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Antrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
04.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Anlage 1) Antrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Antrag bzgl. Teilnahme am Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus im Bestand für Schulen“ Mit dem Antrag haben sich der Schulausschuss und der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft vor der Sommerpause befasst. Die Verwaltung wurde gebeten, unter externer fachkundiger Beratung zu ermitteln, welches Schulgebäude am besten geeignet für die Teilnahme am Modellvorhaben erscheint und welche weitere Kosten durch die Teilnahme entstehen. Zur Teilnahme am Modellvorhaben muss ein bestehendes Gebäude so saniert werden, dass durch die Maßnahme der Energieverbrauch eines vergleichbaren Neubaus nach Energieeinsparverordnung um 20 % oder 40 % unterschritten wird. Aufgrund dieser hohen Anforderungen kommen unter wirtschaftlichen Erwägungen nur einige der städtischen Schulen in Betracht. So sollte der Primärenergieverbrauch derzeit relativ hoch sein. Weiterhin sollten in den letzten Jahren keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden sein, insbesondere kein Austausch von Fenstern. Unter diesen Vorgaben wurden alle Schulen untersucht. Hinsichtlich der Teilnahme am Modellvorhaben erscheinen die Grundschule Bliesheim, die Grundschule Erp und die Realschule Liblar, dreigeschossiger Trakt, besonders geeignet. Mit der für den Bereich energetische Sanierung besonders qualifizierten Architektin Frau Langmack wurden diese Schulen begangen. Die Grundschulen in Bliesheim und Erp wurden in verschiedenen Bauabschnitten errichtet. In beiden Gebäuden sind Lehrschwimmbecken integriert, die auch einer energetischen Sanierung bedürfen. Eine Sanierungsplanung gestaltet sich für diese Schulen relativ aufwendig. Da der Förderantrag spätestens am 31.10.2007 bei der DENA eingereicht werden muss, wurde vorgeschlagen das Gebäude der Realschule Liblar näher zu untersuchen. Das Gebäude der Realschule wurde 1966 errichtet und wird über Stromnachtspeicheröfen beheizt. Die Fenster auf der Nordseite sind Einfachverglasungen aus dem Herstellungsjahr. An der Südseite wurden im östlich gelegenen Trakt die Fenster 1992/93 erneuert. Bei den Fenstern im westlichen Trakt ist dringender Erneuerungsbedarf gegeben. Die Dämmung des Flachdaches entspricht den Anforderungen im Herstellungsjahr und ist nicht mehr zeitgemäß. Um den Energieverbrauch auf die von der DENA geforderten Werte zu reduzieren, wären folgende Maßnahmen erforderlich: - Sanierung des Daches, - Erneuerung der Fenster, - Dämmung der Fassade, - Dämmung der Kellerdecke, - Einbau einer neuen Heizungsanlage, - Einbau einer Lüftungsanlage. Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich nach einer ersten Schätzung auf 700,- €/m² Nutzfläche, insgesamt somit auf ca. 3.000.000,- €. Zur Finanzierung der Maßnahme könnte teilweise auf das KfW-Kreditprogramm zur energetischen Gebäudesanierung zurückgegriffen werden. Bei einer 20jähren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung beträgt der Zinssatz derzeit 2,4 %. Weiterhin wären Mittel zu normalen Konditionen aufzunehmen. Für die Berechnung wurde ein Zinssatz von 5 % zu Grunde gelegt. Unter diesen Voraussetzungen ergeben sich für Zins und Tilgung jährliche Belastungen in Höhe von ca. 277.000,- €. Die Energiekosten für den Gebäudetrakt betragen derzeit ca. 37.000,- € pro Jahr. Durch die Sanierung könnten die Kosten um ca. 20.000,- € pro Jahr reduziert werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Energiekosten in den nächsten Jahren steigen und somit auch der Einsparungseffekt größer werden würde. Das Modellvorhaben der DENA könnte ggf. durch Maßnahmen aus einem sog. Leuchtturmprojekt des BMWi ergänzt werden. Aus diesem Programm werden besonders innovative, modellhafte Projekte zur Energieeinsparung durch Zuschüsse gefördert. Zu diesen Maßnahmen könnten insbesondere der Einsatz hocheffizienter Wärmedämmsysteme, die Nutzung modernster Techniken für die Steuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage oder der Einsatz beweglicher Photovoltaikmodule als Sonnenschutzanlage dienen. Durch eine Kombination der Maßnahmen aus dem Modelvorhaben der DENA und dem Leuchtturmprojekt könnten unter Umständen die o.a. Kosten gesenkt werden. Konkrete Angaben können dazu noch nicht gemacht werden. Für die Antragstellung bei der DENA ist eine externe fachliche Begleitung erforderlich. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 4.000,- €. Die Mittel müssten im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung zur Verfügung gestellt werden. Die sich aus der Sanierung ergebenden Folgekosten können vom Eigenbetrieb Immobileinwirtschaft nicht getragen werden. Es wäre somit eine Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt erforderlich. (Bösche)