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Dringlichkeitsentscheidung (Regenwasserbehandlung BP 140/141 (Gewerbepark Lechenich) Maschinen- und elektrotechnische Ausrüstung des Regenklärbeckens )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,7 kB
Datum
20.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Regenwasserbehandlung BP 140/141 (Gewerbepark Lechenich) 
Maschinen- und elektrotechnische Ausrüstung des Regenklärbeckens )

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 504/2006 Amt: 81 Az.: 81 27-80 Datum: 03.07.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 20.09.2006 Bemerkungen TOP Regenwasserbehandlung BP 140/141 (Gewerbepark Lechenich) Maschinen- und elektrotechnische Ausrüstung des Regenklärbeckens Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 505/2006 wird gem. § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Für die Erschließung des Wirtschaftparks ist ein enger Bauzeitenplan erstellt worden, damit für Bauwillige so schnell wie möglich Gewerbefläche zur Verfügung gestellt werden kann. Der Ausführungszeitraum (01.08.06 bis 30.09.2006) musste daher auch für diese Maßnahme sehr kurzfristig gewählt werden. Es ist daher unumgänglich, diesen Auftrag per Dringlichkeit zu erteilen. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 504/2006 wird zugestimmt. Erftstadt, den 12.07.2006 (Bösche) Bürgermeister Stadtverordneter