Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Datum
23.05.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 254/2007
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 04.05.2007
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
23.05.2007
Bemerkungen
Familienzentren in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 04.05.2007
Beschlussentwurf:
1. Für die zweite Stufe des Verfahrens der Weiterentwicklung von Kindertagestätten zu
Familienzentren wird dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration die
Kindertageseinrichtung St. Kilian als Schwerpunkteinrichtung des Kirchengemeindeverbandes
Lechenich, Ahrem und Herrig benannt.
2. Welche weiteren 6 Familienzentren für Erftstadt benannt werden, wird ab dem nächsten Jahr
entschieden.
Begründung:
Auf die V 112/2007 wird Bezug genommen.
Nach dem Willen der Landesregierung sollen bis zum Jahre 2012 acht Familienzentren in
Erftstadt entstehen. Die Auswahl der ersten Familienzentren wurde zentral vom Land
geregelt. Die weitere Verteilung der Familienzentren ist Sache des
Jugendhilfeausschusses unter Einbezug der Jugendhilfeplanung.
Das Land gibt folgende Kriterien für Familienzentren vor:
1. Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien
(z. B. verfügt über ein Konzept, welches sicherstellt, dass bei Bedarf die
Vermittlung von Familien zur Erziehungs-/Familienberatung erfolgt und der
Beratungsprozess begleitet wird)
2. Familienbildung und Erziehungspartnerschaft
3.
4.
5.
6.
7.
8.
(z. B. vermittelt den Zugang zu Angeboten der Eltern- und Familienbildung in der
Umgebung)
Kindertagespflege
(z. B. organisiert die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen in Kooperation
mit einem Partner beispielsweise örtliche Kindertagespflegebörse)
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
(z. B. verfügt über Kenntnisse der Bedarfslage von Eltern, indem es bei der
Anmeldung den zeitlichen Betreuungsbedarf von Eltern so abfragt, dass auch
Bedarfe erfasst werden, die über die Öffnungszeiten der Einrichtungen
hinausgehen)
Sozialraumbezug
(z. B. verfügt über Kenntnisse der sozialen Lage in seinem Umfeld)
Kooperation und Organisation
(z. B. verfügt über ein aktuelles Verzeichnis der Kooperationspartner, in der
Anschriften, zentrale Ansprechpartner, Aufgaben und Leistungen der
Kooperationspartner angegeben sind)
Kommunikation
(z. B. verfügt über einen aktuellen Flyer / Broschüre / Infoblatt mit Darstellung
seines Angebotes)
Leistungsentwicklung und Selbstevaluation
(verfügt über eine schriftliche Konzeption, die eine Darstellung über die
Entwicklung zum Familienzentrum und über seine Angebote enthält)
Städtischerseits sollten vom JHA anerkannte Familienzentren folgende Kriterien erfüllen:
•
•
•
•
•
•
gerechte sozialraumbezogenen Verteilung
zuständig für alle Familien im Sozialraum
zuständig für den Erstgeborenenbesuch im Sozialraum
zuständig für den Besuch Hinzuziehender mit Kindern unter 3 Jahren
Vernetzung aller Familienzentren in Erftstadt
ausreichende Räumlichkeiten
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 14.03.2007 (Anlage) die Träger von
Kindertageseinrichtungen in Erftstadt über die Absichten der Landesregierung, noch in
diesem Jahr zwei weitere Familienzentren in Erftstadt zu fördern, informiert. Das Land hat
für eine Anmeldung eine sehr kurze Zeit vorgegeben.
Die Verwaltung hält es für falsch, eine Entscheidung über die Einrichtung von
Familienzentren übers Knie zu brechen, oder nach dem Prinzip, „wer zuerst kommt, malt
zuerst“ vorzugehenen.
Die Verteilung sollte gut überlegt sein und insbesondere den Sozialraumkriterien gerecht
werden.
Die folgende Tabelle gewichtet die Sozialraumkriterien:
-2-
Sozialraumgewichtete Verteilung der zukünftigen Familienzentren
Stadtteil
Sozial-
struktur
-index
17,46
46,72
0 - <6J.
Gew.
0 - <6J.
Fakto
r
78
1,17
215
1,47
293
1,00
168
19
1,17
16
1,73
203
1,24
238
119
1,39
91
1,45
216
1,18
307
56
1,16
20
1,07
virt.
ungew
91
Blessem/Fr.
316
Köttingen
Ges.
407 0,92
Bliesheim
0,00
168 0,53
22
Borr/Sch.
16,53
28
Niederberg
72,98
252
Friesheim
23,52
Ges.
302 0,74
Erp
38,64
165 0,37
132
Dirmerzheim
44,63
255
Gymnich/M.
18,18
Ges.
387 0,96
65
Ahrem
16,44
21
Herrig
6,85
Lechenich/Kon
617
1,07
660
.
6,75
Ges.
693
747 2,17
1,38
Kierdorf
37,87
129
178 0,40
2,00
Liblar
100,00
609
1.218 1,91
Gesamt:
2.556
3.572 8,00
Quelle: Teilplan I.4 - Sozialraumanalyse (Stand: 2002)
Anz. FamZ
Bemerkung
gew.
ger.
0,91
0,38
1
0,68
0,37
1
0,87
1
1,67
0,40
2,73
8,00
2
zu Liblar
zu Friesheim
zu Köttingen
3
8
Der Stadtteil mit der höchsten sozialen Belastung hat einen Gewichtungsfaktor erhalten. Dieser Faktor wird
aus dem Sozialstrukturindex (vgl. Teilplanung I.4) abgeleitet. Im Index fließen die Indikatoren
- HzL-Fälle > 18 Jahre;
- HzL-Fälle < 18 Jahre;
- Jugendeinwohner/innenanteil;
- ausländische WB
ein. Der Gewichtungsfaktor bewirkt eine (virtuelle) Vermehrung der Zahl der Kinder. Die Verwaltung des
Jugendamtes rechnet mit dem Faktor 2.
Auf das Schreiben der Verwaltung haben verschiedene Träger geantwortet (Anlage). Ein
spezifisches Interessse haben angemeldet:
• der Waldorfkindergarten in Liblar
• das kath. Pfarramt St. Kunibert in Gymnich
• der kath. Kirchengemeindenverband St. Johannes Baptist, St. Clemens und St.
Kilian.
Grundsätzliches Interesse haben bekundet:
• der kath. Kirchengemeindeverband Erftstadt-Ville
• die kath. Kirchengemeinde St. Pantaleon.
Für das Jugendamt steht sicherlich Interesse der großen Einrichtungen an, die den Piloten
in der Willy-Brandt-Str. aufmerksam verfolgen.
Die Verwaltung des Jugendamtes befürwortet, zum jetzigen Zeitpunkt lediglich den Antrag
des Kirchengemeindeverbandes St. Johannes Baptist, St. Clemens und St. Kilian zu
-3-
genehmigen und für die zweite Stufe ab dem kommenden Kindergartenjahr beim Land zu
benennen. Dies auch deshalb, weil der Kirchengemeindeverband als einziger in Erftstadt
bereits seit Juli 2006 am Programm des Erzbistums Köln zur Entwicklung katholischer
Familienzentren teilnimmt. (Kriterien siehe Anlage)
Die anderen interessierten Kindertagesstätten sollten bis Mai 2008 eine Konzeption
entwickeln. Danach sollte weiter entschieden werden.
I.V.
(Erner)
-4-