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Beschlussvorlage (Kerpener Straße (II. Bauabschnitt) in Kerpen-Sindorf zwischen Markusweg und Josefstraße hier: Ausbaubeschluss unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Bürgeranhörung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlussvorlage (Kerpener Straße (II. Bauabschnitt) in Kerpen-Sindorf zwischen Markusweg und Josefstraße
hier: Ausbaubeschluss unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Bürgeranhörung) Beschlussvorlage (Kerpener Straße (II. Bauabschnitt) in Kerpen-Sindorf zwischen Markusweg und Josefstraße
hier: Ausbaubeschluss unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Bürgeranhörung) Beschlussvorlage (Kerpener Straße (II. Bauabschnitt) in Kerpen-Sindorf zwischen Markusweg und Josefstraße
hier: Ausbaubeschluss unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Bürgeranhörung) Beschlussvorlage (Kerpener Straße (II. Bauabschnitt) in Kerpen-Sindorf zwischen Markusweg und Josefstraße
hier: Ausbaubeschluss unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Bürgeranhörung)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 15.1 / Straßenbau Az.: 15.1/ba TOP Drs.-Nr.: 91.07 Datum : Beratungsfolge Bau- und Feuerschutzausschuss X Termin 29.03.2007 06.03.2007 Bemerkungen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kerpener Straße (II. Bauabschnitt) in Kerpen-Sindorf zwischen Markusweg und Josefstraße hier: Ausbaubeschluss unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Bürgeranhörung Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 424.300,00 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2006/2007: HhSt.: 2.635.9427 999.000 € HhSt.: 2.706.9404 und 9405 760.000 € Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss beschließt auf der Basis der vorgestellten Planung der Kerpener Straße (II. Bauabschnitt) in Kerpen-Sindorf zwischen Markusweg und Josefstraße - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung vom 08.02.2007 - den Ausbau in der vorliegenden Form. (siehe Anlage 1) Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates MAßNAHME: Kerpener Straße (II. Bauabschnitt) in Kerpen-Sindorf zwischen Markusweg und Josefstraße ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 2006/2007 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben Aufgr. Kostenschätzung Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Grunderwerbskosten Verwaltungskosten (9% der Baukosten) 419.800 4.500 16.792 Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 441.092 Einnahmen Zuschuss verteilt auf vorauss. 5 Jahre Beiträge 253.800 85.900 gesamt: 339.700 Aufwand netto: 101.392 Folgekosten: Ausgaben Sachkosten (z.B. Unterhaltung) ca. 1 % der Baukosten inkl. Personalkosten 4.200 Schuldendienste/Zinsen 4.000 Abschreibung 7.350 Personalkosten gesamt 15.550 Einnahmen Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 91.07 Seite 2 Begründung: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat im Jahr 2003 den Ausbau der Kerpener Straße auf der Grundlage der Herbeiführung einer höheren Sicherheit im Straßenverkehr sowie der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für Fußgänger, Radfahrer, Busse (ÖPNV) und MIV (Kraftfahrzeuge) beschlossen. Im gleichen Jahr fand unter der Führung von Amt 16 eine Bürgerbeteiligung zu der Umgestaltung der Kerpener Straße statt. Nachfolgend wurde der Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Nach erfolgreicher Aufnahme in das Förderprogramm wurde von Amt 15 im Jahr 2005 der endgültige Antrag für die Vergabe von GVFG-Fördermitteln gestellt. Dieser wurde seitens der Bezirksregierung bewilligt und eine Bereitstellung der Mittel ab 2007 und Folgejahre in Aussicht gestellt. Im Vorfeld hat der Rhein-Erft-Kreis bereits den südlichen Teil der Kerpener Straße zwischen Südkreisel und Einmündung Markusweg (I. Bauabschnitt) ausgebaut. Des Weiteren hat die Stadt Kerpen im Zuge des Ausbaus des ZOB Sindorf (III. Bauabschnitt) weitere Umgestaltungsmaßnahmen in der Kerpener Straße realisiert. Basierend auf der Ausführungsplanung fand eine zweite Bürgerinformationsveranstaltung unter Teilnahme der Ortsvorsteherin, verschiedener Ratsmitglieder und sachkundiger Bürger am 30.08.05 statt, das Ergebnis der Anhörung wird in Anlage 2 näher erläutert. In der Veranstaltung wurde die verkehrliche Situation Sindorfs und die damit verbundenen Probleme intensiv diskutiert. Konkrete Anregungen der Bürger hinsichtlich des Tief- und Straßenbaus konnten in der Veranstaltung geklärt werden, Fragen zu verkehrsplanerischen Details wurden vom zuständigen Fachamt (16) geprüft und abgelehnt (Begründung siehe Anlage 3). Beide Maßnahmen sind beitragspflichtig nach § 8 KAG. Laut dem Haushalt 2006 - 2007 stehen Mittel für den Ausbau der Kerpener Straße zwischen Markusweg und Erftstraße (II., IV. und V. Bauabschnitt) zur Verfügung: Straßenbau: HhSt. 2.635.9427 Kanal: HhSt. 2.706.9404 und 9405 999.000 € 760.000 € Die Straße wird im Trennprinzip in der Bauklasse III ausgebaut. Beschlussvorlage 91.07 Seite 3 Nachtrag zur Vorlage: Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2007 1. Buswartehalle Trotz längerfristiger Bemühungen konnte der Grunderwerb privater Flächen zum Aufstellen des Fahrgastunterstandes in unmittelbarer Nähe zu dem geplanten Buskap nicht realisiert werden. Eine Verlegung der Bushaltestelle in Richtung Norden erscheint aufgrund der vielen Einfahrten als nicht möglich. Die Bushaltestelle könnte auf diese Weise nicht nach dem Prinzip der Barrierefreiheit, d.h. mit einem durchgehend erhöhten Buskapstein, ausgebaut werden und würde somit nicht den Anforderungen der Fördermaßnahme entsprechen. 2. Radweg Entsprechend der ERA 95 –Empfehlungen für Radverkehrsanlagen- und unter Berück-sichtigung der örtlichen Begebenheiten entspricht es durchaus den Richtlinien, einen straßenbegleitenden, einstreifigen Radweg mit einer Breite von 1,00 m zuzüglich eines 0,50 m breiten Schutzstreifens auszubauen. Es handelt sich bei dieser Anlage um eine förderfähige Lösung, gemeinsame RadGehwege sind nicht förderfähig. Der Einbau von zwingend erforderlichen Pollern sollte je nach Erfordernis im Nachhinein festgelegt werden. Beschlussvorlage 91.07 Seite 4