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Antrag (Antrag bzgl. Vandalismus in Gymnich; Sachstandbericht zum Antrag A 7/2810)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
23.10.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 315/2007 Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 13.10.2008 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 23.10.2007 Antrag bzgl. Vandalismus in Gymnich; Sachstandbericht zum Antrag A 7/2810 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.06.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Bereiche (bspw. Bahnsteige, Verkaufsräume eines Supermarktes, Schulhöfe, Spielplätze etc.) mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videokameras) ist nach den Vorschriften des Datenschutzgesetzes NRW zulässig, soweit dies der Wahrnehmung des Hausrechts dient und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen betroffener Personen überwiegen. Die Tatsache der Beobachtung ist, soweit nicht offenkundig, den Betroffenen durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen. Darüber hinaus muss die Videoüberwachung erforderlich sein- es ist zu hinterfragen, ob der Zweck auch durch ein milderes vergleichbar geeignetes Mittel erreicht werden kann. Bei dem Bereich der Grundschule und des Kindergartens Gymnich einschließlich des Schulhofes, der Turnhalle und des Spielgeländes handelt es sich um öffentlich zugänglichen Bereich, in dem das Hausrecht vom städtischen Eigenbetrieb Immobilien ausgeübt wird. Der Eigenbetrieb Immobilien hat daher zu der Frage der Installation von Videoüberwachungsanlagen in diesem Bereich eine Stellungnahme abgegeben. Laut Eigenbetrieb Immobilien haben die Vandalismusschäden im Bereich der Grundschule Gymnich zugenommen. So beliefen sich die Kosten für den Austausch mutwillig zerstörter Fensterscheiben im Jahre 2006 auf ca. 3.900 € und waren damit dreimal so hoch wie noch im Jahre 2005. Allerdings, so der Eigenbetrieb Immobillien ist auch in vergleichbaren Bereichen ein Anstieg von Vandalismusschäden zu verzeichnen- so zum Beispiel im Bereich der Nordschule Lechenich, des Gymnasiums Lechenich und der DonBosco Förderschule Friesheim. Bei dem Gelände rund um die Grundschule Gymnich handelt es sich um einen sehr weitläufigen Bereich. Der Eigenbetrieb Immobilien hat sich daher mit einem Fachunternehmen in Verbindung gesetzt und dort ein Angebot für eine flächendeckende Videoüberwachung eingeholt. Dieses Angebot benennt Kosten in Höhe von 33.000 €. Zur Aufstellung einzelner Videokameras oder der zeitlich begrenzten Anmietung von Videoüberwachungssystemen Eigenbetriebes Immobilien keine Aussage getroffen. wurde seitens des Grundsätzlich wird der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen kontrovers diskutiert. Die Vorschriften des Datenschutzes müssen genau beachtet werden, es ist zu hinterfragen, ob andere Mittel eingesetzt werden können und es müssen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, beobachtete Täter auch zu identifizieren. Unabhängig von diesen Problemen ist es jedoch in nahezu allen Fällen, in denen Videoüberwachungsanlagen installiert wurden, zu keinen nennenswerten Schäden durch Vandalismus mehr gekommen. Die Videoüberwachungsanlagen dienen mithin der Prävention und führen zur Verminderung von Zerstörungen, führen aber auch zur Verlagerung dieser Delikte an andere Orte, mit der Konsequenz, dass dann wieder neue Entscheidungen bezüglich der Installation von Videoüberwachungsanlagen getroffen werden müssen. In Vertretung (Erner) Beigeordneter -2-