Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
23.10.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 315/2007
Az.:
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 13.10.2008
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
23.10.2007
Antrag bzgl. Vandalismus in Gymnich; Sachstandbericht zum Antrag A 7/2810
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.06.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Bereiche (bspw. Bahnsteige, Verkaufsräume eines
Supermarktes, Schulhöfe, Spielplätze etc.) mit optisch-elektronischen Einrichtungen
(Videokameras) ist nach den Vorschriften des Datenschutzgesetzes NRW zulässig, soweit dies
der Wahrnehmung des Hausrechts dient und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass
schutzwürdige Interessen betroffener Personen überwiegen. Die Tatsache der Beobachtung ist,
soweit nicht offenkundig, den Betroffenen durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
Darüber hinaus muss die Videoüberwachung erforderlich sein- es ist zu hinterfragen, ob der
Zweck auch durch ein milderes vergleichbar geeignetes Mittel erreicht werden kann.
Bei dem Bereich der Grundschule und des Kindergartens Gymnich einschließlich des Schulhofes,
der Turnhalle und des Spielgeländes handelt es sich um öffentlich zugänglichen Bereich, in dem
das Hausrecht vom städtischen Eigenbetrieb Immobilien ausgeübt wird. Der Eigenbetrieb
Immobilien hat daher zu der Frage der Installation von Videoüberwachungsanlagen in diesem
Bereich eine Stellungnahme abgegeben. Laut Eigenbetrieb Immobilien haben die
Vandalismusschäden im Bereich der Grundschule Gymnich zugenommen. So beliefen sich die
Kosten für den Austausch mutwillig zerstörter Fensterscheiben im Jahre 2006 auf ca. 3.900 € und
waren damit dreimal so hoch wie noch im Jahre 2005. Allerdings, so der Eigenbetrieb Immobillien
ist auch in vergleichbaren Bereichen ein Anstieg von Vandalismusschäden zu verzeichnen- so
zum Beispiel im Bereich der Nordschule Lechenich, des Gymnasiums Lechenich und der DonBosco Förderschule Friesheim.
Bei dem Gelände rund um die Grundschule Gymnich handelt es sich um einen sehr weitläufigen
Bereich. Der Eigenbetrieb Immobilien hat sich daher mit einem Fachunternehmen in Verbindung
gesetzt und dort ein Angebot für eine flächendeckende Videoüberwachung eingeholt. Dieses
Angebot benennt Kosten in Höhe von 33.000 €. Zur Aufstellung einzelner Videokameras oder der
zeitlich begrenzten Anmietung von Videoüberwachungssystemen
Eigenbetriebes Immobilien keine Aussage getroffen.
wurde
seitens
des
Grundsätzlich wird der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen kontrovers diskutiert. Die
Vorschriften des Datenschutzes müssen genau beachtet werden, es ist zu hinterfragen, ob andere
Mittel eingesetzt werden können und es müssen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, beobachtete
Täter auch zu identifizieren. Unabhängig von diesen Problemen ist es jedoch in nahezu allen
Fällen, in denen Videoüberwachungsanlagen installiert wurden, zu keinen nennenswerten
Schäden durch Vandalismus mehr gekommen. Die Videoüberwachungsanlagen dienen mithin der
Prävention und führen zur Verminderung von Zerstörungen, führen aber auch zur Verlagerung
dieser Delikte an andere Orte, mit der Konsequenz, dass dann wieder neue Entscheidungen
bezüglich der Installation von Videoüberwachungsanlagen getroffen werden müssen.
In Vertretung
(Erner)
Beigeordneter
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