Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
22.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 55/2006
Az.: 6619-3337/31
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 06.01.2006
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
22.02.2006
Bemerkungen
Anlage zum Antrag A 08/0905, Beleuchtung der Erper Str. im Bereich der Einmündung
"Ahremer Lichweg" (Querungshilfe)
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes Straßen in Höhe von ca. 16.000,00 €.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 06.01.2006
Beschlussentwurf:
Nach Genehmigung der Mittel im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen wird die beantragte
Beleuchtungsanlage in einer konventionellen Bauweise („Kabelanlage“)errichtet.
Begründung:
Antrag des Herrn StV Herwartz mit der Bitte um Überprüfung, ob auch Solarleuchten
errichtet werden können.
Betrachtung der Investitionskosten
1. Anlage konventionell mit Erdkabel ca. 16.000,00 € bei drei Leuchten
2. Anlage mit Solarleuchten
ca. 18.000,00 € bei vier Leuchten.
Wirtschaftlichkeit
Zu 1.) Drei Leuchten auf 8,00 m Lichtpunkthöhe (LPH) zu je ca. 70 W HST
Betriebszeit während der gesamten Nachtzeit
Jahresstromverbrauch: ca. 40,00 €/ Stück x 3 = 120,00 € / Jahr
Zu 2.) Vier Solarleuchten auf 4,50 m LPH zu je 18 W max.
Betriebszeit nur wenige Stunden in der Nacht, abhängig vom Tageslicht.
Erneuerung der Akkus: bei 4 Leuchten x 250,00€/ Akku = 1000,00 €
Alle 2 Jahre erforderlich = 500,00 € / Jahr
Bewertung:
Bei der Erper Straße handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße mit einer durchgehenden
Beleuchtung innerhalb der Ortsdurchfahrt. Auch im weiteren Verlauf ist eine durchgängige
Ausleuchtung bis zur Querungshilfe sicherlich der Verkehrssituation angemessen.
Da eine Solaranlage jedoch nur stundenweise in Betrieb genommen werden kann (wegen der
Speicherung und Aufladung der erforderlichen Energie), scheidet sie eigentlich schon deswegen
für eine Erweiterung der bestehenden Beleuchtung aus.
Bei einer Solaranlage ist die Lichtpunkthöhe wegen der schwächeren Leuchtkapazität auf
max. 4,5 m begrenzt. Hierdurch muss der Abstand der Leuchten entsprechend enger gesetzt
werden.
Weil somit der Abstand der Leuchten durch die Lichtpunkthöhe bestimmt wird, reichen im
vorliegenden Fall bei einer Solaranlage (LPH= 4,50 m) drei Leuchten nicht aus, sodass hierbei
unbedingt vier Solarleuchten erforderlich sind. Bei einer „Kabelanlage“ reichen aufgrund der
LPH von 8,00 m schon drei Leuchten aus.
Jede Solarleuchte besitzt ihre eigene Kollektorfläche sowie ihre eigenen Akku. Beide Teile sind
besonders Vandalismus und Diebstahl gefährdet.
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile halte ich den Einsatz einer Solaranlage in diesem
Einzelfall nicht für geeignet.
(Bösche)
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