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Antrag (Antrag bzgl. Mobilitätsverbesserung für Radfahrer und Umsetzung der Barrierefreiheit auf öffentlichen Verkehrswegen; Beschränkung der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf die Beseitigung von Unfall-bzw. Gefahrenschwerpunkte)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
04.04.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Mobilitätsverbesserung für Radfahrer und Umsetzung der Barrierefreiheit auf öffentlichen Verkehrswegen; 
Beschränkung der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf die Beseitigung von Unfall-bzw. Gefahrenschwerpunkte) Antrag (Antrag bzgl. Mobilitätsverbesserung für Radfahrer und Umsetzung der Barrierefreiheit auf öffentlichen Verkehrswegen; 
Beschränkung der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf die Beseitigung von Unfall-bzw. Gefahrenschwerpunkte)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 135/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.01.2006 Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Auschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 04.04.2006 Antrag bzgl. Mobilitätsverbesserung für Radfahrer und Umsetzung der Barrierefreiheit auf öffentlichen Verkehrswegen; Beschränkung der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf die Beseitigung von Unfallbzw. Gefahrenschwerpunkte Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan in unbekannter Höhe. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.01.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich ist der sparsame Umgang mit Haushaltsmitteln auch bei Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, aufgrund der allgemein angespannten kommunalen Finanzlage sinnvoll. Auch der Landesbetrieb Straßenbau hat die Unterhaltungs- und Betriebausgaben für die in seiner Baulast befindlichen Bundes- und Landesstraßen erheblich reduziert. Zur Zeit setzt der Landesbetrieb nur noch unbedingt notwendige Maßnahmen in sein Bauprogramm ein. Die Beseitigung von Unfallhäufungspunkten steht bei allen Straßenbaulastträgern grundsätzlich haushaltsmäßig an 1.Priorität. In der 2. Priorität werden Maßnahmen eingeordnet, die der Schulwegsicherung dienen. Alle anderen Maßnahmen sind innerhalb eines Bauprogramms entsprechend einer Kosten- Nutzenbetrachtung in eine Prioritätenliste eingeordnet. Die zuständigen Fachausschüsse haben die eingegangenen Anträge zur Errichtung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Vergangenheit einzeln bewertet und beraten. Hierbei stand sowohl bei baulichen Maßnahmen im Fahrbahnbereich, als auch bei der Aufstellung von zusätzlichen Verkehrszeichen und Markierungen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, sowie die Reduzierung der Kfz-Geschwindigkeit im Vordergrund. Die Leichtigkeit der Abwicklung des Individualverkehrs wurde hierbei entsprechend geringer bewertet. In vielen Fällen war vor allem bei Hauptverkehrsstraßen die Leistungsfähigkeit gegenüber dem Zugewinn an Sicherheit abzuwägen. Über die Gewichtung der Schwerpunkte lässt sich sicherlich diskutieren. Die Verkehrsunfallstatistiken des Rhein-Erft-Kreises der letzten Jahre haben gezeigt, dass das Unfallaufkommen in Erftstadt im Vergleich zu den Nachbarstädten im Kreis sehr niedrig einzustufen ist. Grund hierfür ist sicherlich (auch) die ausgewogene und richtige Entscheidung der Fachausschüsse über die Durchführung einer ganzen Reihe von VB-Maßnahmen im Stadtgebiet. Aufgrund der guten Erfahrungen in der Vergangenheit befürworte ich auch weiterhin eine Einzelfallberatung sowie eine Entscheidung über die eingehenden Anträge von Fall zu Fall zu treffen. (Bösche) -2-