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Antrag (Antrag A7/2810)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
133 kB
Datum
23.10.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen den beigefügten Antrag der / des SPDCDUFraktion G9 Fraktion o 0 ~ an die zuständigen der Hauptsatzung Fraktion F.D.P.- o DIE GRÜNEN BÜNDNIS Fraktion .. 90/ der Stadt Erftstadt leite ich o StV Ausschüsse weiter. A 7/2810 - 32. Betreff: Antrag bzgl. Vandalismus in Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen nicht zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.11.2003 Der Antrag wird zur Vorberatung Ausschuss zugeleitet an den tür öffentliche Ordnung Stellungnahme der Verwaltung Der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen Stadtgebiet ist grundsätzlich zu diskutieren. an vandalismusgefährdeten Stellen im Nach § 2gb des Datenschutzgesetzes NW ist die nicht mit einer Speicherung verbundene Beobachtung öffentlich zugänglicher Bereiche mit optisch-elektronischen Einrichtungen zulässig, soweit dies der Wahrnehmung des Hausrechtes dient und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen schutzbedürftiger Personen überwiegen. Die Speicherung der erhobenen Daten ist nur bei einer konkreten Gefahr zu Beweiszwecken zulässig, wenn dies zum Erreichen der verfolgten Ziele unverzichtbar ist. P:\szIANTRÄGE\a2810.doc Nach § 15a Polizeigesetz NWdarf die Polizei zur Verhütung von Straftaten einzelne öffentlich zugängliche Orte, an denen Straftaten begangen wurden und deren Beschaffenheit die Begehung von Straftaten begünstigt, mittels Bildübertragung beobachten und die übertragenen Bilder aufzeichnen, solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden. Die Maßnahmen sind zu dokumentieren und auf jeweils ein Jahr zu befristen. Im Zuge dieser rechtlichen Rahmenbedingungen kommt für die Stadt Erftstadt nur die Beobachtung öffentlich zugänglicher Orte im Rahmen der Ausübung des Hausrechts in Betracht. Die Stadt Erftstadt hat an einzelnen Stellen (Ville-Gymnasium, Bahnhof) Überwachungskameras eingesetzt. Weiterhin liegt mir ein Bericht der Stadt Nörvenich vor, die seit Anfang des Jahres an zwei Schulen Videokameras installiert hat. In allen Fällen kann beobachtet werden, dass die Vandalismusschäden an den beobachteten Bereichen stark zurückgegangen sind. Allerdings muss davon ausgegangenwerden, wie dies auch in der einschlägigen Literatur berichtet wird, dass der Einsatz der Überwachungsanlagen zu einer Verlagerung der einschlägigen Szene an andere Orte führt. Daher sollte zunächst grundsätzlich diskutiert werden, ob der Einsatz von Überwachungsanlagen in der Stadt Erftstadt ausgeweitet werden soll. Dann wäre ggf. zu entscheiden, an welchen Stellen in der Stadt entsprechende Anlagen eingesetzt werden sollen. ,L -~(Erner) 01/08/2003 12:26 02235953043 HOMt-1ELSHE I t-1 . Patrick Morgen EllenlStr.4 50374 Erftstadt Tel.02235n2902 c: DOlll1erstag 31 JUli 2003 Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Rathaus I Am Holzdamm 50374 Erftstadt ANTRAG gemiB GO des Rates der Stadt Ertstadt Betr.: Vanda)ismus in Gymnich Sehr geehrter Herr BÜfgenneister Bösche, hiermit beantrage ich das der Ehrenfiiedhof uod der Bereich um den Kindergarten Nachts und in der Dämmerung mit einer Kamera überwacht wird. Begründung: Der VandalisInus um den Kindergarten.der Grundschule und.vor' allem am Ehrenfriedhofhaben mittlerweile ein Ausmaß angenommen dass nicht mebr hinnebmbar ist. Ich sehe in einer Videoüberwachung die einzige Möglichkeit die Täter festzustellen und zur Verantwortung zuziehen. Dieses würde auch fiir weitere Taten eine sehr starke abschreckende Wirkung haben. Vielen Dank Mit fteundlichen Grüßen :!c-~, Fred Schmitz CDU-Fraktion 01/01