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Beschlussvorlage (Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 2 bis unter 3 Jahren Tagespflegebedarfsplan für Kinder im Alter unter 3 Jahren )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
27 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 2 bis unter 3 Jahren
Tagespflegebedarfsplan für Kinder im Alter unter 3 Jahren ) Beschlussvorlage (Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 2 bis unter 3 Jahren
Tagespflegebedarfsplan für Kinder im Alter unter 3 Jahren ) Beschlussvorlage (Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 2 bis unter 3 Jahren
Tagespflegebedarfsplan für Kinder im Alter unter 3 Jahren ) Beschlussvorlage (Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 2 bis unter 3 Jahren
Tagespflegebedarfsplan für Kinder im Alter unter 3 Jahren ) Beschlussvorlage (Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 2 bis unter 3 Jahren
Tagespflegebedarfsplan für Kinder im Alter unter 3 Jahren )

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 22.1 / Kindertagesbetreuung Az.: TOP Drs.-Nr.: 161.07 Datum : Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 19.04.2007 Stadtrat X 28.03.2007 Bemerkungen 24.04.2007 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 2 bis unter 3 Jahren Tagespflegebedarfsplan für Kinder im Alter unter 3 Jahren X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt den Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn derSchulpflicht für den Zeitraum vom 01.07.2006 bis 30.06.2009, den Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder von 2 bis unter 3 Jahren und den Tagespflegebedarfsplan für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis 31.07.2008 in der vorgelegten Fassung. In diesem Zusammenhang nimmt der Stadtrat davon Kenntnis, dass durch den erforderlichen Ausbau an Ganztagsplätzen und Plätzen für Kinder mit Behinderungen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn Schulpflicht der Ausbau der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren in den bestehenden Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2007/2008 nicht erfolgen kann. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Kindertagesstättenbedarfplan für Kinder im Alter von 3 Jahren bis Schulpflicht Der beigefügte Kindertagesstättenbedarfsplan stellt planungsbereichbezogen die Bedarfsdeckung für den Zeitraum 01.07.2006 bis 30.06.2009 dar. Die Festlegung der prozentualen Anteile der Hereinwachsenden basiert auf dem Abgleich der Anmeldelisten der Kindertageseinrichtungen im jeweiligen Planungsbereich. Veränderungen im Platzangebot sind jeweils unterhalb der Tabelle dargestellt. Erläuterungen zu den Planungsbereichen: Kerpen/Mödrath Zum Kindergartenjahr 2006/2007 erfolgte im Rahmen der Umsetzung Konzept Zukunft heute eine Zusammenlegung der Kindertageseinrichtungen St. Vinzenz und St. Hubertus, der Kirchengemeinde St. Martinus. Die Einrichtung trägt den Namen St. Vinzenz und wird nunmehr an 2 Standorten unter einer Leitung betrieben. Der Standort Uhlandstr. (ehemals St. Hubertus) wird zum Ende des Kindergartenjahres 2007/2008 geschlossen. Um den Übergang der dort betreuten Kinder in den Standort Vinzenzstr. (Kita St. Vinzenz) sicherstellen zu können und einen Trägerwechsel für die Familien zu vermeiden hat der Träger beschlossen am Standort Uhlandstr. die 3. Gruppe bereits zum 31.07.2007 zu schließen. Zeitgleich erfolgt, aufgrund des dringenden Bedarfes an Plätzen für Kinder mit Behinderungen am Standtort Vinzenzstr. (Kita St. Vinzenz) die Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine integrative Gruppe Diesen Anliegen konnte von Seiten der Verwaltung entsprochen werden, da zeitgleich aufgrund der Einrichtung der offenen Ganztagschule in allen Grundschulen im Stadtteil Kerpen die Hortgruppe in der Städt. Kita Panama geschlossen wird. Die Raum- und Personalressourcen in der Kita Panama werden dann zur Sicherstellung Rechtsanspruch für Kinder im Alter von 3 Jahren bis Schulpflicht genutzt und eine Tagesstättengruppe eingerichtet, da im Planungsbereich Kerpen/Mödrath dringender Bedarf an Ganztagsplätzen besteht. Durch die vorgenannten Umwandlungen ergibt sich insgesamt im Stadtteil Kerpen eine Reduzierung von 15 Plätzen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht zum Kindergartenjahr 2007/2008. Die Sicherstellung des Rechtsanspruches ist auch dann gewährleistet. Eine Versorgung der 2 bis 3jährigen kann hierdurch jedoch nach wie vor nicht im Rahmen einer Umwandlung nach §9.4 Budgetvereinbarung GTK erfolgen. Im begründeten Einzelfall kann jedoch eine vorzeitige Aufnahme sichergestellt werden. Im laufenden Kindergartenjahr wurden in der Kita Flohzirkus 4 Kinder im Rahmen vorzeitiger Aufnahme aufgenommen. Die Einrichtung hat sich dies bzgl. personell und räumlich konzeptionell weiterentwickelt. Sindorf Im Planungsbereich Sindorf kann der Rechtsanspruch durch Überschreitung der Gruppenstärke in den insgesamt 16 städt. Gruppen sichergestellt werden. Der Hort schließt erst zum 31.07.2008, da der Ausbau und die Qualität der offenen Ganztagschule sich noch in der Entwicklung befinden. In Sindorf gibt es weiteren dringenden Bedarf an Plätzen für Ganztagsbetreuung und an Plätzen für Kinder mit Behinderungen. Dem ist vor einem Ausbau der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen Rechnung zu tragen. Der Bedarf aus dem Baugebiet Vogelrutherfeld kann in der Kita Hummelburg nach wie vor nur unzureichend gedeckt werden, d. h. 56 Kinder besuchen derzeit eine Einrichtung außerhalb des Baugebietes. Hinzu kommen im neuen Kindergartenjahr 18 Hereinwachsende die nicht in der Hummelburg aufgenommen werden können. Beschlussvorlage 161.07 Seite 2 Die vorgenannten 56 Kinder verteilen sich wie folgt: Einrichtung Anzahl der Kinder Privater Kindergarten Pänz 17 Kinder Montessori Kinderhaus 3 Kinder Ev. Kindergarten 2 Kinder Wibbelstätz 22 Kinder Tausendfüßler 7 Kinder Zauberwald 5 Kinder Gesamt 56 Kinder Buir Es ergeben sich zum Kindergartenjahr 2007/2008 Kapazitäten für die Aufnahme von Kindern aus dem Stadtteil Blatzheim oder zur vorzeitigen Aufnahme von Kindern im begründeten Einzelfall aus dem Planungsbereich Buir. Blatzheim Der Rechtsanspruch kann nach wie vor noch nicht sichergestellt werden. Dringende Bedarfe werden derzeit durch Überbelegungen gedeckt. Es besuchen insgesamt 11 Kinder eine Kindertageseinrichtung im Planungsbereich Kerpen (1 Kind integrative Gruppe St. Vinzenz und 10 Kinder Kita Panama). Ein Wechsel ist von Seiten der Eltern nicht geplant. Manheim Der Rechtsanspruch kann erstmalig sichergestellt werden. Zum Kita-Jahr 2007/2008 ist, aufgrund des gestiegenen Bedarfes an Plätzen für die Ganztagsbetreuung die Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Tagestättengruppe geplant. Der Träger der Einrichtung hat sich bereit erklärt im Bedarfsfalle die durch die Umwandlung entfallenden 5 Plätze durch Überbelegungen auszugleichen. Türnich/Balkhausen/Brüggen Der Rechtsanspruch für die Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn Schulpflicht kann nach wie vor mit den vorhandenen Kita-Plätzen nicht sichergestellt werden. Im Bedarfsfalle besteht die Möglichkeit der befristeten Einrichtung einer 3. Gruppe mit 25 Plätzen in der Städt. Kita Platanenallee. Die freien Träger haben ihre Bereitschaft erklärt durch Gruppenüberschreitungen auf aktuelle Bedarfe zu reagieren. Auch in diesem Planungsbereich besteht weitere Nachfrage nach Ganztagsplätzen. Horrem/Neubottenbroich Der Rechtsanspruch kann im Kindergartenjahr 2007/2008 durch Überbelegung der insgesamt 12 städt. Gruppen sichergestellt werden. Im darauf folgenden Jahr entsteht durch die Schließung der 4. Gruppe in der Kita Christus König und die Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine integrative Gruppe ein Bedarf an Plätzen. Die Verwaltung schlägt vor, vor weiteren Maßnamen den Bedarf im potentiellen Neubaugebiet Waldweg zu untersuchen. Bedarf an Plätzen für Kinder mit Behinderungen zum Kita-Jahr 2007/2008 Es besteht weiterhin dringender Bedarf an Plätzen für Kinder mit Behinderungen. In den Regelgruppen, vorwiegend in den städt. Einrichtungen und den Einrichtungen mit integrativen Gruppen „sammeln“ sich Kinder mit Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen die dringend Plätze in integrativen Gruppen benötigten. In den letzten Jahren wurden jeweils zum Beginn des neuen Kindergartenjahres 1-2 zusätzliche integrative Gruppen eingerichtet. In diesem Jahr kommt in Kerpen eine integrative Gruppe hinzu. Nach der bisherigen Planung sollte dies erst 2008/2009 oder 2009/2010 erfolgen. Der Träger hat sich jedoch bereit erklärt bereits jetzt auf den dringenden Beschlussvorlage 161.07 Seite 3 Bedarf zu reagieren. Im Stadtteil Horrem wird zum Kindergartenjahr 2008/2009 die erste integrative Gruppe eingerichtet. Anzahl der Plätze für Kinder mit Behinderungen zum Kita-Jahr 2007/2008 Planungsbereich Einrichtung Anzahl der Plätze Kerpen St. Vinzenz 10 Plätze Sindorf Kath. Montessorikinderhaus 10 Plätze Buir/Blatzheim/Manh. St. Michael 5 Plätze Türnich/Balkh./Brü. AWO Kita Sonnenblume 10 Plätze Horrem/Neubottenbr. ----Gesamt 35 Plätze Nach den Anmeldelisten ergibt sich in den Planungsbereichen nach Abzug der freiwerdenden Plätzen noch folgender Bedarf zum Kita-Jahr 2007/2008 • Planungsbereich • Anzahl der benötigten Plätzen nach Anmeldeliste • Kerpen/Mödrath • 4 Plätze • Sindorf • 7 Plätze • Buir/Blatzheim/Manh. • 0 Plätze • Türn./Balkh./Brü. • 3 Plätze • Horrem/Neubottenbr. • 5 Plätze • Gesamt • 19 Plätze In 2 städt. Einrichtungen (Sindorf und Kerpen) werden derzeit insgesamt 6 Kinder im Rahmen der Einzelintegration betreut. Hierbei handelt es sich um aufwendige Einzelverfahren, die aufgrund der Gruppengröße und der eingeschränkten Personalressourcen nicht grundsätzlich dem Interesse der Kinder dienen. Der Besuch einer Regelgruppe kann sich nach Einschätzung des Frühförderzentrums im Einzelfall sogar eher schädlich auf die Entwicklung der Kinder auswirken. Aus fachlicher Sicht schlägt die Verwaltung vor den eingeschlagenen Weg des ortsnahen Ausbaus der integrativen Gruppen beizubehalten, da nur dieser den besonderen Erfordernissen gerecht wird. Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder von 2 bis unter 3 Jahren Tagespflegebedarfsplan für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren Eine Versorgung von Kindern im Alter von 2 bis unter 3 Jahren kann im Kindergartenjahr 2007/2008 im Rahmen von § 9.4 Budgetvereinbarung GTK in keinem Planungsbereich erfolgen, da aufgrund der Sicherstellung Rechtsanspruch für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn Schulpflicht keine Plätze zur Umwandlung gemäß §9.4 Budgetvereinbarung GTK zur Verfügung stehen. Die Verwaltung schlägt vor, die Kapazitäten im Stadtteil Buir für den Bedarf aus dem Stadtteil Blatzheim zu nutzten und/oder zur vorzeitigen Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren im begründeten Einzelfall, da in Buir bisher keine Tagespflegepersonen zur Verfügung stehen. Eine Sonderregelung ist auch für das Kita-Jahr 2007/2008 für den privaten Kindergarten Pänz in Sindorf geplant, da dort bereits seit dem Kindergartenjahr 2002-2003 bis zu 6 Kinder unter 3 Jahren betreut werden. In Türnich werden gewerblich 10 Plätze zur Betreuung von Kindern im Alter von 0,6 Jahren bis unter 4 Jahren angeboten. Diese werden anteilig im Kindertagesstättenbedarfsplan für die Altersgruppe von 2 bis unter 3 Jahren und im Tagespflegebedarfsplan berücksichtigt. Im Rahmen der Gleichbehandlung werden die Eltern anlog Tagespflege zum Elternbeitrag herangezogen und die Einrichtung erhält analog einer Tagespflegeperson die laufende Geldleistung. Beschlussvorlage 161.07 Seite 4 Sachstand: Tagespflegeverhältnisse im Zeitraum 01.01.2007-31.03.2007 Altersstruktur der Kinder in laufenden Tagespflegeverhältnissen Altersstruktur der Kinder in TPP unter 1 Jahr 1 1 Jahr 1 1 6 2 Jahre 2 3 Jahre 1 4 Jahre 1 5 Jahre 0 6 Jahre 6 0 7 Jahre 8 Jhre 9 9 Jahre 10 Jahre Summe der TP Verhältnisse: 28 Belegung der Betreuungsplätze 27 21 17 14 Blatzheim, Buir, Manheim Kerpen 3 Betreuungsplätze Belegte Plätze 6 1 3 Türnich/Brüggen/ Balkhausen 5 Horrem 9 Sindorf 30 25 20 15 10 5 0 Zwei Kinder aus dem Stadtgebiet Kerpen (Horrem und Sindorf) werden in Bergheim-Quadrath betreut. Bei der Berechnung der Betreuungsplätze wurden pro Tagespflegeperson 3 Betreuungsplätze zu Grunde gelegt. D.h. in Sindorf stehen 7 qualifizierte bzw. sich qualifizierende Tagespflegepersonen zur Verfügung die bis zu 21 Betreuungsplätze anbieten können. Anlagen: Kindertagesstättenbedarfsplan (3 Jahre bis zum Beginn Schulpflicht) Kindertagesstättenbedarfsplan ( 2 bis unter 3 Jahren) Tagespflegebedarfsplan (0 bisunter 3 Jahren) Beschlussvorlage 161.07 Seite 5