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Beschlussvorlage (Weiteres Vorgehen bezüglich der Entwicklung des Bahnhofes Erftstadt 1. Modernisierung des Bahnhofes 2. Errichtung einer Fahrradstation)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Weiteres Vorgehen bezüglich der Entwicklung des Bahnhofes Erftstadt
1.  Modernisierung des Bahnhofes
2.  Errichtung einer Fahrradstation) Beschlussvorlage (Weiteres Vorgehen bezüglich der Entwicklung des Bahnhofes Erftstadt
1.  Modernisierung des Bahnhofes
2.  Errichtung einer Fahrradstation) Beschlussvorlage (Weiteres Vorgehen bezüglich der Entwicklung des Bahnhofes Erftstadt
1.  Modernisierung des Bahnhofes
2.  Errichtung einer Fahrradstation) Beschlussvorlage (Weiteres Vorgehen bezüglich der Entwicklung des Bahnhofes Erftstadt
1.  Modernisierung des Bahnhofes
2.  Errichtung einer Fahrradstation)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 195/2007 Az.: 8221/2482 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 05.04.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Rat Termin Bemerkungen 25.04.2007 19.06.2007 Betrifft: Weiteres Vorgehen bezüglich der Entwicklung des Bahnhofes Erftstadt 1. Modernisierung des Bahnhofes 2. Errichtung einer Fahrradstation Finanzielle Auswirkungen: Zunächst ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Wirtschaftsplan. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.04.2007 Beschlussentwurf: 1.: Der Rat der Stadt Erftstadt fordert alle betroffenen Planungsträger dazu auf, sich für eine umfassende Modernisierung des Bahnhofs Erftstadt einzusetzen. Insbesondere soll mit den zuständigen Ministerien abgestimmt werden, wie Zuschüsse so bewilligt werden können, dass die Maßnahmen zum Bau der K 45n und zur Umgestaltung des Bahnhofs möglichst zeitgleich oder in enger zeitlicher Abfolge umgesetzt werden können. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Fahrradstation am Bahnhof Erftstadt gebaut und wirtschaftlich betrieben werden kann. Begründung: zu 1.: Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.9.2006 beschlossen zu der Thematik K 45N/Osttangente mit Umgestaltung des Bahnhofs Erftstadt eine Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und des BA Immobilienwirtschaft einzuberufen. Über die gesamte Entwicklung hinsichtlich der Planung K 45N mit Bahnhofsumgestaltung habe ich bereits mehrmals in den Gremien umfassend berichtet. Zusammengefasst ergibt sich derzeit folgender Sachstand: Die verschiedenen Planungen im Bereich des Bahnhofs lassen sich nur schwer entkoppeln; das Gleis und die Bahnsteigkanten liegen fest. Von dort ausgehend muss die Bahn ihren Bahnsteig und die Unterführung planen. Diese Vorgaben benötigt der Rhein-Erft-Kreis um daran anschließend die K 45N planen zu können. Wenn die Straßenkante feststeht, kann die Stadt ihre städtebaulichen Planungen vorantreiben. Es hat hinsichtlich der K 45N mehrere Abstimmungsgespräche zwischen dem Rhein-Erft-Kreis, der Deutschen Bahn Station & Service und dem Eisenbahnbundesamt gegeben. Dem Eisenbahnbundesamt wurden dabei die Maßnahmen vorgestellt. Das mit der Straßenplanung beauftragte Ingenieurbüro hat DB Station & Service die Planunterlagen für die Umgestaltung des Bahnsteigs 1 und für die geplante Unterführung zur Verfügung gestellt. Anhand dieser Unterlagen soll bahnintern abgeklärt werden, ob die für die Bahnanlagen vorgelegte Planung genehmigungsfähig ist. Seitens DB Station & Service wird jedoch gefordert, dass ebenfalls die Planungen für den Mittelbahnsteig vorgelegt werden sollen. Allerdings stehen der Bahn keinerlei Mittel für diese Maßnahme zur Verfügung, weder für die Erstellung von Planunterlagen noch für Baumaßnahmen. Als im Rahmen des Bürgerwerkstattverfahrens über den Bau der K 45n diskutiert wurde, bestanden seitens der Bahn enge zeitliche Vorgaben für die Umgestaltung des Bahnhofs. Dies sollte zunächst im Rahmen der 1. Modernisierungsoffensive und dann später im Zusammenhang mit dem Bau eines elektronischen Stellwerks für die Eifelstrecke erfolgen. Die Planungen für den Bau der K 45n sollten sich daher an den zeitlichen Vorgaben der Bahn für den Umbau des Bahnhofs orientieren. Derzeit können seitens der Bahn keinerlei Aussagen dazu getroffen werden, ob überhaupt und ggf. wann der Bahnhof Erftstadt umgestaltet werden könnte. Seitens der Bahn kann die Maßnahme nur umgesetzt werden, wenn Zuschüsse des Landes gewährt werden. Das Fahrgastaufkommen am Bahnhof steigt seit Jahren kontinuierlich an. Eine gute ÖPNVAnbindung an Köln ist, insbesondere wenn die Stadt unter dem Aspekt des demographischen Wandels auf Dauer für Zuwanderer attraktiv gehalten werden soll, ein wesentlicher Bestandteil für die künftige Stadtentwicklung. Dazu ist auch eine Aufwertung des Bahnhofs und des Bahnhofsumfeldes dringend geboten. Der Rat der Stadt sollte sich daher energisch dafür einsetzen, dass der Bahnhof Erftstadt modernisiert werden kann. In Verhandlungen mit den Zuschussgebern sollte erreicht werden, dass die Modernisierung des Bahnhofs, der Bau der Osttangente und die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes möglichst zeitgleich erfolgen können. zu 2.: Der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft hat sich in seiner Sitzung am 15.08.2006 mit dem Thema „Fahrradstation“ am Bahnhof Erftstadt befasst. Die Verwaltung sollte prüfen, ob eine Fahrradstation mit geringen Investitionskosten, z.b. durch Umsetzen eines derzeit für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzten Objektes und unter Einbeziehung von 1-Euro-Jobs eingerichtet werden könnte. Um zu einer möglichst objektiven Beurteilung einer potenziellen Nutzung zu gelangen sowie um die Wirtschaftlichkeit einer Fahrradstation am Bahnhof Erftstadt abschätzen zu können, habe ich verschiedene Fahrradstationen besichtigt und Gespräche mit Planern und Betreibern solcher Anlagen geführt. -2- Gemessen an der Nutzung und Frequenz entspricht der Bahnhof Brühl dem Bahnhof Erftstadt. Die Ausgangssituation vor dem Bau der Fahrradstation war in Brühl ähnlich wie heute in Erftstadt. Für die weiteren Überlegungen erweist sich daher ein Vergleich zu Brühl als sinnvoll. Der Betrieb der Fahrradstation in Brühl wurde vor 6 Jahren aufgenommen. Die Station wurde zu diesem Zeitpunkt für 300 Stellplätze konzipiert. Das Dienstleistungspaket umfasst dabei Werkstatt mit Fahrradwartung und -reparatur, Fahrradverkauf und -verleih sowie Mobilitätsberatung. Ebenso umfasst das Angebot den Fahrkartenverkauf, die Bedienung des Behindertenaufzuges sowie die Bereitstellung öffentlicher Toiletten. Weiter wird separat ein Kiosk mit breitem Sortimentsangebot betrieben. Die Öffnungszeiten der Fahrradstation sind von 6 bis 20 Uhr, wobei die Fahrräder über eine individuelle Chipkarte immer zu erreichen sind. Der Tagespreis pro Fahrrad beträgt derzeit 0,70 €, der Monatspreis 7,00 € und der Jahrespreis 70,00 €. Das Serviceangebot trifft auf eine rege Nachfrage. Dies belegt unter anderem, dass das Angebot an Fahrradstellplätzen zwischenzeitlich auf 340 erweitert werden musste, wobei die Kapazität heute bereits wieder voll ausgelastet ist. Zudem wurden im Zeitverlauf zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Derzeit wird der Betrieb der Fahrradstation (ohne Kiosk) mit 2 Vollzeitkräften, einer Teilzeitkraft sowie 3 Auszubildenden aufrechterhalten. Beim Start war es ausschließlich eine Vollzeitkraft. Die derzeitige Situation in Erftstadt stellt sich wie folgt dar: Für Radfahrer stehen zur Zeit 125 überdachte (teilweise mit Videoüberwachung) und 25 nicht überdachte Stellplätze zur Verfügung. Die Besichtigung anlässlich mehrerer Ortstermine hat ergeben, dass die überdachten Plätze voll genutzt werden, die nicht überdachten stehen leer. Ich schlage daher vor, sofern sich die Maßnahme wirtschaftlich darstellen lässt, am Bahnhof Erftstadt ein Konzept entsprechend dem der Stadt Brühl umzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass die Nachfrage sich nicht mehr nur auf das Angebot von Stellplätzen richtet, sondern dass der Bürger heute auch Leistungen wie Sicherheit, Service sowie weitere dazu passende Angebote erwartet. Ein umfangreiches Angebot einer Fahrradstation mit Dienstleistungen wie Fahrradwerkstatt, -wartung, -reparatur, -verkauf und -verleih sowie Mobilitätsberatung ebenso wie der Betrieb öffentlicher Toiletten, würde die Nachfrage und Nutzung sicherlich steigern. Darüber hinaus würde durch den Betrieb einer Fahrradstation mit längeren Betriebszeiten die gefühlte Sicherheit (Überwachung) erhöht werden. Einem Provisorium stehe ich ablehnend gegenüber, da ein solches nicht in der Lage wäre, ein Angebot in voller Breite anzubieten, insbesondere wäre die personelle Besetzung und kontinuierliche Ansprache durch die Präsenz der selben Ansprechpartner und deren Motivation nicht gewährleistet. Gerade diese Punkte wurden vom Betreiber der Fahrradstation Brühl als sehr wichtig angesehen. Des weiteren wäre eine Überdachung der Stellplätze und gleichzeitig eine Umzäunung schlecht möglich. Dass nicht überdachte Stellplätze nicht angenommen werden kann man derzeit am Bahnhof täglich feststellen. Somit würde diese Art des kostenpflichtigen Provisoriums das Nutzerpotenzial nicht ausschöpfen und die Akzeptanz wäre durch Vorbehalte unterschiedlichster Natur sofort eingeschränkt. Ein weiterer Aspekt ist der Anblick, den Fahrgäste erhielten, die am Bahnhof Erftstadt ankommen. Ein Provisorium in der angedachten Weise trägt in keiner Weise positiv, an dem ohnehin schon vorbelasteten Ortseingangsbereich, zum Stadtbild von Erftstadt bei. In den letzten Wochen wurden mögliche Standorte für eine Fahrradstation überprüft. Es wurden dabei 3 Vorschläge erarbeitet, wobei Vorschlag 1 und 3 unabhängig von einer Umgestaltung des Bahnhofumfeldes realisiert werden könnten. Der Vorschlag 2 ließe sich allerdings erst nach einer Umplanung des Bahnhofbereiches verwirklichen. Hinsichtlich der Attraktivität einer Fahrradstation bietet der Vorschlag 1 eindeutig die größten Vorteile. Für die wegfallenden Parkplätze könnte nach Abbruch des Hauses Bahnhofstraße 134 Ersatz geschaffen werden. Der Abbruch, für den ein Beschluss der städt. Gremien bereits vorliegt, soll im Jahr 2008 erfolgen. Für den Bau der jetzigen Stellplätze hat die Stadt Zuschüsse erhalten. Die Maßnahme wäre somit auch noch mit dem Zuschussgeber abzustimmen. -3- Um eine Entscheidung, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, auf eine breitere Grundlage zu stellen, bestünde die Möglichkeit, im Vorfeld eine Pendlerbefragung in Hinblick auf erzielbare Potenziale, die Nutzungsbereitschaft bzw. Akzeptanz einer Fahrradstation sowie den Bedarf weiterer Angebotselemente durchzuführen. Da Erftstadt eine Flächengemeinde ist, der Bahnhof auf einer Anhöhe und am Rande des Stadtgebietes liegt und somit von der Infrastruktur Brühl abweicht sind die Zahlen einer Befragung für weitere Überlegungen von großer Bedeutung. Ein Ingenieurbüro wäre in der Lage eine Pendlerbefragung zu o.g. Zielen durchzuführen. Die dafür anfallenden Kosten würden ca. € 7.100,-- betragen. Diese Mittel stehen im Haushalt nicht zur Verfügung. (Bösche) -4-