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Beschlussvorlage (Maßnahmen Kerpener Wälder hier: Wiederaufforstung des Fichtenwäldchens in Blatzheim )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Maßnahmen Kerpener Wälder 
hier: Wiederaufforstung des Fichtenwäldchens in Blatzheim ) Beschlussvorlage (Maßnahmen Kerpener Wälder 
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 24.1 / Liegenschaften Az.: TOP Drs.-Nr.: 81.07 Datum : Beratungsfolge Umweltausschuss X Termin 25.04.2007 28.02.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Maßnahmen Kerpener Wälder hier: Wiederaufforstung des Fichtenwäldchens in Blatzheim X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Umweltausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung und die Erläuterungen des Forstamtes Bonn zu den vorliegenden Anfragen zur Kenntnis und legt den Termin für die Waldbegehung fest. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordneter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: In der Ratssitzung am 13.02.2007 wurde ausführlich über die Maßnahme im Fichtenwäldchen in Blatzheim berichtet. In den letzten Wochen wurden im Fichtenwäldchen folgende Arbeiten durchgeführt: - Einsatz eines Raupensteigers entlang des Wanderweges zur Entfernung von Totholz - Einsatz eines LKW-Steigers entlang der Straße „An den Fichten“ nach Abstellung der Stromleitung zum Beschneiden der Bäume - „Auf den Stock setzen“ von Sträuchern zur Vorbereitung der Flächenräumung mittels Bagger - Räumung der Wiese durch den Baubetriebshof der Stadt Kerpen Die eigentliche Flächenräumung wurde von Herrn Revierförster Claßen am 07.02.2007 veranlasst. Bedauerlicherweise konnte dann die Räumung nicht zügig durchgeführt werden, da für diese Arbeiten ein Reisigbagger eingesetzt werden muss. Der für diese Arbeiten vorgesehene Mitarbeiter lag im Februar 3 Wochen im Krankenhaus und die beauftragte Firma hatte keinen Ersatzfahrer. Zwischenzeitlich wurden die Arbeiten wieder aufgenommen und werden aller Voraussicht nach in der 17. KW beendet werden. Der Weg wird im Anschluss an der Durchforstungsmaßnahme wieder hergerichtet und für die Öffentlichkeit geöffnet. Zur Wiederaufforstung der Fläche schlägt, Herr Claßen eine Bepflanzung mit Hainbuche im Verband 2 x 0,7 m (maximal 80 – 120 cm hoch) und zur Waldrandgestaltung Eberesche, Schwarzdorn und Haselnuss im Verband 2x 1 m vor. Die detaillierte Planung wird Bestandteil des nächsten Forstwirtschaftsplanes. Durchforstungsmaßnahmen / Verkehrssicherungspflicht Eine Durchforstung des städtischen Waldbestandes erfolgt in der Regel im Abstand von 8 bis 10 Jahren im Rahmen des Forstwirtschaftsplanes. Sie dient der Verjüngung und Pflege des Waldes. Die Verkehrssicherungspflicht wurde bis 1999 mit der freiwilligen Hilfestellung des Forstbetriebsbeamten seitens der Stadt wahrgenommen. Da die Verkehrssicherungspflicht jedoch ausschließlich Sache des Waldbesitzers ist, wird die jährliche Kontrolle seit dem von dem Baubetriebshof der Stadt Kerpen durchgeführt. Grundsätzlich gestattet § 14 Abs. 1 Bundeswaldgesetz das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr. Ein Waldbesucher muss sich die typischen Gefahren des Waldes immer vor Augen führen und er trägt für das Betreten des Waldes das Risiko. Der Waldbesitzer ist jedoch verpflichtet, Waldbesucher vor atypischen Gefahren zu schützen. Herunterfallende Äste zählen nicht dazu, sondern Gefahren, die durch den Waldbesitzer oder einen Dritten geschaffen wurden. Kontrolliert wurden bislang Waldränder an angrenzenden Gebäuden, Parkflächen, Straßen sowie Wander- und Radwegen außerhalb von Waldgebieten. Seit dem tragischen Unfall in Erftstadt im Dezember 2006, hält die Stadt Kerpen auch innerhalb von Waldgebieten einen noch sensibleren Umgang mit dem Thema Verkehrssicherungspflicht für angezeigt. Die Forstverwaltung teilt die Auffassung der Verwaltung nicht, sondern misst im Staatsforst nach wie vor dem Begriff „auf eigene Gefahr“ größeres Geweicht bei. Beschlussvorlage 81.07 Seite 2 Waldbegehung für den Forstwirtschaftsplan 2008 Die Waldbegehung mit den Mitgliedern des Umweltausschusses sollte vor dem Beginn der Sommerferien liegen. Die Verwaltung schlägt vor, einen Termin in der 22. Kalenderwoche festzulegen. Die Verwaltung empfiehlt Beschlussfassung gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 81.07 Seite 3