Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Umbesetzung des Schulausschusses hier: Beratende Vertretung der Katholischen Kirche )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Umbesetzung des Schulausschusses
hier: Beratende Vertretung der Katholischen Kirche ) Beschlussvorlage (Umbesetzung des Schulausschusses
hier: Beratende Vertretung der Katholischen Kirche )

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: 10.3 / Ratsbüro, Datenschutzbeauftragter Az.: Drs.-Nr.: 158.07 Datum : Beratungsfolge Stadtrat X Termin 24.04.2007 28.03.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umbesetzung des Schulausschusses hier: Beratende Vertretung der Katholischen Kirche X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Stadtrat bestätigt die nachfolgende Änderung bei den beratenden Mitgliedern des Schulausschusses: Als Vertreter der Katholischen Kirche im Dekanat Kerpen übernimmt Herr Pastor Ludger Möers die beratende Mitgliedschaft im Schulausschuss (bisher Pastor Georg Neuhöfer). Die Stellvertretung übernimmt Herr Pastor Hans-Gerd Wolfgarten (bisher Pastoralreferent Michael Rattelmüller). Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Der Stadtrat bildet gemäß § 12 Abs. 1 des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) den Schulausschuss nach der Gemeindeordnung NRW. Gemäß § 12 Abs. 2 SchVG ist je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistliche als ständiges Mitglied mit beratender Stimme Mitglied zu berufen. Das Dekanat Kerpen benannte mit Schreiben vom 22.03.2007 als beratende Mitglieder im Schulausschuss die v. g. neuen Vertreter. Beschlussvorlage 158.07 Seite 2