Daten
Kommune
Kerpen
Größe
27 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 22.1 / Kindertagesbetreuung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 161.07
Datum :
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
19.04.2007
Stadtrat
X
28.03.2007
Bemerkungen
24.04.2007
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der
Schulpflicht
Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 2 bis unter 3 Jahren
Tagespflegebedarfsplan für Kinder im Alter unter 3 Jahren
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt den Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 Jahren bis
zum Beginn derSchulpflicht für den Zeitraum vom 01.07.2006 bis 30.06.2009, den
Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder von 2 bis unter 3 Jahren und den
Tagespflegebedarfsplan für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis
31.07.2008 in der vorgelegten Fassung.
In diesem Zusammenhang nimmt der Stadtrat davon Kenntnis, dass durch den erforderlichen
Ausbau an Ganztagsplätzen und Plätzen für Kinder mit Behinderungen für Kinder im Alter von 3
Jahren bis zum Beginn Schulpflicht der Ausbau der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren in den
bestehenden Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2007/2008 nicht erfolgen kann.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Kindertagesstättenbedarfplan für Kinder im Alter von 3 Jahren bis Schulpflicht
Der beigefügte Kindertagesstättenbedarfsplan stellt planungsbereichbezogen die Bedarfsdeckung
für den Zeitraum 01.07.2006 bis 30.06.2009 dar.
Die Festlegung der prozentualen Anteile der Hereinwachsenden basiert auf dem Abgleich der
Anmeldelisten der Kindertageseinrichtungen im jeweiligen Planungsbereich.
Veränderungen im Platzangebot sind jeweils unterhalb der Tabelle dargestellt.
Erläuterungen zu den Planungsbereichen:
Kerpen/Mödrath
Zum Kindergartenjahr 2006/2007 erfolgte im Rahmen der Umsetzung Konzept Zukunft heute eine
Zusammenlegung der Kindertageseinrichtungen St. Vinzenz und St. Hubertus, der
Kirchengemeinde St. Martinus. Die Einrichtung trägt den Namen St. Vinzenz und wird nunmehr an
2 Standorten unter einer Leitung betrieben. Der Standort Uhlandstr. (ehemals St. Hubertus) wird
zum Ende des Kindergartenjahres 2007/2008 geschlossen.
Um den Übergang der dort betreuten Kinder in den Standort Vinzenzstr. (Kita St. Vinzenz)
sicherstellen zu können und einen Trägerwechsel für die Familien zu vermeiden hat der Träger
beschlossen am Standort Uhlandstr. die 3. Gruppe bereits zum 31.07.2007 zu schließen.
Zeitgleich erfolgt, aufgrund des dringenden Bedarfes an Plätzen für Kinder mit Behinderungen am
Standtort Vinzenzstr. (Kita St. Vinzenz) die Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine
integrative Gruppe
Diesen Anliegen konnte von Seiten der Verwaltung entsprochen werden, da zeitgleich aufgrund
der Einrichtung der offenen Ganztagschule in allen Grundschulen im Stadtteil Kerpen die
Hortgruppe in der Städt. Kita Panama geschlossen wird.
Die Raum- und Personalressourcen in der Kita Panama werden dann zur Sicherstellung
Rechtsanspruch für Kinder im Alter von 3 Jahren bis Schulpflicht genutzt und eine
Tagesstättengruppe eingerichtet, da im Planungsbereich Kerpen/Mödrath dringender Bedarf an
Ganztagsplätzen besteht.
Durch die vorgenannten Umwandlungen ergibt sich insgesamt im Stadtteil Kerpen eine
Reduzierung von 15 Plätzen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht zum
Kindergartenjahr 2007/2008.
Die Sicherstellung des Rechtsanspruches ist auch dann gewährleistet.
Eine Versorgung der 2 bis 3jährigen kann hierdurch jedoch nach wie vor nicht im Rahmen einer
Umwandlung nach §9.4 Budgetvereinbarung GTK erfolgen. Im begründeten Einzelfall kann jedoch
eine vorzeitige Aufnahme sichergestellt werden. Im laufenden Kindergartenjahr wurden in der Kita
Flohzirkus 4 Kinder im Rahmen vorzeitiger Aufnahme aufgenommen. Die Einrichtung hat sich dies
bzgl. personell und räumlich konzeptionell weiterentwickelt.
Sindorf
Im Planungsbereich Sindorf kann der Rechtsanspruch durch Überschreitung der Gruppenstärke in
den insgesamt 16 städt. Gruppen sichergestellt werden.
Der Hort schließt erst zum 31.07.2008, da der Ausbau und die Qualität der offenen Ganztagschule
sich noch in der Entwicklung befinden.
In Sindorf gibt es weiteren dringenden Bedarf an Plätzen für Ganztagsbetreuung und an Plätzen
für Kinder mit Behinderungen. Dem ist vor einem Ausbau der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren
in Tageseinrichtungen Rechnung zu tragen.
Der Bedarf aus dem Baugebiet Vogelrutherfeld kann in der Kita Hummelburg nach wie vor nur
unzureichend gedeckt werden, d. h. 56 Kinder besuchen derzeit eine Einrichtung außerhalb des
Baugebietes. Hinzu kommen im neuen Kindergartenjahr 18 Hereinwachsende die nicht in der
Hummelburg aufgenommen werden können.
Beschlussvorlage 161.07
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Die vorgenannten 56 Kinder verteilen sich wie folgt:
Einrichtung
Anzahl der Kinder
Privater Kindergarten Pänz
17 Kinder
Montessori Kinderhaus
3 Kinder
Ev. Kindergarten
2 Kinder
Wibbelstätz
22 Kinder
Tausendfüßler
7 Kinder
Zauberwald
5 Kinder
Gesamt
56 Kinder
Buir
Es ergeben sich zum Kindergartenjahr 2007/2008 Kapazitäten für die Aufnahme von Kindern aus
dem Stadtteil Blatzheim oder zur vorzeitigen Aufnahme von Kindern im begründeten Einzelfall aus
dem Planungsbereich Buir.
Blatzheim
Der Rechtsanspruch kann nach wie vor noch nicht sichergestellt werden. Dringende Bedarfe
werden derzeit durch Überbelegungen gedeckt. Es besuchen insgesamt 11 Kinder eine
Kindertageseinrichtung im Planungsbereich Kerpen (1 Kind integrative Gruppe St. Vinzenz und 10
Kinder Kita Panama).
Ein Wechsel ist von Seiten der Eltern nicht geplant.
Manheim
Der Rechtsanspruch kann erstmalig sichergestellt werden. Zum Kita-Jahr 2007/2008 ist, aufgrund
des gestiegenen Bedarfes an Plätzen für die Ganztagsbetreuung die Umwandlung einer
Kindergartengruppe in eine Tagestättengruppe geplant. Der Träger der Einrichtung hat sich bereit
erklärt im Bedarfsfalle die durch die Umwandlung entfallenden 5 Plätze durch Überbelegungen
auszugleichen.
Türnich/Balkhausen/Brüggen
Der Rechtsanspruch für die Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn Schulpflicht kann nach
wie vor mit den vorhandenen Kita-Plätzen nicht sichergestellt werden. Im Bedarfsfalle besteht die
Möglichkeit der befristeten Einrichtung einer 3. Gruppe mit 25 Plätzen in der Städt. Kita
Platanenallee. Die freien Träger haben ihre Bereitschaft erklärt durch Gruppenüberschreitungen
auf aktuelle Bedarfe zu reagieren.
Auch in diesem Planungsbereich besteht weitere Nachfrage nach Ganztagsplätzen.
Horrem/Neubottenbroich
Der Rechtsanspruch kann im Kindergartenjahr 2007/2008 durch Überbelegung der insgesamt 12
städt. Gruppen sichergestellt werden.
Im darauf folgenden Jahr entsteht durch die Schließung der 4. Gruppe in der Kita Christus König
und die Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine integrative Gruppe ein Bedarf an Plätzen.
Die Verwaltung schlägt vor, vor weiteren Maßnamen den Bedarf im potentiellen Neubaugebiet
Waldweg zu untersuchen.
Bedarf an Plätzen für Kinder mit Behinderungen zum Kita-Jahr 2007/2008
Es besteht weiterhin dringender Bedarf an Plätzen für Kinder mit Behinderungen. In den
Regelgruppen, vorwiegend in den städt. Einrichtungen und den Einrichtungen mit integrativen
Gruppen „sammeln“ sich Kinder mit Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen die dringend
Plätze in integrativen Gruppen benötigten. In den letzten Jahren wurden jeweils zum Beginn des
neuen Kindergartenjahres 1-2 zusätzliche integrative Gruppen eingerichtet. In diesem Jahr kommt
in Kerpen eine integrative Gruppe hinzu. Nach der bisherigen Planung sollte dies erst 2008/2009
oder 2009/2010 erfolgen. Der Träger hat sich jedoch bereit erklärt bereits jetzt auf den dringenden
Beschlussvorlage 161.07
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Bedarf zu reagieren. Im Stadtteil Horrem wird zum Kindergartenjahr 2008/2009 die erste
integrative Gruppe eingerichtet.
Anzahl der Plätze für Kinder mit Behinderungen zum Kita-Jahr 2007/2008
Planungsbereich
Einrichtung
Anzahl der Plätze
Kerpen
St. Vinzenz
10 Plätze
Sindorf
Kath. Montessorikinderhaus
10 Plätze
Buir/Blatzheim/Manh.
St. Michael
5 Plätze
Türnich/Balkh./Brü.
AWO Kita Sonnenblume
10 Plätze
Horrem/Neubottenbr.
----Gesamt
35 Plätze
Nach den Anmeldelisten ergibt sich in den Planungsbereichen nach Abzug der freiwerdenden
Plätzen noch folgender Bedarf zum Kita-Jahr 2007/2008
•
Planungsbereich
•
Anzahl der benötigten Plätzen nach Anmeldeliste
•
Kerpen/Mödrath
•
4 Plätze
•
Sindorf
•
7 Plätze
•
Buir/Blatzheim/Manh. •
0 Plätze
•
Türn./Balkh./Brü.
•
3 Plätze
•
Horrem/Neubottenbr. •
5 Plätze
•
Gesamt
•
19 Plätze
In 2 städt. Einrichtungen (Sindorf und Kerpen) werden derzeit insgesamt 6 Kinder im Rahmen der
Einzelintegration betreut. Hierbei handelt es sich um aufwendige Einzelverfahren, die aufgrund der
Gruppengröße und der eingeschränkten Personalressourcen nicht grundsätzlich dem Interesse
der Kinder dienen.
Der Besuch einer Regelgruppe kann sich nach Einschätzung des Frühförderzentrums im Einzelfall
sogar eher schädlich auf die Entwicklung der Kinder auswirken.
Aus fachlicher Sicht schlägt die Verwaltung vor den eingeschlagenen Weg des ortsnahen Ausbaus
der integrativen Gruppen beizubehalten, da nur dieser den besonderen Erfordernissen gerecht
wird.
Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder von 2 bis unter 3 Jahren
Tagespflegebedarfsplan für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren
Eine Versorgung von Kindern im Alter von 2 bis unter 3 Jahren kann im Kindergartenjahr
2007/2008 im Rahmen von § 9.4 Budgetvereinbarung GTK in keinem Planungsbereich erfolgen,
da aufgrund der Sicherstellung Rechtsanspruch für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn
Schulpflicht keine Plätze zur Umwandlung gemäß §9.4 Budgetvereinbarung GTK zur Verfügung
stehen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kapazitäten im Stadtteil Buir für den Bedarf aus dem Stadtteil
Blatzheim zu nutzten und/oder zur vorzeitigen Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren im
begründeten Einzelfall, da in Buir bisher keine Tagespflegepersonen zur Verfügung stehen.
Eine Sonderregelung ist auch für das Kita-Jahr 2007/2008 für den privaten Kindergarten Pänz in
Sindorf geplant, da dort bereits seit dem Kindergartenjahr 2002-2003 bis zu 6 Kinder unter 3
Jahren betreut werden.
In Türnich werden gewerblich 10 Plätze zur Betreuung von Kindern im Alter von 0,6 Jahren bis
unter 4 Jahren angeboten. Diese werden anteilig im Kindertagesstättenbedarfsplan für die
Altersgruppe von 2 bis unter 3 Jahren und im Tagespflegebedarfsplan berücksichtigt.
Im Rahmen der Gleichbehandlung werden die Eltern anlog Tagespflege zum Elternbeitrag
herangezogen und die Einrichtung erhält analog einer Tagespflegeperson die laufende
Geldleistung.
Beschlussvorlage 161.07
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Sachstand: Tagespflegeverhältnisse im Zeitraum 01.01.2007-31.03.2007
Altersstruktur der Kinder in laufenden Tagespflegeverhältnissen
Altersstruktur der Kinder in TPP
unter 1 Jahr
1
1 Jahr
1 1
6
2 Jahre
2
3 Jahre
1
4 Jahre
1
5 Jahre
0
6 Jahre
6
0
7 Jahre
8 Jhre
9
9 Jahre
10 Jahre
Summe der TP Verhältnisse: 28
Belegung der Betreuungsplätze
27
21
17
14
Blatzheim, Buir,
Manheim
Kerpen
3
Betreuungsplätze
Belegte Plätze
6
1
3
Türnich/Brüggen/
Balkhausen
5
Horrem
9
Sindorf
30
25
20
15
10
5
0
Zwei Kinder aus dem Stadtgebiet Kerpen (Horrem und Sindorf) werden in Bergheim-Quadrath
betreut.
Bei der Berechnung der Betreuungsplätze wurden pro Tagespflegeperson 3 Betreuungsplätze zu
Grunde gelegt. D.h. in Sindorf stehen 7 qualifizierte bzw. sich qualifizierende Tagespflegepersonen
zur Verfügung die bis zu 21 Betreuungsplätze anbieten können.
Anlagen: Kindertagesstättenbedarfsplan (3 Jahre bis zum Beginn Schulpflicht)
Kindertagesstättenbedarfsplan ( 2 bis unter 3 Jahren)
Tagespflegebedarfsplan (0 bisunter 3 Jahren)
Beschlussvorlage 161.07
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