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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zur V 550/2006 Archäologische Begleitarbeiten für die Baumaßnahme "Kanalsanierung Bonner Straße/Markt/Klosterstraße" in Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,9 kB
Datum
20.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zur V 550/2006
Archäologische Begleitarbeiten für die Baumaßnahme "Kanalsanierung Bonner Straße/Markt/Klosterstraße" in Erftstadt-Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 551/2006 Amt: 65 Az.: 66 19-3328/15 Datum: 21.07.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 20.09.2006 Bemerkungen TOP Dringlichkeit zur V 550/2006 Archäologische Begleitarbeiten für die Baumaßnahme "Kanalsanierung Bonner Straße/Markt/Klosterstraße" in Erftstadt-Lechenich Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 550/2006 wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Kanalsanierungsmaßnahme in der Bonner Straße/Klosterstraße befindet sich im historischen Altstadtkern von Lechenich. Dieser Bereich der Innenstadt gehört zum Bodendenkmal. Hier dürfen derart umfangreiche Erdarbeiten nur durchgeführt werden, wenn seitens des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege eine Grabungsgenehmigung erteilt wurde. Diese hat eine archäologische Begleitung der Baumaßnahme zur Auflage. Die Arbeiten zur Sanierung des Kanals sollten im September diesen Jahres beginnen. Der nächste Betriebsausschuss Stadtwerke findet am 20.09.2006 statt. Da ohne die archäologische Begleitung keine Erdarbeiten durchgeführt werden dürfen, würde eine Auftragsvergabe in der kommenden Ausschusssitzung den Beginn der Baumaßnahme erheblich verzögern. Aus diesem Grund muss die Auftragsvergabe über eine Dringlichkeitsentscheidung erfolgen. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 551/2006 wird zugestimmt. Erftstadt, den 11.0.2006 (Bösche) Bürgermeister (Kukla) Stadtverordneter