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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 91.07)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
138 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Inhalt der Datei

Anlage 2 Tiefbauamt der Stadt Kerpen Kerpen, 09.02.2007 Niederschrift Umgestaltung der Kerpener Straße: 2. Bauabschnitt von Markusweg bis Josefstraße Bürgerinformationsveranstaltung am 08.02.2007 Anwesend: Frau Kalthöfer, Ortsvorsteherin Eigentümer von 16 der 30 Anliegergrundstücke Stadtverordnete und sachkundige Bürger Herr Ollefs, Abt.-Ltr. Straßenbau Frau Barzen, Abt. Straßenbau Herr Claßen, Abt.-Ltr. Stadtentwässerung Herr Weiermann, Abt. Stadtentwässerung Herr Wagner, Beitragsabteilung Frau Kalthöfer eröffnet die Veranstaltung und macht nach einleitenden Worten die Mitarbeiter der Verwaltung bekannt. Für das Tiefbauamt erläutert Herr Ollefs zunächst die Zusammenhänge der beabsichtigten Ausbaumaßnahme mit dem Konzept der Erneuerung und Umgestaltung der gesamten Kerpener Straße. Er erinnert an die vor ca. 3 Jahren durchgeführte Informationsveranstaltung des städtischen Planungsamtes in der Angelegenheit, fasst zusammen, unter welchen Gegebenheiten der erste und der dritte Bauabschnitt bereits ausgebaut wurden und erläutert kurz die Folgen der Zuschussfähigkeit der Maßnahme für die Straßengestaltung und die zeitlichen Bauabläufe. Daran anschließend stellen die Mitarbeiter der Verwaltung die geplante Maßnahme vor: 1. Kanalplanung Die Notwendigkeit der Kanalsanierung wurde erläutert. In diesem Zusammenhang wurde auf die bauliche Zustandserfassung mittels einer Kamerabefahrung vom April / Mai 1995 eingegangen. Danach wurde die Planung vorgestellt. Der neue Kanal, DN 300 bis DN 500, wird in einer neuen Trasse in die Fahrbahn verlegt. Der neue Kanal wird aus Beton hergestellt und die Abschreibungszeit beträgt 80 Jahre. Die vorhandenen Mischwasserkanäle in den Gehwegen werden außer Betrieb genommen. Die bisherige Kanaltiefe wird eingehalten, somit kön- -2- nen keine Probleme bei der Übernahme der Hausanschlussleitungen auftreten. Die Hausanschlussleitungen werden im öffentlichen Bereich im Zuge der Kanalsanierung ebenfalls komplett erneuert und an die vorhandenen privaten Anschlussleitungen an der Grundstücksgrenze angeschlossen. Falls von einem Gebäude aus mehrere Anschlussleitungen in den öffentlichen Kanal geführt werden, gewährt die Stadt Kerpen einen Baukostenzuschuss von 1.227,- €, wenn im Vorlauf der Kanalsanierung die Grundstücksentwässerungsanlage durch den Grundstückseigentümer ebenfalls saniert wird. Die Voraussetzungen zur Erlangung des Baukostenzuschusses besteht darin, dass die Entwässerungsleitungen auf dem Grundstück zusammengeführt werden, so dass durch die Stadt Kerpen nur noch eine Hausanschlussleitung hergestellt werden muss und dass an der Grundstücksgrenze, auf dem Privatgrundstück, ein Kontrollund Reinigungsschacht hergestellt wird. 2. Straßenplanung Herr Ollefs stellt den derzeitigen Zustand der Kerpener Straße, die Planungsziele und die neue Trassierung des .II. Bauabschnitts der Kerpener Straße dar: Planungsziele • Durchgehender Geh- und Radweg • Zusätzliche Querungsmöglichkeit in Höhe Weyerstraße (Zebrastreifen) • Bushaltestellen auf der Fahrbahn (Buskap), barrierefrei • Fahrgastunterstand Haltestelle Markusweg Fahrtrichtung Nord zurückversetzt, dadurch keine Engstellen im Bereich der Rad- bzw. Gehwegführung • Alle Fußwegeführungen barrierefrei durch Nullabsenkungen an den Einmündungen • Ausstattung der LSA durch akustisches Signal Trassierung Die nun fertig zu stellende Baumaßnahme (Bauabschnitt II) weist eine Länge von 280m aus. Der Ausbaubeginn befindet sich am Knotenpunkt Markusweg (Anschluss Abschnitt I), das Ausbauende reicht bis zur Josefstraße (Anschluss Abschnitt III). Der Planungsabschnitt II setzt sich durch die beidseitige Radwegergänzung aus folgenden Querschnittsteilen zusammen: 1 ,5 0 1 ,5 0 5 ,6 0 P r iv a tflä c h e 4 ,4 0 P r iv a tflä c h e g e p la n t 1 ,0 0 2 ,3 5 6 ,5 0 2 ,7 0 5 ,9 0 nicht befestigt Hs-Nr. 137 separater Gehweg 6 ,5 0 F a h rb a h n Hs-Nr. 130 1 ,5 0 separater Gehweg 1 ,5 0 P r iv a tflä c h e 3,00 m Gehweg 3,00 m Radweg 6,50 m Fahrbahn 12,50 m Querschnittsbreite separater Radweg 4 ,7 5 = = = separater Radweg 2 x 1,50 m 2 x 1,50 m 2 x 3,25 m G ehw eg F a h rb a h n G ehw eg P r iv a tflä c h e v o rh a n d e n -3- Zustand der Fahrbahn Ergebnis Bohrkernuntersuchung (5 Stck.) für Asphaltoberbau =>Asphaltoberbau sehr unterschiedlich in der Qualität • • • • teilweise nur geringe Tragschichtdicken teilweise keine Binderschicht, völlig unterschiedliche Anzahl von Deckschichten bzw. Deckendicken teilweise teerpechbelastet, also giftig Ergebnis Sondierbohrungen (2 Stck.) bzgl. Frostschutz und Unterbau • Unterbau und Frostschutz sind ok Zustand der Gehwege Ergebnis Bohrkernuntersuchung (2 Stck.) =>Unterschiedlicher Aufbau, teilweise Asphalt, Platten oder Pflaster Bohrkern Asphaltoberbau: • Der Oberbau ist nicht mehr verwendbar, da der Querschnitt des Gehwegs inkl. der Oberflächengestaltung verändert wird. Bohrkern Betonplattenoberbau: • Der Oberbau ist nicht zu gebrauchen, da Beton verwendet worden ist. Ergebnis Sondierbohrung für Frostschutz und Unterbau: • Unterbau und Frostschutz sind ok -4- Alter der Straße Gehwege: ca. 41 Jahre Fahrbahn: bis 2002 im Eigentum des Rhei-Erftkreis, Alter nach Qualität ca. 30-40 Jahre Basis der Planung: Ergebnis der Bürgerbeteiligung vom 10.04.2003 – umgesetzt in einen Ausbauplan Anregungen der Anlieger • • • Die Verwaltung wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich das Drängelgitter im Kreuzungsbereich Kerpener Straße / Josefstraße in der Planung vor einer Zufahrt befindet. Ferner soll geprüft werden, ob das Drängelgitter, evtl. weiter nach hinten in die Josefstraße versetzt werden kann, um eine Erschließung des ersten an die Kerpener Straßeangrenzenden Grundstücks in der Josefstraße von der Kerpener Straße aus zu ermöglichen. Weiterhin wurde angeregt, den geplanten Fußgängerüberweg vor der Einmündung Weyerstraße aus dem Bereich der Unterführungssteigung weiter in Richtung Süden zu verlegen. Ebenso wurde angeregt, die Leitkeile des FGÜ, die in der Planung nur als Markierung vorgesehen sind, baulich zu gestalten. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die Wartezeiten an der LSA Kerpener Straße / Markusweg für die Autofahrer, die aus dem Markusweg in die Kerpener Straße einbiegen wollen, über die vorhandene Fußgängerampel verkürzt werden können. 3. Beiträge Herr Wagner erläutert die Unterschiede zwischen Erschließungsbeiträgen (für die erstmalige Herstellung von Straßen) und Straßenbaubeiträgen für Straßenerneuerungen. Er erklärt, dass es sich bei der Kerpener Straße um eine der so genannten „vorhandenen“, erschließungsbeitragsfreien, Straßen handelt; bis heute wurden lediglich im Jahre 1966 durch die damals selbständige Gemeinde Sindorf Beiträge nach dem damaligen § 9 KAG für den Ausbau der Gehwege erhoben. In Abgrenzung zu den beitragsfreien Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen wurde dargelegt, dass die Straßenerneuerung deshalb straßenbaubeitragspflichtig nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes sein wird, weil die Maßnahme sich positiv auf die Verkehrsabläufe auswirken wird: Durch die Verbreiterung der Gehwege und die dortige Einrichtung von Geh- und Radwegen, durch Borde von der Fahrbahn getrennt, wird eine verbesserte Trennung der Verkehrsarten erreicht, welche wiederum die gesamte Verkehrsfläche für alle Teilnehmer einfacher und gefahrloser benutzbar macht. Die 39 Jahre alten Gehwege und die Fahrbahn sind nach Ablauf ihrer üblichen Nutzungszeiten verschlissen bzw. abgenutzt und erneuerungsbedürftig. Unter diesen Voraussetzungen ist die Erneuerung dieser Teilanlagen als „nochmalige“ Herstellung beitragsfähig nach § 8 KAG. In dem Zusammenhang zählen auch die Kosten, die für das Versetzen der Lampen anfallen werden, zu den beitragsfähigen Kosten, da ansonsten die geplante Radwegeführung nicht verwirklicht werden kann. Die Beseitigung der Entwässerungskanäle in den Gehwegen und die Neuverlegung in der Fahrbahn ist bei dem dargestellten Schadensbild weder als „nochmalige“ Herstellung, noch als Verbesserung beitragspflichtig, da der Abnutzungsgrad sich noch in Grenzen hält (Alter der vorhandenen Kanalanlage: 43 Jahre) und eine Verbesserung durch die Erneuerung nicht erreicht wird. Anhand einer Tabelle stellt die Verwaltung dar, nach welchem Schlüssel die beitragsfähigen Kosten zwischen dem Haushalt der Stadt Kerpen/der Allgemeinheit und den Anliegern aufzuteilen sind. Da die Kerpener Straße als Hauptverkehrsachse in der Ortslage von Sindorf Hauptverkehrsstraße ist, betragen die Anteilssätze der Anlieger für die Fahrbahn und den -5- Radweg 30%, für den Gehweg 60%. Der entsprechende Aufwand ist auf die erschlossenen (hier: alle angrenzenden) Grundstücke nach den Grundstücksflächen und der jeweils zulässigen Nutzung (Anzahl der Vollgeschosse der Gebäude) zu verteilen: Das einzige Igeschossig bebaubare Grundstück ist mit seiner tatsächlichen Fläche/mit 100% zu veranlagen, die zweigeschossig bebaubaren Grundstücke mit 125%. Es wurde erläutert, dass für überwiegend gewerblich genutzte Grundstücke ein weiterer Zuschlag von 30 Prozentpunkten zu berechnen ist. Die vier „übertiefen“ Grundstücke, die sich von der Kerpener Straße bis zur Antoniusstraße erstrecken, werden entsprechend der im Bebauungsplan vorgeschlagenen Teilungsgrenze nur mit einer Teilfläche veranlagt. Das Abrechnungsgebiet wurde auf einer Flurkarte dargestellt. Auf die Internetseite der Stadt Kerpen, auf der die Straßenbaubeitragssatzung eingesehen werden kann, wurde aufmerksam gemacht. Die Verteilung der – geschätzten – beitragsfähigen Kosten auf die Summe der so ermittelten Grundstücksflächen ergibt einen Beitragssatz in Höhe von etwa 8 € je qm eingeschossig bebaubarer Grundstücksfläche. Es wurde genau erklärt, wie der Beitrag für ein Grundstück zu berechnen ist. Nach den geschätzten Kosten ist mit Beiträgen in einer Höhe von durchschnittlich etwa 4.000 – 5.000 € je Grundstück zu rechnen. Die Verwaltung möchte die Belastung für die Anlieger dadurch mindern, dass wie üblich auf den Beginn der Ausbauarbeiten einige Wochen nachfolgend erst etwa die Hälfte des Beitrags als Vorausleistung festgesetzt wird; die andere Hälfte ist nach Vorlage und Prüfung der Schlussrechnung zu veranlagen. Aufgestellt: Tiefbauamt der Stadt Kerpen, 16.02.2007