Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
133 kB
Datum
23.10.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen
den beigefügten Antrag der / des
SPDCDUFraktion
G9 Fraktion
o
0
~ an die zuständigen
der Hauptsatzung
Fraktion
F.D.P.-
o DIE GRÜNEN
BÜNDNIS
Fraktion
..
90/
der Stadt Erftstadt leite ich
o
StV
Ausschüsse weiter.
A 7/2810
- 32.
Betreff:
Antrag bzgl. Vandalismus in Gymnich
Finanzielle
Auswirkungen:
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Unterschrift
des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.11.2003
Der Antrag wird zur Vorberatung
Ausschuss
zugeleitet an den
tür öffentliche Ordnung
Stellungnahme der Verwaltung
Der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen
Stadtgebiet ist grundsätzlich zu diskutieren.
an vandalismusgefährdeten
Stellen im
Nach § 2gb des Datenschutzgesetzes NW ist die nicht mit einer Speicherung verbundene Beobachtung öffentlich zugänglicher Bereiche mit optisch-elektronischen Einrichtungen zulässig, soweit dies der Wahrnehmung des Hausrechtes dient und keine
Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen schutzbedürftiger Personen überwiegen. Die Speicherung der erhobenen Daten ist nur bei einer konkreten
Gefahr zu Beweiszwecken zulässig, wenn dies zum Erreichen der verfolgten Ziele
unverzichtbar ist.
P:\szIANTRÄGE\a2810.doc
Nach § 15a Polizeigesetz NWdarf die Polizei zur Verhütung von Straftaten einzelne
öffentlich zugängliche Orte, an denen Straftaten begangen wurden und deren Beschaffenheit die Begehung von Straftaten begünstigt, mittels Bildübertragung beobachten und die übertragenen Bilder aufzeichnen, solange Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden. Die Maßnahmen sind zu dokumentieren und auf jeweils ein Jahr zu befristen.
Im Zuge dieser rechtlichen Rahmenbedingungen kommt für die Stadt Erftstadt nur
die Beobachtung öffentlich zugänglicher Orte im Rahmen der Ausübung des Hausrechts in Betracht.
Die Stadt Erftstadt hat an einzelnen Stellen (Ville-Gymnasium, Bahnhof) Überwachungskameras eingesetzt. Weiterhin liegt mir ein Bericht der Stadt Nörvenich vor,
die seit Anfang des Jahres an zwei Schulen Videokameras installiert hat. In allen Fällen kann beobachtet werden, dass die Vandalismusschäden an den beobachteten
Bereichen stark zurückgegangen sind. Allerdings muss davon ausgegangenwerden,
wie dies auch in der einschlägigen Literatur berichtet wird, dass der Einsatz der
Überwachungsanlagen zu einer Verlagerung der einschlägigen Szene an andere
Orte führt.
Daher sollte zunächst grundsätzlich diskutiert werden, ob der Einsatz von Überwachungsanlagen in der Stadt Erftstadt ausgeweitet werden soll. Dann wäre ggf. zu
entscheiden, an welchen Stellen in der Stadt entsprechende Anlagen eingesetzt werden sollen.
,L
-~(Erner)
01/08/2003
12:26
02235953043
HOMt-1ELSHE
I t-1
.
Patrick Morgen
EllenlStr.4
50374 Erftstadt
Tel.02235n2902
c:
DOlll1erstag 31 JUli 2003
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Rathaus I Am Holzdamm
50374 Erftstadt
ANTRAG gemiB GO des Rates der Stadt Ertstadt
Betr.: Vanda)ismus in Gymnich
Sehr geehrter Herr BÜfgenneister Bösche,
hiermit beantrage ich das der Ehrenfiiedhof uod der Bereich um den Kindergarten
Nachts und in der Dämmerung mit einer Kamera überwacht wird.
Begründung: Der VandalisInus um den Kindergarten.der Grundschule und.vor'
allem am Ehrenfriedhofhaben mittlerweile ein Ausmaß angenommen dass nicht
mebr hinnebmbar ist. Ich sehe in einer Videoüberwachung die einzige Möglichkeit die Täter festzustellen und zur Verantwortung zuziehen. Dieses würde auch
fiir weitere Taten eine sehr starke abschreckende Wirkung haben.
Vielen Dank
Mit fteundlichen Grüßen
:!c-~,
Fred Schmitz
CDU-Fraktion
01/01