Daten
Kommune
Kerpen
Größe
38 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.: 16.1/Ma49.FNP
TOP
Drs.-Nr.: 117.07
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
27.03.2007
Stadtrat
X
13.03.2007
Bemerkungen
24.04.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
49. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim - hier:
Wirksamkeitsbeschluss
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
x
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 1.000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007
HhSt.: 1.610.4145
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt
Kerpen beschließt
-
-
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen
die Wirksamkeit der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche
Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“. Die Begründung vom September 2006 wird als
Begründung zur Wirksamkeit übernommen
.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME:49. Änderung FNP
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten
(Bekanntmachung)
200
Einrichtungskosten
Personalkosten
800
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
1.000
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
1.000
D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T6325.doc
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Stadt Kerpen
Seite - 3
49. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim
Beschlussentwurf (Begründung)
Begründung
Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Der ca. 8,8 ha große Wirkungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich ca. 1,3
km südöstlich des Stadtteils Manheim, überwiegend auf dem Gelände der Mülldeponie Haus Forst.
-
im Norden schließen sich Deponieflächen an,
im Osten und Süden ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen und von Wald umgeben.
Unmittelbar südlich liegt das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst,
westlich des Plangebietes befinden sich landwirtschaftliche Flächen sowie das Kalksandsteinwerk
Manheim und die Siedlung Haus Forst.
Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen (Anlage 1).
Ziel und Zweck der FNP- Änderung
Die Remondis GmbH Rheinland beabsichtigt, die vorhandene Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage
(WSAA) am Standort Haus Forst zu modernisieren und zu erweitern. Das Vorhaben widerspricht z. Zt. den
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.1 der Gemeinde Manheim (2. Änderung, Blatt II
Gemeindegebiet) aus dem Jahre 1973, der für diesen Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „Fläche
für Abgrabungen“ festsetzt.
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für das Projekt
geschaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet ermöglicht werden. Der
Flächennutzungsplan wird parallel geändert. Die wesentlichen Ziele und Zwecke der Planung im einzelnen:
-
planungsrechtliche Sicherung des Betriebes (Abfallbehandlungsanlage und Kleinanlieferplatz),
Modernisierung und Erweiterung der vorhandenen Werststoffsortier- und Aufbereitungsanlage
(Anpassung an den Stand der Technik, Verringerung der betrieblichen Emissionen),
Anpassung des Betriebkonzeptes an veränderte Umweltrahmenbedingungen (Deponierecht, TA
Siedlungsabfall),
langfristige Sicherung der öffentlichen Abfallentsorgung im Rhein-Erft-Kreis.
Zukünftige Darstellung des Flächennutzungsplanes
Die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist
beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) dargestellten:
-
„Flächen für Versorgungsanlagen, für die Verwertung oder Beseitigung von festen Abfallstoffen sowie
für Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Müllkippe“ sowie die
-
„Flächen für die Landwirtschaft zu ändern in
-
„Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage“.
Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung
Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom Februar 2005 bestätigt, dass aus landesplanerischer Sicht
keine Bedenken gegen die Planung bestehen (Anpassungsbestätigung gemäß § 32 Landesplanungsgesetz
NW).
Beschlussvorlage 117.07
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Stadt Kerpen
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49. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim
Beschlussentwurf (Begründung)
Verfahrensstand
-
Aufstellungsbeschluss: 29.06.2004
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 15.11.2004 – 17.12.2004
frühzeitige Beteiligung der Behörden: 03.11.2004 – 03.12.2004
öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden: 25.09.2006 – 27.10.2006
Anlagen
1
2
3
Lageplan, Zukünftige Darstellung des FNP
Stellungnahmen TöB
Zusammenfassung der Begründung
Für die folgenden Anlagen wird auf die Vorlage zum Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes MA 313
„Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ verwiesen.
2.
3.
4.
5.
6.
Entwurf des Bebauungsplanes, Planverkleinerung (Maßstab ca. 1 : 4000)
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Anregungen der Bürger
Textliche Festsetzungen
Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorlage 117.07
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