Daten
Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 21.2 / Allg. Ordnungswesen
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 66.07
Datum :
Beratungsfolge
Stadtrat
X
Termin
24.04.2007
23.02.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Innere Sicherheit im Stadtteil Horrem / Neu-Bottenroich
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung und der Polizeiwache West zur Kenntnis
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Kriminalprävention ist als Teil der Gefahrenabwehr (§ 1 Polizeigesetz NRW) neben Strafverfolgung
originäre und uneingeschränkte Aufgabe der Polizeibehörden und integraler Bestandteil des
polizeilichen Gesamtauftrages und damit polizeiliche Kernaufgabe.
Vorrangiges Ziel polizeilicher Kriminalprävention ist das Reduzierung von Tatgelegenheiten sowie
die direkte Abwehr sozialschädlichen Verhaltens tatbereiter Personen.
Von besonderer Bedeutung sind daher neben spezialisierten Maßnahmen der polizeilichen
Kriminalprävention die zielgerichtete sichtbare Präsenz an Kriminalitätsbrennpunkten und in
Angsträumen, die konsequente Reaktion auf Normverletzungen sowie eine angemessene
Verfolgungsintensität.
Die Ordnungsbehörde ist für die Erfüllung derartiger Aufgaben weder personell noch sachlich
ausreichend ausgestattet und ausgebildet.
Auch der Einsatz so genannter (nicht ausgebildeter) „Schwarzen Sheriffs“ oder eines privaten
Sicherheitsdienstes sind nicht geeignet eventuell bestehende Sicherheitsprobleme zu beseitigen.
Nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Ausbildung kann dieser Personenkreis nicht mit Befugnissen
des Verwaltungszwanges bzw. der sich aus dem Polizeigesetz ergebenden, auch den
Ordnungsbehörden zustehenden Standardmaßnahmen ausgestattet werden. Bestimmte
Maßnahmen des Verwaltungszwanges dürfen nur von Vollzugsdienstkräften der Ordnungsbehörde
angewandt werden.
Auf der Basis einer Verwaltungsvorlage vom 17.11.2004 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am
14.12.2004 einstimmig beschlossen, über den bestehenden „Zentralen Außendienst“ hinaus
keinen zusätzlichen Ordnungsdienst einzurichten (Vorlage und Beschluss sind als Anlage
beigefügt – hieraus ergeben sich auch die seinerzeit ermittelten Kosten).
Grund für diesen Beschluss waren die Feststellungen, dass derartige Maßnahmen weder geeignet
sind möglicherweise bestehenden Sicherheitsproblemen zu begegnen, noch waren diese unter
Abwägung mit den oben geschilderten sachlichen Hindernissen wirtschaftlich.
Dieser Vorlage vorausgegangen war die Testphase eines Ordnungsdienstes in der Zeit vom
01.09.2004 bis 30.11.2004. In dieser Zeit hatten zwei Mitarbeiter die Aufgabe im gesamten
Stadtgebiet Präsenz zu zeigen und hierdurch das subjektive Sicherheitsgefühl innerhalb der
Bevölkerung zu steigern. Sicherlich ist es möglich ein subjektives Sicherheitsgefühl herzustellen
aber eben nicht reelle Sicherheit zu gewährleisten.
Erfahrungen mit dem Einsatz „Kommunaler Ordnungsdienste“ geben bzw. gaben es darüber
hinaus in den Städten Bedburg und Wesseling. Eine Einrichtung steht derzeit in der Stadt
Bergheim und in der Gemeinde Elsdorf zur Diskussion.
In Bedburg wurde ein eingerichteter Ordnungsdienst in Form eines privaten Sicherheitsdienstes
wieder eingestellt, da weder das gewünschte Ziel mehr Sicherheit herzustellen bewirkt, noch mit
dem Einsatz ein wirtschaftliches Ergebnis erreicht werden konnte.
In Wesseling ist derzeit ein privater Sicherheitsdienst ausschließlich für den sehr eng begrenzten
Innenstadtbereicht (Fußgängerzone bis zum Rheinufer) eingesetzt. Zielsetzung hier ist ebenfalls
dass Sicherheitsempfinden bei der Bevölkerung zu erhöhen.
Allerdings zeigen sich hier dann Probleme, wenn der Sicherheitsdienst gefordert ist und tatsächlich
einschreiten müsste. Aufgrund fehlender Befugnisse besteht hier nur die Möglichkeit die Polizei zu
informieren.
Zu den übrigen Fragen hinsichtlich polizeilicher Erkenntnisse und Maßnahmen wird der Leiter der
Polizeiwache West, Herr Polizeihauptkommissiar Wolfgang Wiederstein in der Sitzung Stellung
nehmen.
Beschlussvorlage 66.07
Seite 2