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Beschlussvorlage (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Köttingen, Franz-Lehnen-Str.3)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Köttingen, Franz-Lehnen-Str.3)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 528/2006 Az.:51 13-17/5 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 102 - Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 22.08.2006 Datum: 12.07.2006 Bemerkungen Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Köttingen, Franz-Lehnen-Str.3 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen im Budget Personal zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.07.2006 Beschlussentwurf: Unter Verzicht auf die Vorberatung im Jugendhilfeausschuss wird der Brügermeister ermächtigt, als Ausnahmen vom Einstellungsstopp ab dem 01.08.2006 -1) eine/n Kinderpfleger/in befristet bis zum 31.07.2008 mit 38,5 und - 2) eine/n Erzieher/in befristet bis zum 31.08.2007 mit 38,5 Wochenstunden für die städt. Kindertagesstätte E.-Köttingen, Franz-Lehnen-Str. 3 einzustellen. Begründung: - zu 1) Der derzeitige Stelleninhaber, ein ausgebildeter Schreiner und Erzieher, ist befristet bis zum 31.07.2008 in das Arbeitsfeld zur „Qualifizierten Förderung von sogenannten schwierigen Schülern in der OGATA“- Första-Projekt - gewechselt. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 3 oder 5 TVöD bewertet. - zu 2) Der Arbeitsvertrag der befristet beschäftigten Vertretungskraft wurde auf Antrag der Erzieherin kurzfristig zum 31.07.06 aus priv. Gründen aufgelöst. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 6 oder 8 TvöD bewertet. Die Nachbesetzung der Fach- und Ergänzungskraftstelle ist erforderlich, um die Voraussetzungen für den Betrieb der Kindertagesstätte E.-Köttingen zu erfüllen. In Vertretung (Erner)