Daten
Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.3 / Wohnungswesen
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 142.07
Datum :
Beratungsfolge
Umweltausschuss
X
Termin
25.04.2007
22.03.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin für die
Erstellung der Niederschriften über die Ausschussbeschlüsse
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Umweltausschuss bestellt Frau Petra Schmitz zur Schriftführerin für die künftigen
Ausschussniederschriften. Für den Fall der Verhinderung wird Frau Myriam Steinke bestellt.
Bei Verhinderung der Vorgenannten bestimmt der Ausschuss zu Beginn der jeweiligen Sitzung
eine/einen Schriftführer/in.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Gemäß § 25 Abs. 2 i. V. m. § 27 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Kerpen und seiner
Ausschüsse ist für die ErstelIung der Niederschriften vom Ausschuss ein/e Schriftführer/in zu
bestellen.
Um eine Einzelbeschlussfassung in jeder Ausschusssitzung zu vermeiden und zu ermöglichen,
dass die Verwaltung sich vor den Sitzungen auf die Bestellung eines/einer
Schriftführers/Schriftführerin einrichten kann, empfiehlt sich eine generelle Regelung.
Es wird daher vorgeschlagen, Frau Petra Schmitz zur Schriftführerin des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr zu bestellen. Als Stellvertreterin wird Frau Myriam Steinke
vorgeschlagen.
Bei Verhinderung der Vorgenannten ist es erforderlich, zu Beginn der jeweiligen Sitzungen eine/n
Schriftführer/in zu bestellen
Beschlussvorlage 142.07
Seite 2