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Beschlussvorlage (Haushaltsrechnung 2005)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Haushaltsrechnung 2005)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 270/2006 Az.: 20 25-01 Amt: - 20 BeschlAusf.: -20 Datum: 20.03.2006 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 13.06.2006 Rat 20.06.2006 Betrifft: Bemerkungen Haushaltsrechnung 2005 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen entfällt Erftstadt, den 20.03.2006 Beschlussentwurf: 1. 2. 3. Der Rat nimmt das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2005 der Stadt Erftstadt zur Kenntnis. Das Rechnungsprüfungsamt wird gem § 103 GO NW mit der Prüfung der Haushaltsrechnung beauftragt. Die Haushaltsrechnung wird nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Begründung: Der Bürgermeister hat die Haushaltsrechnung gem. § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NW bis zum 31.3. des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Nach vorheriger Prüfung der Rechnung durch das Rechnungsprüfungsamt wird der Schlussbericht im Rechnungsprüfungsausschuss beraten und dem Rat zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters zugeleitet. (Bösche) Anlage: Rechenschaftsbericht 2005