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Beschlussvorlage (Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 128/2006 Az.:61 21-20/145 Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 24.01.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 07.03.2006 Rat 21.03.2006 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 145, Erftstadt- Blessem, Süd-Ost Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.01.2006 Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) zuletzt geändert am 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr.145, Erftstadt-Blessem, Süd-Ost. Begründung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die geordnete städtebauliche Entwicklung eines Wohngebietes am Ortsrand von Blessem geschaffen werden. Das Plangebiet ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und soll als Vorratsplanung zur Deckung der mittelfristigen Nachfrage nach Wohnbauland beitragen. Geplant ist ein Wohngebiet mit einer ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhausbebauung für ca. 50 Wohnungseinheiten. Im Rahmen der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes, Sachlicher Teilabschnitt „Vorbeugender Hochwasserschutz“ ist der betreffende Bereich gemäß aktueller Berechnung als rückgewinnbare Überschwemmungsfläche außerhalb des Überschwemmungsgebietes dargestellt. Nach mehreren Erörterungsgesprächen mit der Bezirksplanungsbehörde und dem Erftverband liegt inzwischen mit Verfügung vom 03.11.2005 eine schriftliche Bestätigung der Bezirksregierung vor, das die Entwicklung des Bebauungsplanes an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist. Da das Plangebiet außerhalb des Überschwemmungsgebietes (HQ 100) liegt, kann durch entsprechende bauliche Vorkehrungen gem. der Stellungnahme der Erftverbandes vom 31.05.2005 (Höhenlage der geplanten Gebäude, Versickerung bzw. Rückhaltung des Niederschlagswassers) im Rahmen der Bauvorsorge einer Hochwassergefährdung, d.h. einem Wasserzutritt in den Kellerbereich begegnet werden. (Bösche) Anlage: Übersichtsplan -2-