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Beschlussvorlage (Beanstandung der Niederschrift des Umweltausschusses vom 15. November 2006 hier: TOP 15.1 - Subventionierung der braunen Tonnen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Beanstandung der Niederschrift des Umweltausschusses vom 15. November 2006   
hier: TOP 15.1 - Subventionierung der braunen Tonnen) Beschlussvorlage (Beanstandung der Niederschrift des Umweltausschusses vom 15. November 2006   
hier: TOP 15.1 - Subventionierung der braunen Tonnen)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.3 / Wohnungswesen Az.: TOP Drs.-Nr.: 3.07 Datum : Beratungsfolge Umweltausschuss X Termin 25.04.2007 04.04.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Beanstandung der Niederschrift des Umweltausschusses vom 15. November 2006 hier: TOP 15.1 - Subventionierung der braunen Tonnen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Umweltausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Auf Grund der Beanstandung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.01.2007 wird der Tagesordnungspunkt 15.1 der Niederschrift der Sitzung des Umweltausschusses vom 15.11.2006 wie folgt ergänzt: Bisheriger Text der Niederschrift Die Verwaltung erläutert, dass die Abkehr des Kreises von der Quersubventionierung der Bioabfälle zu einer Kostenverschiebung führt und nur geringfügige Auswirkungen (weniger als 1 % der Gesamtkosten) auf die Abfallbeseitigungsgebühren hat. Die Stadt Kerpen kann unabhängig hiervon an der Quersubventionierung festhalten und beabsichtigt derzeit keine Änderung der Gebührenstruktur. Ergänzung Auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 13.11.2006 teilt die Verwaltung mit, dass geprüft wird, ob sich einige Abfuhrtermine der braunen Tonnen aus den Sommermonaten in die Monate Oktober und November verschieben lassen. Die vertraglichen Auswirkungen diesbezüglich werden ebenfalls überprüft. Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Beschlussvorlage 3.07 Seite 2