Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 128/2006
Az.:61 21-20/145
Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 24.01.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
07.03.2006
Rat
21.03.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 145, Erftstadt- Blessem, Süd-Ost
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.01.2006
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) zuletzt geändert
am 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das
aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr.145,
Erftstadt-Blessem, Süd-Ost.
Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für
die geordnete städtebauliche Entwicklung eines Wohngebietes am Ortsrand von Blessem
geschaffen werden. Das Plangebiet ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als
Wohnbaufläche dargestellt und soll als Vorratsplanung zur Deckung der mittelfristigen
Nachfrage nach Wohnbauland beitragen. Geplant ist ein Wohngebiet mit einer ein- bis
zweigeschossigen Einfamilienhausbebauung für ca. 50 Wohnungseinheiten.
Im Rahmen der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes, Sachlicher Teilabschnitt
„Vorbeugender Hochwasserschutz“ ist der betreffende Bereich gemäß aktueller
Berechnung
als
rückgewinnbare
Überschwemmungsfläche
außerhalb
des
Überschwemmungsgebietes dargestellt.
Nach mehreren Erörterungsgesprächen mit der Bezirksplanungsbehörde und dem Erftverband liegt inzwischen mit Verfügung vom 03.11.2005 eine schriftliche Bestätigung der
Bezirksregierung vor, das die Entwicklung des Bebauungsplanes an die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung angepasst ist. Da das Plangebiet außerhalb des
Überschwemmungsgebietes (HQ 100) liegt, kann durch entsprechende bauliche
Vorkehrungen gem. der Stellungnahme der Erftverbandes vom 31.05.2005 (Höhenlage
der geplanten Gebäude, Versickerung bzw. Rückhaltung des Niederschlagswassers) im
Rahmen der Bauvorsorge einer Hochwassergefährdung, d.h. einem Wasserzutritt in den
Kellerbereich begegnet werden.
(Bösche)
Anlage: Übersichtsplan
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