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Beschlussvorlage (Architektenwettbewerb Bürgerbüro Bonner Straße - Grundsätze für das Verfahren)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
22.05.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Architektenwettbewerb Bürgerbüro Bonner Straße - Grundsätze für das Verfahren) Beschlussvorlage (Architektenwettbewerb Bürgerbüro Bonner Straße - Grundsätze für das Verfahren)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 240/2007 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 08.05.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 22.05.2007 Architektenwettbewerb Bürgerbüro Bonner Straße - Grundsätze für das Verfahren Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.05.2007 Beschlussentwurf: 1. 2. 3. 4. 5. 6 Für Preise und Anerkennungen müssen Mittel in Höhe von 10.000 € zur Verfügung gestellt werden . Den Baukosten angemessen , wird ein begrenzter Wettbewerb nach RAW ( Richtlinien für die Auslobung für Wettbewerbe ) 2004 durchgeführt.. Die Anzahl der Teilnehmer wird auf 5-7 Architekten beschränkt. Die Wirtschaftlichkeit und energetische Optimierung des Gebäudes wird Bestandteil des Auslobungstextes. Ein weiter Bestandteil des Wettbewerbs ist die Außenanlage.. Das Preisgericht setzt sich aus der jeweils gleichen Anzahl von Sachpreisrichtern und Fachpreisrichtern zusammen. . Die Ergebnisse werden in einer Ausstellung der Öffentlichkeit präsentiert. Begründung: Die Wettbewerbssumme ist in der Regel bei Gebäuden 7 % der Gesamtkosten nach HOAI. Da diese Summe bei den Baukosten des Bürgerbüros in Höhe von 1.350.000,-- € unterschritten wird, wird nach RAW Punkt 4 ( Wettbewerbsprämierung) eine Mindestauslobungssumme von 10.000,-€ festgelegt. Der finanzielle Aufwand eines Wettbewerbs, sollte für die Auslober- und Teilnehmer , in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Aufgabe , d.h. zu dem durch den Wettbewerb zu erlangenden Planungsauftrag stehen. Die Richtlinien für die Ausschreibung für Wettbewerbe ( RAW ) schlagen vor, für öffentliche Auslober, einen begrenzten Wettbewerb mit 5-7 Teilnehmern ( Architekten) auszuloben. Im gesamten Erdgeschoss soll das Bürgerbüro untergebracht werden. In den beiden oberen Geschossen werden zwei separat zu nutzende Multifunktionalräume geplant. Ziel ist es für das zweigeschossige Gebäude eine wirtschaftliche Lösung mit einer möglichst hohen Energieeffizienz zu erreichen. Des weiteren soll der Parkplatz unter Berücksichtigung des räumlichen Umfelds Aufgabe des Wettbewerbs sein.. Nach RAW soll die Zahl der Mitglieder des Preisgerichtes unter Berücksichtigung der Aufgabe möglichst klein sein. Das Preisgericht ist mit je 5 Sachpreisrichtern ( Verwaltung und Politik ) und 5 Fachpreisrichtern ( Architekten ) zu besetzen. Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen versehenen Arbeiten werden Eigentum der Stadt Erftstadt. Das Urheberrecht einschließlich des Rechts auf Veröffentlichung verbleibt bei dem Verfasser. Der Wettbewerb soll unmittelbar im Anschluss an die Rechtskraft des Bebauungsplanes durchgeführt werden. Für die Durchführung des Wettbewerbs werden 4-5 Monate benötigt. (Bösche) -2-