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Bürgerantrag (Antrag bzgl. Verkehrsregelung Grachtstraße - Änderung des Durchfahrtsverbotes für LKW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 317/2007 Az.: 6619-3032/06 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 26.07.2007 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 30.08.2007 Antrag bzgl. Verkehrsregelung Grachtstraße - Änderung des Durchfahrtsverbotes für LKW Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.07.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Die Sperrung der Grachtstraße im Abschnitt zwischen Carl-Schurz-Straße und „alter“ Grachtstraße für den Lkw-Verkehr, mit Ausnahme des LKW-Anliegerverkehrs, habe ich bereits nach einem Beschlusses des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 22.07.2003 angeordnet. Der Grund für diese Ausschilderung ist die Umsetzung einer beantragten Verkehrsberuhigungsmaßnahme, bei der unter anderem die Fahrbahnbreite auf ca. 4,50 m verschmälert wurde. Auch die beengten Verhältnisse im Einmündungsbereich Grachtstraße/ CarlSchurz-Straße lassen hier einen normalen Lkw-Verkehr nicht zu.. Für eine Sperrung der „alten“ Grachtstraße für den Lkw-Verkehr liegen jedoch keine zwingenden Gründe vor. Bei einer solchen Sperrung müsste zwangsläufig aufgrund der zulaufenden Querstraßen das Gebiet zwischen Bliesheimer Straße und Am Ziegelacker mit einbezogen werden. Eine Verkehrszählung am 31.05.2007 in der Zeit zwischen 7.00 und 9.00 Uhr auf der „alten“ Grachtstraße im Abschnitt zwischen der Einmündung zur „neuen“ Grachtstraße und der Straßeneinmündung Am Ziegelacker wurden insgesamt 351 Kraftfahrzeuge gezählt, von denen 15 Lkws waren. Dies entspricht einem Lkw-Anteil von ca. 4,3 %, was für eine Wohnsammelstraße in der Spitzenstunde einen normaler Wert darstellt. Die gleichzeitig durchgeführte Geschwindigkeitsmessung an dem o.g. Tag ergab eine mittlere Geschwindigkeit von 38 km/h und eine V85 von 43 km/h. Diese Werte liegen zwar über der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h, aber im Vergleich zu anderen Wohnstraßen sind sie nicht überdurchschnittlich hoch. Aus den vorgenannten Gründen rate ich von einer Sperrung der „alten Grachtstraße“ für den LkwVerkehr ab. . (Bösche) -2-