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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte E.-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte E.-Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 256/2007 Az.: 51 13-17/5 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 102 Datum: 04.05.2007 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 23.05.2007 Finanz- und Personalausschuss 12.06.2007 Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. integrative Kindertagesstätte E.Liblar, Theodor-Heuss-Str. 49 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.05.2007 Beschlussentwurf: Der Bürgermeister wird ermächtigt, als Ausnahme vom Einstellungsstopp zum nächstmöglichen Termin einen/eine Kinderpfleger/in mit 38,5 Wochenstunden unbefristet einzustellen. Begründung: Die Kindertagesstätte in Liblar, Theodor-Heuss-Str. bietet auf Grund hohen Bedarfs erweiterte Öffnungszeiten von morgens 7.15 Uhr bis nachmittags 17.00 Uhr an. Inzwischen mussten im Laufe des Kindergartenjahres für Kinder berufstätiger Eltern zwei Frühdienstgruppen eingerichtet.werden. Durchschnittlich 34 Kinder werden regelmäßig im Frühdienst betreut. Den Spätdienst bis 17.00 Uhr nehmen durchschnittlich 14 Kinder in Anspruch. Die personelle Ausstattung der Kita. orientiert sich an der Mindestöffnungszeit und der Mindestbesetzung. Das Personalbudget ist somit nicht ausreichend, um die bedarfsgerechten Öffnungszeiten bei einer derartigen Inanspruchnahme des Früh- und Spätdienstes vorzuhalten. Die Anstellung eines/r zusätzlichen Kinderpflegers/in ist von daher unabweisbar. Die Stelle wird vom Landesjugendamt mitfinanziert. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen liegen vor. In Vertretung (Erner)