverzichtbar sind, soll die Auswahl der Familienzentren künftig maßgeblich durch die Jugendämter bzw. durch Kreise und Kommunen erfolgen. Als Planungsgrundlage dient ein Schlüssel auf der Basis der Anzahl von Kindern im Alter von 0-6 Jahren. Nach diesem Schlüssel ist für jeden Jugendamtsbezirk ein Kontingent ermittelt worden, wie viele Familienzentren maximal gefördert werden können. Für den Jugendamtsbezirk der Stadt Kerpen wurden insgesamt 11 Förderungen zugewiesen, hiervon 4 Förderungen für das Jahr 2007 (siehe Anlage 1). Jedes Jugendamt erhält somit eine Planungsgrundlage auf deren Basis es gemeinsam mit den freien Trägern die örtliche Entwicklung gestalten kann. Durch Beschluss des örtlichen Jugendhilfeausschusses sollen geeignete Einrichtungen ausgewählt werden. Diese Einrichtungen erhalten die Förderung von 12.000,-€ p.a. und werden zugleich zur Zertifizierung des Gütesiegels zugelassen. Diese muss binnen eines Jahres erfolgen. Gelingt die Zertifizierung nicht im ersten Durchgang, erhalten die Einrichtungen ein zweites gefördertes Entwicklungsjahr. Bei weiterem negativem Ausgang läuft die Förderung aus. Bei der Auswahl der Einrichtungen sind eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Kriterien für Familienzentren werden nach dem jetzigen Stand der Diskussion umfassen: 1. Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien (z.B. verfügt über ein Konzept, welches sicherstellt, dass bei Bedarf die Vermittlung von Familien zur Erziehungs-/ Familienberatung erfolgt und der Beratungsprozess begleitet wird.) 2. Familienbildung und Erziehungspartnerschaft (z.B. vermittelt den Zugang zu Angeboten der Eltern- und Familienbildung in der Umgebung) 3. Kindertagespflege (z.B. organisiert die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen in Kooperation mit einem Partner bspw. örtliche Kindertagespflegebörse) 4. Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z.B. verfügt über Kenntnisse der Bedarfslage von Eltern, indem es bei der Anmeldung den zeitlichen Betreuungsbedarf von Eltern so abfragt, dass auch Bedarfe erfasst werden, die über die Öffnungszeiten der Einrichtungen hinaus gehen) 5. Sozialraumbezug (z.B. verfügt über Kenntnisse der sozialen Lage in seinem Umfeld) 6. Kooperation und Organisation (z.B. verfügt über ein aktuelles Verzeichnis der Kooperationspartner, in der Anschriften, zentrale Ansprechpartner, Aufgaben und Leistungen der Kooperationspartner angegeben sind) 7. Kommunikation (z.B. verfügt über einen aktuellen Flyer / Broschüre / Infoblatt mit Darstellungen seines Angebots) 8. Leistungsentwicklung und Selbstevaluation (z.B. verfügt über eine schriftliche Konzeption, die eine Darstellung über die Entwicklung zum Familienzentrum und über seine Angebote enthält) Beschlussvorlage 160.07 Seite 2 Der Arbeitskreis Familienzentren, dem Vertreter und Vertreterinnen aller Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Kerpen angehören, hat beschlossen dem Jungendhilfeausschuss folgende Kindertageseinrichtung für das 2007 vorzuschlagen: - AWO Kindergarten Sonnenblume in Brüggen (Sozialraum Türnich/Balkhausen/Brüggen) - Städt. Kindertagesstätte Sonnenschein in Kerpen (Sozialraum Kerpen/Mödrath) - Städt. Kindertagesstätte Spielkiste in Horrem (Sozialraum Horrem/Neubottenbroich) Als 4. Einrichtung ist die Piloteinrichtung Montessori Kinderhaus St. Maria Königin in Sindorf (Sozialraum Sindorf) zu berücksichtigen. Bei der Auswahl der Einrichtungen sind, wie gefordert eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt gewährleistet. Als weiteres Kriterium wurde vom Arbeitskreis Familienzentren für den Ausbau 2007 die Freistellung der Leitung festgelegt. Der Arbeitskreis Familienzentren wird Ende Mai/Anfang Juni alle Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet zu einer weiteren Veranstaltung einladen und über die Weiterentwicklung und den Ausbau zu Familienzentren informieren. Beschlussvorlage 160.07 Seite 3