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Bürgerantrag (Bürgerantrag 312/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
168 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Bürgerantrag 312/2007) Bürgerantrag (Bürgerantrag 312/2007)

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Inhalt der Datei

Interessengemeinschaft Heidebroichstraße, Am Tunnel, Schlunkweg (Oberliblar) per Adresse: Reiner Ostertag, Schlunkweg 1,50374 Erftstadt Stadt Erftstadt - Der BürgermeisterHolzdamm 10 50374 Erftstadt Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NW Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in Kenntnis, dass die V 274/2007 im letzten Ausschuss tUr Stadtentwicklung ohne Beschlussvorschlag zur Beratung und Beschlussfassung in die nächste Ratssitzung am 19.07.06 verwiesen wurde, stellt die Interessengemeinschaft zur Berücksichtigung in der folgenden, weiteren Beratung im Rat folgenden Bürgerantrag : 1. ) Die Entscheidung über die Vorlage V 274/2007 soll vertagt werden. 2.) Bis zu einer Entscheidung über die Vorlage sollen die in der stattgefundenen Bürgerversammlung seitens der Anwohner aufgeworfenen - und protokollierten - Fragen und Einwände seitens der Verwaltung hinreichend beantwortet werden. Auch sei auf sämtliche Inhalte der Anwohnerstellungnahmen hingewiesen, die der Vorlage lediglich kommentarlos als Anlage beigetUgt sind. Diese Fragen und Einwände werden nach Auffassung der Interessengemeinschaft in der Vorlage nicht berücksichtigt und beantwortet. Hierin wird lediglich auf die planungsrechtlichen Voraussetzungen tUr das weitere Bebauungsplanverfahren eingegangen. Es erweckt den Eindruck, es soll hier über die Einwände und Interessen der Oberliblarer Bevölkerung bewusst hinweg gegangen werden, vielmehr noch, als soll das Bebauungsplanverfahren mit allen Mitteln nach den neuen Möglichkeiten des Baurechts ( § 13 a BauGB) ohne weitere Bürgerbeteiligung beschleunigt werden. 3.) Nicht zuletzt unter nochmaligem Hinweis auf die selbst vom Gutachter im Rahmen der Bürgerversammlung geäußerten Bedenken gegen den vorgesehenen Standort wird die Einholung eines neuen, zumindest jedoch ergänzenden Gutachtens erbeten, das sämtliche gewollte und den Jugendlichen zugesagte Nutzung der Einrichtung, also auch jene außerhalb des Gebäudes, nach lärmschutzrechtlichen Vorgaben würdigt und bewertet. Warum wurden im bislang vorliegenden Gutachten lediglich die mit einer Nutzung innerhalb der geschlossenen Räume verbundenen Immissionen berücksichtigt und bewertet? Hat man bisher bewusst auf Aussagen zur Außennutzung der Einrichtung verzichten wollen? 4.) Unter Berücksichtigung des kürzlich ergangenen, aktuellen Urteils in Sachen Basketballanlage auf dem Hauptschulhof Lechenich und unter Hinweis auf die in diesem Zusammenhang ausruhrliehe Berichterstattung in der Presse (z.B. KstA v. 30.05.07) wird der Rat nochmals eindringlich um Hinterftagung seiner Entscheidung zur Standortfrage gebeten. Es kann doch - gerade unter Würdigung des aktuellen Urteils und der hierzu ergangenen Berichterstattung in der Presse - nicht gewollt sein, eine Jugendkulturhalle unter Missachtung jeglicher Gegenargumente bewusst in ein hiertUr ungeeignetes Gebiet ansiedeln zu wollen, in nPT "ie KQnmkte zwischen Nutzung der Einrichtung und der Anliegerschaft __,. geradezu _. ___. _ L. KonflIkte ffilt den JugendlIchen, sonaern oenem Ult:~t: CI.U;:)Ulu,",.,.u",u. ..n.~ ~~J~_.~~_'._ u nicht mit der Wohngegend zu vereinbarenden, gewollten Nutzungen der Einrichtung. Sinn und im Interesse aller kann doch nur eine Standortentscheidung sein, die von vornherein möglichst wenig Konflikte aufkommen und erwarten lässt. Das hier betroffene und ohnehin schon zu Genüge belastete Wohngebiet, dessen Einwohnerstruktur und die bislang unbeantwortet gebliebenen Argumente wider dem Standort lassen erwarten, dass die derzeitige Standortentscheidung weder den Anwohnern, noch den Jugendlichen gerecht wird. Es ist mehr als zweifelhaft, ob und inwieweit sich am vorgesehenen Standort ein Miteinander zwischen den Interessen der Jugend und denen der Anwohner herstellen lässt. Kann es sinnhaft sein, Erftstadt auch in Zukunft - trotz Bau einer Jugendkulturhalle - weiterhin in den Verruf zu bringen, der Jugend keine geeigneten Möglichkeiten und Örtlichkeiten zur möglichst freien Entfaltung mit möglichst wenigen Beschränkungen und Auflagen zur VertUgung zu stellen? Mit ordnungs- , lärm- und zivilrechtlichen Verfahren und hieraus resultierenden Beschränkungen muss doch am beabsichtigten Standort gerechnet werden. Soll bewusst die Gefahr in Kauf genommen werden, dass die Jugend in Zukunft - wegen einer falschen Standortentscheidung- auch weiterhin über Gebühr reglementiert und eingeschränktwird, trotz Bau einer kostenintensiven Jugendkulturhalle? Kann Erftstadt sich in Sachen Freizeitmöglichkeiten rur die Jugend auch weiterhin eine ähnlich schlechten Ruf und eine schlechte Presse erlauben, wie bisher und zuletzt? Geht eine falsche Standortentscheidung mit den sich hieraus ergebenden Auflagen und Einschränkungen nicht wieder auf Kosten der Jugend und wird hiermit nicht gerade das Gegenteil vom Gewollten bewirkt? Es kann nicht sein und es ist auch nicht so, dass in Erftstadt kein geeigneterer, konfliktärmerer und sozial verträglicherer Standort vorhanden ist. Es muss doch möglich sein, einen geeigneten Standort zu finden, der sowohl in der Bevölkerung, wie auch bei der Jugend eine größere und breitere Akzeptanz findet. Alternativvorschläge sind ja auch bereits vorhanden. Es sei in diesem Zusammenhang auch nochmals eindringlich auf den geradezu ermahnenden Inhalt des Kommentars zur Situation der Jugend in Erftstadt im Kölner-Stadt-Anzeiger vom 30.05.07 hingewiesen. Nur Konfliktvermeidung und Konfliktlösung anstatt weiterer Konfliktschaffung können die Situation und die Zufriedenheit der Jugend verbessern. Übrigens hat man der Jugend bekanntlich das Basketballspiel nach 20 Uhr und am Wochenende auf dem Hauptschulhof in Lechenich verboten. Sollte dies nicht warnendes Beispiel sein? Die Interessengemeinschaft bittet im Sinne aller sowie unter Berücksichtigung der Bedeutung und der Auswirkungen der Standortentscheidung rur eine Jugendkulturhalle um verantwortungsvolle und positive Beratung des Antrags. Die Fraktionen im Rat erhalten ein Fax dieses Antrags mit heutigem Datum. Mit freundlichen Grüßen