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Beschlussvorlage (Privatisierung der städtischen Gebäudereinigung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
05.04.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 267/2006 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 17.03.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebssausschuss Immobilien Betrifft: Termin Bemerkungen 05.04.2006 Privatisierung der städtischen Gebäudereinigung Finanzielle Auswirkungen: Die Umsetzung des Beschlusses führt mittelfristig zu erheblichen Einsparungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 17.03.2006 Beschlussentwurf: Die durch städtische Mitarbeiterinnen vorgenommene Gebäudereinigung wird in der Weise privatisiert, dass beim Ausscheiden einer Mitarbeiterin die Stelle nicht neu besetzt wird, sondern die Aufgabe auf Dauer an Privatpersonen oder wirtschaftliche Unternehmen übertragen wird. Begründung: . Der damalige Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft hat sich in seiner Sitzung am 27.2.2002 anlässlich des Antrages S 7/1793 mit der Gebäudereinigung der Stadt Erftstadt befasst. Der Ausschuss hatte mich gebeten das erforderliche Verfahren einzuleiten, um die Gebäudereinigung zu privatisieren. Zur Umsetzung des Beschlusses habe ich intensive Diskussionen mit dem Personalrat und den betroffenen Mitarbeiterinnen geführt. Durch umfangreiche Maßnahmen, die in vielen Fällen vom Personalrat initiiert wurden, konnte die Qualität der Eigenreinigung gesteigert und konnten gleichzeitig durch Erhöhung der Arbeitsleistung Einsparungen erzielt werden. Da mit dem Personalrat kein Einvernehmen über die Privatisierung der Gebäudereinigung erzielt werden konnte, habe ich die Einigungsstelle angerufen. Die Einigungsstelle hat den Beschluss des Ausschusses vom 27.2.2002 so interpretiert, dass damit die städtischen Gremien bereits abschließend über die Privatisierung entschieden hätten. Ein solcher Beschluss wäre zu beanstanden, da das erforderliche Mitbestimmungsverfahren nicht eingehalten worden wäre. Die Einigungsstelle hat daher empfohlen, erneute Verhandlungen zwischen Personalrat und Verwaltung aufzunehmen und ggf. die städtischen Gremien erneut mit der Angelegenheit zu befassen. Auch in den erneuten Verhandlungen konnte keine Zustimmung des Personalrates zur Privatisierung herbeigeführt werden. Ich habe daher das erforderliche Beteiligungsverfahren eingeleitet. Für diesen Schritt war die äußerst angespannte finanzielle Situation der Stadt Erftstadt ausschlaggebend. Aufgrund der Lohnkosten im öffentlichen Dienst kann die Gebäudereinigung mit eigenen Mitarbeitern nicht wirtschaftlich betrieben werden. Dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft entstehen pro Reinigungsstunde Kosten in Höhe von durchschnittlich 21,85 €. Dabei sind Aufwendungen für Vertretungen bei krankheitsbedingten Ausfällen noch nicht berücksichtigt. Diese Personalkosten führen dazu, dass der Eigenbetrieb für die Eigenreinigung in Schulen durchschnittlich 17,89 €/m² und Jahr aufwenden muss. Die Kosten für die Fremdreinigung belaufen sich hingegen auf nur 7,75 €/m² und Jahr. Bei einer Reinigungsfläche von 34.420 m², die derzeit in Schulen von städtischen Mitarbeiterinnen gereinigt wird, ergibt sich ein Einsparvolumen von ca. 476.000,- €/Jahr. Unter Berücksichtigung der Kindergärten und Verwaltungsgebäude kann mittelfristig pro Jahr ein Betrag von über 500.000,- €/Jahr eingespart werden. Teilweise wird der Vorwurf erhoben, die Qualität der Reinigung sei bei Fremdvergabe schlechter als bei Eigenreinigung. Städtische Gebäude werden tlw. durch Fremdfirmen, tlw. durch städtische Mitarbeiterinnen gereinigt. In der Anlage habe ich dargestellt, wie die verschiedenen städtischen Gebäude gereinigt werden. Aufgrund meiner Erfahrungen mit Fremd- und Eigenreinigung kann ich Qualitätsunterschiede nicht feststellen. Die Qualität der Reinigung ist aus meiner Sicht vorrangig ein Problem der Kontrolle. Diese muss bei Fremd- und bei Eigenreinigung erfolgen. Bei einer vollständigen Fremdvergabe der Reinigungsleistungen könnte sogar die Qualität der Reinigung gesteigert werden, wenn ein Teil der möglichen Einsparungen dazu genutzt wird, zusätzliche Leistungen in Auftrag zu geben. Bei Privatfirmen eingesetzte Reinigungskräfte werden schlechter bezahlt und müssen eine höhere Leistung erbringen als Mitarbeiter für Gebäudereinigung im Öffentlichen Dienst. Sofern diese Arbeitssituation als nicht zumutbar betrachtet wird, sind hier der Gesetzgeber sowie die Tarifvertragsparteien gefragt. Es kann m.E. den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Erftstadt keine zusätzliche Belastung zugemutet werden, um die soziale Situation von Reinigungskräften zu verbessern. Sollte man dieses Ziel verfolgen, so müssten die mit Privatfirmen bestehenden Verträge gekündigt und zusätzliche städtische Mitarbeiter eingestellt werden. Beigefügt ist eine Stellungnahme des Personalrates zu der von mir vorgeschlagenen Maßnahme. Der Personalrat weist darauf hin, dass bei den Kosten der Fremdreinigung die „Verwaltungskostenpauschale“ nicht berücksichtigt sei. Die Stadt stellt dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Verwaltungskosten für die Tätigkeit der Kernverwaltung (Personalverwaltung, Kämmerei, Rechnungsprüfung...) in Rechnung. Die Kosten werden nach dem Schlüssel „Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter“ verteilt. Die Verwaltungskostenpauschale beläuft sich im Jahr 2006 auf 291.547,- €. Auf die 63 Mitarbeiterinnen im Bereich der Gebäudereinigung entfällt ein Anteil von 152.300,- €. Bei den o.a. Berechnungen über Einsparungen habe ich mit Pauschalen hinsichtlich der Verwaltungskosten gearbeitet. Die Ansätze liegen unter den tatsächlichen Kosten, dementsprechend sind die möglichen Einsparungen noch geringfügig höher als angegeben. Bei den Berechnungen habe ich die Personalkosten der im Eigenbetrieb mit der Koordination der Reinigung eingesetzten Verwaltungsmitarbeiter nicht berücksichtigt. Der bei einer Vergabe von Reinigungsleistungen an Fremdfirmen entstehende Verwaltungsaufwand durch Vergaben, Kontrollen und Auszahlungen usw. würde nach einer Privatisierung von diesen Mitarbeitern erledigt. Für die im Schreiben des Personalrates angesprochenen Arbeiten zur Kontrolle und Abwicklung der Fremdreinigung wird allerdings weniger Zeit benötigt, als für die Koordination der Eigenreinigung. Das Einsparvolumen durch Privatisierung der Fremdreinigung ist daher eher noch größer, als oben angegeben. Im Schreiben des Personalrates wird die Reinigung in den Kindergärten Lechenich-Süd und Lechenich-Nord angesprochen. Die Reinigung in diesen Objekten ist in den vergangenen Monaten nicht zur Zufriedenheit der Nutzer des Kindergartens und der Werkleitung verlaufen. Die Angaben des Personalrates über Arbeitszeit von den Firmen zur Reinigung eingesetzten Mitarbeiter können von der Werkleitung nicht bestätigt werden. Keinesfalls trifft die Aussage des Personalrates zu, dass es bei eigengereinigten Objekten nicht zu Beschwerden über die Reinigungsleistung gekommen ist. Das Beispiel der Kindergärten spricht allerdings für die Privatisierung. Durch eine Kündigung des Reinigungsvertrages und die Beauftragung einer neuen Firma konnten die aufgetretenen Mängel ohne Probleme beseitigt werden. -2- Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in ihrem letzten Prüfbericht der Stadt angeraten, den Prozess der Privatisierung, z.B. durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen, erheblich zu beschleunigen. Diesem Vorschlag möchte ich nicht folgen. Vielmehr sollte ausdrücklich allen bisher bei der Stadt beschäftigten Mitarbeiterinnen im Reinigungsbereich bestätigt werden, dass ihr Arbeitsplatz nicht gefährdet ist und eine Privatisierung erst erfolgt, wenn eine Mitarbeiterin auf eigenen Wunsch oder altersbedingt ihren Dienst bei der Stadt Erftstadt beendet. (Bösche) -3-