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Beschlussvorlage (Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV))

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV)) Beschlussvorlage (Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV))

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 24.3 / Hochbau Az.: TOP Drs.-Nr.: 95.07 Datum : Beratungsfolge Bau- und Feuerschutzausschuss X Termin 29.03.2007 07.03.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV) X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Hochbauabteilung zur Erstellung von Energieausweisen gemäß EnEv zur Kenntnis Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Erläuterung: Zur rechtlichen Situation und zum zeitlichen Ablauf des seit langem geforderten und diskutierten Energieausweises ist zu berichten, dass momentan ein Referentenentwurf nach einer EU – Richtlinie für die Einführung eines bundesweiten Energieausweises vorliegt. Auf Grund dessen erwarten Umweltexperten das Gesetz bis Mitte dieses Jahres. Nach monatelangen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss zum Gebäudeenergieausweis geeinigt. Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, wird der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Bei größeren Gebäuden kann der Eigentümer dagegen zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energieausweis wählen. Die Abteilung Hochbau schlägt vor, für alle städtischen Gebäude einen bedarfsorientierten Ausweis ausstellen zu lassen, da diese Ausweisform Auskunft über die Effizienz der Heizung und der Wärmedämmung des Bauobjektes gibt. Für diese Aufgaben wurde eigens ein Mitarbeiter der Hochbauabteilung zum „Energieberater Gebäude“ (TAW) ausgebildet. Aufgrund seiner Qualifikation ist er in der Lage Gebäudeschwachstellen, so genannte Wärmebrücken, aufzuzeigen und gleichzeitig konkrete Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der Effizienz auszusprechen. Häufig kann bereits durch den Einbau eines energieeffizienteren Brennwertkessels oder den Austausch vorhandener nicht thermisch getrennter Leichtmetallfenster eine deutlich bessere Einstufung des Gebäudes und somit auch Energiekostenersparnisse erzielt werden. Die Laufzeit eines Energieausweises beträgt zehn Jahre. Wie bereits erstmalig am 06.05.2004 im Umweltausschuss berichtet, hat die damalige Hauptabteilungsleitung der Abteilung 3.3 der Stadtbetriebe Kerpen, die Einführung eines Energiechecks wie folgt vorgeschlagen; 1. Erarbeitung einer Prioritätenliste stadteigener Gebäude im Hinblick auf Wärmebrücken 2. Durchführung einer Kostenermittlung für thermographische Untersuchungen 3. Prüfung des Einsatzes von neuen Steuerungsmechanismen auf Energieeinsparpotentiale Kosten für thermographische Untersuchungen wurden abgefragt, diese Arbeiten jedoch nicht beauftragt, da sie 2005 durch die Diskussion um die alsbaldige Einführung eines Energiepasses eingeholt wurden. Bereits zu diesem Zeitpunkt tendierte die Hochbauabteilung dazu, bedarfsorientierte Energiepässe in Auftrag zu geben, die alte Gebäude mittels Wärmedurchgangskoeffizent – Werten energetisch bewertet und anschließend Sanierungsmöglichkeiten aufzeigt. Zurzeit trifft der zuständige Mitarbeiter schon Vorkehrungen für diese anstehenden Arbeiten in dem er die dazu benötigten Bauunterlagen zusammenstellt. Seit Januar 2007 gibt es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Förderprogramm für energetische Gebäudesanierung an Schulen, Turnhallen und Kindertagesstätten. Die vorbeschriebenen vorbereitenden Arbeiten bilden die Grundlage für das Abschöpfen dieser Fördermittel. Die Hochbauabteilung wird für energetische Sanierungsmaßnahmen mindestens zweier Gebäude Haushaltsmittel für 2008 beantragen, sobald diese genehmigt sind, wird ein Förderantrag gestellt. Beschlussvorlage 95.07 Seite 2