Daten
Kommune
Kerpen
Größe
18 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
10.2 / Kultur
Städtepartnerschaft und Tourismus
Az.: 10.2 Im
Amt/Abteilung:
und
Sport,
TOP
Drs.-Nr.: 145.07
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
Termin
18.04.2007
Stadtrat
X
22.03.2007
Bemerkungen
24.04.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erweiterung der Schenkung Baum für das Museum H.J. Baum
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca. 3.138,23 €
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- und außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2007 und für die Folgejahre
HhSt.: 1.320.5430 Kosten der Ausstellungs- und Inventarversicherung
„Schenkung Baum: 2.638,23 €
HhSt.:1.320.6550 (neu 2007) Sachverständigenkosten: ca 500 €
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur/Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und begrüßt die Erweiterung der Schenkung Baum im Haus für Kunst und Geschichte.
Die hiermit verbundenen Kosten werden im Haushaltsjahr 2007 überplanmäßig und
außerplanmäßig bereitgestellt und für die Folgejahre im Haushalt entsprechend berücksichtigt.
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur empfiehlt dem Rat/ der Rat beschließt, den der
Vorlage beigefügten Schenkungsvertrag zwischen Prof. H.J.Baum und der Stadt Kerpen
abzuschließen. Der Rat beschließt, einen Erbvertrag mit Herrn Prof. Baum bezüglich der
Übertragung der Urheberrechte für die im Museum H.J. Baum auszustellenden Kunstwerke
zugunsten der Stadt Kerpen zu schließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen
Schritte zur notariellen Beurkundung des Erbvertrages abzuwickeln.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Hermann Josef Baum feiert am 10. Mai diesen Jahres seinen 80. Geburtstag. Anlässlich dieses
Termins möchte er der Stadt Kerpen anbieten, wie in § 1 Abs. 3 des ursprünglichen
Schenkungsvertrages vorgesehen, den Umfang der Sammlung seiner Arbeiten im Museum H.J.
Baum zu erweitern.
Gegenstand des neuen Schenkungsvertrages sollen 50 Arbeiten mit einem Gesamtwert von
739.000 € sein (s. Anlage).
Eine Überprüfung der Lagermöglichkeiten im Magazin des Hauses für Kunst- und Geschichte
ergab, dass die zusätzlichen Werke sich sicher und gemäß den Bestimmungen des
Altschenkungsvertrages von 1996 lagern lassen.
Eine Überprüfung der Versicherungsleistungen ergab, dass 2.638,23 € zusätzlich für die
Versicherung der im neuen Schenkungsvertrag genannten Werke anfallen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur/Rat auf der Grundlage der
eingangs erörterten Sachverhalte die erneute Schenkung von Prof. H.J. Baum anzunehmen.
Grundlage für die Schenkung ist der beigefügte Schenkungsvertrag.
Auf eine notarielle Beurkundung des Schenkungsvertrages soll in Absprache mit Herrn Prof. Baum
verzichtet werden. Die Schenkung wird in diesem Falle rechtsgültig nach Erstellung eines
Übergabeprotokolls am 30.05.07. Die die neue Schenkung umfassenden Werke können lt.
Absprache mit Herrn Prof. Baum erst am 29.05.07 transportiert werden. Eine offizielle Übergabe
erfolgt nach Sichtung der Bilder am 30.05.07.
Ebenso wie nach der ersten Schenkung von Prof. H.J. Baum sollen auch die Urheberrechte von
Prof. Baum auf die Stadt Kerpen übertragen werden, damit die Stadt Kerpen Inhaberin aller
Rechte an den Kunstwerken ist.
Ansonsten fallen die Eigentumsrechte und die Urheberrechte auseinander, was zukünftig mit
Problemen verbunden sein könnte.
Der Schenkungsvertrag regelt lediglich das Eigentumsrecht an den Kunstwerken, nicht aber das
jedem Künstler für jedes seiner Kunstwerke zustehende Urheberrecht.
Damit allerdings die Stadt Kerpen nach dem Tode von Professor Baum nicht mit Streitigkeiten über
das Urheberrecht an den Kunstwerken seitens der Erben konfrontiert wird, müsste das
Urheberrecht und das Eigentumsrecht in einer Hand zusammengeführt werden.
Als vertragliche Regelung kommt hier ein erneuter Erbvertrag in Betracht, wonach Herr Professor
Baum sich verpflichtet, für alle die Neuschenkung umfassenden Bilder, das Urheberrecht auf die
Stadt Kerpen von Todes wegen zu übertragen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist für diesen
Vertrag die notarielle Beurkundung vorgesehen. Nur bei Einhaltung dieser Form wird der
Erbvertrag wirksam.
Zudem sollte nicht außer Achtgelassen werden, dass die Urheberrechte einen Wert haben, der
nicht ausgeschlagen werden sollte.
Notarkosten werden i.H.v. ca. 500 € entstehen.
Beschlussvorlage 145.07
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 145.07
Seite 3
Begründung:
Beschlussvorlage 145.07
Seite 4