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Beschlussvorlage (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über den Umbau des Knotenpunktes B 264 / Maximilianstraße / Heisenbergstraße bei Kerpen Türnich)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über den Umbau des Knotenpunktes B 264 / Maximilianstraße / Heisenbergstraße bei Kerpen Türnich) Beschlussvorlage (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über den Umbau des Knotenpunktes B 264 / Maximilianstraße / Heisenbergstraße bei Kerpen Türnich)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: Straßenrecht Az.: ke 15.2 / Beitragswesen u. TOP Drs.-Nr.: 103.07 Datum : Beratungsfolge Bau- und Feuerschutzausschuss Termin 29.03.2007 Stadtrat X 08.03.2007 Bemerkungen 24.04.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über den Umbau des Knotenpunktes B 264 / Maximilianstraße / Heisenbergstraße bei Kerpen Türnich X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt die beigefügte Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über den Umbau des Knotenpunktes B 264 / Maximilianstraße / Heisenbergstraße bei Kerpen Türnich abzuschließen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Im Zuge der Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiet Ville, „BP TÜ 246“ bei Kerpen Türnich ist es aufgrund des starken Verkehrsaufkommens erforderlich, die B 264 im Knotenpunktbereich mit den Stadtstraßen Maximilianstraße und Heisenbergstraße auf vier Fahrstreifen aufzuweiten. Der Landesbetrieb Straßenbau fordert zur Regelung des Umbaus und der Unterhaltung des Knotenpunktes eine Verwaltungsvereinbarung. Art und Umfang der Maßnahme ist der beiliegenden Verwaltungsvereinbarung zu entnehmen. Die Stadt und der Investor haben für das Gewerbegebiet Türnich III ein Projektkonto gebildet. Sämtliche aus dieser Vereinbarung anfallenden Kosten werden zu gleichen Teilen über dieses Projektkonto abgerechnet. Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf Beschlussvorlage 103.07 Seite 2