Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,9 kB
Datum
20.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
D 551/2006
Amt: 65
Az.: 66 19-3328/15
Datum: 21.07.2006
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Betrifft:
Termin
20.09.2006
Bemerkungen
TOP
Dringlichkeit zur V 550/2006
Archäologische Begleitarbeiten für die Baumaßnahme "Kanalsanierung Bonner
Straße/Markt/Klosterstraße" in Erftstadt-Lechenich
Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vorlage
V 550/2006
wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Kanalsanierungsmaßnahme in der Bonner Straße/Klosterstraße befindet sich im historischen
Altstadtkern von Lechenich. Dieser Bereich der Innenstadt gehört zum Bodendenkmal. Hier dürfen
derart umfangreiche Erdarbeiten nur durchgeführt werden, wenn seitens des Rheinischen Amtes
für Bodendenkmalpflege eine Grabungsgenehmigung erteilt wurde. Diese hat eine archäologische
Begleitung der Baumaßnahme zur Auflage.
Die Arbeiten zur Sanierung des Kanals sollten im September diesen Jahres beginnen. Der nächste
Betriebsausschuss Stadtwerke findet am 20.09.2006 statt. Da ohne die archäologische Begleitung
keine Erdarbeiten durchgeführt werden dürfen, würde eine Auftragsvergabe in der kommenden
Ausschusssitzung den Beginn der Baumaßnahme erheblich verzögern. Aus diesem Grund muss
die Auftragsvergabe über eine Dringlichkeitsentscheidung erfolgen.
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Der Vorlage
D 551/2006
wird zugestimmt.
Erftstadt, den 11.0.2006
(Bösche)
Bürgermeister
(Kukla)
Stadtverordneter