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Beschlussvorlage (Quartalsstatistik der Flüchtlinge und MigrantInnen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
103 kB
Datum
28.03.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15

Inhalt der Datei

Amt: Abt.: 21 21.4 - Aufteilung der Flüchtling und Migrant/Innen nach Geschlecht und Volkszugehörigkeit - Abgänge und Zugänge - Unterbringung der Flüchtlinge und. MigrantInnen in einzelnen Stadtteilen, Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünfte Haus I, III, IV, V und VI ) ( - Unterbringung der Flüchtlinge und MigrantInnen Kindern von 0 – 14 Jahren in Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften bzw. Familien mit - Altersstruktur bzw. Altersgruppe der Flüchtlinge und MigrantInnen - Größe der Haushalte einzelner Familien bzw. allein erziehender Personen mit Kindern, die in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen untergebracht worden sind - Anzahl der Flüchtlinge und MigrantInnen, die ergänzende Hilfe bekommen, über eigene Einkünfte verfügen, oder Leistung beziehen - Anzahl der SchülerInnen, die in Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht worden sind - Anzahl der gesamten Flüchtlinge und MigrantInnen nach Nationalität / Volkszugehörigkeit, die eine Duldung besitzen, sich noch im Asylverfahren befinden, aus humanitären Gründen eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen haben, oder neuerdings nach der neuen Bleiberechtsregelung der IMK (Innenministerkonferenz) zum Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis gelangen (Das gilt nur für die geduldete MigrantInnen-Gruppe) Gesamte Anzahl der Männer und Frauen -1D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T6421.doc 2 Gesamte Anzahl Frauen In % Männer In % 253 126 49,8 127 50,2 Tabelle 1 Abgänge Bezeichnung / Gründe Zugänge Anzahl der Personen Bezeichnung / Gründe Anzahl der Personen Umverteilung von Kerpen in andere Städte Ausreisen und Abschiebungen 4 Umverteilung nach Kerpen 0 0 Geburten 0 Wegzüge wegen Heirat, unbekannte Wegzüge, Tod und Registerbereinigungen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Wegen z. B. Heirat, Erteilung einer unbefristeten NiederLassungserlaubnis oder Anerkennung des Asylantrages (großes u. kleines Asyl) 6 Neue Zuweisungen 0 Sonstiges wie Wegfall der Aufenthaltserlaubnis 0 gesamt 53 Zugänge der Personen, die aus humanitären Gründen eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen haben (AEhum) 63 gesamt Tabelle 3 15 15 Tabelle 2 Zu Tabelle 3 : Einige Personen, die aus humanitären Gründen vor dem 01. 01. 2005 (siehe Zuwanderungsgesetz) eine Aufenthaltsbefugnis und nach dem 01. 01. 05 eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen, sind zurück in den Leistungsbezug bzw. in die Zuständigkeit des Ausländeramtes gekommen. (Früher waren diese Personen im Leistungsbezug des Sozialamtes). -2- Aufteilung nach Nationalitäten und Volkszugehörigkeiten Roma 100 39,4 Kos. 52 20,5 Krd./Tr. 21 8,3 Sonst. 14 5,5 Kong. 14 5,5 Nigeria 8 3,2 Libanon 5 2 Iran 4 1,6 Pakistan 3 1,2 Alg. 8 3,2 Kroatien 3 2,3 Irak 3 1,2 Syr. 5 2 Äthp. 3 1,2 Rusland 6 2,4 Indien 4 2,4 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Diagramm 4 Die im Diagramm 4 aufgeführten 253 Flüchtlinge (mit Duldung und Aufenthaltsgestattung) u. MigrantInnen (mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis) in Kerpen gehören insgesamt zu 25 Volkszugehörigkeiten und Nationalitäten an. Hiervon zählen insgesamt 14 Flüchtlinge und MigrantInnen unter der Rubrik Sonstige zu 10 Nationalitäten oder Volkszugehörigkeiten. Quantitative Entwicklung der 4 zahlreichsten Nationalitäten/Volkszugehörigkeiten in Kerpen von 1999 bis heute -3D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T6421.doc 4 Nationalität / Volkszugehörigkeit Roma KosovarInnen KurdInnen /TürkInnen Bos.-Herzgw. Ges. Anzahl 99 146 112 96 32 Ges. Anzahl 00 157 107 84 19 Ges. Anzahl 01 149 107 78 16 Ges. Anzahl 02 143 84 66 3 Ges. Anzahl 03 137 73 40 3 Ges. Anzahl 04 93 35 31 1 Ges. Anzahl 05 113 57 32 16 Ges. Anzahl 06 99 56 25 16 Ges. Anzahl 07 100 52 21 2 Tabelle 5 Vergleich der Anzahl der quantitativ stärksten Volkszugehörigkeiten unter den Flüchtlingen in Kerpen in Jahren 1999 und 2007 Nationalität / Ges. Anzahl Ges. Anzahl Differenz Volkszugehörigkeit 1999 2007 Roma 146 100 - 46 Personen KosovarInnen 112 52 - 60 Personen KurdInnen TürkInnen 96 21 - 75 Personen KongolosInnen 10 14 + 04 Personen BosnierInnen 32 02 - 30 Personen Gesamt - 207 Personen Tabelle 6 Quartalsmäßiger Vergleich der gesamten Anzahl der quantitativ stärksten Volkszugehörigkeiten in Kerpen Nationalität / Stand vom Stand vom Differenz Volkszugehörigkeit 01. 06. 06 15. 03. 07 Roma 114 100 - 14 Personen KosovarInnen 52 52 0 Personen KurdInnen/TürkInnen 23 21 - 2 Personen Gesamt -16 Personen Tabelle 7 Vergleiche der gesamten Anzahl der Flüchtlinge und MigrantInnen Jahr Stand Differenz + 12 1999 456 2000 468 + 10 2000 468 2001 478 - 92 2001 478 2002 386 - 46 2002 386 2003 340 - 84 2003 340 2004 256 + 77 2004 256 2005 333 - 32 2005 333 2006 301 - 48 2006 301 2007 253 Tabelle 8 -4- 5 Bei der Tabelle 8 liegt im Vergleich der Jahren 2004 und 2005 die Zunahme der Flüchtlinge und MigrantInnen um 77 Personen daran, dass hier keine neue Zuweisungen von AsylbewerberInnen stattgefunden haben, sondern durch die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetztes 2005, die leistungsspezifische Zuständigkeit für die MigrantInnen vom Sozialamt zum Ausländeramt übergangen ist: Durch die Gesetzesänderung haben MigrantInnen mit bestimmter, humanitärer Aufenthaltserlaubnis vom Sozialamt zum Ausländeramt gewechselt. Quartalsmäßiger Vergleich der Anzahl der Flüchtlinge und MigrantInnen Stand vom 01. 11. 06 301 Stand vom 15. 03. 07 253 Differenz - 48 Tabelle 9 Unterbringung der Flüchtlinge und MigrantInnen Erftstr. 71 28,1 Kerpen 61 24,1 Sindorf 55 21,8 Horrem 47 18,5 Balkhausen 9 3,5 Buir 2 0,8 Türnich 4 1,6 Bergerhausen 4 1,6 0 5 10 15 20 25 30 Diagramm 10 Die Gemeinschaftsunterkünfte zwischen Sindorf und Horrem (Haus I, III, IV, V und VI), die zur Zeit insgesamt 71 Flüchtlinge und MigrantInnen beherbergen, sind im Diagramm 10 nicht zu einem Stadtteil, sondern unter Erftstr. aufgeführt worden. -5- Übersicht über die gesamte Anzahl der Flüchtlinge in Kerpen nach Nationalität und Volkszugehörigkeit Kerpen Mitte Sind orf Horr em Türnic h Balkha Berger Buir usen hause n GU 15 61 17 55 18 47 35 8 3 4 12 20 15 2 1 27 9 2 4 2 1 4 3 9 4 3 5 1 4 1 2 GU GU Haus VI 0 26 0 0 4 WE 11 4 WE 8 4 WE 14 14 0 0 4 4 4 WE 12 5 2 2 4 1 2 0 1 2 1 8 2 GU Haus IV Haus V 2 1 GU Haus II Haus III Haus I Anzahl der ges. Whg. Anzahl der gesamten BewohnerInnen Roma KosovarInnen KurdInnen/TürkInnen KongolesInnen Sonstige (16Nat.) Lybanon Nigeria IranerInnen AlgerierInnen Kroatien IrakerInnen SyrierInnen RussInnen ÄthiopierInnen Pakistan. Indien GU 4 1 2 5 1 3 1 1 2 1 5 3 2 61 55 47 4 9 4 2 1 1 1 26 0 0 2 1 8 11 1 1 1 2 12 14 Ges. Summe von Whg. u. Gemeinschafts unterkünften 56 (nur Whg.) 253 100 52 21 14 14 5 8 4 8 3 3 5 6 3 3 4 253 gesamt Tabelle 11 (Abkürzungen: WE.: Wohneinheiten (getrennte einzelne Wohnungen des Neubaus) , Whg.: Wohnungen, Berghs.: Bergerhausen; GU: Gemeinschaftsunterkunft (Haus I, III, IV, V u. VI) Gegenwärtig hat die Stadt Kerpen einen einzigen zentralen und städtischen Standort zwischen Sindorf und Horrem (Erftstr. 188), in dem sich 6 städtische Wohnobjekte befinden und 63 Flüchtlinge und 8 MigrantInnen mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis bereits untergebracht worden sind. Neue Zuweisungen und Umsetzungsfälle werden in erster Linie in der Erftstr.188 untergebracht. Neben dem Standort, Erftstr. 188 sind die restlichen Flüchtlinge und. MigrantInnen in 56 überwiegend privat oder nur in zwei Wohnungsfällen städtisch angemieteten Wohnungen untergebracht. In Tabelle 11 werden die restlichen 2 Wohncontainer als Haus I und II aufgeführt. Haus III, IV, V und VI sind einzelne Wohnblöcke des Neubaus. Da die Anzahl der Flüchtlinge ständig zurückgeht und neue Zuweisungen kaum gemacht werden, wurden die BewohnerInnen vom Haus II in die sonstigen Häuser umgesetzt, um zusätzliche Kosten an Wasser-, Strom-, Flüssiggasverbrauch und Reparaturen zu vermeiden -6D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T6421.doc Unterbringung der Flüchtlinge und MigrantInnen nach ihrem Status Erftstr. I Erftstr. III Erftstr. IV Erftstr. V Erftstr. VI Wohnungen Duldung 15 8 5 5 8 17 Asyl 6 3 1 6 1 Aehum 4 3 1 144 Nbr 1 5 20 Gesamt 26 11 8 12 14 182 Gesamt 58 17 152 26 253 Tabelle 12 Abkürzung und Erläuterung zur Tabelle 12: AEHUM: Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (diese Personen, die zu 144 Personen in den privat angemieteten Wohnungen wohnen, werden gegenwärtig nur noch sozialarbeiterisch betreut oder beraten) Nbr: Personen, die bis jetzt geduldet waren und die Kriterien für ein Bleiberecht nach der neuen Bleiberechtsregelung der IMK (Innenministerkonferenz) erfüllen können, wurden als Nbr bezeichnet. Hierbei sind nur Personen berücksichtigt worden, die einer Tätigkeit nachgehen und zwecks Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die Aufforderung zu der Passbeschaffung haben. Entwicklung der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge vom 2000 bis heute Jahr Anzahl der Flüchtlinge (gesamt) Anzahl der MigrantInnen (AEHUM) Anzahl der primär bzw. täglich/regelmäßig betreuten Flüchtlinge und MigrantInnenn in d. SU, CO etc. 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 468 478 386 340 256 168 130 101 0 0 0 0 0 165 171 152 308 287 259 170 116 91 85 71 Täglich, regelmäßig sowie bedarfsweise Anzahl technisch und sozial betreute Objekte, der in d. Flüchtlinge untergebracht wurden. privat angeAnzahl der Anzahl der Anzahl der mieteten Container Sammelstädt.angemie Wohnununterkünfte eten Whg. gen 6 4 4 4 2 1 1 1 4 4 4 1 0 0 0 0 13 48 (37 Apm) 48 (37 Apm) 15 13 7 2 2 38 35 22 35 26 57 60 54 Anzahl der Hauswarte 4 3 3 3 2 2 2 2 Anzahl der Hausmeister 2 2 2 2 2 2 2 2 Anzahl der SozialArbeiter/ Innen 3 3 2 2 2 2 2 2 Tabelle 13 Abkürzungen und Erklärungen zu Tabelle 13: (repräsentativ für jedes Jahr wurde die letzte Quartalsstatistik jedes Jahres berücksichtigt) SU: Sammelunterkünfte bzw. städtische Gemeinschaftsunterkünfte, in denen mehrere Flüchtlinge untergebracht worden sind, CO: Wohncontainer, Flüchtlinge in den städtisch angemieteten Wohnungen wurden technisch von den Hausmeistern je nach Bedarf versorgt, Flüchtlinge in den privat angemieteten Wohnungen zählten jedoch nicht zu der technischen Versorgung. Apm: 37 Appartements, die in der Maastrichterstr. 5 und 7 städtisch angemietet und später aufgelöst worden sind. Hauswarte: Flüchtlinge, die gegen geringe Zahlung in den Gemeinschaftsunterkünften oder Wohncontainern als HelferInnen oder Aufsicht fungieren Die steigende Anzahl der privat angemieteten Wohnungen vom 2004 auf 2005 (2004: 26 Whg u. 2005: 57 Whg.) ist begründet in den neuen Zugängen vom (Sozialamt.) Quartalsmäßiger Vergleich der Anzahl der durch die Flüchtlinge u. MigrantInnen belegte Wohnungen Datum 01. 11. 06 15. 03. 07 01. 11. 06 13. 03. 07 01. 11. 06 15. 03. 07 01. 11. 06 15. 03. 07 Rechtsstatus der Personen Duldung Duldung Asyl Asyl AEhum AEhum Nbr Nbr Stand 13 5 2 1 47 45 0 5 Entwicklung der Whg.: gesamt Tabelle 1 4 Differenz -8 -1 -2 +5 -6 8 Vergleich der Wohnungen (nach dem Rechtsstatus der BewohnerInnen), die gekündigt, neu angemietet u. deren Miete selbst oder durch die Stadt im Rahmen der Leistungsbeziehung gezahlt wird Rechtsstatus der MieterInnen Duldungen Asyl AEhum Nbr Gesamte Anzahl Anzahl der belegten Wohnungen 5 1 45 5 56 Anzahl der MietrInnen, die ihre Miete selbst zahlen Anzahl der MieterInnen, deren Miete von der Stadt gezahlt wird 0 0 21 5 26 Anzahl der gekündigten Wohnungen nur im letzten Quartal 5 1 24 2 1 1 30 4 Anzahl der neu angemieteten Wohnungen nur im letzten Quartal Tabelle 15 Übersicht über die gesamte Anzahl der Flüchtlinge in Kerpen nach Altersgruppen 2,4 6,3 0 - 6 Jahren 16 Pers. 17,4 7 - 13 Jahren 44 Pers. 14 - 17 Jahren 23 Pers. 18 - 27 Jahren 41Pers. 48,6 9,1 28 - 65 Jahren 123Pers. 66 - (…) 6 Pers 16,2 Diagramm 16 Altersgruppen nach Unterkünften Altersgruppen Beschlussvorlage 128.07 gesamte In % Anzahl der Anzahl der Anzahl der Seite 8 9 von ... bis...Jahren Anzahl 0 – 2 Jahren 3 – 6 Jahren 7 – 10 Jahren 11 – 14 Jahren 15 – 17 Jahren 18 – 21 Jahren 22 – 27 Jahren 28 – 35 Jahren 36 – 45 Jahren 46 – 55 Jahren 56 – 65 Jahren 66 – 71 Jahren Gesamt 1 15 24 21 22 18 25 37 48 24 12 6 253 Pers. in Pers. in Haus I Pers. in Haus Wohnungen ( III, IV, V u. VI ) 0,4 5,9 9,5 8,3 8,7 7,1 9,9 14,6 19,0 9,5 4,7 2,4 100,0 % 10 22 19 19 6 14 19 35 21 11 6 182 1 3 1 1 2 1 1 3 11 5 11 8 3 1 1 6 7 5 72,0 % 25 9,9 % 46 18,1 % Tabelle 17 Aufteilung aller Personen im Alter von 0 bis 17 Jahren mit der entsprechenden Altersgruppe in den Gemeinschaftsunterkünften u. Wohnungen 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 41 Haus I 8 13 10 4 2 0-6 Jahren 16 Pers. Haus III, IV, V u. VI Wohnungen 2 2 7-14 Jahren 45 Pers. 1 15-17 Jahren 22 Pers. Diagramm 18 Die Aufteilung der Altersgruppen nach der Wohnart ist im Diagram 18 nicht prozentual (nach 100 %), sondern nach der tatsächlichen Anzahl der Personen, die entsprechend ihrer Altersgruppe in Haus I , Haus III, IV, V u. VI sowie Wohnungen wohnen, berechnet worden. Geburtenzuwachs bei den Flüchtlingen u. MigrantInnen in Kerpen Beschlussvorlage 128.07 Seite 9 10 von 1994 bis 2007 20 15 10 5 0 02 6Bby 03 9Bby 04 4 Bby 05 3Bby 06 1Bby 07 0Bby. Jahre 99 00 01 8Bby. 12Bby 16Bby Diagramm 19 Anzahl der Haushalte, Familien oder allein erziehenden Personen mit entsprechender Anzahl der Kinder Anzahl der Haushalte: Familien und Alleinerziehende ) ( Alleinstehende Paare ohne Kinder Familien o. Alleinerziehende mit 1 Kind Familien o. Alleinerziehende mit 2 Kindern Familien o. Alleinerziehende mit 3 Kindern Familien o. Alleinerziehende mit 4 Kindern Familien o. Alleinerziehende mit 5 Kindern Familien o. Alleinerziehende mit 6 Kindern Familien o. Alleinerziehende mit 7 oder mehr Kindern Gesamt Gesamte Anzahl 62 5 13 Haus I Haus III, VI, V Haushalte mit u. VI Pers. Haushalte mit Pers. 16 30 1 2 1 10 8 Whg. Haushalte mit Pers. 16 4 11 1 8 1 7 4 4 1 5 4 2 2 0 47 100 % 2 4,3 % Tabelle 20 5 10,6 % 40 85,1 % Die allein stehenden Personen wurden nicht in der Tabelle 20 zu den Haushalten gezählt, sondern nur aufgeführt. Beschlussvorlage 128.07 Seite 10 11 Anzahl der SchülerInnen, die in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen wohnen in % Haus III, IV, in % Wohnungen in % Alter von Gesamte in % Haus I 7 - 17 Anzahl V u. VI 67 100 4,5 3 14,9 10 80,6 54 Tabelle 21 Quartalsmäßiger Vergleich der Anzahl der SchülerInnen unter den Flüchtlingen u. MigrantInnen Datum Rechtsstatus Stand Differenz -9 01. 11. 06 Duldung 18 15. 03. 07 Duldung 9 01. 11. 06 15. 03. 07 Asyl Asyl 2 0 -2 01. 11. 06 15. 03. 07 AEhum AEhum 54 55 +1 01. 11. 06 15. 03. 07 Nbr Nbr 0 3 +3 Tabelle 22 Leistungsbezüge bzw. Einkommensverhältnisse der Flüchtlinge und MigrantInnen 100 % Eigene Einkünfte 75 Pers. 29,6 Ergänzende Hilfe (eigene Einkünfte +Leistung) 52 Pers. 20,6 LeistungsbezieherInnen 126 Pers. 49,8 0 10 20 30 40 50 60 Diagramm 23 Beschlussvorlage 128.07 Seite 11 12 Einkommensverhältnisse der Flüchtlinge u. Migrant/Innen mit AEhum Rechtsstatus Gesamte Anzahl Duldung Asyl AEhum Nbr Gesamt 58 17 152 26 253 Anzahl der EmpfängerInnen ergänzender Hilfe 100 % 43 9 52 Anzahl der Personen mit eigenem Einkommen 5 1 52 17 75 29,6 % 20,6 % Anzahl der LeistungsempfängerInne n 53 16 57 126 49,8 % Tabelle 24 Quartalsmäßiger Vergleich der Anzahl der Flüchtlinge, der MigrantInnen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, die entweder ergänzende Hilfe beziehen, oder ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten Datum 01. 11. 06 15. 03. 07 Rechtsstatus Duldung Duldung 01. 11. 06 15. 03. 07 Asyl Asyl 01. 11. 06 15. 03. 07 AE-hum AE-hum 01. 11. 06 15. 03. 07 Nbr Nbr Stand 13 5 Differenz -8 1 1 0 98 95 -3 0 26 Tabelle 25 - 26 Anzahl der gesamten Flüchtlinge, der MigrantInnen nach der Nationalität oder der Volkszugehörigkeit, die eine Duldung besitzen, sich noch im Asylverfahren befinden oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bekommen haben Nationalität / Anzahl der Anzahl der Anzahl der Nbr:geduldete gesamte Volkszugehörigkeit geduldeten Asylbewerbe MigrantInnen Flüchtlinge Anzahl Flüchtlinge rInnen mit AE-hum mit einer Aufenthalscha nce 31 51 18 100 Roma 1 48 3 52 KosovarInnen 2 15 4 21 KurdInnen/TürkInnen 1 4 9 14 KongolesInnen 6 3 4 1 14 Sonstige (10 Nat.) 1 4 5 Lybanon 8 8 NigeranerInnen 2 1 3 Pakistan 1 3 4 IranerInnen 8 8 AlgerierInnen 1 2 3 IrakerInnen. 3 3 Kroatien 3 3 ÄthiopierInnen 5 5 SyrierInnen 3 1 2 6 RussInnen 3 1 4 IndierInnen gesamt 58 22,9 % 17 6,7 % 152 60,1 % 26 10,3 % 253 100% Tabelle 26 Beschlussvorlage 128.07 Seite 12 13 Quartalsmäßiger Vergleich der Anzahl der AsylbewerberInnen, geduldeten Flüchtlinge sowie geduldeten Flüchtlinge mit der Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis nach der neuen Bleiberechtsregelung der IMK (Beschluss der Innenministerkonferenz) und die Anzahl der MigrantInnen mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis Datum Rechtsstatus Stand Differenz - 40 01. 11. 06 Duldung 98 15. 03. 07 Duldung 58 32 17 - 15 AEhum AEhum 171 152 -19 Nbr Nbr 26 01. 11. 06 15. 03. 07 Asyl Asyl 01. 11. 06 15. 03. 07 01. 11. 06 15. 03. 07 + 26 Tabelle 27 Wie aus der Statistik insgesamt sowie aus der Tabelle 27 ersichtlich ist, geht die Anzahl der AsylbewerberInnen und Flüchtlinge rapide zurück. Bei gleich bleibender Entwicklung wird die Anzahl maximal binnen der nächsten zwei Jahre gegen Null gehen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Zahlen der AsylbewerberInnen allgemein sinken und es daher zu nahezu keinen Neuzuweisungen kommt. Gleichzeitig kommt es bei den Flüchtlingen, die sich bereits seit längerem in Kerpen aufhalten, zu einer Verfestigung des Aufenthalts u.a. aufgrund von Heirat, Geburt eines deutschen Kindes, Krankheit etc. Des Weiteren wird sich bei einigen geduldeten Flüchtlingen der Aufenthaltsstatus aufgrund der neuen Bleiberechtsregelung der IMK (Innenministerkonferenz) verfestigen. Eine weitere Entwicklung geht dahin, dass viele ehemalige Flüchtlinge, die im Besitz einer humanitären Aufenthalterlaubnis waren, mittlerweile aufgrund von einer Erwerbstätigkeit eine Niederlassungserlaubnis haben. Die weiteren MigrantInnen im Besitz einer humanitären Aufenthaltserlaubnis werden demnächst wahrscheinlich auch eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erwerben. Diese MigrantInnen erscheinen nicht in der Statistik. Weitere ehemalige KlientInnen sind mittlerweile im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Beschlussvorlage 128.07 Seite 13