Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 312/2007
Az.: - 61 -
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 13.06.2007
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
19.06.2007
Bemerkungen
Anregung der Interessengemeinschaft Heidebroichsstraße, Am Tunnel, Schlunkweg
bzgl. Vertagung der Entscheidung über die Vorlage 274/2007 (Jugendkulturhalle)
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.06.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bürgerantrag betrifft den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 15 B, E.-Liblar,
„Jugendkulturhalle“. Als nächster Schritt ist im Bebauungsplanverfahren die einmonatige
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs (s. V 274/2007) vorgesehen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit während der Bauleitplanverfahren ist im § 3 Baugesetzbuch
abschließend geregelt; das Instrument eines Bürgerantrags ist darin, auch außerhalb der
Beteiligungsfristen, nicht vorgesehen.
Während der öffentlichen Auslegung besteht jedoch die Möglichkeit zur Abgabe von
Stellungnahmen - früher Bedenken und Anregungen - über die die Gemeinde (Stadtrat) im
Ergebnis eines entsprechenden Abwägungsprozesses dann vor dem Satzungsbeschluss
entscheidet. Es kann daher den Antragstellern empfohlen werden, ihren „Bürgerantrag“ während
der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes verfahrenskonform als Stellungnahme erneut
vorzutragen.
(Bösche)