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Beschlussvorlage (Innere Sicherheit im Stadtteil Horrem / Neu-Bottenroich)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
12 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Innere Sicherheit im Stadtteil Horrem / Neu-Bottenroich) Beschlussvorlage (Innere Sicherheit im Stadtteil Horrem / Neu-Bottenroich)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 21.2 / Allg. Ordnungswesen Az.: TOP Drs.-Nr.: 66.07 Datum : Beratungsfolge Stadtrat X Termin 24.04.2007 23.02.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Innere Sicherheit im Stadtteil Horrem / Neu-Bottenroich X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung und der Polizeiwache West zur Kenntnis Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Kriminalprävention ist als Teil der Gefahrenabwehr (§ 1 Polizeigesetz NRW) neben Strafverfolgung originäre und uneingeschränkte Aufgabe der Polizeibehörden und integraler Bestandteil des polizeilichen Gesamtauftrages und damit polizeiliche Kernaufgabe. Vorrangiges Ziel polizeilicher Kriminalprävention ist das Reduzierung von Tatgelegenheiten sowie die direkte Abwehr sozialschädlichen Verhaltens tatbereiter Personen. Von besonderer Bedeutung sind daher neben spezialisierten Maßnahmen der polizeilichen Kriminalprävention die zielgerichtete sichtbare Präsenz an Kriminalitätsbrennpunkten und in Angsträumen, die konsequente Reaktion auf Normverletzungen sowie eine angemessene Verfolgungsintensität. Die Ordnungsbehörde ist für die Erfüllung derartiger Aufgaben weder personell noch sachlich ausreichend ausgestattet und ausgebildet. Auch der Einsatz so genannter (nicht ausgebildeter) „Schwarzen Sheriffs“ oder eines privaten Sicherheitsdienstes sind nicht geeignet eventuell bestehende Sicherheitsprobleme zu beseitigen. Nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Ausbildung kann dieser Personenkreis nicht mit Befugnissen des Verwaltungszwanges bzw. der sich aus dem Polizeigesetz ergebenden, auch den Ordnungsbehörden zustehenden Standardmaßnahmen ausgestattet werden. Bestimmte Maßnahmen des Verwaltungszwanges dürfen nur von Vollzugsdienstkräften der Ordnungsbehörde angewandt werden. Auf der Basis einer Verwaltungsvorlage vom 17.11.2004 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 14.12.2004 einstimmig beschlossen, über den bestehenden „Zentralen Außendienst“ hinaus keinen zusätzlichen Ordnungsdienst einzurichten (Vorlage und Beschluss sind als Anlage beigefügt – hieraus ergeben sich auch die seinerzeit ermittelten Kosten). Grund für diesen Beschluss waren die Feststellungen, dass derartige Maßnahmen weder geeignet sind möglicherweise bestehenden Sicherheitsproblemen zu begegnen, noch waren diese unter Abwägung mit den oben geschilderten sachlichen Hindernissen wirtschaftlich. Dieser Vorlage vorausgegangen war die Testphase eines Ordnungsdienstes in der Zeit vom 01.09.2004 bis 30.11.2004. In dieser Zeit hatten zwei Mitarbeiter die Aufgabe im gesamten Stadtgebiet Präsenz zu zeigen und hierdurch das subjektive Sicherheitsgefühl innerhalb der Bevölkerung zu steigern. Sicherlich ist es möglich ein subjektives Sicherheitsgefühl herzustellen aber eben nicht reelle Sicherheit zu gewährleisten. Erfahrungen mit dem Einsatz „Kommunaler Ordnungsdienste“ geben bzw. gaben es darüber hinaus in den Städten Bedburg und Wesseling. Eine Einrichtung steht derzeit in der Stadt Bergheim und in der Gemeinde Elsdorf zur Diskussion. In Bedburg wurde ein eingerichteter Ordnungsdienst in Form eines privaten Sicherheitsdienstes wieder eingestellt, da weder das gewünschte Ziel mehr Sicherheit herzustellen bewirkt, noch mit dem Einsatz ein wirtschaftliches Ergebnis erreicht werden konnte. In Wesseling ist derzeit ein privater Sicherheitsdienst ausschließlich für den sehr eng begrenzten Innenstadtbereicht (Fußgängerzone bis zum Rheinufer) eingesetzt. Zielsetzung hier ist ebenfalls dass Sicherheitsempfinden bei der Bevölkerung zu erhöhen. Allerdings zeigen sich hier dann Probleme, wenn der Sicherheitsdienst gefordert ist und tatsächlich einschreiten müsste. Aufgrund fehlender Befugnisse besteht hier nur die Möglichkeit die Polizei zu informieren. Zu den übrigen Fragen hinsichtlich polizeilicher Erkenntnisse und Maßnahmen wird der Leiter der Polizeiwache West, Herr Polizeihauptkommissiar Wolfgang Wiederstein in der Sitzung Stellung nehmen. Beschlussvorlage 66.07 Seite 2