Daten
Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 24.3 / Hochbau
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 95.07
Datum :
Beratungsfolge
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
Termin
29.03.2007
07.03.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV)
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Hochbauabteilung zur
Erstellung von Energieausweisen gemäß EnEv zur Kenntnis
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Erläuterung:
Zur rechtlichen Situation und zum zeitlichen Ablauf des seit langem geforderten und diskutierten
Energieausweises ist zu berichten, dass momentan ein Referentenentwurf nach einer EU –
Richtlinie für die Einführung eines bundesweiten Energieausweises vorliegt. Auf Grund dessen
erwarten Umweltexperten das Gesetz bis Mitte dieses Jahres.
Nach monatelangen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss zum
Gebäudeenergieausweis geeinigt.
Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, wird der bedarfsorientierte
Energieausweis Pflicht.
Bei größeren Gebäuden kann der Eigentümer dagegen zwischen verbrauchs- und
bedarfsorientiertem Energieausweis wählen.
Die Abteilung Hochbau schlägt vor, für alle städtischen Gebäude einen bedarfsorientierten
Ausweis ausstellen zu lassen, da diese Ausweisform Auskunft über die Effizienz der Heizung und
der Wärmedämmung des Bauobjektes gibt.
Für diese Aufgaben wurde eigens ein Mitarbeiter der Hochbauabteilung zum „Energieberater
Gebäude“ (TAW) ausgebildet. Aufgrund seiner Qualifikation ist er in der Lage
Gebäudeschwachstellen, so genannte Wärmebrücken, aufzuzeigen und gleichzeitig konkrete
Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der Effizienz auszusprechen. Häufig kann
bereits durch den Einbau eines energieeffizienteren Brennwertkessels oder den Austausch
vorhandener nicht thermisch getrennter Leichtmetallfenster eine deutlich bessere Einstufung des
Gebäudes und somit auch Energiekostenersparnisse erzielt werden.
Die Laufzeit eines Energieausweises beträgt zehn Jahre.
Wie bereits erstmalig am 06.05.2004 im Umweltausschuss berichtet, hat die damalige
Hauptabteilungsleitung der Abteilung 3.3 der Stadtbetriebe Kerpen, die Einführung eines
Energiechecks wie folgt vorgeschlagen;
1. Erarbeitung einer Prioritätenliste stadteigener Gebäude im Hinblick auf Wärmebrücken
2. Durchführung einer Kostenermittlung für thermographische Untersuchungen
3. Prüfung des Einsatzes von neuen Steuerungsmechanismen auf Energieeinsparpotentiale
Kosten für thermographische Untersuchungen wurden abgefragt, diese Arbeiten jedoch nicht
beauftragt, da sie 2005 durch die Diskussion um die alsbaldige Einführung eines Energiepasses
eingeholt wurden.
Bereits zu diesem Zeitpunkt tendierte die Hochbauabteilung dazu, bedarfsorientierte
Energiepässe in Auftrag zu geben, die alte Gebäude mittels Wärmedurchgangskoeffizent – Werten
energetisch bewertet und anschließend Sanierungsmöglichkeiten aufzeigt.
Zurzeit trifft der zuständige Mitarbeiter schon Vorkehrungen für diese anstehenden Arbeiten in
dem er die dazu benötigten Bauunterlagen zusammenstellt.
Seit Januar 2007 gibt es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Förderprogramm für
energetische Gebäudesanierung an Schulen, Turnhallen und Kindertagesstätten.
Die vorbeschriebenen vorbereitenden Arbeiten bilden die Grundlage für das Abschöpfen dieser
Fördermittel.
Die Hochbauabteilung wird für energetische Sanierungsmaßnahmen mindestens zweier Gebäude
Haushaltsmittel für 2008 beantragen, sobald diese genehmigt sind, wird ein Förderantrag gestellt.
Beschlussvorlage 95.07
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