Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
04.04.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 135/2006
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.01.2006
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Auschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
04.04.2006
Antrag bzgl. Mobilitätsverbesserung für Radfahrer und Umsetzung der
Barrierefreiheit auf öffentlichen Verkehrswegen;
Beschränkung der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf die Beseitigung von Unfallbzw. Gefahrenschwerpunkte
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag berührt den Wirtschaftsplan in unbekannter Höhe.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.01.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist der sparsame Umgang mit Haushaltsmitteln auch bei
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, aufgrund der allgemein angespannten kommunalen Finanzlage
sinnvoll. Auch der Landesbetrieb Straßenbau hat die Unterhaltungs- und Betriebausgaben für die
in seiner Baulast befindlichen Bundes- und Landesstraßen erheblich reduziert. Zur Zeit setzt der
Landesbetrieb nur noch unbedingt notwendige Maßnahmen in sein Bauprogramm ein.
Die Beseitigung von Unfallhäufungspunkten steht bei allen Straßenbaulastträgern grundsätzlich
haushaltsmäßig an 1.Priorität. In der 2. Priorität werden Maßnahmen eingeordnet, die der
Schulwegsicherung dienen. Alle anderen Maßnahmen sind innerhalb eines Bauprogramms
entsprechend einer Kosten- Nutzenbetrachtung in eine Prioritätenliste eingeordnet.
Die zuständigen Fachausschüsse haben die eingegangenen Anträge zur Errichtung von
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Vergangenheit einzeln bewertet und beraten. Hierbei
stand sowohl bei baulichen Maßnahmen im Fahrbahnbereich, als auch bei der Aufstellung von
zusätzlichen Verkehrszeichen und Markierungen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, sowie die
Reduzierung der Kfz-Geschwindigkeit im Vordergrund. Die Leichtigkeit der Abwicklung des
Individualverkehrs wurde hierbei entsprechend geringer bewertet. In vielen Fällen war vor allem
bei Hauptverkehrsstraßen die Leistungsfähigkeit gegenüber dem Zugewinn an Sicherheit
abzuwägen. Über die Gewichtung der Schwerpunkte lässt sich sicherlich diskutieren.
Die Verkehrsunfallstatistiken des Rhein-Erft-Kreises der letzten Jahre haben gezeigt, dass das
Unfallaufkommen in Erftstadt im Vergleich zu den Nachbarstädten im Kreis sehr niedrig
einzustufen ist. Grund hierfür ist sicherlich (auch) die ausgewogene und richtige Entscheidung der
Fachausschüsse über die Durchführung einer ganzen Reihe von VB-Maßnahmen im Stadtgebiet.
Aufgrund der guten Erfahrungen in der Vergangenheit befürworte ich auch weiterhin eine
Einzelfallberatung sowie eine Entscheidung über die eingehenden Anträge von Fall zu Fall zu
treffen.
(Bösche)
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