Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 270/2006
Az.: 20 25-01
Amt: - 20 BeschlAusf.: -20 Datum: 20.03.2006
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
13.06.2006
Rat
20.06.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Haushaltsrechnung 2005
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen entfällt
Erftstadt, den 20.03.2006
Beschlussentwurf:
1.
2.
3.
Der Rat nimmt das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2005 der Stadt Erftstadt zur
Kenntnis.
Das Rechnungsprüfungsamt wird gem § 103 GO NW mit der Prüfung der
Haushaltsrechnung beauftragt.
Die Haushaltsrechnung wird nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Begründung:
Der Bürgermeister hat die Haushaltsrechnung gem. § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NW bis zum 31.3.
des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Nach vorheriger Prüfung der Rechnung durch
das Rechnungsprüfungsamt wird der Schlussbericht im Rechnungsprüfungsausschuss beraten
und dem Rat zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung und die Entlastung des
Bürgermeisters zugeleitet.
(Bösche)
Anlage: Rechenschaftsbericht 2005