Daten
Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung:
Straßenrecht
Az.: ke
15.2
/
Beitragswesen
u.
TOP
Drs.-Nr.: 103.07
Datum :
Beratungsfolge
Bau- und Feuerschutzausschuss
Termin
29.03.2007
Stadtrat
X
08.03.2007
Bemerkungen
24.04.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über
den Umbau des Knotenpunktes B 264 / Maximilianstraße / Heisenbergstraße bei Kerpen
Türnich
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt die
beigefügte Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über den Umbau
des Knotenpunktes B 264 / Maximilianstraße / Heisenbergstraße bei Kerpen Türnich
abzuschließen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Im Zuge der Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiet Ville, „BP TÜ 246“ bei Kerpen Türnich
ist es aufgrund des starken Verkehrsaufkommens erforderlich, die B 264 im Knotenpunktbereich
mit den Stadtstraßen Maximilianstraße und Heisenbergstraße auf vier Fahrstreifen aufzuweiten.
Der Landesbetrieb Straßenbau fordert zur Regelung des Umbaus und der Unterhaltung des
Knotenpunktes eine Verwaltungsvereinbarung.
Art und Umfang der Maßnahme ist der beiliegenden Verwaltungsvereinbarung zu entnehmen.
Die Stadt und der Investor haben für das Gewerbegebiet Türnich III ein Projektkonto gebildet.
Sämtliche aus dieser Vereinbarung anfallenden Kosten werden zu gleichen Teilen über dieses
Projektkonto abgerechnet.
Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf
Beschlussvorlage 103.07
Seite 2