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Beschlussvorlage (49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim - hier: Wirksamkeitsbeschluss )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
38 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (49. Änderung des Flächennutzungsplanes 
"Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim - hier: Wirksamkeitsbeschluss ) Beschlussvorlage (49. Änderung des Flächennutzungsplanes 
"Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim - hier: Wirksamkeitsbeschluss ) Beschlussvorlage (49. Änderung des Flächennutzungsplanes 
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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: 16.1/Ma49.FNP TOP Drs.-Nr.: 117.07 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 27.03.2007 Stadtrat X 13.03.2007 Bemerkungen 24.04.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim - hier: Wirksamkeitsbeschluss Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 1.000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2007 HhSt.: 1.610.4145 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt - - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen die Wirksamkeit der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“. Die Begründung vom September 2006 wird als Begründung zur Wirksamkeit übernommen . Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME:49. Änderung FNP ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (Bekanntmachung) 200 Einrichtungskosten Personalkosten 800 Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 1.000 Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt 1.000 D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\T6325.doc 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Stadt Kerpen Seite - 3 49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim Beschlussentwurf (Begründung) Begründung Lage und Abgrenzung des Plangebietes Der ca. 8,8 ha große Wirkungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim, überwiegend auf dem Gelände der Mülldeponie Haus Forst. - im Norden schließen sich Deponieflächen an, im Osten und Süden ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen und von Wald umgeben. Unmittelbar südlich liegt das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst, westlich des Plangebietes befinden sich landwirtschaftliche Flächen sowie das Kalksandsteinwerk Manheim und die Siedlung Haus Forst. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen (Anlage 1). Ziel und Zweck der FNP- Änderung Die Remondis GmbH Rheinland beabsichtigt, die vorhandene Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage (WSAA) am Standort Haus Forst zu modernisieren und zu erweitern. Das Vorhaben widerspricht z. Zt. den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.1 der Gemeinde Manheim (2. Änderung, Blatt II Gemeindegebiet) aus dem Jahre 1973, der für diesen Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „Fläche für Abgrabungen“ festsetzt. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für das Projekt geschaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet ermöglicht werden. Der Flächennutzungsplan wird parallel geändert. Die wesentlichen Ziele und Zwecke der Planung im einzelnen: - planungsrechtliche Sicherung des Betriebes (Abfallbehandlungsanlage und Kleinanlieferplatz), Modernisierung und Erweiterung der vorhandenen Werststoffsortier- und Aufbereitungsanlage (Anpassung an den Stand der Technik, Verringerung der betrieblichen Emissionen), Anpassung des Betriebkonzeptes an veränderte Umweltrahmenbedingungen (Deponierecht, TA Siedlungsabfall), langfristige Sicherung der öffentlichen Abfallentsorgung im Rhein-Erft-Kreis. Zukünftige Darstellung des Flächennutzungsplanes Die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) dargestellten: - „Flächen für Versorgungsanlagen, für die Verwertung oder Beseitigung von festen Abfallstoffen sowie für Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Müllkippe“ sowie die - „Flächen für die Landwirtschaft zu ändern in - „Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage“. Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom Februar 2005 bestätigt, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken gegen die Planung bestehen (Anpassungsbestätigung gemäß § 32 Landesplanungsgesetz NW). Beschlussvorlage 117.07 Seite 3 Stadt Kerpen Seite - 4 49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim Beschlussentwurf (Begründung) Verfahrensstand - Aufstellungsbeschluss: 29.06.2004 frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 15.11.2004 – 17.12.2004 frühzeitige Beteiligung der Behörden: 03.11.2004 – 03.12.2004 öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden: 25.09.2006 – 27.10.2006 Anlagen 1 2 3 Lageplan, Zukünftige Darstellung des FNP Stellungnahmen TöB Zusammenfassung der Begründung Für die folgenden Anlagen wird auf die Vorlage zum Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplanes MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ verwiesen. 2. 3. 4. 5. 6. Entwurf des Bebauungsplanes, Planverkleinerung (Maßstab ca. 1 : 4000) Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange Anregungen der Bürger Textliche Festsetzungen Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage 117.07 Seite 4