Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 528/2006
Az.:51 13-17/5
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 102 -
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
22.08.2006
Datum: 12.07.2006
Bemerkungen
Ausnahmen vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Köttingen,
Franz-Lehnen-Str.3
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen im Budget Personal zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.07.2006
Beschlussentwurf:
Unter Verzicht auf die Vorberatung im Jugendhilfeausschuss wird der Brügermeister ermächtigt,
als Ausnahmen vom Einstellungsstopp ab dem 01.08.2006
-1) eine/n Kinderpfleger/in befristet bis zum 31.07.2008 mit 38,5
und
- 2) eine/n Erzieher/in befristet bis zum 31.08.2007 mit 38,5 Wochenstunden
für die städt. Kindertagesstätte E.-Köttingen, Franz-Lehnen-Str. 3 einzustellen.
Begründung:
- zu 1)
Der derzeitige Stelleninhaber, ein ausgebildeter Schreiner und Erzieher, ist befristet bis zum
31.07.2008 in das Arbeitsfeld zur „Qualifizierten Förderung von sogenannten schwierigen
Schülern in der OGATA“- Första-Projekt - gewechselt. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 3 oder 5
TVöD bewertet.
- zu 2)
Der Arbeitsvertrag der befristet beschäftigten Vertretungskraft wurde auf Antrag der Erzieherin
kurzfristig zum 31.07.06 aus priv. Gründen aufgelöst. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 6 oder 8
TvöD bewertet.
Die Nachbesetzung der Fach- und Ergänzungskraftstelle ist erforderlich, um die Voraussetzungen
für den Betrieb der Kindertagesstätte E.-Köttingen zu erfüllen.
In Vertretung
(Erner)