Daten
Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
17.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Az.: 11.1 Ju
TOP
Drs.-Nr.: 141.07
Datum :
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
X
Termin
17.04.2007
28.03.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Verspätete Zustellung von Unterlagen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Mit Schreiben vom 21.03.2007 bittet die CDU-Fraktion um Mitteilung, welche vertraglichen
Leistungen mit der Firma vereinbart sind, die für die Stadt Kerpen die Post zustellt.
Hintergrund der Anfrage ist die verspätete Zustellung von Unterlagen für den Arbeitskreis Verkehr
an Herrn Ripp.
Die Unterlagen für den Arbeitskreis wurden von der Firma am Donnerstag, 15.03.2007, abgeholt
und hätten am Freitag, 16.03, spätestens aber am Samstag, 17.03.2007, zugestellt werden
müssen. Herr Ripp hat diese Unterlagen erst am Dienstag, 20.03.2007, erhalten.
In einem zweiten Fall wurden einem Mitglied des Arbeitskreises die Unterlagen wahrscheinlich
deswegen verspätet zugestellt, weil das Fachamt die falsche/ veraltete Hausnummer angegeben
hat.
Die Verwaltung hat bisher gute Erfahrungen mit dem privaten Postzusteller gemacht. Nur in
Einzelfällen ist es bisher zu Problemen oder Verzögerungen bei der Postzustellung gekommen.
Die Probleme bei der Versendung der Abgabenbescheide hatten andere Gründe und können
dieser Firma nicht angelastet werden.
Mit der Firma ist vereinbart, dass die abgeholte Post in der Regel am Folgetag bis 12.00 Uhr
zugestellt wird. Diese Frist wird nach den bisher vorliegenden Erfahrungen in der Regel auch
eingehalten. Dass es in wenigen Einzelfällen aus den verschiedensten Gründen zu einer
verspäteten Zustellung kommen kann, ist nicht auszuschließen. Diese Einzelfälle sind aber auch
bei der Zustellung durch die Deutsche Post eingetreten.
Beschlussvorlage 141.07
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