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Beschlussvorlage (Ausbau der Straße "Am Heidefließ" hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Ausbau der Straße "Am Heidefließ"
hier: Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Ausbau der Straße "Am Heidefließ"
hier: Sachstandsbericht)

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STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 15.1 / Straßenbau Az.: ofs TOP Drs.-Nr.: 89.07 Datum : Beratungsfolge Bau- und Feuerschutzausschuss X Termin 29.03.2007 06.03.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Ausbau der Straße "Am Heidefließ" hier: Sachstandsbericht X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Sachstand der Planung: Die Entwurfsplanung liegt - abgestimmt mit dem Tiefbauamt des Rhein-Erft-Kreises – seit Mitte letzten Jahres vor. Aufgrund der Oberflächenentwässerung des in Zukunft befestigten Heidefließes war eine zusätzliche Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und dem Erftverband erforderlich (Stichwort: Bauen in und an Gewässern). Tenor dieses Gespräches war: 1. Der Weg Heidefließ soll um etwa 1,0 m nach Osten verschoben werden, um eine ausreichende Versickerungsfläche zwischen Weg und Fließ zu gewährleisten. 2. Es soll geprüft werden, ob der Durchlass in Höhe der Tennishalle weiterhin erforderlich ist oder abgerissen werden kann. 3. Der Durchlass unter der K 17 soll aufgrund von punktuellen Rückstauerscheinungen durch die Oberflächenentwässerung von 300 auf 800 mm vergrößert werden. Eine „Nur“Verlängerung des vorhandenen Durchlasses wird eindeutig abgelehnt. Während die Punkte 1 und 2 keine besonderen Schwierigkeiten in der weiteren Bearbeitung und Realisierung beinhalten, ist die komplette Vergrößerung des Durchlasses unter der K 17 mit erheblichem baulichem und finanziellem Aufwand verbunden. Ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Rhein-Erftkreis findet vor der Bau- und Feuerschutzausschusssitzung statt, über dieses Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Beschlussvorlage 89.07 Seite 2