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Antrag (Antrag bzgl. Verlegung von Leerrohren für die Aufnahme von Kommunikationseinrichtungen bei allen Neubaumaßnahmen im Bereich Kanal, Straßen, Gewerbegebietserweiterung und Wohnbaugebieten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Verlegung von Leerrohren für die Aufnahme von Kommunikationseinrichtungen bei allen Neubaumaßnahmen im Bereich Kanal, Straßen, Gewerbegebietserweiterung und Wohnbaugebieten) Antrag (Antrag bzgl. Verlegung von Leerrohren für die Aufnahme von Kommunikationseinrichtungen bei allen Neubaumaßnahmen im Bereich Kanal, Straßen, Gewerbegebietserweiterung und Wohnbaugebieten)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 247/2007 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 02.05.2007 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Termin 22.05.2007 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 04.09.2007 Betriebsausschuss Stadtwerke 12.09.2007 Betriebsausschuss Straßen 19.09.2007 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Verlegung von Leerrohren für die Aufnahme von Kommunikationseinrichtungen bei allen Neubaumaßnahmen im Bereich Kanal, Straßen, Gewerbegebietserweiterung und Wohnbaugebieten Finanzielle Auswirkungen: Die Umsetzung ist mit Kosten verbunden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.05.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Die Anforderungen von Unternehmen wie auch von Privatleuten, an eine moderne Kommunikationsinfrastruktur sind sicherlich gestiegen. Daher werden bei Erschließungsmaßnahmen in Erftstadt die Versorgungsträger rechtzeitig über die anstehenden Maßnahmen und deren örtlichen Umfang rechtzeitig informiert. Zudem wird bei der Aufnahme der jeweiligen Erschließungsarbeiten generell eine Baueinweisung für die Versorgungsträger angeboten. Die Deutsche Telekom als zuständiger Versorgungsträger für das Leitungsnetz auf dem Gebiet der Telekommunikation im Stadtgebiet führt aus Kostengründen keine vorsorgenden Infrastrukturmaßnahmen durch. Erst im Zusammenhang mit konkreten Anschlussanträgen werden in Neubaugebieten wie in neuerschlossenen Gewerbegebieten die entsprechenden Telekommunikationsleitungen verlegt. Es ist davon auszugehen, dass diese Verlegung in aller Regel zügig und für die Telekom in einem kostengünstigen Verfahren erfolgt. Die Verlegung von Leerrohren, die ja eine Vorab-Investition in eine künftige Infrastruktur darstellt, erscheint daher nicht unbedingt erforderlich. (Bösche) -2-