Daten
Kommune
Kerpen
Größe
103 kB
Datum
28.03.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Amt:
Abt.:
21
21.4
-
Aufteilung der Flüchtling und Migrant/Innen nach Geschlecht und
Volkszugehörigkeit
-
Abgänge und Zugänge
-
Unterbringung der Flüchtlinge und. MigrantInnen in einzelnen
Stadtteilen, Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünfte
Haus I, III, IV, V und VI )
(
-
Unterbringung der Flüchtlinge und MigrantInnen
Kindern von 0 – 14 Jahren in Wohnungen und
Gemeinschaftsunterkünften
bzw. Familien mit
-
Altersstruktur bzw. Altersgruppe der Flüchtlinge und MigrantInnen
-
Größe der Haushalte einzelner Familien bzw. allein erziehender
Personen mit Kindern, die in Gemeinschaftsunterkünften und
Wohnungen untergebracht worden sind
-
Anzahl der Flüchtlinge und MigrantInnen, die ergänzende Hilfe
bekommen, über eigene Einkünfte verfügen, oder Leistung beziehen
-
Anzahl der SchülerInnen, die in Wohnungen und
Gemeinschaftsunterkünften untergebracht worden sind
-
Anzahl der gesamten Flüchtlinge und MigrantInnen nach Nationalität /
Volkszugehörigkeit, die eine Duldung besitzen, sich noch im
Asylverfahren befinden, aus humanitären Gründen eine befristete
Aufenthaltserlaubnis bekommen haben, oder neuerdings nach der neuen
Bleiberechtsregelung der IMK (Innenministerkonferenz) zum Erwerb
einer Aufenthaltserlaubnis gelangen (Das gilt nur für die geduldete
MigrantInnen-Gruppe)
Gesamte Anzahl der Männer und Frauen
-1D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T6421.doc
2
Gesamte Anzahl
Frauen
In %
Männer
In %
253
126
49,8
127
50,2
Tabelle 1
Abgänge
Bezeichnung /
Gründe
Zugänge
Anzahl
der
Personen
Bezeichnung /
Gründe
Anzahl
der
Personen
Umverteilung von
Kerpen in andere
Städte
Ausreisen und
Abschiebungen
4
Umverteilung
nach Kerpen
0
0
Geburten
0
Wegzüge wegen
Heirat, unbekannte
Wegzüge, Tod und
Registerbereinigungen
Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis
Wegen z. B. Heirat, Erteilung
einer unbefristeten NiederLassungserlaubnis oder
Anerkennung des Asylantrages
(großes u. kleines Asyl)
6
Neue Zuweisungen
0
Sonstiges wie Wegfall
der Aufenthaltserlaubnis
0
gesamt
53
Zugänge der Personen, die
aus humanitären Gründen eine
befristete Aufenthaltserlaubnis
bekommen haben (AEhum)
63
gesamt
Tabelle 3
15
15
Tabelle 2
Zu Tabelle 3 : Einige Personen, die aus humanitären Gründen vor dem 01. 01. 2005
(siehe Zuwanderungsgesetz) eine Aufenthaltsbefugnis und nach dem 01. 01. 05 eine
befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen, sind zurück in den Leistungsbezug bzw. in die
Zuständigkeit des Ausländeramtes gekommen. (Früher waren diese Personen im
Leistungsbezug des Sozialamtes).
-2-
Aufteilung nach Nationalitäten und Volkszugehörigkeiten
Roma 100
39,4
Kos. 52
20,5
Krd./Tr. 21
8,3
Sonst. 14
5,5
Kong. 14
5,5
Nigeria 8
3,2
Libanon 5
2
Iran 4
1,6
Pakistan 3
1,2
Alg. 8
3,2
Kroatien 3
2,3
Irak 3
1,2
Syr. 5
2
Äthp. 3
1,2
Rusland 6
2,4
Indien 4
2,4
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
Diagramm 4
Die im Diagramm 4 aufgeführten 253 Flüchtlinge (mit Duldung und Aufenthaltsgestattung) u.
MigrantInnen (mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis) in Kerpen gehören insgesamt zu 25
Volkszugehörigkeiten und Nationalitäten an. Hiervon zählen insgesamt 14
Flüchtlinge und MigrantInnen unter der Rubrik Sonstige zu 10 Nationalitäten oder
Volkszugehörigkeiten.
Quantitative Entwicklung der 4 zahlreichsten Nationalitäten/Volkszugehörigkeiten in
Kerpen von 1999 bis heute
-3D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T6421.doc
4
Nationalität /
Volkszugehörigkeit
Roma
KosovarInnen
KurdInnen /TürkInnen
Bos.-Herzgw.
Ges.
Anzahl
99
146
112
96
32
Ges.
Anzahl
00
157
107
84
19
Ges.
Anzahl
01
149
107
78
16
Ges.
Anzahl
02
143
84
66
3
Ges.
Anzahl
03
137
73
40
3
Ges.
Anzahl
04
93
35
31
1
Ges.
Anzahl
05
113
57
32
16
Ges.
Anzahl
06
99
56
25
16
Ges.
Anzahl
07
100
52
21
2
Tabelle 5
Vergleich der Anzahl der quantitativ stärksten Volkszugehörigkeiten unter den
Flüchtlingen in Kerpen in Jahren 1999 und 2007
Nationalität /
Ges. Anzahl
Ges. Anzahl
Differenz
Volkszugehörigkeit
1999
2007
Roma
146
100
- 46 Personen
KosovarInnen
112
52
- 60 Personen
KurdInnen TürkInnen 96
21
- 75 Personen
KongolosInnen
10
14
+ 04 Personen
BosnierInnen
32
02
- 30 Personen
Gesamt - 207 Personen
Tabelle 6
Quartalsmäßiger Vergleich der gesamten Anzahl der quantitativ stärksten
Volkszugehörigkeiten in Kerpen
Nationalität /
Stand vom
Stand vom
Differenz
Volkszugehörigkeit
01. 06. 06
15. 03. 07
Roma
114
100
- 14 Personen
KosovarInnen
52
52
0 Personen
KurdInnen/TürkInnen 23
21
- 2 Personen
Gesamt
-16 Personen
Tabelle 7
Vergleiche der gesamten Anzahl der
Flüchtlinge und MigrantInnen
Jahr
Stand
Differenz
+ 12
1999
456
2000
468
+ 10
2000
468
2001
478
- 92
2001
478
2002
386
- 46
2002
386
2003
340
- 84
2003
340
2004
256
+ 77
2004
256
2005
333
- 32
2005
333
2006
301
- 48
2006
301
2007
253
Tabelle 8
-4-
5
Bei der Tabelle 8 liegt im Vergleich der Jahren 2004 und 2005 die Zunahme der Flüchtlinge
und MigrantInnen um 77 Personen daran, dass hier keine neue Zuweisungen von
AsylbewerberInnen stattgefunden haben, sondern durch die Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetztes 2005, die leistungsspezifische Zuständigkeit für die
MigrantInnen vom Sozialamt zum Ausländeramt übergangen ist: Durch die
Gesetzesänderung haben MigrantInnen mit bestimmter, humanitärer Aufenthaltserlaubnis
vom Sozialamt zum Ausländeramt gewechselt.
Quartalsmäßiger Vergleich der Anzahl der Flüchtlinge und MigrantInnen
Stand vom 01. 11. 06
301
Stand vom 15. 03. 07
253
Differenz
- 48
Tabelle 9
Unterbringung der Flüchtlinge und MigrantInnen
Erftstr. 71
28,1
Kerpen 61
24,1
Sindorf 55
21,8
Horrem 47
18,5
Balkhausen 9
3,5
Buir 2
0,8
Türnich 4
1,6
Bergerhausen 4
1,6
0
5
10
15
20
25
30
Diagramm 10
Die Gemeinschaftsunterkünfte zwischen Sindorf und Horrem (Haus I, III, IV, V und VI), die zur
Zeit insgesamt 71 Flüchtlinge und MigrantInnen beherbergen, sind im Diagramm 10 nicht zu
einem Stadtteil, sondern unter Erftstr. aufgeführt worden.
-5-
Übersicht über die gesamte Anzahl der Flüchtlinge in Kerpen nach Nationalität und Volkszugehörigkeit
Kerpen
Mitte
Sind
orf
Horr
em
Türnic
h
Balkha Berger Buir
usen
hause
n
GU
15
61
17
55
18
47
35
8
3
4
12
20
15
2
1
27
9
2
4
2
1
4
3
9
4
3
5
1
4
1
2
GU
GU
Haus VI
0
26
0
0
4 WE
11
4 WE
8
4 WE
14
14
0
0
4
4
4 WE
12
5
2
2
4
1
2
0
1
2
1
8
2
GU
Haus IV Haus V
2
1
GU
Haus II Haus III
Haus I
Anzahl der ges. Whg.
Anzahl der gesamten
BewohnerInnen
Roma
KosovarInnen
KurdInnen/TürkInnen
KongolesInnen
Sonstige (16Nat.)
Lybanon
Nigeria
IranerInnen
AlgerierInnen
Kroatien
IrakerInnen
SyrierInnen
RussInnen
ÄthiopierInnen
Pakistan.
Indien
GU
4
1
2
5
1
3
1
1
2
1
5
3
2
61
55
47
4
9
4
2
1
1
1
26
0
0
2
1
8
11
1
1
1
2
12
14
Ges. Summe
von Whg. u.
Gemeinschafts
unterkünften
56 (nur Whg.)
253
100
52
21
14
14
5
8
4
8
3
3
5
6
3
3
4
253
gesamt
Tabelle 11
(Abkürzungen: WE.: Wohneinheiten (getrennte einzelne Wohnungen des Neubaus) , Whg.: Wohnungen, Berghs.: Bergerhausen; GU: Gemeinschaftsunterkunft
(Haus I, III, IV, V u. VI)
Gegenwärtig hat die Stadt Kerpen einen einzigen zentralen und städtischen Standort zwischen Sindorf und Horrem (Erftstr. 188), in dem sich 6 städtische
Wohnobjekte befinden und 63 Flüchtlinge und 8 MigrantInnen mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis bereits untergebracht worden sind. Neue Zuweisungen
und Umsetzungsfälle werden in erster Linie in der Erftstr.188 untergebracht. Neben dem Standort, Erftstr. 188 sind die restlichen Flüchtlinge und. MigrantInnen
in 56 überwiegend privat oder nur in zwei Wohnungsfällen städtisch angemieteten Wohnungen untergebracht. In Tabelle 11 werden die restlichen 2
Wohncontainer als Haus I und II aufgeführt. Haus III, IV, V und VI sind einzelne Wohnblöcke des Neubaus. Da die Anzahl der Flüchtlinge ständig zurückgeht und
neue Zuweisungen kaum gemacht werden, wurden die BewohnerInnen vom Haus II in die sonstigen Häuser umgesetzt, um zusätzliche Kosten an Wasser-,
Strom-, Flüssiggasverbrauch und Reparaturen zu vermeiden
-6D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T6421.doc
Unterbringung der Flüchtlinge und MigrantInnen nach ihrem Status
Erftstr. I Erftstr. III Erftstr. IV Erftstr. V Erftstr. VI Wohnungen
Duldung
15
8
5
5
8
17
Asyl
6
3
1
6
1
Aehum
4
3
1
144
Nbr
1
5
20
Gesamt
26
11
8
12
14
182
Gesamt
58
17
152
26
253
Tabelle 12
Abkürzung und Erläuterung zur Tabelle 12: AEHUM: Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (diese
Personen, die zu 144 Personen in den privat angemieteten Wohnungen wohnen, werden gegenwärtig nur
noch sozialarbeiterisch betreut oder beraten) Nbr: Personen, die bis jetzt geduldet waren und die Kriterien für
ein Bleiberecht nach der neuen Bleiberechtsregelung der IMK (Innenministerkonferenz) erfüllen können,
wurden als Nbr bezeichnet. Hierbei sind nur Personen berücksichtigt worden, die einer Tätigkeit nachgehen
und zwecks Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Aufforderung zu der Passbeschaffung haben.
Entwicklung der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge vom 2000 bis heute
Jahr
Anzahl
der
Flüchtlinge
(gesamt)
Anzahl
der
MigrantInnen
(AEHUM)
Anzahl der primär
bzw. täglich/regelmäßig betreuten
Flüchtlinge und
MigrantInnenn in d.
SU, CO etc.
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
468
478
386
340
256
168
130
101
0
0
0
0
0
165
171
152
308
287
259
170
116
91
85
71
Täglich, regelmäßig sowie bedarfsweise Anzahl
technisch und sozial betreute Objekte, der
in d. Flüchtlinge untergebracht wurden. privat
angeAnzahl der Anzahl der Anzahl der
mieteten
Container Sammelstädt.angemie
Wohnununterkünfte eten Whg.
gen
6
4
4
4
2
1
1
1
4
4
4
1
0
0
0
0
13
48 (37 Apm)
48 (37 Apm)
15
13
7
2
2
38
35
22
35
26
57
60
54
Anzahl
der
Hauswarte
4
3
3
3
2
2
2
2
Anzahl
der
Hausmeister
2
2
2
2
2
2
2
2
Anzahl
der
SozialArbeiter/
Innen
3
3
2
2
2
2
2
2
Tabelle 13
Abkürzungen und Erklärungen zu Tabelle 13:
(repräsentativ für jedes Jahr wurde die letzte Quartalsstatistik jedes Jahres berücksichtigt)
SU: Sammelunterkünfte bzw. städtische Gemeinschaftsunterkünfte, in denen mehrere Flüchtlinge
untergebracht worden sind, CO: Wohncontainer, Flüchtlinge in den städtisch angemieteten Wohnungen
wurden technisch von den Hausmeistern je nach Bedarf versorgt, Flüchtlinge in den privat angemieteten
Wohnungen zählten jedoch nicht zu der technischen Versorgung. Apm: 37 Appartements, die in der
Maastrichterstr. 5 und 7 städtisch angemietet und später aufgelöst worden sind. Hauswarte: Flüchtlinge, die
gegen geringe Zahlung in den Gemeinschaftsunterkünften oder Wohncontainern als HelferInnen oder Aufsicht
fungieren
Die steigende Anzahl der privat angemieteten Wohnungen vom 2004 auf 2005 (2004: 26 Whg u. 2005: 57
Whg.) ist begründet in den neuen Zugängen vom (Sozialamt.)
Quartalsmäßiger Vergleich der Anzahl der durch die Flüchtlinge u. MigrantInnen belegte Wohnungen
Datum
01. 11. 06
15. 03. 07
01. 11. 06
13. 03. 07
01. 11. 06
15. 03. 07
01. 11. 06
15. 03. 07
Rechtsstatus
der Personen
Duldung
Duldung
Asyl
Asyl
AEhum
AEhum
Nbr
Nbr
Stand
13
5
2
1
47
45
0
5
Entwicklung der
Whg.: gesamt
Tabelle 1 4
Differenz
-8
-1
-2
+5
-6
8
Vergleich der Wohnungen (nach dem Rechtsstatus der BewohnerInnen), die gekündigt, neu angemietet u.
deren Miete selbst oder durch die Stadt im Rahmen der Leistungsbeziehung gezahlt wird
Rechtsstatus der
MieterInnen
Duldungen
Asyl
AEhum
Nbr
Gesamte Anzahl
Anzahl der
belegten
Wohnungen
5
1
45
5
56
Anzahl der
MietrInnen, die
ihre Miete selbst
zahlen
Anzahl der
MieterInnen,
deren Miete von
der Stadt gezahlt
wird
0
0
21
5
26
Anzahl der
gekündigten
Wohnungen nur
im letzten Quartal
5
1
24
2
1
1
30
4
Anzahl der neu
angemieteten
Wohnungen
nur im letzten
Quartal
Tabelle 15
Übersicht über die gesamte Anzahl der Flüchtlinge in Kerpen nach
Altersgruppen
2,4
6,3
0 - 6 Jahren 16 Pers.
17,4
7 - 13 Jahren 44 Pers.
14 - 17 Jahren 23 Pers.
18 - 27 Jahren 41Pers.
48,6
9,1
28 - 65 Jahren 123Pers.
66 - (…) 6 Pers
16,2
Diagramm 16
Altersgruppen nach Unterkünften
Altersgruppen
Beschlussvorlage 128.07
gesamte
In %
Anzahl der
Anzahl der
Anzahl der
Seite 8
9
von ... bis...Jahren
Anzahl
0 – 2 Jahren
3 – 6 Jahren
7 – 10 Jahren
11 – 14 Jahren
15 – 17 Jahren
18 – 21 Jahren
22 – 27 Jahren
28 – 35 Jahren
36 – 45 Jahren
46 – 55 Jahren
56 – 65 Jahren
66 – 71 Jahren
Gesamt
1
15
24
21
22
18
25
37
48
24
12
6
253
Pers. in
Pers. in Haus I Pers. in Haus
Wohnungen
( III, IV, V u. VI )
0,4
5,9
9,5
8,3
8,7
7,1
9,9
14,6
19,0
9,5
4,7
2,4
100,0 %
10
22
19
19
6
14
19
35
21
11
6
182
1
3
1
1
2
1
1
3
11
5
11
8
3
1
1
6
7
5
72,0 % 25
9,9 %
46
18,1 %
Tabelle 17
Aufteilung aller Personen im Alter von 0 bis 17 Jahren mit der entsprechenden
Altersgruppe in den Gemeinschaftsunterkünften u. Wohnungen
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
41
Haus I
8 13
10
4
2
0-6 Jahren
16 Pers.
Haus III, IV, V u. VI
Wohnungen
2
2
7-14 Jahren
45 Pers.
1
15-17 Jahren
22 Pers.
Diagramm 18
Die Aufteilung der Altersgruppen nach der Wohnart ist im Diagram 18 nicht prozentual (nach 100 %),
sondern nach der tatsächlichen Anzahl der Personen, die entsprechend ihrer Altersgruppe in Haus I ,
Haus III, IV, V u. VI sowie Wohnungen wohnen, berechnet worden.
Geburtenzuwachs bei den Flüchtlingen u. MigrantInnen in Kerpen
Beschlussvorlage 128.07
Seite 9
10
von 1994 bis 2007
20
15
10
5
0
02
6Bby
03
9Bby
04
4 Bby
05
3Bby
06
1Bby
07
0Bby.
Jahre
99
00
01
8Bby. 12Bby 16Bby
Diagramm 19
Anzahl der Haushalte, Familien oder allein erziehenden Personen mit
entsprechender Anzahl der Kinder
Anzahl der Haushalte:
Familien und
Alleinerziehende )
(
Alleinstehende
Paare ohne Kinder
Familien o.
Alleinerziehende mit 1 Kind
Familien o.
Alleinerziehende mit 2
Kindern
Familien o.
Alleinerziehende mit 3
Kindern
Familien o.
Alleinerziehende mit 4
Kindern
Familien o.
Alleinerziehende mit 5
Kindern
Familien o.
Alleinerziehende mit 6
Kindern
Familien o.
Alleinerziehende mit 7 oder
mehr Kindern
Gesamt
Gesamte
Anzahl
62
5
13
Haus I
Haus III, VI, V
Haushalte mit u. VI
Pers.
Haushalte mit
Pers.
16
30
1
2
1
10
8
Whg.
Haushalte mit
Pers.
16
4
11
1
8
1
7
4
4
1
5
4
2
2
0
47
100 %
2
4,3 %
Tabelle 20
5
10,6 %
40
85,1 %
Die allein stehenden Personen wurden nicht in der Tabelle 20 zu den Haushalten gezählt, sondern nur
aufgeführt.
Beschlussvorlage 128.07
Seite 10
11
Anzahl der SchülerInnen, die in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen wohnen
in % Haus III, IV, in % Wohnungen in %
Alter von Gesamte in %
Haus I
7 - 17
Anzahl
V u. VI
67
100
4,5
3
14,9
10
80,6
54
Tabelle 21
Quartalsmäßiger Vergleich der Anzahl der SchülerInnen unter den
Flüchtlingen u. MigrantInnen
Datum
Rechtsstatus
Stand
Differenz
-9
01. 11. 06
Duldung
18
15. 03. 07
Duldung
9
01. 11. 06
15. 03. 07
Asyl
Asyl
2
0
-2
01. 11. 06
15. 03. 07
AEhum
AEhum
54
55
+1
01. 11. 06
15. 03. 07
Nbr
Nbr
0
3
+3
Tabelle 22
Leistungsbezüge bzw. Einkommensverhältnisse der Flüchtlinge und
MigrantInnen
100 %
Eigene Einkünfte
75 Pers.
29,6
Ergänzende Hilfe
(eigene Einkünfte
+Leistung) 52 Pers.
20,6
LeistungsbezieherInnen 126 Pers.
49,8
0
10
20
30
40
50
60
Diagramm 23
Beschlussvorlage 128.07
Seite 11
12
Einkommensverhältnisse der Flüchtlinge u. Migrant/Innen mit AEhum
Rechtsstatus
Gesamte
Anzahl
Duldung
Asyl
AEhum
Nbr
Gesamt
58
17
152
26
253
Anzahl der
EmpfängerInnen
ergänzender Hilfe
100 %
43
9
52
Anzahl der
Personen mit
eigenem
Einkommen
5
1
52
17
75
29,6 %
20,6 %
Anzahl der
LeistungsempfängerInne
n
53
16
57
126
49,8 %
Tabelle 24
Quartalsmäßiger Vergleich der Anzahl der Flüchtlinge, der MigrantInnen mit einer
befristeten Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, die entweder ergänzende
Hilfe beziehen, oder ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten
Datum
01. 11. 06
15. 03. 07
Rechtsstatus
Duldung
Duldung
01. 11. 06
15. 03. 07
Asyl
Asyl
01. 11. 06
15. 03. 07
AE-hum
AE-hum
01. 11. 06
15. 03. 07
Nbr
Nbr
Stand
13
5
Differenz
-8
1
1
0
98
95
-3
0
26
Tabelle 25
- 26
Anzahl der gesamten Flüchtlinge, der MigrantInnen nach der Nationalität oder der
Volkszugehörigkeit, die eine Duldung besitzen, sich noch im Asylverfahren befinden oder eine
befristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bekommen haben
Nationalität /
Anzahl der
Anzahl der
Anzahl der
Nbr:geduldete gesamte
Volkszugehörigkeit
geduldeten
Asylbewerbe MigrantInnen
Flüchtlinge
Anzahl
Flüchtlinge
rInnen
mit AE-hum
mit einer
Aufenthalscha
nce
31
51
18
100
Roma
1
48
3
52
KosovarInnen
2
15
4
21
KurdInnen/TürkInnen
1
4
9
14
KongolesInnen
6
3
4
1
14
Sonstige (10 Nat.)
1
4
5
Lybanon
8
8
NigeranerInnen
2
1
3
Pakistan
1
3
4
IranerInnen
8
8
AlgerierInnen
1
2
3
IrakerInnen.
3
3
Kroatien
3
3
ÄthiopierInnen
5
5
SyrierInnen
3
1
2
6
RussInnen
3
1
4
IndierInnen
gesamt
58 22,9 % 17
6,7 % 152
60,1 % 26
10,3 % 253 100%
Tabelle 26
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Quartalsmäßiger Vergleich der Anzahl der AsylbewerberInnen, geduldeten
Flüchtlinge sowie geduldeten Flüchtlinge mit der Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis nach der
neuen Bleiberechtsregelung der IMK (Beschluss der Innenministerkonferenz) und die
Anzahl der MigrantInnen mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis
Datum
Rechtsstatus
Stand
Differenz
- 40
01. 11. 06
Duldung
98
15. 03. 07
Duldung
58
32
17
- 15
AEhum
AEhum
171
152
-19
Nbr
Nbr
26
01. 11. 06
15. 03. 07
Asyl
Asyl
01. 11. 06
15. 03. 07
01. 11. 06
15. 03. 07
+ 26
Tabelle 27
Wie aus der Statistik insgesamt sowie aus der Tabelle 27 ersichtlich ist, geht die Anzahl der
AsylbewerberInnen und Flüchtlinge rapide zurück.
Bei gleich bleibender Entwicklung wird die Anzahl maximal binnen der nächsten zwei Jahre gegen
Null gehen.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Zahlen der AsylbewerberInnen allgemein sinken und es
daher zu nahezu keinen Neuzuweisungen kommt.
Gleichzeitig kommt es bei den Flüchtlingen, die sich bereits seit längerem in Kerpen aufhalten, zu
einer Verfestigung des Aufenthalts u.a. aufgrund von Heirat, Geburt eines deutschen Kindes,
Krankheit etc. Des Weiteren wird sich bei einigen geduldeten Flüchtlingen der Aufenthaltsstatus
aufgrund der neuen Bleiberechtsregelung der IMK (Innenministerkonferenz) verfestigen.
Eine weitere Entwicklung geht dahin, dass viele ehemalige Flüchtlinge, die im Besitz einer
humanitären Aufenthalterlaubnis waren, mittlerweile aufgrund von einer Erwerbstätigkeit eine
Niederlassungserlaubnis haben. Die weiteren MigrantInnen im Besitz einer humanitären
Aufenthaltserlaubnis werden demnächst wahrscheinlich auch eine unbefristete
Niederlassungserlaubnis erwerben. Diese MigrantInnen erscheinen nicht in der Statistik.
Weitere ehemalige KlientInnen sind mittlerweile im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
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