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Bürgerantrag (Anregung der Interessengemeinschaft Heidebroichsstraße, Am Tunnel, Schlunkweg bzgl. Vertagung der Entscheidung über die Vorlage 274/2007 (Jugendkulturhalle) )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung der Interessengemeinschaft Heidebroichsstraße, Am Tunnel, Schlunkweg bzgl. Vertagung der Entscheidung über die Vorlage 274/2007 (Jugendkulturhalle) )

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 312/2007 Az.: - 61 - Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 13.06.2007 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 19.06.2007 Bemerkungen Anregung der Interessengemeinschaft Heidebroichsstraße, Am Tunnel, Schlunkweg bzgl. Vertagung der Entscheidung über die Vorlage 274/2007 (Jugendkulturhalle) Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.06.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Der Bürgerantrag betrifft den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 15 B, E.-Liblar, „Jugendkulturhalle“. Als nächster Schritt ist im Bebauungsplanverfahren die einmonatige öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs (s. V 274/2007) vorgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit während der Bauleitplanverfahren ist im § 3 Baugesetzbuch abschließend geregelt; das Instrument eines Bürgerantrags ist darin, auch außerhalb der Beteiligungsfristen, nicht vorgesehen. Während der öffentlichen Auslegung besteht jedoch die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen - früher Bedenken und Anregungen - über die die Gemeinde (Stadtrat) im Ergebnis eines entsprechenden Abwägungsprozesses dann vor dem Satzungsbeschluss entscheidet. Es kann daher den Antragstellern empfohlen werden, ihren „Bürgerantrag“ während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes verfahrenskonform als Stellungnahme erneut vorzutragen. (Bösche)