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Beschlussvorlage (Verspätete Zustellung von Unterlagen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
17.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Verspätete Zustellung von Unterlagen) Beschlussvorlage (Verspätete Zustellung von Unterlagen)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Az.: 11.1 Ju TOP Drs.-Nr.: 141.07 Datum : Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss X Termin 17.04.2007 28.03.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Verspätete Zustellung von Unterlagen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Mit Schreiben vom 21.03.2007 bittet die CDU-Fraktion um Mitteilung, welche vertraglichen Leistungen mit der Firma vereinbart sind, die für die Stadt Kerpen die Post zustellt. Hintergrund der Anfrage ist die verspätete Zustellung von Unterlagen für den Arbeitskreis Verkehr an Herrn Ripp. Die Unterlagen für den Arbeitskreis wurden von der Firma am Donnerstag, 15.03.2007, abgeholt und hätten am Freitag, 16.03, spätestens aber am Samstag, 17.03.2007, zugestellt werden müssen. Herr Ripp hat diese Unterlagen erst am Dienstag, 20.03.2007, erhalten. In einem zweiten Fall wurden einem Mitglied des Arbeitskreises die Unterlagen wahrscheinlich deswegen verspätet zugestellt, weil das Fachamt die falsche/ veraltete Hausnummer angegeben hat. Die Verwaltung hat bisher gute Erfahrungen mit dem privaten Postzusteller gemacht. Nur in Einzelfällen ist es bisher zu Problemen oder Verzögerungen bei der Postzustellung gekommen. Die Probleme bei der Versendung der Abgabenbescheide hatten andere Gründe und können dieser Firma nicht angelastet werden. Mit der Firma ist vereinbart, dass die abgeholte Post in der Regel am Folgetag bis 12.00 Uhr zugestellt wird. Diese Frist wird nach den bisher vorliegenden Erfahrungen in der Regel auch eingehalten. Dass es in wenigen Einzelfällen aus den verschiedensten Gründen zu einer verspäteten Zustellung kommen kann, ist nicht auszuschließen. Diese Einzelfälle sind aber auch bei der Zustellung durch die Deutsche Post eingetreten. Beschlussvorlage 141.07 Seite 2