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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Liblar, Willy-Brandt-Str. 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
22.08.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Liblar, Willy-Brandt-Str. 2)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 521/2006 Az.:51 13-17/5 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 102 Datum: 11.07.2006 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 22.08.2006 Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Liblar, WillyBrandt-Str. 2 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen im Budget Personal zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.07.2006 Beschlussentwurf: Unter Verzicht auf die Vorberatung im Jugendhilfeausschuss wird der Bürgermeister ermächtigt, als Ausnahme vom Einstellungsstopp eine/n Erzieher/in mit 38,5 Wochenstunden befristet ab November 2006 für die städt. Kindertagesstätte E.-Liblar, Willy-Brandt-Str. einzustellen. Begründung: Die derzeitige Stelleninhaberin wird voraussichtlich im November ihren Mutterschutz antreten. Die Nachbesetzung dieser Gruppenleiterstelle ist erforderlich, da ansonsten die personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Kindergartengruppe nicht erfüllt sind. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 6 oder 8 TVöD. bewertet. In Vertretung (Erner)