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Dringlichkeitsentscheidung (Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die dringend erforderliche Dachsanierung der Mehrzweckhalle Blatzheim)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 24.3 / Hochbau Az.: 24.3/1 TOP Drs.-Nr.: 98.07 Datum : 12.03.2007 Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NW Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die dringend erforderliche Dachsanierung der Mehrzweckhalle Blatzheim Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 80.000,00 € (s. Anlage) x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr :2007 HhSt.: Deckung: HhSt.: 2.571.9400 Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NW wird wegen Vorliegens äußerster Dringlichkeit beschlossen: Für die dringend erforderliche Dachsanierung der Mehrzweckhalle Blatzheim in den Sommerferien 2007 werden außerplanmäßig 80.000,00 € bereitgestellt. Die Kostenschätzung für die reinen Baukosten beläuft sich auf ca. 66.100,00 € zuzüglich 5.900,00€ Ingenieurkosten plus 10% Verwaltungskosten Kerpen, 21.03.2007 Bürgermeisterin Marlies Sieburg Stadtverordnete/r Hermann-Josef Klingele An den Haupt- und Finanzausschuss zur Genehmigung X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 98.07 wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2 GO NW genehmigt. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in 24.3 Amtsleiter/in 24 Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 66.100,00 € Einrichtungskosten Personalkosten/ Verwaltungskosten 7.200,00 € Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. 5.900,00 € gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Begründung: Aufgrund der Vorfälle in Bad Reichenhall im vergangenen Jahr wurde unter anderem auch das Dach der MZH Blatzheim auf seinen Zustand hin überprüft. Der beauftragte Statiker stellte bei einem Ortstermin fest, dass die Dachschalung im „alten“ Teil der Halle keine ausreichende Tragfähigkeit für die Belastungen aus Schnee und „Mannlast“ mehr aufweist. Ein Versuch zeigte, dass lediglich mit einem kleinen Werkzeug und durch Einsatz von minimalem Kraftaufwand die Spanplatte zu zerstören ist.. Auch im Traufbereich zeigten sich Verformungen. Als Fazit der Untersuchung ist in dem vorliegenden statischen Gutachten festgehalten, dass im Sinne eines sicheren Betriebes der Mehrzweckhalle ein Ersatz der Dachschalung unumgänglich ist. Ein klärendes Gespräch mit dem Statiker ergab, dass die Sanierungsarbeiten dringend in diesem Jahr durchgeführt werden müssen. Die Voruntersuchung ergab außerdem, dass die vorgefundene Wärmedämmung auf dem „neuen Teil des Hallendaches unzureichend , bzw. auf dem „alten“ Hallendachteil gar keine Dämmung vorhanden ist. Gemäß Energieeinsparverordnung, EnEv, ist es zwingend erforderlich den kompletten Bauteil gemäß EnEv auszuführen, wenn die zu sanierende Teilfläche > 20% der Gesamtfläche ist. Durch die erforderliche Verbesserung der Wärmedämmung, der Wärmedurchlasskoeffizient wird von 3,0 W/m²K auf 0,14 Wm²K gesenkt, reduzieren sich die jährlichen Energiekosten von 2.940,00 € auf 137,00 €. Außerdem gibt es seit Januar 2007 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Förderprogramm für energetische Gebäudesanierung an Schulen, Turnhallen und Kindertagesstätten. Dieses beinhaltet u. a. auch die Förderung von einzelnen Maßnahmen. Die Hochbauabteilung wird sofort nach Bereitstellung der außerplanmäßigen Mittel einen Förderantrag stellen. Für die Sanierungsmaßnahme werden insgesamt, einschließlich Abbrucharbeiten, je nach Wetterlage, vier bis sechs Wochen benötigt. Zur Sicherung des Schulbetriebes, die Mehrzweckhalle ist durch die Nebenräume mit dem Schulgebäude verbunden,und zur minimalen Einschränkung der Hallenutzung, sollten die Bauarbeiten in den Sommerferien 2007 durchgeführt werden Das heißt, dass die erforderlichen Arbeiten kurzfristig ausgeschrieben werden müssen.Vorab ist, da die Architektenleistungen wegen des derzeitigen Arbeitsaufkommen nicht in Eigenleistung von 24.3 erbracht werden können, ein Architekt zu beauftragen. Derweil wird die Hochbauabteilung im Rahmen des bereits mehrfach vorgestellten Energiechecks von einem speziell für diese Zwecke geschulten Mitarbeiters die Mehrzweckhalle einschließlich ihrer Nebenräume auf Gebäudeschwachstellen, Bauteile mit einem hohem Wärmedurchgangskoeffizient, untersuchen, die Kosten für eine energetische Sanierung zusammenstellen und für das Haushaltsjahr 2008 anmelden. Das heißt, dass die Dachsanierung, außer zwingend und dringend erforderlichen statischen Gründen, ein erster Abschnitt in der gesamten energetischen Sanierung des Gebäudekomplexes ist.