Daten
Kommune
Kerpen
Größe
41 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün
Az.: 25.1 Nie
TOP
Drs.-Nr.: 156.07
Datum :
Beratungsfolge
Umweltausschuss
X
Termin
25.04.2007
27.03.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Abfuhrrhythmus der Biotonne
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
In der Sitzung des Umweltausschusses vom 15.11.2006 wurde zu TOP 15.1 – „Subventionierung
der braunen Tonnen“ durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Anfrage eingereicht, ob sich
beim Abfuhrrhythmus der Biotonne ab dem Jahr 2007 Sommertermine in die Monate Oktober und
November verschieben lassen, um eine kostenneutrale aber gleichzeitig bessere Lösung für die
Zeit des Laubfalls zu erreichen. Die Verwaltung sagte eine Prüfung des Sachverhalts zu.
Der Vertrag über die Abfallbeseitigungslogistikleistungen in der Stadt Kerpen lässt eine Änderung
der Bioabfuhr zu den vereinbarten Konditionen zu. Auch das Entsorgungsunternehmen versicherte
auf Nachfrage, gegebenenfalls eine Änderung der Abfuhr bei Einräumung eines entsprechenden
Vorlaufs für die Abfuhr- und Tourenplanung in 2008 umsetzen zu können. Eine Änderung für 2007
kam mangels Planungsvorlauf nicht mehr in Betracht.
Die Verwaltung hat die Entsorgungssituation für die kompostierbaren Abfälle anhand der
fortlaufend erhobenen Daten untersucht und im Hinblick auf die Fragestellung auf
Anpassungsbedarf überprüft:
Systembeschreibung
Mit Einführung des neuen Abfallbeseitigungssystems ab 01.01.2006 wurde das
Entsorgungsangebot für Besitzer von Bio- und Grünabfällen umfangreich erweitert:
⇒ Die Leerungshäufigkeit der Biotonne wurde von 26 auf 35 Entleerungen p. a. erhöht.
Von Mitte Mai bis Mitte September wird die Biotonne wöchentlich abgefahren und von Mitte
September bis Mitte Mai 14-täglich.
⇒ Die Grünabfallsammlung wurde um eine 2. Herbstabfuhr erweitert.
⇒ Einführung der ganzjährigen, werktäglichen Annahme von Grünabfall am neuen
Wertstoffhof der Stadt Kerpen.
Die Ausgestaltung der Entsorgungsmöglichkeiten von Bio- und Grünabfall ist Ergebnis der
ausführlichen Überlegungen zur Systemausgestaltung im Hinblick auf die Erstellung des
Leistungsverzeichnisses zur europaweiten Ausschreibung der Abfallentsorgungslogistikleistungen.
Hierbei waren Wirtschaftlichkeit, Praktikabilität und die Erfordernisse des vegetationsbedingten
Abfallaufkommens zu berücksichtigen. Besondere Beachtung fanden zum einen der Anfall von
Rasenschnitt im Sommer, der durch seinen Gärungsprozess bei warmen Temperaturen in der
Biotonne zu verstärkter Geruchsbelästigung führt, und zum anderen der Laubabwurf im Herbst.
Rasenschnitt kann aufgrund seines Feuchtigkeitsgehalts nur durch die Biotonne optimal entsorgt
werden, da er von der Grünabfuhr ausgeschlossen ist und der Selbsttransport zum Wertstoffhof
mittels Säcken ungeeignet und kaum zumutbar ist. Daher wurde in den Monaten Mai bis
September die wöchentliche Abfuhr der Biotonne beschlossen.
Laub stellt aus hygienischer Sicht kein Problem dar und muss daher nicht kurzfristig entsorgt
werden. Da der Laubabwurf witterungsbedingt zeitlich nicht sicher bestimmbar ist, erschien eine 2.
Grünabfuhr im Herbst sinnvoll. Diese Grünabfuhr kann auch von Bürgerinnen und Bürgern genutzt
werden, die keine Biotonne haben und trotzdem Laub z. B. von Straßenbäumen entsorgen
müssen.
Schließlich macht die Ergänzung dieses Angebotes um die Möglichkeit der Selbstentsorgung von
Grünabfall über den Wertstoffhof die Bio- und Grünabfallbesitzer fast gänzlich unabhängig von
vorgegebenen Entsorgungsterminen und trägt dem individuellen Abfallaufkommen der Haushalte
Rechnung. Gleichfalls können witterungsbedingte Spitzen im Abfallaufkommen zeitnah entsorgt
werden.
Die Abfallmengenentwicklung und die Inanspruchnahme der einzelnen Entsorgungswege im Jahr
2006 bestätigt das seinerzeit beschlossene neue Abfallbeseitigungssystem (siehe hierzu auch
den aktuellen Abfallbericht).
Beschlussvorlage 156.07
Seite 2
Die Auswertung der Daten erfolgt in 3 Schritten:
⇒ Mengenbetrachtung
⇒ Nutzerverhalten
⇒ Kosten und Gebühren
Mengenbetrachtung
Die Anschlussquote der Biotonnen (Anzahl Biotonnen im Verhältnis zur Anzahl Restmüllbehälter)
stieg durch die Einführung des Identsystems und des dazu beschlossenen Gebührenmodells in
einem Jahr um ca. 12 % auf rund 62 % Ende 2006. Dadurch bedingt stieg auch die Menge des
erfassten Bioabfalls um ca. 20 %.
Die Menge Grünabfall ist sprunghaft gestiegen, insgesamt um ca. 116 %. Bei der
Grünabfallsammlung ist allerdings trotz zusätzlicher Herbstabfuhr ein Rückgang um ca. 12 % zu
verzeichnen. Die insgesamt hohe Menge ist also dem Wertstoffhof zuzurechnen, der ganzjährig
dem individuellen Entsorgungsbedarf offen steht. In 2006 wurden ca. 59 % der gesamten
Grünabfälle am Wertstoffhof entsorgt.
Wie die Werte in den grau unterlegten Feldern belegen, fängt der Wertstoffhof die Spitzen im
Abfallaufkommen auf, nämlich in den Herbstmonaten und im Frühjahr. Die beiden Grünabfuhren
im Herbst sind zeitlich richtig platziert, da die Mengen der Bioabfuhr bereits zurückgehen, aber die
Gesamtmengen die 2. Höchstphase aufweisen. Im Juli zeigen die Abfallmengen in beiden
Abfallfraktionen einen relativen Tiefpunkt.
Mengentabelle
Monat/Menge 2006
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Bioabfall
173,300 t
139,460 t
220,400 t
432,520 t
802,220 t
770,720 t
461,160 t
591,520 t
591,820 t
510,940 t
523,940 t
311,200 t
Grünabfall Grünabfal
Sammlung
l WSH
74,540 t
67,680 t
99,520 t
108,820 t
Grünabfall
insgesamt
Grün- und
Bioabfall
0,000 t
6,720 t
27,460 t
56,080 t
49,360 t
63,460 t
30,460 t
51,900 t
61,360 t
71,960 t
57,200 t
35,620 t
74,540 t
6,720 t
27,460 t
123,760 t
49,360 t
63,460 t
30,460 t
51,900 t
61,360 t
171,480 t
166,020 t
35,620 t
247,840 t
146,180 t
247,860 t
556,280 t
851,580 t
834,180 t
491,620 t
643,420 t
653,180 t
682,420 t
689,960 t
346,820 t
Gesamtmenge
5.529,200 t
350,560 t
511,580 t
862,140 t
6.391,340 t
Menge 2005
Veränderung
4.607,340 t
20,01 %
398,420 t
-12,01 %
0
398,420 t
116,39 %
5.005,760 t
27,68 %
Beschlussvorlage 156.07
Seite 3
Bio- und Grünabfallmengen 2006
900,000 t
800,000 t
700,000 t
Tonnage
600,000 t
500,000 t
400,000 t
300,000 t
200,000 t
100,000 t
0,000 t
Januar
Februar
M ärz
April
M ai
Juni
Juli
August
September
Okt ober
November
Dezember
Monate
Bioabfall
Grünabfall
Nutzerverhalten
Da die Biotonnen genau wie die Restabfallbehälter „verchippt“ wurden, sind genaue Aussagen
über das Nutzerverhalten mittels Bereitstellungsquote (Anzahl der erfassten Leerungen im
Verhältnis zur Anzahl der Behälter) der Biotonne möglich:
Die Bereitstellungsquote korreliert erwartungsgemäß mit der erfassten Bioabfallmenge.
Bereitstellungsquote
90,00%
80,00%
70,00%
Prozent
60,00%
50,00%
40,00%
30,00%
20,00%
10,00%
0,00%
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
Abfuhren 2006
Die beiden Spitzenwerte liegen Anfang und Mitte Mai, gefolgt von der 1. Abfuhr im Oktober und
der 2. Abfuhr im April, was bedeutet, dass der „Frühjahrsputz“ im Garten den meisten Abfall
produziert und nicht das Herbstlaub. Außerdem kann festgehalten werden, dass auch in Zeiten
hohen Bioabfallaufkommens die Bereitstellungsquote nur maximal ca. 81 % (Mai) beträgt, im
Oktober waren es höchstens 77 % und im November lagen die Werte unter denen des Aprils. Das
heißt, dass die Kapazitäten der Biotonnenabfuhr bei weitem noch nicht ausgeschöpft wurden. Die
Anschlussnehmer halten folglich mehr Behältervolumen vor als sie benötigen, was sicherlich auf
die scheinbare Gebührenfreiheit zurückzuführen ist.
Beschlussvorlage 156.07
Seite 4
Bioabfallmenge
350,000 t
300,000 t
Tonnage
250,000 t
200,000 t
150,000 t
100,000 t
50,000 t
0,000 t
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35
Abfuhren 2006
Diese Schlussfolgerung wird bestätigt, wenn man die spezifische Raumdichte des abgefahrenen
Bioabfalls pro Abfuhr betrachtet. Hierzu setzt man das Gewicht des erfassten Abfalls ins Verhältnis
zum entleerten Volumen. Auch hier liegen die Spitzenwerte in den oben genannten Abfuhren,
bleiben aber trotzdem mit maximal ca. 197 kg/m³ im Mai und einem Jahresmittel von rund 136
kg/m³ weit unter der in wissenschaftlichen Studien ermittelten praktisch möglichen Dichte von 225
kg/m³.
spezifische Raumdichte Bioabfall
250,00
Kg/m³
200,00
150,00
100,00
50,00
0,00
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
Abfuhren 2006
Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass alle an die Bioabfuhr angeschlossenen
Grundstücke vergleichbare Abfälle haben und diese Abfälle gleich stark verdichten, muss man zu
dem Ergebnis kommen, dass Biotonnennutzer mit zusätzlichem Abfuhrbedarf
eine Minderheit darstellen.
Andererseits zeigen die Daten, dass selbst im Monat Juli, dem Sommermonat mit dem regelmäßig
geringsten Bioabfallaufkommen (Betrachtungszeitraum 2001 bis 2006), bei wöchentlicher Abfuhr
noch eine Bereitstellungsquote von knapp unter 50 % zu verzeichnen war und dokumentieren
einen durchaus nennenswerten Bedarf an der wöchentlichen Abfuhr. Dies obwohl eine
ausgedehnte Hitze- und Trockenperiode herrschte und die Sommerferien in den gleichen Zeitraum
fielen. Aus Sicht der Verwaltung lässt dies nur die Interpretation zu, dass ein durchgängiger Bedarf
gegeben ist.
Kosten und Gebühren
Ein weiteres Augenmerk ist auf die Kosten- bzw. Gebührensituation zu richten.
Für die Entsorgung der Bio- und Grünabfälle werden keine gesonderten Gebühren erhoben. Die
Kosten hierfür werden im Rahmen einer Einheitsgebühr in die Kalkulation für die Behältergebühr
der Restmüllgefäße eingestellt. Diese Gebührengestaltung erfüllt zum einen die Anforderungen
des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zur Förderung der Abfallverwertung (gegenüber der
Abfallbeseitigung) und hat zum anderen den positiven Nebeneffekt der Kostenminderung, da die
Kompostierungskosten deutlich niedriger sind als die Beseitigungskosten für Restabfall:
⇒ In 2006 kosten Bio- und Grünabfall 80,00 €, Restabfall 144,86 €.
Beschlussvorlage 156.07
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⇒ In 2007 kosten Bio- und Grünabfall 101,40 €, Restabfall 144,05 €.
Trotzdem darf nicht unbeachtet bleiben, dass bei einer Anschlussquote der Biotonne von 62 %
immerhin noch 38 % der Grundstücke (noch) keine Biotonne nutzen, aber ungeachtet dessen die
Kosten der gesonderten Bioabfallentsorgung über die Gebühr ihres Restmüllgefäßes mittragen.
Eine Verschiebung der Mengen vom Restmüll zum Biomüll senkt zwar die Gesamtkosten, erhöht
jedoch die Kosten, die nicht verursachungsgerecht weitergegeben werden.
Vergleicht man die Sammel- und Transportkosten, also die reine Unternehmervergütung für die
kompostierbaren Abfälle bei den verschiedenen Entsorgungswegen, so ist die Entsorgung über
den Wertstoffhof mit ca. 21 €/t die kostengünstigste Variante, die Grünabfallsammlung mit ca. 61
€/t die teuerste und die Biotonnenabfuhr schlägt mit ca. 49 €/t zu Buche. Bei der jeweiligen zu
entsorgenden Tonnage handelt es sich in 2006 um folgende Gesamtkosten:
⇒ Bioabfall mittels Biotonne
⇒ Grünabfallsammlung
⇒ Grünabfall/Wertstoffhof
273.321,42 €
21.410,10 €
10.723,33 €
Der Rückgang der erfassten Mengen bei der Grünabfallsammlung zugunsten der Entsorgung über
den Wertstoffhof ist wünschenswert und wirkt sich Kosten mindernd aus. Die Mengen des am
Wertstoffhof angedienten Grünabfalls in den einzelnen Monaten lassen darauf schließen, dass
auch die Entsorgung über die Biotonne mengenmäßig und damit Kosten sparend entlastet wird.
Mit einer Ausdehnung der Bioabfuhr wirkt man dieser Entwicklung entgegen, was sich durch
steigende Behältergebühren beim Restmüll auswirken würde. Außerdem ist bei Ausweitung der
Bioabfuhr lt. gutachterlicher Prognose vor der Systemumstellung eine weitere Verschiebung von
Mengen aus dem Restmüll in die Biotonne denkbar. Dies würde auch zur Erhöhung dieses
Kostenblocks beitragen, der eben nicht verursachungsgerecht auf die Gebührenschuldner verteilt
wird. Mit Blick auf eine relative Gebührengerechtigkeit sollte dies nicht weiter gefördert werden.
Fazit
1.
Von Einsparungen einzelner Bioabfuhren in den Sommermonaten ist abzuraten.
⇒ Mehrfacher Wechsel im Abfuhrturnus bringt Unsicherheit bei den Nutzern.
⇒ Aus hygienischer Sicht ist bei Streckung des Abfuhrrhythmus mit verstärkter
Geruchsbelästigung durch gärenden Rasenschnitt in den Biotonnen zu rechnen.
⇒ Die Bereitstellungsquoten in den Sommermonaten zeigen einen durchgängigen Bedarf
(trotz Hitze, Trockenheit und Ferien). Bei Streichung einzelner Abfuhren muss hier mit
heftigen Reaktionen der betroffenen Nutzer gerechnet werden.
⇒ Es gibt keine Grünabfuhr im Sommer, die alternativ zur Biotonne in Anspruch genommen
werden kann; zudem ist Rasenschnitt von der Grünabfuhr ausgeschlossen.
⇒ Im Übrigen verläuft die Vegetationsperiode je nach Witterung unterschiedlich, so dass
schwerlich entschieden werden kann, welche Abfuhren eingespart werden könnten.
2.
Die Ergebnisse der Überprüfung belegen, dass mit dem neuen Abfallbeseitigungssystem ein
ausreichendes Entsorgungsangebot für Bio- und Grünabfall insbesondere auch Herbstlaub für
die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Aus diesem Grund sowie aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit und nicht zuletzt der Gebührengerechtigkeit kann eine
Ausweitung der Bioabfuhr in den Monaten Oktober und November nicht befürwortet werden.
Einzelnen, denen das umfangreiche gebührenfreie Entsorgungsangebot nicht ausreicht, steht
die Möglichkeit offen,
⇒ entweder das Behältervolumen ihrer Biotonne von 120 l auf 240 l zu erhöhen (von 10.632
Behältern sind 4.279 120l-Behälter) oder
⇒ eine 2. gebührenpflichtige Biotonne zu ordern.
3. Sollte der Umweltausschuss diesen Ausführungen nicht folgen und eine Ergänzung der
Beschlussvorlage 156.07
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Bioabfuhr im Herbst bis in den November beschließen, sind Kosten für die
Unternehmerleistung von mindestens ca. 6.800 € pro Abfuhr zu veranschlagen
(durchschnittliche Unternehmervergütung einer Bioabfuhr in 2006). Bis Ende November
handelt es sich um ca. 5 – 6 Abfuhren, die zu ergänzen wären.
Beschlussvorlage 156.07
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