Daten
Kommune
Kerpen
Größe
11 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung:
Straßenrecht
Az.: ke
15.2
/
Beitragswesen
u.
TOP
Drs.-Nr.: 94.07
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
Termin
27.03.2007
07.03.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Widmung von Straßen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt, die aufgeführten Straßen im Stadtgebiet
Kerpen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen förmlich zu widmen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Begründung:
Die nachfolgend aufgeführten Straßen und Wege sind ausgebaut und können dem öffentlichen
Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) als
Gemeindestraße gewidmet werden. Bedenken gegen eine Widmung bestehen seitens der
Verwaltung nocht. Es handelt sich um folgende zu widmenden Straßen bzw. Straßenteilstücke:
I. Haupterschließungsstraße:
1. Türnich:
Röntgenstraße
Die vorstehend aufgeführte Straße wird als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1
StrWG NW gewidmet.
II. Anliegerstraßen:
1. Kerpen:
Neffelweg (Stichstraße)
2. Brüggen:
Michaelweg / Brüggener Straße (von Hauptstraßenzug bis Michaelweg)
3. Buir:
Zum Schlicksacker (Stichstraße)
4. Türnich:
a) Röntgenstraße (Stichstraßen)
b) Geigerstraße (bis Ende Flurstück 1933)
c) Fraunhoferstraße
Die vorstehend aufgeführten Straßen werden als Anliegerstraßen gemäß § 3 Abs. Abs. 4 Nr. 2
StrWG NW gewidmet.
III. Fußwege
1. Brüggen:
Michaelweg
2. Buir:
Zum Schlicksacker
Die vorstehend aufgeführten Straßen werden als Fußwege gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW
gewidmet
IV. Öffentliche Parkfläche
1. Türnich:
An der Röntgenstraße
Die vorstehend aufgeführte Fläche wird als öffentliche Parkfläche gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG
NW gewidmet
Beschlussvorlage 94.07
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