Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 317/2007
Az.: 6619-3032/06
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 26.07.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
30.08.2007
Antrag bzgl. Verkehrsregelung Grachtstraße - Änderung des Durchfahrtsverbotes für
LKW
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.07.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Sperrung der Grachtstraße im Abschnitt zwischen Carl-Schurz-Straße und „alter“ Grachtstraße
für den Lkw-Verkehr, mit Ausnahme des LKW-Anliegerverkehrs, habe ich bereits nach einem
Beschlusses des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 22.07.2003 angeordnet.
Der Grund für diese Ausschilderung ist die Umsetzung einer beantragten
Verkehrsberuhigungsmaßnahme, bei der unter anderem die Fahrbahnbreite auf ca. 4,50 m
verschmälert wurde. Auch die beengten Verhältnisse im Einmündungsbereich Grachtstraße/ CarlSchurz-Straße lassen hier einen normalen Lkw-Verkehr nicht zu..
Für eine Sperrung der „alten“ Grachtstraße für den Lkw-Verkehr liegen jedoch keine zwingenden
Gründe vor. Bei einer solchen Sperrung müsste zwangsläufig aufgrund der zulaufenden
Querstraßen das Gebiet zwischen Bliesheimer Straße und Am Ziegelacker mit einbezogen
werden.
Eine Verkehrszählung am 31.05.2007 in der Zeit zwischen 7.00 und 9.00 Uhr auf der „alten“
Grachtstraße im Abschnitt zwischen der Einmündung zur „neuen“ Grachtstraße und der
Straßeneinmündung Am Ziegelacker wurden insgesamt 351 Kraftfahrzeuge gezählt,
von denen 15 Lkws waren. Dies entspricht einem Lkw-Anteil von ca. 4,3 %, was für eine
Wohnsammelstraße in der Spitzenstunde einen normaler Wert darstellt.
Die gleichzeitig durchgeführte Geschwindigkeitsmessung an dem o.g. Tag ergab eine
mittlere Geschwindigkeit von 38 km/h und eine V85 von 43 km/h. Diese Werte liegen zwar über
der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h, aber im Vergleich zu anderen Wohnstraßen
sind sie nicht überdurchschnittlich hoch.
Aus den vorgenannten Gründen rate ich von einer Sperrung der „alten Grachtstraße“ für den LkwVerkehr ab.
.
(Bösche)
-2-