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Beschlussvorlage (Erweiterung der Schenkung Baum für das Museum H.J. Baum)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
18 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Erweiterung der Schenkung Baum für das Museum H.J. Baum) Beschlussvorlage (Erweiterung der Schenkung Baum für das Museum H.J. Baum) Beschlussvorlage (Erweiterung der Schenkung Baum für das Museum H.J. Baum) Beschlussvorlage (Erweiterung der Schenkung Baum für das Museum H.J. Baum)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN 10.2 / Kultur Städtepartnerschaft und Tourismus Az.: 10.2 Im Amt/Abteilung: und Sport, TOP Drs.-Nr.: 145.07 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur Termin 18.04.2007 Stadtrat X 22.03.2007 Bemerkungen 24.04.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erweiterung der Schenkung Baum für das Museum H.J. Baum Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ca. 3.138,23 € x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- und außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : 2007 und für die Folgejahre HhSt.: 1.320.5430 Kosten der Ausstellungs- und Inventarversicherung „Schenkung Baum: 2.638,23 € HhSt.:1.320.6550 (neu 2007) Sachverständigenkosten: ca 500 € Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur/Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und begrüßt die Erweiterung der Schenkung Baum im Haus für Kunst und Geschichte. Die hiermit verbundenen Kosten werden im Haushaltsjahr 2007 überplanmäßig und außerplanmäßig bereitgestellt und für die Folgejahre im Haushalt entsprechend berücksichtigt. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur empfiehlt dem Rat/ der Rat beschließt, den der Vorlage beigefügten Schenkungsvertrag zwischen Prof. H.J.Baum und der Stadt Kerpen abzuschließen. Der Rat beschließt, einen Erbvertrag mit Herrn Prof. Baum bezüglich der Übertragung der Urheberrechte für die im Museum H.J. Baum auszustellenden Kunstwerke zugunsten der Stadt Kerpen zu schließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur notariellen Beurkundung des Erbvertrages abzuwickeln. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Hermann Josef Baum feiert am 10. Mai diesen Jahres seinen 80. Geburtstag. Anlässlich dieses Termins möchte er der Stadt Kerpen anbieten, wie in § 1 Abs. 3 des ursprünglichen Schenkungsvertrages vorgesehen, den Umfang der Sammlung seiner Arbeiten im Museum H.J. Baum zu erweitern. Gegenstand des neuen Schenkungsvertrages sollen 50 Arbeiten mit einem Gesamtwert von 739.000 € sein (s. Anlage). Eine Überprüfung der Lagermöglichkeiten im Magazin des Hauses für Kunst- und Geschichte ergab, dass die zusätzlichen Werke sich sicher und gemäß den Bestimmungen des Altschenkungsvertrages von 1996 lagern lassen. Eine Überprüfung der Versicherungsleistungen ergab, dass 2.638,23 € zusätzlich für die Versicherung der im neuen Schenkungsvertrag genannten Werke anfallen. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur/Rat auf der Grundlage der eingangs erörterten Sachverhalte die erneute Schenkung von Prof. H.J. Baum anzunehmen. Grundlage für die Schenkung ist der beigefügte Schenkungsvertrag. Auf eine notarielle Beurkundung des Schenkungsvertrages soll in Absprache mit Herrn Prof. Baum verzichtet werden. Die Schenkung wird in diesem Falle rechtsgültig nach Erstellung eines Übergabeprotokolls am 30.05.07. Die die neue Schenkung umfassenden Werke können lt. Absprache mit Herrn Prof. Baum erst am 29.05.07 transportiert werden. Eine offizielle Übergabe erfolgt nach Sichtung der Bilder am 30.05.07. Ebenso wie nach der ersten Schenkung von Prof. H.J. Baum sollen auch die Urheberrechte von Prof. Baum auf die Stadt Kerpen übertragen werden, damit die Stadt Kerpen Inhaberin aller Rechte an den Kunstwerken ist. Ansonsten fallen die Eigentumsrechte und die Urheberrechte auseinander, was zukünftig mit Problemen verbunden sein könnte. Der Schenkungsvertrag regelt lediglich das Eigentumsrecht an den Kunstwerken, nicht aber das jedem Künstler für jedes seiner Kunstwerke zustehende Urheberrecht. Damit allerdings die Stadt Kerpen nach dem Tode von Professor Baum nicht mit Streitigkeiten über das Urheberrecht an den Kunstwerken seitens der Erben konfrontiert wird, müsste das Urheberrecht und das Eigentumsrecht in einer Hand zusammengeführt werden. Als vertragliche Regelung kommt hier ein erneuter Erbvertrag in Betracht, wonach Herr Professor Baum sich verpflichtet, für alle die Neuschenkung umfassenden Bilder, das Urheberrecht auf die Stadt Kerpen von Todes wegen zu übertragen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist für diesen Vertrag die notarielle Beurkundung vorgesehen. Nur bei Einhaltung dieser Form wird der Erbvertrag wirksam. Zudem sollte nicht außer Achtgelassen werden, dass die Urheberrechte einen Wert haben, der nicht ausgeschlagen werden sollte. Notarkosten werden i.H.v. ca. 500 € entstehen. Beschlussvorlage 145.07 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 145.07 Seite 3 Begründung: Beschlussvorlage 145.07 Seite 4