Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 202/2007
Az.: 40
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 16.04.2007
Beratungsfolge
Sportausschuss
Termin
02.05.2007
Sportausschuss
23.08.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Konzept für die Umsetzung der im Workshop des Sportausschusses erzielten
Ergebnisse
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel für zusätzliche Maßmahmen stehen nicht zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 16.04.2007
Beschlussentwurf:
Das Konzept für die Umsetzung der im Workshop des Sportausschusses erzielten Ergebnisse wird
zur Kenntnis genommen
Begründung:
Der Sportausschuss der Stadt Erftstadt hat am 05. und 06.05.2006 einen Workshop durchgeführt,
der u. a. neue Vorgaben und Impulse für den Sport in Erftstadt erarbeitet hat.
Einige dieser Ergebnisse sind bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzungsphase. Es
sind dies folgende Punkte:
Sicherheit in den Sportstätten
Zum 01.01.2007 ist ein Vertrag bzgl. der Wartung der Sportgeräte in Kraft getreten, so dass
nunmehr ein höheres Maß an Sicherheit bei der Benutzung der Geräte gegeben ist.
Jährliche Sportstättenbegehung
Die Begehung der Sporthallen ist durchgeführt worden. Teilgenommen hat der Stadtsportverband,
Sportlehrer, Hallenwarte bzw. Hausmeister, Sportverwaltung. Festgestellte bauliche Mängel
wurden an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft weitergeleitet; die nötigen Beschaffungen im
Bereich der Sportgeräte wurden ermittelt.
Darstellung der Freiflächen
Aus der beigefügten Anlage sind die ermittelten Freiflächen, die für die sportliche Betätigung
genutzt werden können, ersichtlich.
Andere Ergebnisse des Workshops sind kurz- bis mittelfristig umzusetzen, nämlich
Änderung der Zuständigkeitsordnung des Sportausschusses
Durch die beabsichtigte Änderung soll sichergestellt werden, dass alle den Sport in Erftstadt
betreffende Themen durch den Sportausschuss entschieden werden. Dabei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass die Befugnisse der jeweiligen Betriebssausschüsse nicht beschnitten
werden. Die Änderung der Zuständigkeitsordnung wird nach entsprechender Vorberatung im
Hauptausschuss durch den Rat entschieden.
Verbesserung der Kommunikation
zwischen
- den Sporttreibenden und der Verwaltung
- den einzelnen zuständigen Stellen der Verwaltung (Sportverwaltung, Stadtwerke, Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft, Eigenbetrieb Straßen, Amt für Generationen, Jugend, Familie, Soziales und
Integration).
Bei der Vielzahl von Zuständigkeiten im Sportbereich ist es für den Ratsuchenden oftmals
schwierig, den richtigen Ansprechpartner zu erreichen. Um dort Hilfestellung zu geben, bietet die
Sportverwaltung an, dass grundsätzlich alle entsprechenden Anfragen an sie gerichtet werden
können. Sollte die Zuständigkeit nicht gegeben sein, so wird die Anfrage weitergeleitet und an den
betroffenen Bürger wird eine Abgabenachricht unter Benennung des zuständigen Sachbearbeiters
erteilt. Dieses Angebot gilt sowohl für den organisierten wie für den nicht-organisierten Sport.
Vorschlag: Einstiegskriterienkatalog für die Sportlerehrung
-Teilnahme von Einzelsportler/innen und/oder Mannschaften an Landes-, Bundes- oder
internationalen Meisterschaften
-Aufstieg von Einzelsportler/innen und/oder Mannschaften in eine hohe Leistungsklasse
-Übungsleiter/innen, Betreuer/innen, Helfer/innen, die sich in besonderer Weise um den Sport in
Erftstadt verdient gemacht haben
-Vereine für durchgeführte Veranstaltungen mit bedeutendem sportlichen und/oder werbenden
Wert für Erftstadt
-Vereine/Vereinsmitarbeiter/innen für besondere Verdienste im Jugend- und Behindertensport
-Jüngste/Älteste Teilnehmer/innen an der jährlichen Sportabzeichenaktion des LSB NRW,
häufigste Wiederholung
-Einzelsportler/innen und/oder Mannschaften für herausragendes Gesamtbild oder Einzelaktionen
im Rahmen der Fairness im Sport
-Hervorzuhebende Leistungen im Schulsport
-Hervorzuhebende Leistungen von Sportler/innen aus dem nichtorganisierten Sport
Ehrungen werden in Erftstadt auf Empfehlung durch den Bürgermeister und den SSVVorstand/Jugendvorstand vorgenommen.
Das Vorschlagsrecht obliegt dem SSV, kann aber auch durch Bürger/innen der Stadt Erftstadt
wahrgenommen werden.
Der SSV erstellt aus den auf der Grundlage des Kriterienkataloges vorgelegten Nominierungen
eine Gesamtvorschlagsliste - der Vorstand der Sportjugend eigenständig für den Bereich der
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Jugend – und übergibt sie dem Dezernenten für Jugend, Soziales, Schule, Sport und Kultur, der
sie an den Bürgermeister weiterleitet.
In Absprache mit der Stadtverwaltung obliegt dem SSV u. a. die Koordination hinsichtlich der
Planung, Organisation und Durchführung von Sportlerehrungen.
Die Verwaltung schlägt die Bildung eines Arbeitskreises mit dem Ziel vor, Kriterien über die
Schaffung eines neuen Rahmens für die Sportlerehrung abzustimmen. Der Arbeitskreis sollte sich
aus dem Vorsitzenden des Sportausschusses, je einem Mitglied der Fraktionen und des SSV
sowie der Verwaltung zusammensetzen.
Attraktivitätssteigerung der Rad- und Wanderwege
Für die Radwege im Stadtgebiet Erftstadt ist ein Radwegenetzplan (Alltags- und Freizeitnetz)
vorhanden. Dargestellt sind die vorhandenen und geplanten Radwege. Für die geplanten
Radwege erfolgt der Ausbau nach einer Prioritätenliste.
In den letzten Jahren wurde besonders die Wegweisung für die Radfahrer gefördert. Nach
Ausschilderung der Fernradwanderwege (R 15, R 22) wurde das landesweite Radverkehrsnetz
freigegeben. Radwanderkarten für das Kreisgebiet können u. a. beim Buchhandel erworben
werden.
Des Weiteren wurden zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs im Stadtgebiet u. a.
Abstellanlagen errichtet, Bordsteinabsenkungen an vielen Straßeneinmündungen und kleinere
Umbauten durchgeführt.
Für die Durchführung bzw. Koordinierung bei Verbesserungsvorschlägen an Radverkehrsanlagen
ist der Eigenbetrieb Straßen zuständig.
Im Rahmen von „RegioGrün Rhein-Erft“ soll für das Naherholungsgebiet „Ville-Seen“ ein
Gutachten von einem Landschaftsarchitekturbüro zur Attraktivitätssteigerung erarbeitet werden.
Dieses wird auch die Wanderwege umfassen.
Bereits jetzt erschließen zahlreiche Wege, die als Wander- und Radwege genutzt werden können,
das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Ville-Seen-Platte und der überwiegend
landwirtschaftlich genutzten Bördenlandschaft.
Zur Ergänzung von überregionalen Wanderrouten und zur Belebung des großräumigen
Flächenangebots in Erftstadt hat die hiesige Ortsgruppe des Eifelvereins im Jahr 2003 ein örtliches
Wanderwegenetz entwickelt und markiert. Insgesamt verteilen sich zehn Rundwanderwege
unterschiedlicher Länge auf das gesamte Stadtgebiet. Parkmöglichkeiten sind an allen
Ausgangspunkten dieser Wanderwege vorhanden, auch Abkürzungsmöglichkeiten sind bei
sämtlichen Strecken möglich. Der Naturpark Rheinland hat in Zusammenarbeit mit dem Eifelverein
und der Stadt Erftstadt eine Erftstadt-Karte mit umfassenden Informationen herausgegeben.
Sportmarketing/ Ansprechstelle für nicht-organisierten Sport
Die personelle Ausstattung der Sportverwaltung lässt keinen Raum für professionelles
Sportmarketing, solange hier nicht zusätzliches und geeignetes Personal eingesetzt wird. Das gilt
ebenfalls für die Ansprechstelle des nicht-organisierten Sports.
Die weitere Konzeption im Sportbereich in Erftstadt sollte jedoch neben den o. g. Ausführungen –
die sich explizit auf die im Workshop erzielten Ergebnisse beziehen – auch weitere Aspekte
berücksichtigen.
So ist z. B. die demographische Entwicklung der Bevölkerung ein Faktor, der keinen Bereich des
öffentlichen Lebens unbeeinflusst lassen wird. Die Überalterung der erftstädtischen Bevölkerung
hat bereits eingesetzt und wird sich in Zukunft noch verstärken, so dass dieses Thema immer
größere Relevanz für die städtische Planung haben muss und wird. Bei den bevorstehenden
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demographischen Entwicklungen handelt es sich um langfristige Prozesse, die nicht mehr
aufzuhalten sind. Da diese Prozesse extern verursacht werden, sind sie durch kommunales
Handeln kaum zu beeinflussen. Daher muss Ziel des kommunalen Handelns die Entwicklung von
Konzepten sein, um sich auf die sich abzeichnenden demographischen Entwicklungen
einzustellen, zu reagieren und den sich daraus ergebenden Problemen zu begegnen und ggf.
gegen zu steuern.
Zukünftige Sportentwicklungsplanung muss also auf jeden Fall folgendes berücksichtigen:
- Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (mit und ohne Familie), damit der
Überalterung und der Schrumpfung der Bevölkerung entgegen gewirkt werden kann. In diesem
Zusammenhang ist anzumerken, dass auch im Bereich des nicht-organisierten Sports bereits
Aktivitäten im Rahmen der offenen Jugendarbeit stattfinden, z.B. das Midnightsoccer-Turnier mit
200 Teilnehmern im Alter von 14-20 Jahren am 23.03.2007 in der 3-fach-Halle in Liblar. Es wird z.
Z. geklärt, ob die Möglichkeit besteht, Hallenbelegungszeiten in der Tennishalle Lechenich für den
nicht-organisierten Sport von Jugendlichen zur Verfügung zu stellen.
- Angebote für aktive (wahrscheinlich jüngere) Senioren,
- Angebote für ältere Senioren.
In Erftstadt gibt es ein breites Angebot für Senioren. In vielen Sportvereinen gibt es auch
Seniorenabteilungen, die Schwimmsport, Gymnastik, Tanz u. a. anbieten. Daneben ist ein großes
Angebot von privaten Anbietern vorhanden, z. B. Aktiv-Club, Osteoporose-Selbsthilfegruppe. Auch
viele Sportstudios bieten inzwischen Training für Senioren an.
Obwohl es in Erftstadt eine Vielzahl von Angeboten von Vereins- und Seniorensport gibt, gilt es,
die tatsächlichen Bedürfnisse zu ermitteln und dem Ergebnis Rechnung zu tragen. Leider gestattet
auch hier die derzeitige Personalsituation derzeit keine angemessene Berücksichtigung dieser
Thematik.
Grundsätzlich sollen die o. g. Anmerkungen weiteren Anstoß für die zukünftige Entwicklung des
Sport in Erftstadt geben. Eine ausführliche Diskussion darüber ist wichtig und unumgänglich.
(Bösche)
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