Daten
Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.3 / Wohnungswesen
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 3.07
Datum :
Beratungsfolge
Umweltausschuss
X
Termin
25.04.2007
04.04.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Beanstandung der Niederschrift des Umweltausschusses vom 15. November 2006
hier: TOP 15.1 - Subventionierung der braunen Tonnen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Auf Grund der Beanstandung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.01.2007 wird der
Tagesordnungspunkt 15.1 der Niederschrift der Sitzung des Umweltausschusses vom 15.11.2006
wie folgt ergänzt:
Bisheriger Text der Niederschrift
Die Verwaltung erläutert, dass die Abkehr des Kreises von der Quersubventionierung der
Bioabfälle zu einer Kostenverschiebung führt und nur geringfügige Auswirkungen (weniger als 1 %
der Gesamtkosten) auf die Abfallbeseitigungsgebühren hat. Die Stadt Kerpen kann unabhängig
hiervon an der Quersubventionierung festhalten und beabsichtigt derzeit keine Änderung der
Gebührenstruktur.
Ergänzung
Auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 13.11.2006 teilt die Verwaltung mit,
dass geprüft wird, ob sich einige Abfuhrtermine der braunen Tonnen aus den Sommermonaten in
die Monate Oktober und November verschieben lassen. Die vertraglichen Auswirkungen
diesbezüglich werden ebenfalls überprüft.
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Beschlussvorlage 3.07
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