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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 159.07)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
375 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15

Inhalt der Datei

Abfallbericht 2006 der Stadt Kerpen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1.1 Von der Abfallbeseitigung zur Abfallverwertung 2. Ein neues Abfallsystem für Kerpen 2.1 Zählsystem für die Restmülltonne 2.1.1 Abfuhrrhythmus 2.1.2 Neugestaltung der Gebühren 2.1.3 Vorteile des Zählsystems 2.2 Verringerung des Mindestrestmüll-Volumens 2.3 Wertstoffhof 2.4 Neuregelungen der Sperrgut- und Elektrogeräteabfuhr 2.4.1 Reduzierung der Anzahl der städtischen Abfuhren pro Jahr 2.4.2 Einführung einer Lenkungsgebühr 2.4.3 Abholung von Sperrgut und Elektrogeräten am selben Tag 2.5 Änderungen bei der Abfuhr der Biotonne 2.6 Einführung einer zusätzlichen Grünabfuhr im Herbst 3. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) 4. Entwicklung der Abfallmengen in Kerpen 4.1 Hausmüll 4.2 Sperrgut 4.3 Grünabfälle 4.3.1 Biotonne 4.3.2 Grünabfuhr, Wertstoffhof 4.4 Elektrogeräte 4.5 Wertstoffe 4.5.1 Leichtstoffverpackungen 4.5.2 Altglas 4.5.3 Altpapier 4.6 Schadstoffe 5. Gefäßbestand 5.1 Restabfallbehälter 5.2 Biotonnen 6. Leerungsrhythmus der Restmülltonne 7. Der Wertstoffhof 8. Kostenvergleich 9. Öffentlichkeitsarbeit 10. Fazit -2- 1. Einleitung Die grundlegende Neustrukturierung der Abfallentsorgung in Kerpen ist ein guter Grund, nach 1999 wieder einen Abfallbericht zu erstellen. In dem vorliegenden Bericht werden die Neuerungen der Abfallwirtschaft in Kerpen, die 2006 in Kraft traten, beschrieben sowie die Entwicklung der Abfallmengen und der Kosten dargestellt. 1.1 Von der Abfallbeseitigung zur Abfallverwertung Aus heutiger Sicht mag es erstaunen, dass die erste bundeseinheitliche Regelung der Abfallbeseitigung erst 1972 in Kraft trat. Bis zu diesem Zeitpunkt beherrschten zahllose unkontrollierte Müllkippen, in die die Abfälle unsortiert und unbehandelt entsorgt wurden, das Bild der Abfallbeseitigung. Mehr als 10 Jahre später wurde die Abfallgesetzgebung ein weiteres Mal entscheidend verändert: der Begriff der „Abfallvermeidung“ bescherte der Müllbeseitigung eine ganz neue Ausrichtung. Dieses Gesetz stellte die Weichen für die Entwicklung von der „Abfallbeseitigung“ zur „Abfallentsorgung“, also zu einer umfassenden Abfallwirtschaft. Ein starkes Umweltbewusstsein in der Gesellschaft rückte die Müllentsorgung in den nächsten Jahren immer weiter in den Blickpunkt; die Zeiten einer unreflektierten WegwerfMentalität waren endgültig vorbei. Die nächste große Änderung brachte die Verpackungsverordnung mit der bundesweiten Einführung des Dualen Systems (1993). Hiermit wurde ein privatwirtschaftlicher Entsorgungsweg parallel zur kommunalen Abfallentsorgung geschaffen. 1996 wurde schließlich das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verabschiedet, das das bisherige Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen ablöste. Auch die Stadt Kerpen optimiert seit Jahren kontinuierlich ihre Abfallentsorgungsleistungen. Die Wahl zwischen einem wöchentlichen oder 14-täglichen Entleerungsrhythmus der 120-l-Abfallbehälter (1993) sowie die Einführung der Biotonne (1996) und der 60-lBehälter (1998) sind einige Beispiele für die dynamischen Änderungen im Bereich der Abfallbeseitigung in den letzten Jahren. Die Bürgerinnen und Bürger wurden zur Sortierung und Trennung ihrer Abfälle aufgerufen. Umfragen belegen, dass die Bundesbürger gerade im Bereich der Abfalltrennung und des Recyclings ihren wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz sehen. Bei Glas und Papier funktioniert diese Aufgabe in der Regel problemlos. Probleme treten hingegen immer noch bei der so genannten „gelben Tonne“ auf. Bei der Sammlung von Altglas, Altpapier und Bio-/Grünabfällen geht es um die Erfassung der Materialien Glas, Papier und biologisch abbaubarer Substanzen. Bei den gelben Behältern hingegen ist die Funktion des Sammelguts ausschlaggebend und nicht das Material; die Kunststoffverpackung gehört in die gelben Behälter, die Plastikschüssel nicht. Die Unterscheidung zwischen der Sammlung von Wertstoffen (Glas, Papier, Bio) und der Erfassung von Verpackungen (Metall, Verbundstoffe, Kunststoff) ist auch rund 14 Jahre nach Einführung des Dualen Systems dazu angetan, Verunsicherungen auszulösen. Die Entwicklungen in der Abfallwirtschaft sind noch lange nicht abgeschlossen. Ergänzungen und Konkretisierungen der bestehenden Gesetze und neue Verordnungen, wie zum Beispiel das Dosenpfand und das Elektrogesetz, die Gewerbeabfallverordnung, Altautoverordnung etc., demonstrieren die Entwicklung in der Abfallwirtschaft hin zu einer stärkeren Produktverantwortung und fordern die Verantwortlichen immer wieder heraus, ihre Strategien zu überdenken und zukunftsweisend anzupassen. -3- 2. Ein neues Abfallsystem für Kerpen Mit dem Auslaufen der bestehenden Verträge zwischen der Stadt Kerpen und dem Entsorgungsunternehmen zum 31.12.2005 eröffnete sich die Chance einer völligen Neuorganisation der Abfallbeseitigung. Es bestand die Möglichkeit, das praktizierte System zu prüfen, kritisch zu hinterfragen und ganz neuen Ideen Raum zu geben. Nach eingehender Prüfung und Auswertung verschiedener Abfallsysteme und unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer vergleichbarer Kommunen hat der Rat der Stadt Kerpen im Mai 2004 die Einführung eines Zählsystems (Ident-System) beschlossen. Im Februar 2005 wurde die Abfallentsorgungslogistikleistung europaweit ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG mit einer Niederlassung in Kerpen; somit war der alte Vertragspartner auch der neue – allerdings zu wesentlich anderen Konditionen. Zum 01. Januar 2006 wurde das neue Abfallsystem in Kerpen eingeführt mit dem Ziel, ein möglichst umfangreiches Entsorgungsangebot bei größtmöglicher Gebührengerechtigkeit, Benutzerfreundlichkeit und niedrigen Kosten anzubieten. Zu den wesentlichen Änderungen zählen: • die Einführung eines Zählsystems für den Restmüll und eine damit einhergehende Umstellung der Gebührenabrechnung, • eine Verringerung des Mindestrestmüllvolumens von 20 l pro Person und Woche auf 7,5 l pro Person und Woche, • die Einrichtung eines Wertstoffhofes, • Neuregelungen bei der Sperrgut- und Elektrogeräteabfuhr, • wöchentliche Entsorgung der Biotonne von Mitte Mai bis Mitte September und • eine zusätzliche Grünabfuhr im Herbst. 2.1 Zählsystem für die Restmülltonne Kernstück der Neuerungen ist ein Zählsystem (Ident-System) für die graue Restmülltonne. Zur Zählung kommen nur die Leerungen des Behälters; Gewicht oder Volumen der Abfälle werden nicht ermittelt! Die technische Voraussetzung für das Zählsystem ist ein so genannter Transponder-Chip. Alle grauen und braunen Abfallbehälter wurden in der Zeit von August bis Oktober 2005 mit einem solchen Chip ausgestattet. Der kleine runde Zylinder wurde an der Unterseite des oberen Randes der Abfallbehälter angeschraubt. Ein Transponder-Chip ist ein runder Kunststoffzylinder in dem ein kleiner elektronischer Codeträger, ein sog. Transponder, mit einmaliger Identifikationsnummer eingelassen ist. Dieser Kennnummer werden später die Grundstücksdaten und die Behältergröße zugeordnet. Der Chip enthält also keine persönlichen Daten – nur eine Ziffernfolge. Bei jeder Leerung „liest“ ein Sensor an der Schüttung des Müllwagens diese Kennnummer und ein Bord-4- computer im Innern des Fahrzeuges speichert die Behälterleerung mit Datum, Uhrzeit und Identifikationsnummer. Eine Datenbank ordnet später jeder Identifikationsnummer alle grundstücksrelevanten Daten zu. Grundstücksrelevante Daten sind: • Name des Grundstückseigentümers, • Straße, Hausnummer, • Behälterart (Hausmülltonne, Biotonne), • Behältergröße und Behälternummer. Auf diese Weise kann exakt erfasst werden, wann welcher Abfallbehälter von welchem Grundstück entleert wurde. Anhand dieser Daten wird der Gebührenbescheid erstellt. Bei eventuellen Rückfragen nach Erhalt des Gebührenbescheides können die gespeicherten Daten zur Klärung von Fragen oder unterschiedlichen Aussagen herangezogen werden. 27.872 Restabfallbehälter und Biotonnen wurden in nur 2 Monaten (September und Oktober 2005) „bechippt“. Dass diese Aktion reibungslos verlief, ist der Kooperationsbereitschaft der Bevölkerung, der Kompetenz des Entsorgungsunternehmens und einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit zu verdanken. 2.1.1 Abfuhrrhythmus Die Mülltonnen in den bekannten Größen 60-l, 120-l, 240-l und 1.100-l wurden beibehalten. Eine einschneidende Veränderung hat es hinsichtlich der Abfuhr gegeben. Vor 2006 wurden die Abfallbehälter entweder wöchentlich oder 14-täglich geleert. Das neue System sollte in diesem Bereich mehr Flexibilität für den individuellen Bedarf bieten; die starre Regelung von fest vorgegebenen Abfuhren wurde darum aufgehoben. Die grauen Restmüllbehälter können je nach Bedarf zur Leerung bereitgestellt werden. Diese flexible Handhabung ermöglicht es den Abfallerzeugern, durch konsequente Abfalltrennung und –vermeidung ihre Gebühren zu reduzieren und damit letztlich auch den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen. Das Müllfahrzeug fährt einmal pro Woche jeden Stadtteil an; prinzipiell wird also eine wöchentliche Abfuhr angeboten. Dieses Angebot der Abfuhr wird in dem Moment in Anspruch genommen, in dem der Abfallbehälter an der Straße zur Leerung bereitgestellt wird. Um illegale Müllbeseitigungen zu vermeiden und aus hygienischen Gründen wird jedoch alle 4 Wochen eine Leerung zur Pflicht gemacht. 2.1.2 Neugestaltung der Gebühren Mit dem Ident-System wurde ein neues Gebührenmodell mit folgenden Eckpunkten eingeführt: • Beibehaltung einer Einheitsgebühr, • Differenzierung der Abfallgebühren in eine Behältergebühr und eine Leerungsgebühr, • Erhebung von Vorauszahlungen o im ersten Jahr der Nutzung (2006) pauschaliert nach Behältergröße und o in den Folgejahren entsprechend der Inanspruchnahme des Vorjahreszeitraumes, -5- • Einführung einer pauschalierten Lenkungsgebühr für die Sperrgut- und Elektrogeräteabfuhr im Holsystem von 15,00 € je Teilnehmer und Abfuhr. Die Einheitsgebühr hat sich unter den Gesichtspunkten der Umsetzbarkeit, der Rechtssicherheit und des Verwaltungsaufwandes als praktikabel und einfach bewährt. Alle Abfallentsorgungsteilleistungen (wie z. B. Entsorgung von Restmüll, Sperrmüll, Bioabfall, Grünabfall, Schadstoffsammlung, Altpapier) werden über das Restmüllgefäß abgerechnet. Diese Paketlösung hat gegenüber den Sondergebühren verschiedene Vorteile wie z. B. gute Anschlussquote der Biotonne, kein Anreiz zur illegalen Entsorgung etc. Tiefgreifende Änderungen gibt es bei der Kalkulation der Hausmüllgebühren. Die bisherige Abfallgebühr war eine feste Größe, die entsprechend der Anzahl, Größe und dem vorgegebenen Abfuhrrhythmus der Restmüllbehälter erhoben wurde. Mit dem Zählsystem für die graue Restmülltonne wurde für den Bereich der Hausmüllentsorgung ein ganz neues Modell der Gebührenabrechnung eingeführt, das zu einer genaueren und damit gerechteren Abrechung beitragen soll. Die Abfallgebühr setzt sich seit 2006 aus einer Behältergebühr und einer Leerungsgebühr zusammen. Die Behältergebühr richtet sich nach der Größe der Mülltonnen und ist eine Jahresgebühr. Die Abrechnung der Leerungsgebühr erfolgt pro in Anspruch genommener Entleerung und ist abhängig von der jeweiligen Behältergröße. Seit dem 01.01.2006 wird nur die tatsächlich erbrachte Leistung abgerechnet. Damit hat nun jeder grundsätzlich bessere Möglichkeiten, auf seine zu zahlenden Abfallgebühren Einfluss zu nehmen, da sich durch Abfallvermeidung und Abfalltrennung die eine oder andere Abfuhr einsparen lässt. Für das Jahr 2006 lagen auf Grund der Systemumstellung keine Erfahrungswerte vor, so dass für die Vorauszahlung verschiedene wesentliche Parameter (Behälter- und Leerungszahlen, Tonnage der einzelnen Müllfraktionen) nur geschätzt werden konnten. Hierbei flossen auch die Erfahrungen des externen Beraters bei der Ausschreibung ein. Ab dem Jahr 2007 kann dann jeweils auf die Anzahl der Leerungen im Vorjahreszeitraum zurückgegriffen werden und diese individuell als Maßstab für die Vorauszahlung im Folgejahr eingesetzt werden. Hierdurch sollen Abweichungen möglichst gering gehalten und Nachzahlungen bzw. Erstattungen so weit wie möglich vermieden werden. Neu ist auch die Lenkungsgebühr für die Sperrgut- und Elektrogroßgeräteabfuhr. Die Annahme von Sperrgut und Elektrogroßgeräten am Wertstoffhof ist unter Festlegung einer Mengenbegrenzung gebührenfrei. Für die Inanspruchnahme der Abfuhrleistung wird demgegenüber eine „Lenkungsgebühr“ erhoben. Sie ist nicht kostendeckend ausgestaltet, sondern soll zur Selbstanlieferung motivieren. 2.1.3 Vorteile des neuen Zählsystems • • • • Die Nutzer können individuell und flexibel bestimmen wie oft sie von der Leistung „Müllabfuhr“ Gebrauch machen. Die Nutzer haben jetzt die Möglichkeit, durch verbesserte Abfallvermeidung und Abfalltrennung, Abfuhren - und somit Geld - einzusparen. Eine größere Gebührengerechtigkeit: die Nutzer werden entsprechend ihres Restabfallaufkommens an den Gebühren beteiligt. Weniger Leistungsmissbrauch durch Registrierung der Tonnen: d.h. es können künftig nur noch Tonnen zur Leerung kommen, die durch einen Chip registriert sind. -6- 2.2 Verringerung des Mindestrestmüll-Volumens Zur flexiblen und vor allem bedarfsorientierten Ausgestaltung des neuen Entsorgungssystems gehörte die Aufhebung des Regelvolumens von 20-l pro Person und Woche. Mehr noch als der vorgeschriebene Leerungsrhythmus wurde diese Vorgabe von vielen Bürgerinnen und Bürgern als zu starr und realitätsfern empfunden. Motivation zur Abfalltrennung und –vermeidung waren hierdurch nicht gegeben. Mit der Festsetzung eines Mindestrestmüll-Volumens von 7,5-l pro Person und Woche bietet das System eine größere Bedarfsorientierung vor allem für diejenigen Nutzer, die einen umweltbewussten Umgang mit dem Abfall praktizieren und sich durch die frühere Regelung benachteiligt fühlten. 2.3 Wertstoffhof Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Einrichtung eines Wertstoffhofes im Stadtgebiet Kerpen. Der Wertstoffhof wurde auf dem Gelände der Firma Schönmackers Umweltdienste im Industriegebiet Kerpen (Boelckestraße) eingerichtet und wird auch von dem Entsorgungsunternehmen im Auftrag der Stadt Kerpen betrieben. Der Wertstoffhof bietet allen Bewohnern der Stadt Kerpen sowie ortsansässigen Gewerbetreibenden, die an die städtische Abfallbeseitigung angeschlossen sind, eine umgehende Entsorgung von Abfällen an sechs Tagen in der Woche. Die meisten Abfälle können hier zeitnah entsorgt werden, ohne eine der nächsten städtischen Abfuhren abwarten zu müssen. Eine Benutzerordnung regelt die Öffnungszeiten sowie die Anlieferung und Annahme von Abfällen am Wertstoffhof und soll Missbrauch entgegen wirken. Ein solcher Missbrauch wäre z. B. die Anlieferung von Gartenabfällen aus Gartenbaubetrieben oder Sperrgut aus der gewerbsmäßigen Auflösung bzw. Entrümpelung von Haushalten. Rein gewerbliche Abfälle und schadstoffhaltige Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen. Aus diesem Grunde verfügt die Benutzerordnung, dass die Nutzung auf Privathaushalte bzw. haushaltsähnliche Abfälle aus Gewerbebetrieben beschränkt und die gebührenfreie Annahme mengenmäßig begrenzt ist. Die Anlieferung ist ferner nur mit solchen Fahrzeugen gestattet, die Privatpersonen in der Regel zur Verfügung stehen, wie z. B. ein PKW sowie PKW mit Anhänger, Kombi, Van und Kleintransporter bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t. Die Öffnungszeiten montags bis freitags in den Nachmittags- und samstags in den Vormittagsstunden wurden bereits mit der Ausschreibung festgelegt und bei einer wöchentlichen Gesamtöffnungsdauer von 36 Stunden sehr bürgerfreundlich gestaltet. Dem Konzept des Wertstoffhofes liegt die Idee zugrunde, den Bürgerinnen und Bürgern ein Entsorgungsangebot zur Verfügung zu stellen, dass neben den typischen überlassungspflichtigen Siedlungsabfällen wie Sperrmüll, Elektrogeräte, Grünabfälle sowie Restmüll auch satzungsfremde Abfälle wie Bauschutt, Baumischabfälle, Altholz, Autoreifen u. a. zur Abgabe zulässt. Durch eine solche umfassende Entsorgungseinrichtung haben die Bewohner die Möglichkeit, die verschiedenartigsten Abfälle an einer zentralen Stelle zusammen abzugeben. Die satzungsfremden Abfälle werden jedoch nicht im Auftrag der Stadt Kerpen, sondern von der Firma Schönmackers Umweltdienste gegen Privatentgelte angenommen. Während die Konditionen für die Anlieferung der satzungsgemäßen Abfälle in der Gebührensatzung der Stadt Kerpen festgelegt werden, unterliegen die Entgelte nicht der Beschlussfassung der politischen Gremien, sondern werden vom Entsorger mit der Stadt -7- lediglich abgestimmt. Hier haben die Bürgerinnen und Bürger auch Entsorgungsalternativen durch andere Anbieter (z.B. Haus Forst, VZEK, Bauschuttdeponien, etc.). Die Vorteile des Wertstoffhofes: • keine Anmeldung von Sperrgut, großen Elektrogeräten und Grünabfällen, • keine Terminprobleme und Warten auf die Abfuhr, • weniger Müll auf der Straße, • keine Möglichkeit mehr, das Fremde Abfälle hinzustellen, die von der Abholung ausgeschlossen sind. Die Einführung einer Lenkungsgebühr für die Abfuhr von Sperrgut und Elektrogeräten (siehe unten) hat einen zusätzlichen Anreiz zur Selbstanlieferung geschaffen. 2.4 Neuregelungen der Sperrgut- und Elektrogeräteabfuhr Die kostenfreie Annahme von Sperrgut und Elektrogeräten am Wertstoffhof hat eine Änderung in der Praxis des bis 2005 bestehenden Abfuhrsystems für diese Abfallfraktionen zur Folge. Die neuen Regelungen umfassen: 2.4.1 eine Reduzierung der Anzahl der städtischen Abfuhren pro Jahr, 2.4.2 die Einführung einer Lenkungsgebühr, 2.4.3 die Abholung von Sperrgut und Elektrogeräten am selben Tag. 2.4.1 Reduzierung der Anzahl der städtischen Abfuhren pro Jahr Durch die großzügig bemessenen Öffnungszeiten und die Zulassung von PKWs mit Anhängern sowie Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t können zahlreiche Sperrgutteile und Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern selber am Wertstoffhof angeliefert werden. Die städtischen Sperrgut- und Elektrogeräteabfuhren konnten aus diesem Grunde von vormals neun (Elektrogeräte) bzw. zehn (Sperrgut) auf jeweils sechs Abfuhren pro Jahr reduziert werden und finden jeden 2. Monat statt. Die Reduzierung der Abfuhren wird durch die Möglichkeit der Selbstanlieferung am Wertstoffhof ausgeglichen. 2.4.2 Einführung einer Lenkungsgebühr Um die Nutzung des Wertstoffhofes speziell für transportable Gegenstände zu forcieren, wurde für das Holsystem eine Lenkungsgebühr von 15,00 € eingeführt. Dieser Betrag deckt nicht die Kosten für Sammlung, Transport und Entsorgung des bereitgestellten Sperrmülls oder der Elektrogeräte; er dient vielmehr dazu, diese Abfallströme Richtung Wertstoffhof zu „lenken“. Die Erhebung der Gebühr im Namen der Stadt Kerpen sowie die Anmeldelogistik der Sperrgut- und Elektrogeräteabfuhr wurden mit den neuen Vertragsbedingungen der Firma Schönmackers Umweltdienste übertragen. Obwohl die Einführung einer neuen Gebühr in unserer finanziell angespannten Zeit nicht einfach ist und einen erheblichen Einschnitt in die bisher für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos erscheinende Abfuhr darstellt, wurde sie dennoch akzeptiert. Die Vorteile des Wertstoffhofes scheinen für die Nutzer zu überwiegen. -8- 2.4.3 Abholung von Sperrgut und Elektrogeräten am selben Tag Nicht selten fallen sowohl Sperrgut als auch Elektrogeräte gleichzeitig zur Entsorgung an. In der Vergangenheit lagen in der Regel 3 - 4 Wochen zwischen den beiden Abfuhren, zu denen die Gegenstände sorgfältig nach Sperrgutteilen und Elektrogeräten getrennt werden mussten. Um diesen Bereich bürgerfreundlicher zu gestalten, erfolgt die Abholung von Sperrgut und Elektrogeräten seit 2006 am selben Tag und bietet damit den Bürgerinnen und Bürgern eine zeitgleiche Entsorgung von Sperrgut und Elektrogeräten. Ein weiterer positiver Aspekt dieser Regelung lässt sich im Stadtbild erkennen: durch die Reduzierung und Zusammenlegung der Abfuhrtage lassen sich die Tage mit den Abfallbergen in den Straßen deutlich reduzieren. Auch wenn beide Abfallarten am selben Tag abgeholt werden, ist für beide je eine Lenkungsgebühr zu entrichten, da die Abfuhren mit getrennten Fahrzeugen erfolgen. 2.5 Änderungen bei der Abfuhr der Biotonne Um in der Vegetationsperiode im Sommer die Behälterkapazität zu erhöhen, werden die Biotonnen von Mitte Mai bis Mitte September wöchentlich geleert. Diese Regelung trägt vor allem dem in dieser Zeit in Mengen anfallenden Rasenschnitt Rechnung. Aufgrund seines Feuchtigkeitsgehaltes kommt es bei dem Mähgut in der sommerlichen Hitze oft zu Gärungsprozessen in der Biotonne. Die wöchentliche Abfuhr verkürzt die Verweildauer des Rasenschnitts im Behälter und mildert so die Geruchsbelästigung. Für das im Herbst anfallende Schnittgut und Laub wurde eine weitere Grünabfuhr eingerichtet (siehe unten). 2.6 Einführung einer zusätzlichen Grünabfuhr im Herbst Die Grünabfuhr hat sich in der praktizierten Form prinzipiell bewährt. Lediglich zu Zeiten des Laubfalls hat sich eine einzige Grünabfuhr im Herbst als nicht ausreichend erwiesen. Durch unterschiedliche Witterungsverläufe kann der Laubfall mal eher, mal später einsetzen und mit einer einzigen Grünabfuhr nicht ausreichend erfasst werden. Zudem sorgen die Straßenbäume für weitere Mengen Grünabfall, die z. T. auch von Bewohnern ohne Garten - und daher meist ohne Biotonne - bewältigt werden müssen. Aus diesen Gründen wurde eine zweite Grünabfuhr im Herbst eingerichtet, die diese Engpässe weitestgehend beseitigt hat. Nunmehr werden 4 Abfuhren pro Jahr („Weihnachtsbaumabfuhr“ im Januar, eine Abfuhr im Frühjahr und zwei im Herbst) angeboten. -9- 3. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) Am 24. März 2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung zweier EG-Richtlinien über Elektro- und Elektronikaltgeräte und über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Den Herstellern werden durch das Gesetz Pflichten zur abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung übertragen, die u. a. auch die Entsorgung der Altgeräte beinhalten. Die in § 9 Abs. 1 bis Abs. 4 benannten Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wurden bis zum 24. März 2006 ausgesetzt. Seit dem 24. März 2006 sind nun die Städte und Gemeinden nach § 9 verpflichtet, alte Elektro- und Elektronikgeräte, sortiert nach 5 Gruppen (1. Haushaltsgroßgeräte, 2. Kühlgeräte, 3. Informations- und Telekommunikationsgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik, 4. Gasentladungslampen und 5. Haushaltskleingeräte), zu erfassen und an einer so genannten Übergabestelle einzustellen. Für die Abholung der befüllten Container und die ordnungsgemäße Entsorgung/Verwertung der Altgeräte sind die Hersteller verantwortlich. Eine solche Übergabestelle hat der Rhein-Erft-Kreis auf dem Gelände der Entsorgungsanlage Haus Forst eingerichtet. Die Stadt Kerpen bietet ihren Bewohnern außerdem eine weitere Abgabemöglichkeit auf dem Wertstoffhof sowie die Elektrogeräteabfuhr an. Mit dem neuen Gesetz sollen vorrangig Elektroabfälle reduziert und/oder vermieden und unvermeidliche Abfälle aus alten Elektrogeräten auf hohem Niveau verwertet werden. Außerdem wird durch die getrennte Erfassung die Belastung des Restabfalls mit Schadstoffen verringert. - 10 - 4. Entwicklung der Abfallmengen in Kerpen Der vorliegende Bericht vergleicht die Abfallmengen von 2006 mit den Jahren 2001 2005. Die 5 Jahre zwischen 2001 – 2005 stellen einen guten Betrachtungszeitraum dar, um die tendenzielle Entwicklung des Abfallaufkommens darzustellen und den Einfluss der Systemumstellung auf die Mengenentwicklung zu analysieren. In den Textpassagen wird gelegentlich auf eine Pro-Kopf-Angabe zurückgegriffen. Angaben in Pro-Kopf-Aufkommen sind sinnvoll, um die durch Änderungen der Bevölkerungszahlen auftretenden Schwankungen der Gesamtmenge zu „bereinigen“. Fraktion/t LVP 2001 2002 2003 2004 2005 2006 16.229,075 16.045,553 15.269,575 15.360,890 14.820,350 13.140,900 2.658,190 2.442,570 2.290,700 2.466,820 2.612,450 2.283,880 2.679,945 3.474,920 3.585,620 4.358,040 4.607,340 5.529,200 395,690 471,200 382,880 413,080 398,420 869,320 5.118,140 4.978,470 4.885,940 5.097,470 5.256,195 5.464,820 1.409,860 1.304,740 1.297,410 1.290,100 1.086,860 1.209,840 2.337,280 2.510,460 2.321,780 2.145,700 2.200,520 2.022,120 Gesamt/t 30.828,180 31.227,913 30.033,905 31.132,100 30.982,135 30.520,080 Hausmüll Sperrgut Bioabfall Grünabfall Papier Glas Einwohner Stand 30.06. d. J. laut LDS 63.408 kg/E p.a. prozentuale Veränderung zum Vorjahr 63.804 64.095 64.181 64.114 486,188 489,435 468,584 485,067 483,235 474,482 -2,52% 1,30% -3,82% 3,66% -0,48% -1,49% Tab. 1 Gesamtabfallaufkommen aller Abfallfraktionen Gesamtabfallaufkommen nach Fraktionen 35.000,000 LVP Glas 30.000,000 Papier Grünabfall 25.000,000 Tonnage Bioabfall Sperrgut 20.000,000 Hausmüll 15.000,000 10.000,000 5.000,000 0,000 2001 64.323 2002 2003 2004 2005 Jahre Grafik 1: Gesamtabfallaufkommen aller Abfallfraktionen - 11 - 2006 Tab. 1 zeigt eine Übersicht über das Gesamtabfallaufkommen aller Abfallfraktionen der Jahre 2001 – 2006. Die Hausmüllmenge ist nach Einführung des neuen Abfallentsorgungssystems um rund 11 % gesunken. Diese Entwicklung zählt zu einem der primären Ziele der Neustrukturierung, da die Entsorgung/Verwertung des Hausmülls zu den kostenintensivsten Faktoren zählt. Um die Entsorgungskosten gering zu halten, muss die Hausmüllmenge verringert werden. Gleichzeitig mit der Reduzierung des Restmülls ist bei den Abfallfraktionen Bio-/Grünabfall, Altpapier und Glas ein Mengenzuwachs zu verzeichnen. Vor allem die Verschiebung der Bio-/Grünabfallanteile aus dem Hausmüll in Richtung Biotonne/Grünabfuhr ist signifikant. Bio-/Grünabfälle können fließend von der Hausmülltonne zur Biotonne oder in die Eigenkompostierung, zur Holsammlung oder zum Wertstoffhof verschoben werden und eignen sich daher sehr gut, über die für den Verbraucher kostengünstigste und bequemste Entsorgungsschiene beseitigt zu werden. Generell weist der Trend auf eine bessere Abfallsortierung seitens der Nutzer hin, die durch eine sorgfältige Trennung der Abfälle Restmüllvolumen – und damit Behälterleerungen - einsparen wollen. Über alle Sammelfraktionen betrachtet, beträgt das Pro-Kopf-Abfallaufkommen in der Stadt Kerpen im Mittel der letzten 5 Jahre 482,5 kg/E/a. In 2006 ist die Menge auf 474,5 kg/E/a gesunken, ein nur leichter Rückgang von 8 kg/E/a. Beim gesamten Abfallaufkommen ist keine signifikante Mengenminderung zu erkennen. Der Rückgang des Sperrmülls könnte nur vorübergehend sein. Hier muss auch in Zukunft mit Mengenschwankungen gerechnet werden. 4.1 Hausmüll Der Begriff Hausmüll umfasst alle Abfälle, die in einem normalen Haushalt anfallen. Zur Entsorgung dieser Abfälle stehen die grauen Restmüllbehälter in den Größen 60-l, 120-l, 240-l und 1.100-l zur Verfügung. Alle Abfälle, die nicht zwecks Wiederverwertung oder auf Grund ihres Schadstoffgehaltes aussortiert werden müssen, gehören in diese Behälter. Zusammen mit dem Hausmüll aus Privathaushalten werden auch haushaltsähnliche Gewerbeabfälle aus Gewerbebetrieben erfasst. Gesamtmenge in t Einwohner Stand 30.06. d. J. laut LDS 2001 2002 2003 2004 2005 2006 16.229,08 16.045,54 15.269,58 15.360,90 14.820,35 13.140,90 63.408 kg/E p.a. 255,95 Tab. 2: Hausmüllaufkommen 63.804 251,48 - 12 - 64.095 238,23 64.181 239,34 64.114 231,16 64.323 204,30 Tonnage Hausmüllaufkommen 18.000,000 16.000,000 14.000,000 12.000,000 10.000,000 8.000,000 6.000,000 4.000,000 2.000,000 0,000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Jahre Grafik 2: Hausmüllaufkommen Die Darstellung zeigt eine kontinuierliche, leichte Verringerung des Hausmüllaufkommens zwischen 2001 und 2005. Eine deutliche Reduktion um ca. 11 % (1.679,45 t) weist die Abfallmenge im Jahr 2006 auf. Die Pro-Kopf-Restabfallmenge ist von 243 kg/E/a (Mittel der Jahre 2001 – 2005) auf 204 kg/E/a in 2006 merklich gesunken. An dieser Entwicklung lässt sich ganz deutlich der Einfluss des neu gestalteten Entsorgungssystems erkennen. Ob sich die Tendenz der Mengenminderung beim Hausmüll weiter fortsetzt, werden die nächsten Jahre zeigen. 4.2 Sperrgut In der Abfallbeseitigungssatzung ist Sperrgut als „sperrige Gegenstände aus Haushalten, die wegen ihres Umfanges oder ihres Gewichtes nicht in die Abfalltonnen passen“ definiert. Hierzu zählen die klassischen Sperrgutteile wie z. B. alle Einrichtungsgegenstände und Möbelstücke, sperrige Haushaltsgegenstände wie Matratzen, Sprungrahmen, Teppiche, Koffer, Kinderwagen, Fahrräder etc. sowie sperrige Garten- und Haushaltsarbeitsgeräte. Auf die Einhaltung dieser Definition wird seit einigen Jahren streng geachtet. Kleinabfälle in Säcken, die nur aufgrund des reduzierten Restmüllvolumens nicht mehr in den Behälter passen, und Baumischabfälle werden bei der Sperrgutabfuhr nicht mehr berücksichtigt. Gesamtmenge in t Einwohner Stand 30.06. d. J. laut LDS 2001 2.658,19 2002 2.442,57 2003 2.290,70 2004 2005 2006 2.466,82 2.612,45 2.283,88 63.408 63.804 64.095 64.181 kg/E p.a. 41,92 38,28 35,74 38,44 erfasste Menge Wertstoffhof in t (in der Gesamtmenge enthalten) prozentualer Anteil Tab. 3: Sperrgutaufkommen - 13 - 64.114 40,75 64.323 35,51 967,22 42,35% Sperrgutaufkommen Tonnage 2.750,000 2.500,000 2.250,000 2.000,000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Jahre Grafik 3: Sperrgutaufkommen Beim Sperrgutaufkommen lässt sich keine eindeutige Tendenz erkennen. Starke Schwankungen über die Jahre sind nicht nur in Kerpen zu beobachten, sie scheinen ein allgemeines Phänomen der Sperrgutsammlung zu sein. Aussagen über die Einflüsse der geänderten Sperrgutabfuhr (Reduzierung der Abfuhren, Einführung der Lenkungsgebühr) lassen sich nur schwer treffen. Bemerkenswert ist die hohe Erfassungsmenge am Wertstoffhof. 42,35 % des Sperrmülls wird an der Entsorgungsstation in der Boelckestraße angeliefert. Dieser Wert ist ein erfreulicher Beweis für die gute Annahme dieser Einrichtung in der Bevölkerung. 4.3 Grünabfälle Grünabfälle sind organische Abfälle aus Küche und Garten, für die es in Kerpen folgende Entsorgungsmöglichkeiten gibt: • Biotonne, • Grünabfuhr, • Selbstentsorgung beim Wertstoffhof, bei Haus Forst oder dem VZEK, • Eigenkompostierung. 4.3.1 Biotonne Die Biotonne wird als 120-l- und 240-l-Gefäß angeboten. Für sie wird in der Regel keine separate Gebühr berechnet; weder für den Behälter selbst, noch für die in Anspruch genommenen Leerungen. Nur wenn die Anzahl der Biotonnen größer ist als die Anzahl der Restmüllgefäße wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Die – scheinbare – Gebührenfreiheit der Biobehälter hat im Zuge der Einführung des Ident-Systems zu einer bemerkenswerten Erhöhung der Anschlussquote geführt. Da sich eine Gebühren sparende Verringerung der Behältergröße und der Leerungshäufigkeit bei der Restmülltonne vor allem durch sorgsame Sortierung der häuslichen Abfälle erzielen lässt, hat die Biotonne eine enorme Attraktivität entwickelt. Wurde seit Einführung des braunen Behälters 1996 in 10 Jahren eine Anschlussquote von 50 % erreicht, so stieg sie mit dem neuen Abfallsystem in einem Jahr um ca. 12 % auf rund 62 % Ende 2006 (Anzahl Biotonnen im Verhältnis zur Anzahl Restmülltonnen). - 14 - Diese Entwicklung führt in logischer Folge zu einem starken Zuwachs bei den Bioabfallmengen. Mit der Zunahme des Behälterbestandes stieg die Menge der zu entsorgenden Bioabfälle im Vergleich zum Vorjahr um ca. 20 % (922 t) auf ca. 5.529 t. 2001 Gesamtmenge in t Einwohner Stand 30.06. d. J. laut LDS 2002 2.679,95 63.408 kg/E p.a. 42,27 Tab. 3: Bioabfallmengen 2003 2004 2005 2006 3.474,92 3.585,62 4.358,04 4.607,34 5.529,20 63.804 64.095 64.181 64.114 64.323 54,46 55,94 67,90 71,86 85,96 Biotonne 6.000,000 Tonnage 5.000,000 4.000,000 3.000,000 2.000,000 1.000,000 0,000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Jahre Grafik 3: Bioabfallmengen Die hier dargestellten Werte zeigen für die Jahren 2001 bis 2005 einen beständigen, wenn auch durch Sprünge gekennzeichneten Anstieg. Diese Entwicklung ist umgekehrt proportional zum stetig sinkenden Hausmüllaufkommen. Das Jahr 2006 verzeichnet noch einmal einen merklichen Mengenzuwachs von 19,62 % beim Pro-Kopf-Aufkommen im Vergleich zum Vorjahr; in Bezug auf 2001 hat sich das Pro-Kopf-Aufkommen des Bioabfalls mehr als verdoppelt. - 15 - 4.3.2 Grünabfuhr Von 2001 bis 2005 wurde 3-mal im Jahr eine Straßensammlung angeboten. In 2006 wurde eine zusätzliche Abfuhr im Herbst eingerichtet. 2001 Abfuhren Januar April Oktober November insgesamt 2002 74,39 87,11 -/234,19 395,69 Einwohner Stand 30.06. d. J. laut LDS 63.408 2003 80,88 107,84 -/282,48 471,20 63.804 96,86 99,42 -/186,60 382,88 64.095 2004 70,78 99,86 -/242,44 413,08 64.181 kg/E p.a. 6,24 7,39 5,97 6,44 erfasste Menge Wertstoffhof (nicht in Gesamtmenge enthalten) Tab. 4.1: Grünmengen aus Grünabfuhr und Wertstoffhof 2005 68,76 131,58 -/198,08 398,42 64.114 6,21 2006 74,54 67,68 99,52 108,82 350,56 64.323 5,45 511,58 Grünabfall Tonnage 500,000 400,000 300,000 200,000 100,000 0,000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Jahre Grafik 4: Grünmengen aus Grünabfuhr Die Abfallmengen aus der Grünsammlung sind über die Jahre relativ konstant bei durchschnittlich 6,45 kg pro Einwohner angesiedelt. Lediglich das Jahr 2002 liegt etwas über diesem Durchschnitt. In 2006 sinkt die Pro-Kopf-Menge bei der Grünsammlung um rund 12 % (0,76 kg) auf 5,45 kg. Dennoch ist die Menge der Grünabfälle nicht zurückgegangen. Im Gegenteil: Der augenfällige Rückgang bei der Sammlung wird durch die direkte Anlieferung von Grünabfällen am Wertstoffhof überkompensiert. Rechnet man die Mengen vom Wertstoffhof zu denen der Grünsammlung hinzu, liegt die Pro-Kopf-Grünabfallmenge 2006 bei 13,52 kg und damit um 52 % (7,07 kg) über dem Durchschnittswert der letzten 5 Jahre. - 16 - Grünabfall Tonnage 1.000,000 800,000 600,000 400,000 200,000 0,000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Jahre Grafik 4: Gesamtmenge der Grünabfälle einschl. Wertstoffhof Bei der Grünsammlung macht sich die Nutzung des Wertstoffhofes mit 58,85 %-Anteil an der gesamten Grünabfallmenge extrem bemerkbar. 4.4 Elektrogeräte Seit März 2006 sind die Besitzer von Elektroaltgeräten verpflichtet, diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Für die Entsorgung von alten oder defekten Elektrogeräten bestehen seither in Kerpen zwei Möglichkeiten: • die Geräte können selber zu den ausgewiesenen Sammelstellen auf dem Wertstoffhof und auf Haus Forst gebracht werden, • die Geräte können bei der städtischen Elektrogeräteabfuhr angemeldet werden. Die Abholung von Elektrogeräten durch die Stadt Kerpen wird auch nach Inkrafttreten des Elektrogesetzes weiterhin im Rahmen einer gesonderten Abfuhr 6-mal im Jahr angeboten. Die Änderungen in der Entsorgungslogistik der Elektrogeräte machen einen direkten Mengenvergleich mit den vergangenen Jahren nicht möglich. Bis März 2006 wurden die Elektrogroßgeräte aus der Elektroabfuhr zum Teil in Stückzahlen, zum Teil nach Tonnage erfasst. Kleingeräte, die mit dem Hausmüll entsorgt wurden, wurden gar nicht registriert. Nach dem 24. März 2006 findet man eine gänzlich andere Situation vor. Alle Elektrogeräte, d. h. sowohl die „weiße Ware“ als auch die Geräte der Unterhaltungselektronik bis hin zu den Elektrokleingeräten, werden nach Gewicht erfasst. Einen ganz entscheidenden Unterschied birgt das Elektrogesetz hinsichtlich der Entsorgungskosten, die nun von den Herstellern zu zahlen sind. Für die Gebührenzahler reduziert sich der Kostenblock der Elektrogeräteentsorgung um diesen Betrag. Lediglich die Unternehmervergütung für den Transport der Elektrogeräte vom Wertstoffhof nach Haus Forst sowie für die Elektrogeräteabfuhr fließt jetzt noch in die Abfallgebühren ein. 4.5 Wertstoffe Die von der Bundesregierung 1991 erlassene Verpackungsverordnung verpflichtet den Handel, gebrauchte Verkaufsverpackungen, wie z.B. Joghurtbecher, Konservendosen, Getränkekartons, Glasverpackungen u. v m. zurückzunehmen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, wurde das Duale System Deutschland (DSD) gegründet, das Verpa- 17 - ckungen beim Kunden einsammelt. In Kerpen übernimmt das Einsammeln der Verpackungen die Firma KMW (Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing). Aufgrund der privatrechtlichen Organisationsform entzieht sich das Sammelsystem weitestgehend der kommunalpolitischen Einflussmöglichkeit, die Ausgestaltung wird lediglich mit den Kommunen abgestimmt. Dennoch konnte ab 2005 eine Verkürzung des Abfuhrrhythmus von 4- auf 2wöchentlich erwirkt werden. Im Folgenden werden kurz die Mengenentwicklungen der Fraktionen Leichtstoffverpackungen (LVP), Altglas und Papier dargestellt. 4.5.1 Leichtstoffverpackungen (LVP) Gesamtmenge in t Einwohner Stand 30.06. d. J. laut LDS 2001 2.337,28 2002 2.510,46 2003 2.321,78 2004 2.145,70 2005 2.200,52 2006 2.022,12 63.408 63.804 64.095 64.181 64.114 64.323 kg/E p.a. 36,86 Tab. 5: Leichtstoffverpackungen 39,35 36,22 33,43 34,32 31,44 Leichtstoffverpackungen in t 3.000,000 2.500,000 2.000,000 1.500,000 1.000,000 500,000 0,000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Grafik 5: Leichstoffverpackungen Seit 2002 ist ein leichter Rückgang der gesammelten Mengen zu konstatieren. Eine mögliche Erklärung hierfür könnten die strengen Kontrollen zur richtigen Befüllung der gelben Behälter sein, die seit einigen Jahren von der Firma KMW durchgeführt werden. Da die Fehlerquoten auch Jahre nach der Einführung des Dualen Systems immer noch sehr hoch liegen, sind die Systembetreiber dazu übergegangen, die Behälter stichprobenartig zu kontrollieren und fehlbefüllte Tonnen stehen zu lassen. Nach mehrfacher Fehlbefüllung werden die Gefäße von der Firma KMW eingezogen. Im Januar 2003 ist deutschlandweit das so genannte Dosenpfand eingeführt worden. Die Mengenminderung 2003 um 8,6 % im Vergleich zum Vorjahr könnte darauf zurück zu führen sein. - 18 - 4.5.2 Altglas Bereits vor der Einführung des Dualen Systems wurde Altglas als Sekundärrohstoff über Glascontainer gesammelt. Anders als Papier und LVP besteht für Altglas auch heute noch das Bringsystem mit 93 Altglascontainerstandorten an zentralen Stellen im Stadtgebiet. Das Altglassammelsystem hat sich in all den Jahren nicht wesentlich verändert. Gesamtmenge in t Einwohner Stand 30.06. d. J. laut LDS 2001 1.409,86 63.408 kg/E p.a. Tab. 6: Altglas 22,24 2002 1.304,74 2003 1.297,41 2004 1.290,10 2005 1.086,86 2006 1.209,84 63.804 64.095 64.181 64.114 64.323 20,45 20,24 20,10 16,95 18,81 Altglasaufkommen Tonnage 1.500,000 1.000,000 500,000 0,000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Jahren Grafik 6: Altglas Die Altglasstatistik weist für die Jahre 2001 bis 2004 gleich bleibende Werte aus. In 2005 kommt es zu einem Einbruch bei der Altglassammlung, der sich nicht durch Änderungen im Sammelsystem oder durch neue gesetzliche Regelungen erklären lässt. 4.5.3 Altpapier Die Altpapiersammlung gehört zu den erfolgreichsten Recyclingsystemen in Deutschland und wird von der Bevölkerung bereitwillig unterstützt. 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Gesamtmenge in t 5.118,14 4.978,47 4.885,94 5.097,47 5.256,20 5.464,82 Einwohner Stand 30.06. d. J. laut LDS 63.408 63.804 64.095 64.181 64.114 64.323 kg/E p.a. komm. Anteil 80,72 78,03 76,23 79,43 81,98 84,96 3.838,61 3.733,85 3.664,46 3.823,10 3.942,15 4.098,62 Tab. 7: Altpapier - 19 - Tonnage Altpapieraufkommen 5.600,000 5.400,000 5.200,000 5.000,000 4.800,000 4.600,000 4.400,000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Jahre Grafik 7: Altpapier Die Altpapiersammlung ist in den ersten 3 Jahren des Betrachtungszeitraums kontinuierlich gesunken und seit 2003 stetig angestiegen. Da es seit der Einführung der blauen Papiertonnen und der damit einhergehenden Umstellung vom Bringsystem zum Holsystem in 1993 zu keinen Veränderungen bei der Papiersammlung gekommen ist, lässt sich für diese Entwicklung keine Erklärung finden, die auf den Grundlagen der in diesem Bericht berücksichtigten Daten fußen könnte. 4.6 Schadstoffe Der neue Vertrag hat die seit Jahren bewährte organisatorische Struktur der Schadstoffsammlung durch das Schadstoffmobil beibehalten. Monat/t 2001 2,294 Januar 2,157 März 1,875 Mai 1,415 August 2,484 November Tonnage/a 10,225 Tab. 8: Schadstoffmengen 2002 0,995 2,535 1,915 0,97 2,786 9,201 2003 2,069 2,724 2,053 2,028 3,064 11,938 2004 1,913 2,632 2,48 1,84 3,084 11,949 2005 2,984 2,271 2,518 1,849 4,637 14,259 2006 2,718 3,481 2,349 2,099 3,636 14,283 Die in Kerpen erfassten Schadstoffmengen sind im Vergleich zu anderen Kommunen eher gering. Zum einen kann man das dem Umstand zuschreiben, dass mit Haus Forst den Bürgerinnen und Bürgern eine ganzjährig geöffnete Annahmestelle für Schadstoffe aus privaten Haushalten auf Kerpener Stadtgebiet zur Verfügung steht und zum anderen der Tatsache, dass das Schadstoffmobil lediglich an 5 Terminen pro Jahr im Stadtgebiet unterwegs ist. In anderen Kommunen wird die mobile Schadstoffsammlung zumeist monatlich durchgeführt und ist damit auch kostenintensiver als in Kerpen. - 20 - 5. Gefäßbestand Restabfallbehälter und Biotonne 5.1 Gefäßbestand Restabfallbehälter Mit Einführung des neuen Entsorgungssystems wurde die starre Reglementierung durch die Vorgabe der Leerungshäufigkeit (wöchentlich/14-täglich) und des Regelvolumens (20l-/Person/Woche) aufgehoben. Diese beiden Parameter beeinflussen sowohl den Gefäßbestand als auch den Leerungsrhythmus der grauen Restabfallbehälter. Bei den Behälterbeständen werden Jahresmittelwerte verglichen, da bedingt durch Zuund Wegzug, Änderungen der Behältergrößen, An- bzw. Abmeldungen von Behältern etc., die über das ganze Jahr erfolgen, eine Vergleichbarkeit ansonsten nicht gegeben ist. Behältertyp 2003 2004 60l -14-täglich 1.694 1.874 120l -14-täglich 8.253 8.500 120l - wöchentlich 3.673 3.555 240l - wöchentlich 2.312 2.273 1.100l - wöchentlich 524 500 16.456 16.702 Summe Rest Tab. 9.1: Bestand Restabfallbehälter 2005 2006 1.990 2.565 8.645 11.744 3.462 2.228 2.231 507 523 16.832 17.063 Tabelle 9.1 gibt einen Überblick über die Bestandsentwicklung der unterschiedlichen Behältertypen für den Restabfall in den Jahren 2003 bis 2006. Seit einigen Jahren lässt sich bereits ein genereller Trend weg von den größeren Abfallgefäßen bzw. der wöchentlichen Leerung hin zu den kleineren Tonnen mit längerem Leerungsturnus verzeichnen. Ein Grund hierfür könnte der Wunsch mancher Mietparteien nach einem eigenen Behälter sein. Diese Entwicklung hat sich mit den Änderungen 2006 noch verschärft. Tab. 9.2 gibt die Behälterbestände vor und nach der Systemumstellung wieder. Hierzu mussten die bis 2005 angebotenen 120-l-Behälter mit wöchentlicher oder 14-täglicher Leerung addiert werden. Die Werte geben also nur die Stückzahlen wieder und sagen nichts über das zur Leerung bereitgestellte Abfallvolumen aus! Behältertyp 2005 2006 Differenz 1.990 2.565 575 60l 12.107 11.744 -363 120l 2.228 2.231 3 240l 507 523 16 1.100l Tab. 9.2 Vergleich der Behälterbestände Restabfall Die Aufhebung der 20-l-pro-Person/ Woche-Regelung führte zu einem deutlichen Anstieg der 60-l-Gefäße. Der Bestand der 60-l-Behälter erhöhte sich um 575 Stück verglichen mit der Bestandsmenge von 2005. Der starke Zuwachs der 60-l-Behälter geht z. T. zu Lasten der 120-l-Abfalltonnen, deren Bestand sich um 363 Behälter verringert. Weitestgehend konstant ist der Behälterbestand der 240-l-Tonnen und der 1.100-l-Container geblieben, mittels derer in größeren Wohnobjekten entsorgt wird. Hier ist eine Abstimmung bezüglich Abfalltrennung und Abfallvermei- 21 - dung wesentlich schwieriger als in kleineren Wohneinheiten. Folglich können die Vorteile der neuen Entsorgungsmöglichkeiten weniger genutzt werden. Dass dennoch Potenzial vorhanden ist, zeigen die Leerungshäufigkeiten (siehe 6.). 5.2 Gefäßbestand Biotonnen Auch auf den Bestand der Biotonnen haben die Neuerungen in der Abfallwirtschaft Einfluss genommen. Bei der Betrachtung dieser Behälterbestände werden ebenfalls Jahresmittelwerte zugrunde gelegt. Behälter/Stück Bio 120l Bio 240l Summe 2003 2004 2005 2.983 3.255 3661 4.204 4.713 5417 7.187 7.968 9.078 Anschlussquote % 43,66 47,68 53,82 Tab. 10.1: Bestand Biotonnen 2006 4164 6157 10.321 60,51 Die Tabelle 10.1 stellt die Bestandsentwicklung der Biotonnenbehälter seit 2001 dar. Bereits in 2005 ist ein deutlicher Zuwachs der Behälterzahlen zu erkennen. Eine Erklärung für diesen frühen Anstieg kann die folgende Tabelle geben, in der die Zeiträume anders gegliedert sind und somit einen detaillierten Blick auf die Entwicklung innerhalb eines Jahres gewähren. In der Vergangenheit wurden die Behälterbestände zum 01. April und zum 01. Oktober eines Jahres erfasst, da es sich hierbei um vertraglich vereinbarte Stichtage zur Vergütungsanpassung handelte. Die Tabelle 10.2 ist auf diesem Datenschema aufgebaut. Hier ist die Bestandsentwicklung für beide Behältertypen (120-l und 240-l in Summe) jeweils von Oktober bis April sowohl in Stückzahlen als auch in Prozent wiedergegeben. Zeitraum Differenz/Stck. Okt 04 - Apr 05 258 Apr 05 - Okt 05 1.076 Okt 05 - Apr 06 452 Apr 06 - Okt 06 508 Tab. 10.2: Bestandsentwicklung in % 3,12 12,60 4,70 5,05 Ein großer Sprung von 12,6 % in der Bestandsentwicklung erfolgte bereits zwischen April und Oktober 2005. Diese Entwicklung ist als Reaktion auf die Informationsbriefe zu verstehen, die im August 2005 an alle Grundstückseigentümer versandt wurden. Die Chance, Leerungsgebühren beim Restmüllbehälter durch bessere Sortierung der Bioabfälle einzusparen, ließ den Bestand der Biotonnen in die Höhe schnellen. Bis Oktober 2006 stieg die Anschlussquote noch einmal sprunghaft um 9,98 % an, bezogen auf die Zahlen aus Oktober 2005. Zum Jahresabschluss 2006 lag die Anschlussquote schließlich bei 62,08 %. Bedenkt man, dass es 10 Jahre seit Einführung der Biotonne dauerte, um einen Anschlussgrad von rund 50 % zu erreichen, so ist die Entwicklung aufgrund der Einführung des neuen Abfallentsorgungssystems äußerst beachtlich. - 22 - 6. Leerungsrhythmus der Restmülltonne Den wohl größten Spielraum für individuelle Abfallentsorgung bietet der flexible Leerungsrhythmus der Restmülltonne – und dieser wurde intensiv genutzt. 1. Quartal 2.Quartal Anzahl d. Behälter 31.711 33.072 60 l Leerungen 8.638 10.035 27,24% 30,34% Bereitstellungsquote Anzahl d. Behälter 154.076 152.542 120 l Leerungen 62.774 66.160 40,74% 43,37% Bereitstellungsquote Anzahl d. Behälter 28.856 29.029 240 l Leerungen 22.236 22.280 77,06% 76,75% Bereitstellungsquote Anzahl d. Behälter 6.790 6.808 1.100 l Leerungen 5.065 5.025 74,59% 73,81% Bereitstellungsquote Tab. 11: Bereitstellungsquote der Restabfallbehälter 3. Quartal 33.917 10.678 31,48% 152.187 68.352 44,91% 29.042 21.812 75,11% 6.083 5.292 77,79% 4. Quartal 34.693 11.299 32,57% 151.879 66.459 43,76% 29.059 21.927 75,46% 6.782 5.496 81,04% Bei 52 möglichen Leerungen im Jahr werden über alle Behältergrößen durchschnittlich 23,25 Leerungen/a in Anspruch genommen. Die Bereitstellungsquote aller Restabfallbehälter beträgt 44,7 % und ist damit immer noch recht hoch. Aufgeschlüsselt nach Behältergröße ist die durchschnittlich Leerungsrate/a wie folgt: 60-l-Behälter 15,8-mal 120-l-Behälter 22,2-mal 240-l-Behälter 38,8-mal Statistisch gesehen wurden die 60-l-Tonnen alle 3,29 Wochen bereitgestellt. Das ist weniger als der bis letztes Jahr gültige 14-tägliche Rhythmus. Die 120-l-Behälter, die mit ca. 11.700 Stück die am häufigsten genutzten Gefäßtypen darstellen, wurden durchschnittlich alle 2,34 Wochen geleert; auch hier ist eine Streckung der Abfuhrintervalle zu erkennen. Wenige Änderungen hat man bei den 240-l- und 1.100-l-Behältern erwartet, da diese Behältertypen an Mehrfamilienhäusern stehen und die Einflussnahme Einzelner hier nicht so groß ist. Dennoch ist auch in diesem Bereich die Bereitstellungsquote verglichen mit dem letzten Jahr geringer, so dass auch hier Einsparpotenziale von den Bürgerinnen und Bürgern ausgeschöpft werden. - 23 - 7. Wertstoffhof Wie bei den Abfallfraktionen Sperrgut, Grünabfall und Elektrogeräte bereits dargestellt, ist der Wertstoffhof von der Bevölkerung ausgesprochen gut angenommen worden. Im ersten Jahr hat der Wertstoffhof 26.567 Besuche zu verzeichnen. Die Entsorgungseinrichtung wird von durchschnittlich 90 Nutzern/Tag aufgesucht. Anlieferung am Wertstoffhof Tonnage/Fraktion Sperrgut Grünabfall Restabfall Elektrogeräte erfasste Gesamtmenge 2.283,22 869,32 13.140,90 255,63 967,22 511,58 59,32 187,31 %-Anteil Wertstoffhof 42,35% an der Gesamtmenge Tab. 12: Anlieferung Wertstoffhof 58,85% 0,45% 73,27% erfasste Menge Wertstoffhof Die Daten belegen, dass die Einrichtung des Wertstoffhofes eine sinnvolle Ergänzung des bisherigen Entsorgungsangebotes darstellt. Grünabfälle und Altelektrogeräte werden zu über 50 % in der Boelckestraße angeliefert; bei Sperrgut sind es immerhin noch 42 % des gesamten Sperrgutaufkommens. Als Gründe für diese enorme Resonanz kann zum einen die tägliche Erreichbarkeit, zum anderen die Erhebung der Lenkungsgebühr geltend gemacht werden. Besonders für die Elektrogeräte und Sperrgutteile kann die Lenkungsgebühr als Erklärung dienen, da die in einem PKW transportierbaren Gegenstände am Wertstoffhof zeitnah und kostenlos entsorgt werden können. Vor dem Hintergrund des Elektrogesetzes, welches die Abgabe aller Geräte zur Pflicht macht, bietet der Wertstoffhof für die Anlieferer eine kostenneutrale (keine Lenkungsgebühr, Annahme aller Geräte) Abgabemöglichkeit ihrer Altgeräte. Damit der Wertstoffhof nicht als Entsorgungseinrichtung für Siedlungsabfälle missbraucht wird, um so Leerungsgebühren für den Restmüllbehälter zu umgehen, schreibt die Benutzerordnung eine Gebühr von 5,00 €/je Sack an Kleinmengen vor. Die Höhe der Gebühr ist so gewählt, dass die Entsorgung über die städtische Abfuhr erheblich günstiger ist. Diese Intention spiegelt sich in der sehr niedrigen Anliefermenge der Restabfälle wider. - 24 - 8. Kostenvergleich Die Entsorgungskosten lassen sich in drei Blöcke untergliedern: 1. Beseitigung bzw. Verwertung 2. Unternehmervergütung (Sammlung und Transport) 3. Eigenleistungen Die Kosten der Behandlung/Verbrennung von Hausmüll sind der größte Kostenfaktor der kommunalen Entsorgung. Diese Kosten entstehen beim Kreis und können von der Stadt Kerpen nicht beeinflusst werden. Rund 54 % der Gesamtkosten müssen für die Beseitigung und Verwertung der angelieferten Abfälle aufgebracht werden. Die Unternehmervergütung, die die Stadt Kerpen mit dem Entsorger für Gestellung der Behälter, Transport zu den Beseitigungs- und Verwertungsanlagen, Software und Organisation sowie den Betrieb des Wertstoffhofes abrechnet, stellt nur 32 % der gesamten Kosten dar. Dieser enorme Leistungsumfang der Logistik macht lediglich 22,82 €/E/a aus. Vor allem dieser Teil der Entsorgungsleistung wird von den Bürgerinnen und Bürgern als Abfallgebühr wahrgenommen. Schließlich entfallen ca. 14 % der Kosten auf Leistungen, welche die Stadt selbst erbringt. Hierzu zählt u. a. die Leerung der Straßenpapierkörbe, Beseitigung von „wildem Müll“, die Abfallberatung und die Organisation der gesamten Dienstleistung etc. Die größte Möglichkeit der Kostenreduzierung liegt bei der Unternehmervergütung. Durch die Ausgestaltung der europaweiten Ausschreibung und den intensiven Wettbewerb in der Entsorgerbranche konnten vor allem hier erhebliche Einsparungen erzielt werden. Differenz 2004/2006 in € Differenz 2004/2006 in % 2006 2004 1. Unternehmervergütung 1.467.918,03 2.647.008,11 -1.179.090,08 1.1 Restmüll 752.404,21 1.730.560,11 -978.155,90 1.2 Haushaltselektrogeräte 22.372,22 97.142,95 -74.770,73 1.3 Schadstoffe 20.110,90 49.900,33 -29.789,43 1.4 Sperrgut 90.660,81 214.332,10 -123.671,29 1.5 Grün 25.223,56 66.681,10 -41.457,54 1.6 Papier (abz. Papiererlöse) 140.668,05 488.391,53 -347.723,48 1.7 Biomüll (2004 in 1.1) 286.136,71 0,00 +286.136,71 1.8 Wertstoffhof (neu) 130.341,57 0,00 +130.341,57 Tab. 13.1: Kostenvergleich aus Gebührenkalkulation 2006, Unternehmervergütung - 44,54 -56,52 -76,97 -59,70 -57,70 -62,17 -71,20 - Durch die neuen Verträge ist die Logistik preiswerter geworden, das Controlling wurde verbessert, Kosten- und Leistungstransparenz hergestellt und die Gebühren können gemäß der Leistungsinanspruchnahme bemessen werden. - 25 - Keinen Einfluss kann die Stadt Kerpen auf den größten Kostenfaktor, die so genannten Deponiekosten, nehmen. Die Deponiekosten beinhalten die Entsorgung/Verwertung der satzungsgemäßen Siedlungsabfälle. Differenz Differenz 2006/2004 in € 2004/2006 in % 2006 2004 3. Deponiekosten 2.476.500,00 2.671.326,00 -194.826,00 -7,29 3.1 Hausmüll 1.967.040,00 -255.315,00 -12,98 1.711.725,00 3.2 Sperrmüll 332.775,00 295.056,00 37.719,00 +12,78 3.3 Grün 33.040,00 40.000,00 -6.960,00 -17,40 3.4 Kühlschränke 0,00 20.239,00 -20.239,00 -100,00 3.5 Elektrogroßgeräte 0,00 26.803,00 -26.803,00 -100,00 3.6 Radiatoren 0,00 2.188,00 -2.188,00 -100,00 3.7 Biomüll 320.000,00 78.960,00 +24,68 398.960,00 Tab. 13.2: Kostenvergleich aus Gebührenkalkulation 2006, Deponiekosten Fraktion/ Gebühr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Hausmüll 113,71 € 117,38 € 122,94 € 123,13 € 135,55 € 144,86 € Sperrgut 113,71 € 117,38 € 122,94 € 123,13 € 135,55 € 144,86 € Bioabfall 63,91 € 64,00 € 80,00 € 80,00 € 80,00 € 80,00 € 63,91 € 64,00 € 80,00 € 80,00 € 80,00 € 80,00 € 130,48 € 130,48 € 130,00 € 130,00 € 135,55 € 144,86 € 10,94 € 10,94 € 10,94 € 10,94 € 10,94 € 0,00 € 10,94 € 10,94 € 10,94 € 10,94 € 10,94 € 0,00 € 9,96% 3,23% 4,74% 0,15% 10,09% 6,87% Grünabfälle (kompostierbar) Garten u. Parkabfälle (nicht kompostierbar) Elektrogeräte gemischt je Stück Kühl-/Gefriergeräte und Ölradiatoren prozentuale Steigerung (Haus-/Sperrmüll) Tab. 13.3: Deponiegebührensätze des Rhein-Erft-Kreises In diesem Bereich kommen die Auswirkungen des Elektrogesetzes zum Tragen. Die Entsorgungskosten für Kühlgeräte, Elektrogroßgeräte und Radiatoren fallen vollständig weg, wodurch die Deponiegebühren um 49.230,00 € entlastet werden. Obwohl die Gebühren für die Restmüllentsorgung um rund 18 % im Vergleichszeitraum durch den Einstieg in die Müllverbrennung gestiegen sind, konnten Mehrausgaben durch den merklichen Rückgang der Restmüllmenge vermieden werden und sogar eine Kostenminderung erzielt werden. Da gleichzeitig aber die Bioabfallmenge enorm gestiegen ist, wird der Kostenrückgang gemildert. Mit 4,6 Mio. €/a (inklusive Eigenleistungen der Stadt) ist die Entsorgung in der Stadt Kerpen insgesamt im Vergleich kostengünstig auf einem hohen Service-Niveau. Das spiegelt sich in den vergleichsweise niedrigen Abfallgebühren wider, wie ein Gebührenvergleich auf Regierungsbezirksebene für 2006 zeigt: Im Rhein-Erft-Kreis erhebt Kerpen die niedrigsten Abfallgebühren und im Regierungsbezirk Köln mit seinen 99 Kommunen liegt Kerpen an zweiter Stelle im Vergleich der günstigsten Abfallgebühren. - 26 - 9. Öffentlichkeitsarbeit Nachdem die Verträge über die Abfallentsorgung in der Stadt Kerpen neu geschlossen wurden und weitere zahlreiche Details wie z. B. das „Chippen“ der Müllbehälter etc. geklärt waren, musste die Öffentlichkeit über die bevorstehenden Änderungen in der Abfallentsorgung informiert werden. Um in diesem Bereich professionell und zeitgemäß aufzutreten, wurde ein „Corporate Design“ (CD) von einem Grafikbüro in Hürth erstellt. Ein eigenes Logo und eine durchgehend einheitliche Gestaltung der Informationsmaterialien wurden für das neue Auftreten der Abfallwirtschaft Kerpen entwickelt. Eine Pressekonferenz und ein Anschreiben mit Informationszetteln zur Einführung des Zählsystems an alle Grundstückseigentümer in Kerpen markierten im August 2005 den Beginn der Öffentlichkeitsarbeit. Hierdurch wurden die Bürgerinnen und Bürger zum ersten Mal umfassend über die Einführung des Ident-Systems informiert. Es folgte eine differenzierte Öffentlichkeitsarbeit unter Verwendung verschiedener Medien wie • einem Rundschreiben an alle Haushalte mit einer umfangreichen Darstellung des Ident-Systems, Erläuterungen zur Behälterkennzeichnung und des Verfahrens zur Erfassung und Abrechnung der Leerungen, • einem Faltblatt „Neues Abfallbeseitigungssystem“, das während der Chipaktion an alle Haushalte verteilt wurde, • einer 12-seitigen Broschüre „Das neue Abfallsystem 2006“, die alle Änderungen und Neuerungen der Abfallentsorgung beschrieb und über Gebühren, geänderte Anmeldeadressen für die Holsysteme etc. informierte, • einem Flyer zum Wertstoffhof, mit Benutzerordnung und Gebühren, • der Neugestaltung der Rückseite des Entsorgungskalenders, der als Postwurfsendung im Dezember alle Haushalte erreicht, • intensiver persönlicher Beratung per Telefon und E-Mail, • einer umfangreichen Internet-Präsentation, die z. Zt. 62 Seiten umfasst und ca. 1.000 Besuche/Monat verbuchen kann, • der Abfallfibel, die dem neuen CD angepasst wurde und auf 47 Seiten detailliert und praxisorientiert über die gesamte Abfallentsorgung in Kerpen informiert. Die Printmedien wurden z. T. an die Haushalte direkt verteilt und/oder an verschiedenen Stellen wie z. B. im Rathaus, in allen Büchereien, in fast allen Geldinstituten und in zahlreichen Geschäften ausgelegt. Weitere Presseartikel berichteten von der laufenden Aktion. - 27 - 10. Fazit Ein Jahr nach Einführung des neuen Abfallsystems sieht die Bilanz der Umstellung ausgesprochen positiv aus. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kerpen haben die Vorteile und Einsparmöglichkeiten des am 01. Januar 2006 installierten Entsorgungskonzeptes erkannt und konsequent für sich genutzt. Das System ist akzeptiert und hat sich in der Praxis erfolgreich bewährt. Das System schafft Anreize zu Abfall vermeidendem Verhalten, in dem es die Möglichkeiten kleinerer Müllgefäße und längerer Abfuhrrhythmen einräumt. Werden diese Möglichkeiten klug genutzt und das Bewusstsein für Abfall vermeidendes Verhalten gestärkt, können Einsparpotenziale erschlossen werden, die sich unmittelbar in der Haushaltskasse des Verbrauchers bemerkbar machen. Der Verbraucher kann durch sein eigenes Verhalten in gewissen Umfang Einfluss auf die Höhe der zu entrichtenden Abfallgebühren nehmen. Im Jahr 2002 wurden im Rahmen eines Gutachtens zur Vorbereitung der Systemumstellung folgende Ziele für die Abfallentsorgung in Kerpen formuliert und den politischen Gremien vorgelegt: ⇒ Im Jahr 2002 lagen die durch Gebühren zu deckenden Kosten bei 6,2 Mio. €/a, das entsprach 98,60 €/E/a. Das Kostensenkungspotenzial wurde bei mindestens 0,6 Mio. €/a eingeschätzt. Die Kosten sollten in den nächsten 7 Jahren unter 100 €/E/a gehalten werden. ⇒ Die zu entsorgende Restmüllmenge lag in 2002 bei 251,48 kg/E/a und sollte langfristig durch die Optimierung der Vermeidung/Verwertung von Bio- und Grünabfällen sowie der Steigerung der getrennt gesammelten Wertstoffe unter 200 kg/E/a sinken. ⇒ Sperrgut sollte unter 40 kg/E/a sinken. ⇒ Die Gebühren sollten verursachungsgerecht auf die Nutzer verteilt werden. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: ⇒ In 2006 liegen die Gesamtkosten bei 4,6 Mio. €/a, das entspricht 71,51 €/E/a. Damit konnten die Kosten um ca. 27 % gesenkt werden - die Erwartungen wurden also weit übertroffen. ⇒ Die Restmüllmenge beträgt in 2006 immerhin nur noch rund 204 kg/E/a. Allein im Jahr der Systemumstellung sank die erfasste Restmüllmenge um ca. 11 % gegenüber der Vorjahresmenge. Da davon auszugehen ist, dass sich der Trend fortsetzt, wird das Ziel kurzfristig erreicht werden können. Die gewünschte Mengensteigerung bei den erfassten Bio- und Grünabfällen ist eingetreten. ⇒ Die Sperrgutmenge liegt 2006 bei 35,51 kg/E/a – das Ziel wurde erreicht. ⇒ Das Gebührenmodell ist verursachungsgerechter: Wer mehr Leerungen in Anspruch nimmt, zahlt mehr Gebühren und umgekehrt. Es besteht die Vermutung, dass die Reduzierung des Restmülls im Wesentlichen auf die sorgfältige und konsequente Trennung der biologisch abbaubaren Abfälle aus dem Hausmüll basiert. Dafür sprechen vor allem die gestiegene Anschlussquote der Biotonne, die nun 62 % beträgt, und die stark gestiegene Bioabfallmenge. Durch die Verlagerung der Bioabfälle aus dem Hausmüll in die Biotonne sinkt die Restmüllmenge und in Folge dessen die Entsorgungskosten, da die Verwertung der Bioabfälle mit 80,00 €/t in 2006 wesentlich günstiger ist, als die Beseitigung/Verbrennung der Restabfälle mit 144,86 €/t. - 28 - Allerdings hat die Gesamtmenge aller produzierten Abfälle nicht in dem Maße abgenommen, wie es die Entleerungszahlen und Behältergrößen vielleicht vermuten lassen. Das Gebührensystem und die Abfallsatzung bestimmen, welche Wege der Abfall nimmt. Alle Maßnahmen seit 2000 haben nicht wesentlich die Abfallmenge reduziert, sondern lediglich eine Verschiebung in der Verwertung bewirkt. Die Abnahme des Restmülls, der durch die Zunahme des Bioabfalls zum Teil kompensiert wird, ist ein Beispiel dafür. Befürchtungen, das Ident-System könnte zu verstärkten illegalen Müllentsorgungen führen, haben sich nicht bestätigt. Das Zählsystem hat zu keinen nachteiligen Folgen hinsichtlich einer Zunahme der Verschmutzung geführt. Im Gegenteil sind für 2006 bei den erfassten Abfallmengen aus der Beseitigung „wilder Müllkippen“ und der Leerung der Straßenpapierkörbe die Zahlen rückläufig. Mit 2,36 kg/E/a ordnungswidrigem Müll wird in Kerpen die Umwelt nicht über das übliche Maß hinaus verschmutzt. Sehr deutlich fällt die Wahl für das kleinste Abfallgefäß und ein größeres Leerungsintervall aus. Das Ziel, den Abfuhraufwand und damit die Abfuhrkosten zu reduzieren, wird durch das Verhalten der Nutzer erreicht. Auf sehr große Resonanz stößt die Eröffnung des Wertstoffhofes. Seit seiner Eröffnung wurde die Entsorgungseinrichtung in der Boelckestraße 26.567 mal von Bürgerinnen und Bürger aufgesucht. Die Attraktivität dieser Einrichtung basiert auf seinem umfassenden Angebot und den großzügigen Öffnungszeiten. Vor allem für die Entsorgung von Grünabfällen, Elektrogeräten und Sperrmüll wird der Wertstoffhof frequentiert. Mittlerweile werden rund 50 % dieser Abfallfraktionen über den Wertstoffhof entsorgt. Die beschriebene Entwicklung aufgrund der Systemumstellung verantwortet die erfreulich niedrigen Gesamtkosten von 4,6 Mio. €/a trotz gestiegener Deponiegebühren. Das umfangreiche Angebot an Restmüll-, Sperrgut-, Elektro-, Bio- und Grünabfall-, Papier- und Schadstoffentsorgung etc. inklusive Wertstoffhof kostet bei 64.323 Einwohnern in etwa 6 € pro Kopf im Monat. Dies ist ein ausgesprochen günstiger Preis, der im unteren Bereich des Städtevergleichs angesiedelt ist. Wie der Gebührenvergleich des Regierungsbezirks Köln für das Jahr 2006 belegt, erhebt die Stadt Kerpen die niedrigsten Abfallgebühren im Rhein-Erft-Kreis; bezogen auf den gesamten Regierungsbezirk mit seinen 99 Kommunen liegt Kerpen an zweiter Stelle im Vergleich der günstigsten Abfallgebühren. Die Erwartung der privaten Abfallbesitzer, dass sich die verstärkten Bemühungen der Abfalltrennung in sinkenden Gebühren niederschlagen werden, können jedoch kaum erfüllt werden. Wenngleich auch für Kerpen ein erfreuliches Ergebnis bei der Ausschreibung der Abfallentsorgungslogistikleistungen erzielt wurde, so entzieht sich doch der größte Kostenfaktor – die Beseitigungs- und Verwertungskosten – der Einflussnahme der Kerpener Politik. Der gesetzliche Auftrag der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) zur Vorhaltung eines geordneten und umweltverträglichen Abfallbeseitigungssystems als Teil der Daseinsvorsorge wurde in den vergangenen Jahren mit steigenden Umweltschutzforderungen immer kostenintensiver. Die gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen im Bereich des technischen Umweltschutzes durch TASI, AbfallablagerungsVO und DeponieVO haben immense Investitionen der örE in Müllverbrennungs- und Vorbehandlungsanlagen nach sich gezogen. Gleichzeitig strebte der Gesetzgeber die Deregulierung des Abfallmarktes an, was den gewerblichen Abfallbesitzern die Möglichkeit eröffnete, ihre Abfälle zur Verwertung weg von den örE über private, billigere und nicht unbedingt umweltverträgliche Entsorgungswege zu entsorgen. Das Wegbrechen der gewerblichen Abfallmengen hat zur Folge, dass die hohen (Fix-) Kosten der öffentlich-rechtlichen Abfallbeseitigung - 29 - letztlich hauptsächlich von den Privathaushalten getragen werden müssen. Da auch die Rekultivierung und Sanierung der stillgelegten Deponien über Abfallgebühren finanziert werden müssen, tragen die Privathaushalte auch die Nachsorge für stillgelegte Deponien und dies, obwohl diese Deponien in der Vergangenheit in einem beträchtlichen Umfang von Gewerbebetrieben genutzt worden sind. Diese Entwicklung spiegelt sich in der Höhe der Deponiegebühren des Kreises wider. Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises befürchtet bei Fortsetzung dieses Trends, dass die Gebühren weiter steigen, da der vertraglich vereinbarte Entsorgungspreis an die Menge gekoppelt ist. Mit sinkenden Abfallmengen steigen die Entsorgungskosten je Kilogramm Abfall! Aber auch andere Faktoren wie z.B. die Mehrwertsteuererhöhung tragen zum Anstieg der Abfallgebühren bei, ohne dass die Kommunen hierauf Einfluss haben. Nichtsdestotrotz muss die Infrastruktur zum Einsammeln und Transport sowie zur umweltgerechten Beseitigung der Abfälle aufrechterhalten werden, unabhängig davon, wie viel Abfall zu entsorgen ist. Das bedeutet im Weiteren, dass weniger Restmüll und kleinere Mülltonnen sowie geringere Leerungshäufigkeiten zwangsläufig dazu führen, dass wegen der hohen Fixkosten die Kosten pro Kilogramm Müll bzw. pro Liter Behältervolumen ansteigen. Erstellt: Abteilung 25.1 Abfallwirtschaft, Grün Kerpen, im März 2007 - 30 -