Daten
Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 15.1 / Straßenbau
Az.: 15.1/ba
TOP
Drs.-Nr.: 91.07
Datum :
Beratungsfolge
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
Termin
29.03.2007
06.03.2007
Bemerkungen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kerpener Straße (II. Bauabschnitt) in Kerpen-Sindorf zwischen Markusweg und Josefstraße
hier: Ausbaubeschluss unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Bürgeranhörung
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 424.300,00 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2006/2007:
HhSt.: 2.635.9427
999.000 €
HhSt.: 2.706.9404 und 9405
760.000 €
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss beschließt auf der Basis der vorgestellten Planung der
Kerpener Straße (II. Bauabschnitt) in Kerpen-Sindorf zwischen Markusweg und Josefstraße - unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung vom 08.02.2007 - den Ausbau in der
vorliegenden Form. (siehe Anlage 1)
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
MAßNAHME: Kerpener Straße (II. Bauabschnitt) in Kerpen-Sindorf zwischen
Markusweg und Josefstraße
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
2006/2007
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben Aufgr. Kostenschätzung
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Grunderwerbskosten
Verwaltungskosten (9% der
Baukosten)
419.800
4.500
16.792
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
441.092
Einnahmen
Zuschuss verteilt auf vorauss. 5 Jahre
Beiträge
253.800
85.900
gesamt:
339.700
Aufwand netto:
101.392
Folgekosten:
Ausgaben
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
ca. 1 % der Baukosten inkl.
Personalkosten
4.200
Schuldendienste/Zinsen
4.000
Abschreibung
7.350
Personalkosten
gesamt
15.550
Einnahmen
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 91.07
Seite 2
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat im Jahr 2003 den Ausbau der Kerpener Straße
auf der Grundlage der Herbeiführung einer höheren Sicherheit im Straßenverkehr sowie der
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für Fußgänger, Radfahrer, Busse (ÖPNV) und MIV
(Kraftfahrzeuge) beschlossen.
Im gleichen Jahr fand unter der Führung von Amt 16 eine Bürgerbeteiligung zu der Umgestaltung
der Kerpener Straße statt. Nachfolgend wurde der Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung
Köln gestellt.
Nach erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm wurde von Amt 15 im Jahr 2005 der
endgültige Antrag für die Vergabe von GVFG-Fördermitteln gestellt. Dieser wurde seitens der
Bezirksregierung bewilligt und eine Bereitstellung der Mittel ab 2007 und Folgejahre in Aussicht
gestellt.
Im Vorfeld hat der Rhein-Erft-Kreis bereits den südlichen Teil der Kerpener Straße zwischen
Südkreisel und Einmündung Markusweg (I. Bauabschnitt) ausgebaut. Des Weiteren hat die Stadt
Kerpen im Zuge des Ausbaus des ZOB Sindorf (III. Bauabschnitt) weitere
Umgestaltungsmaßnahmen in der Kerpener Straße realisiert.
Basierend auf der Ausführungsplanung fand eine zweite Bürgerinformationsveranstaltung unter
Teilnahme der Ortsvorsteherin, verschiedener Ratsmitglieder und sachkundiger Bürger am
30.08.05 statt, das Ergebnis der Anhörung wird in Anlage 2 näher erläutert.
In der Veranstaltung wurde die verkehrliche Situation Sindorfs und die damit verbundenen
Probleme intensiv diskutiert. Konkrete Anregungen der Bürger hinsichtlich des Tief- und
Straßenbaus konnten in der Veranstaltung geklärt werden, Fragen zu verkehrsplanerischen
Details wurden vom zuständigen Fachamt (16) geprüft und abgelehnt (Begründung siehe Anlage
3).
Beide Maßnahmen sind beitragspflichtig nach § 8 KAG.
Laut dem Haushalt 2006 - 2007 stehen Mittel für den Ausbau der Kerpener Straße zwischen
Markusweg und Erftstraße (II., IV. und V. Bauabschnitt) zur Verfügung:
Straßenbau: HhSt. 2.635.9427
Kanal:
HhSt. 2.706.9404 und 9405
999.000 €
760.000 €
Die Straße wird im Trennprinzip in der Bauklasse III ausgebaut.
Beschlussvorlage 91.07
Seite 3
Nachtrag zur Vorlage:
Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2007
1. Buswartehalle
Trotz längerfristiger Bemühungen konnte der Grunderwerb privater Flächen zum Aufstellen des
Fahrgastunterstandes in unmittelbarer Nähe zu dem geplanten Buskap nicht realisiert werden.
Eine Verlegung der Bushaltestelle in Richtung Norden erscheint aufgrund der vielen Einfahrten als
nicht möglich. Die Bushaltestelle könnte auf diese Weise nicht nach dem Prinzip der
Barrierefreiheit, d.h. mit einem durchgehend erhöhten Buskapstein, ausgebaut werden und würde
somit nicht den Anforderungen der Fördermaßnahme entsprechen.
2. Radweg
Entsprechend der ERA 95 –Empfehlungen für Radverkehrsanlagen- und unter Berück-sichtigung
der örtlichen Begebenheiten entspricht es durchaus den Richtlinien, einen straßenbegleitenden,
einstreifigen Radweg mit einer Breite von 1,00 m zuzüglich eines 0,50 m breiten Schutzstreifens
auszubauen. Es handelt sich bei dieser Anlage um eine förderfähige Lösung, gemeinsame RadGehwege sind nicht förderfähig. Der Einbau von zwingend erforderlichen Pollern sollte je nach
Erfordernis im Nachhinein festgelegt werden.
Beschlussvorlage 91.07
Seite 4