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Beschlussvorlage (Widmung von Straßen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Widmung von Straßen) Beschlussvorlage (Widmung von Straßen)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: Straßenrecht Az.: ke 15.2 / Beitragswesen u. TOP Drs.-Nr.: 94.07 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X Termin 27.03.2007 07.03.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Widmung von Straßen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt, die aufgeführten Straßen im Stadtgebiet Kerpen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen förmlich zu widmen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Begründung: Die nachfolgend aufgeführten Straßen und Wege sind ausgebaut und können dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) als Gemeindestraße gewidmet werden. Bedenken gegen eine Widmung bestehen seitens der Verwaltung nocht. Es handelt sich um folgende zu widmenden Straßen bzw. Straßenteilstücke: I. Haupterschließungsstraße: 1. Türnich: Röntgenstraße Die vorstehend aufgeführte Straße wird als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NW gewidmet. II. Anliegerstraßen: 1. Kerpen: Neffelweg (Stichstraße) 2. Brüggen: Michaelweg / Brüggener Straße (von Hauptstraßenzug bis Michaelweg) 3. Buir: Zum Schlicksacker (Stichstraße) 4. Türnich: a) Röntgenstraße (Stichstraßen) b) Geigerstraße (bis Ende Flurstück 1933) c) Fraunhoferstraße Die vorstehend aufgeführten Straßen werden als Anliegerstraßen gemäß § 3 Abs. Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW gewidmet. III. Fußwege 1. Brüggen: Michaelweg 2. Buir: Zum Schlicksacker Die vorstehend aufgeführten Straßen werden als Fußwege gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW gewidmet IV. Öffentliche Parkfläche 1. Türnich: An der Röntgenstraße Die vorstehend aufgeführte Fläche wird als öffentliche Parkfläche gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NW gewidmet Beschlussvorlage 94.07 Seite 2