Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 195/2007
Az.: 8221/2482
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 05.04.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Rat
Termin
Bemerkungen
25.04.2007
19.06.2007
Betrifft:
Weiteres Vorgehen bezüglich der Entwicklung des Bahnhofes Erftstadt
1. Modernisierung des Bahnhofes
2. Errichtung einer Fahrradstation
Finanzielle Auswirkungen:
Zunächst ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Wirtschaftsplan.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.04.2007
Beschlussentwurf:
1.: Der Rat der Stadt Erftstadt fordert alle betroffenen Planungsträger dazu auf, sich für eine
umfassende Modernisierung des Bahnhofs Erftstadt einzusetzen. Insbesondere soll mit den
zuständigen Ministerien abgestimmt werden, wie Zuschüsse so bewilligt werden können, dass
die Maßnahmen zum Bau der K 45n und zur Umgestaltung des Bahnhofs möglichst zeitgleich
oder in enger zeitlicher Abfolge umgesetzt werden können.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Fahrradstation
am Bahnhof Erftstadt gebaut und wirtschaftlich betrieben werden kann.
Begründung:
zu 1.:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.9.2006 beschlossen zu der
Thematik K 45N/Osttangente mit Umgestaltung des Bahnhofs Erftstadt eine Sondersitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung und des BA Immobilienwirtschaft einzuberufen.
Über die gesamte Entwicklung hinsichtlich der Planung K 45N mit Bahnhofsumgestaltung habe ich
bereits mehrmals in den Gremien umfassend berichtet. Zusammengefasst ergibt sich derzeit
folgender Sachstand:
Die verschiedenen Planungen im Bereich des Bahnhofs lassen sich nur schwer entkoppeln; das
Gleis und die Bahnsteigkanten liegen fest. Von dort ausgehend muss die Bahn ihren Bahnsteig
und die Unterführung planen. Diese Vorgaben benötigt der Rhein-Erft-Kreis um daran
anschließend die K 45N planen zu können. Wenn die Straßenkante feststeht, kann die Stadt ihre
städtebaulichen Planungen vorantreiben.
Es hat hinsichtlich der K 45N mehrere Abstimmungsgespräche zwischen dem Rhein-Erft-Kreis, der
Deutschen Bahn Station & Service und dem Eisenbahnbundesamt gegeben. Dem
Eisenbahnbundesamt wurden dabei die Maßnahmen vorgestellt. Das mit der Straßenplanung
beauftragte Ingenieurbüro hat DB Station & Service die Planunterlagen für die Umgestaltung des
Bahnsteigs 1 und für die geplante Unterführung zur Verfügung gestellt. Anhand dieser Unterlagen
soll bahnintern abgeklärt werden, ob die für die Bahnanlagen vorgelegte Planung
genehmigungsfähig ist. Seitens DB Station & Service wird jedoch gefordert, dass ebenfalls die
Planungen für den Mittelbahnsteig vorgelegt werden sollen. Allerdings stehen der Bahn keinerlei
Mittel für diese Maßnahme zur Verfügung, weder für die Erstellung von Planunterlagen noch für
Baumaßnahmen.
Als im Rahmen des Bürgerwerkstattverfahrens über den Bau der K 45n diskutiert wurde,
bestanden seitens der Bahn enge zeitliche Vorgaben für die Umgestaltung des Bahnhofs. Dies
sollte zunächst im Rahmen der 1. Modernisierungsoffensive und dann später im Zusammenhang
mit dem Bau eines elektronischen Stellwerks für die Eifelstrecke erfolgen. Die Planungen für den
Bau der K 45n sollten sich daher an den zeitlichen Vorgaben der Bahn für den Umbau des
Bahnhofs orientieren.
Derzeit können seitens der Bahn keinerlei Aussagen dazu getroffen werden, ob überhaupt und
ggf. wann der Bahnhof Erftstadt umgestaltet werden könnte. Seitens der Bahn kann die
Maßnahme nur umgesetzt werden, wenn Zuschüsse des Landes gewährt werden.
Das Fahrgastaufkommen am Bahnhof steigt seit Jahren kontinuierlich an. Eine gute ÖPNVAnbindung an Köln ist, insbesondere wenn die Stadt unter dem Aspekt des demographischen
Wandels auf Dauer für Zuwanderer attraktiv gehalten werden soll, ein wesentlicher Bestandteil für
die künftige Stadtentwicklung. Dazu ist auch eine Aufwertung des Bahnhofs und des
Bahnhofsumfeldes dringend geboten.
Der Rat der Stadt sollte sich daher energisch dafür einsetzen, dass der Bahnhof Erftstadt
modernisiert werden kann. In Verhandlungen mit den Zuschussgebern sollte erreicht werden, dass
die Modernisierung des Bahnhofs, der Bau der Osttangente und die Umgestaltung des
Bahnhofsumfeldes möglichst zeitgleich erfolgen können.
zu 2.:
Der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft hat sich in seiner Sitzung am 15.08.2006 mit dem
Thema „Fahrradstation“ am Bahnhof Erftstadt befasst. Die Verwaltung sollte prüfen, ob eine
Fahrradstation mit geringen Investitionskosten, z.b. durch Umsetzen eines derzeit für die
Unterbringung von Asylbewerbern genutzten Objektes und unter Einbeziehung von 1-Euro-Jobs
eingerichtet werden könnte.
Um zu einer möglichst objektiven Beurteilung einer potenziellen Nutzung zu gelangen sowie um
die Wirtschaftlichkeit einer Fahrradstation am Bahnhof Erftstadt abschätzen zu können, habe ich
verschiedene Fahrradstationen besichtigt und Gespräche mit Planern und Betreibern solcher
Anlagen geführt.
-2-
Gemessen an der Nutzung und Frequenz entspricht der Bahnhof Brühl dem Bahnhof Erftstadt. Die
Ausgangssituation vor dem Bau der Fahrradstation war in Brühl ähnlich wie heute in Erftstadt. Für
die weiteren Überlegungen erweist sich daher ein Vergleich zu Brühl als sinnvoll.
Der Betrieb der Fahrradstation in Brühl wurde vor 6 Jahren aufgenommen. Die Station wurde zu
diesem Zeitpunkt für 300 Stellplätze konzipiert. Das Dienstleistungspaket umfasst dabei Werkstatt
mit Fahrradwartung und -reparatur, Fahrradverkauf und -verleih sowie Mobilitätsberatung. Ebenso
umfasst das Angebot den Fahrkartenverkauf, die Bedienung des Behindertenaufzuges sowie die
Bereitstellung öffentlicher Toiletten. Weiter wird separat ein Kiosk mit breitem Sortimentsangebot
betrieben. Die Öffnungszeiten der Fahrradstation sind von 6 bis 20 Uhr, wobei die Fahrräder über
eine individuelle Chipkarte immer zu erreichen sind. Der Tagespreis pro Fahrrad beträgt derzeit
0,70 €, der Monatspreis 7,00 € und der Jahrespreis 70,00 €.
Das Serviceangebot trifft auf eine rege Nachfrage. Dies belegt unter anderem, dass das Angebot
an Fahrradstellplätzen zwischenzeitlich auf 340 erweitert werden musste, wobei die Kapazität
heute bereits wieder voll ausgelastet ist. Zudem wurden im Zeitverlauf zusätzliche Arbeitsplätze
geschaffen. Derzeit wird der Betrieb der Fahrradstation (ohne Kiosk) mit 2 Vollzeitkräften, einer
Teilzeitkraft sowie 3 Auszubildenden aufrechterhalten. Beim Start war es ausschließlich eine
Vollzeitkraft.
Die derzeitige Situation in Erftstadt stellt sich wie folgt dar: Für Radfahrer stehen zur Zeit 125
überdachte (teilweise mit Videoüberwachung) und 25 nicht überdachte Stellplätze zur Verfügung.
Die Besichtigung anlässlich mehrerer Ortstermine hat ergeben, dass die überdachten Plätze voll
genutzt werden, die nicht überdachten stehen leer.
Ich schlage daher vor, sofern sich die Maßnahme wirtschaftlich darstellen lässt, am Bahnhof
Erftstadt ein Konzept entsprechend dem der Stadt Brühl umzusetzen. Es ist davon auszugehen,
dass die Nachfrage sich nicht mehr nur auf das Angebot von Stellplätzen richtet, sondern dass der
Bürger heute auch Leistungen wie Sicherheit, Service sowie weitere dazu passende Angebote
erwartet. Ein umfangreiches Angebot einer Fahrradstation mit Dienstleistungen wie
Fahrradwerkstatt, -wartung, -reparatur, -verkauf und -verleih sowie Mobilitätsberatung ebenso wie
der Betrieb öffentlicher Toiletten, würde die Nachfrage und Nutzung sicherlich steigern. Darüber
hinaus würde durch den Betrieb einer Fahrradstation mit längeren Betriebszeiten die gefühlte
Sicherheit (Überwachung) erhöht werden.
Einem Provisorium stehe ich ablehnend gegenüber, da ein solches nicht in der Lage wäre, ein
Angebot in voller Breite anzubieten, insbesondere wäre die personelle Besetzung und
kontinuierliche Ansprache durch die Präsenz der selben Ansprechpartner und deren Motivation
nicht gewährleistet. Gerade diese Punkte wurden vom Betreiber der Fahrradstation Brühl als sehr
wichtig angesehen. Des weiteren wäre eine Überdachung der Stellplätze und gleichzeitig eine
Umzäunung schlecht möglich. Dass nicht überdachte Stellplätze nicht angenommen werden kann
man derzeit am Bahnhof täglich feststellen. Somit würde diese Art des kostenpflichtigen
Provisoriums das Nutzerpotenzial nicht ausschöpfen und die Akzeptanz wäre durch Vorbehalte
unterschiedlichster Natur sofort eingeschränkt.
Ein weiterer Aspekt ist der Anblick, den Fahrgäste erhielten, die am Bahnhof Erftstadt ankommen.
Ein Provisorium in der angedachten Weise trägt in keiner Weise positiv, an dem ohnehin schon
vorbelasteten Ortseingangsbereich, zum Stadtbild von Erftstadt bei.
In den letzten Wochen wurden mögliche Standorte für eine Fahrradstation überprüft. Es wurden
dabei 3 Vorschläge erarbeitet, wobei Vorschlag 1 und 3 unabhängig von einer Umgestaltung des
Bahnhofumfeldes realisiert werden könnten. Der Vorschlag 2 ließe sich allerdings erst nach einer
Umplanung des Bahnhofbereiches verwirklichen. Hinsichtlich der Attraktivität einer Fahrradstation
bietet der Vorschlag 1 eindeutig die größten Vorteile. Für die wegfallenden Parkplätze könnte
nach Abbruch des Hauses Bahnhofstraße 134 Ersatz geschaffen werden. Der Abbruch, für den
ein Beschluss der städt. Gremien bereits vorliegt, soll im Jahr 2008 erfolgen. Für den Bau der
jetzigen Stellplätze hat die Stadt Zuschüsse erhalten. Die Maßnahme wäre somit auch noch mit
dem Zuschussgeber abzustimmen.
-3-
Um eine Entscheidung, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, auf eine breitere
Grundlage zu stellen, bestünde die Möglichkeit, im Vorfeld eine Pendlerbefragung in Hinblick auf
erzielbare Potenziale, die Nutzungsbereitschaft bzw. Akzeptanz einer Fahrradstation sowie den
Bedarf weiterer Angebotselemente durchzuführen. Da Erftstadt eine Flächengemeinde ist, der
Bahnhof auf einer Anhöhe und am Rande des Stadtgebietes liegt und somit von der Infrastruktur
Brühl abweicht sind die Zahlen einer Befragung für weitere Überlegungen von großer Bedeutung.
Ein Ingenieurbüro wäre in der Lage eine Pendlerbefragung zu o.g. Zielen durchzuführen. Die dafür
anfallenden Kosten würden ca. € 7.100,-- betragen. Diese Mittel stehen im Haushalt nicht zur
Verfügung.
(Bösche)
-4-