Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
168 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Interessengemeinschaft
Heidebroichstraße,
Am Tunnel, Schlunkweg (Oberliblar)
per Adresse: Reiner Ostertag, Schlunkweg 1,50374 Erftstadt
Stadt Erftstadt
- Der BürgermeisterHolzdamm 10
50374 Erftstadt
Bürgerantrag
gemäß § 24 Gemeindeordnung
NW
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in Kenntnis, dass die V 274/2007 im letzten Ausschuss tUr Stadtentwicklung ohne
Beschlussvorschlag zur Beratung und Beschlussfassung in die nächste Ratssitzung am
19.07.06 verwiesen wurde, stellt die Interessengemeinschaft zur Berücksichtigung in der
folgenden, weiteren Beratung im Rat folgenden Bürgerantrag :
1. ) Die Entscheidung über die Vorlage V 274/2007 soll vertagt werden.
2.) Bis zu einer Entscheidung über die Vorlage sollen die in der stattgefundenen
Bürgerversammlung seitens der Anwohner aufgeworfenen - und protokollierten - Fragen und
Einwände seitens der Verwaltung hinreichend beantwortet werden. Auch sei auf sämtliche
Inhalte der Anwohnerstellungnahmen hingewiesen, die der Vorlage lediglich kommentarlos
als Anlage beigetUgt sind. Diese Fragen und Einwände werden nach Auffassung der
Interessengemeinschaft in der Vorlage nicht berücksichtigt und beantwortet. Hierin wird
lediglich
auf
die
planungsrechtlichen
Voraussetzungen
tUr
das
weitere
Bebauungsplanverfahren eingegangen. Es erweckt den Eindruck, es soll hier über die
Einwände und Interessen der Oberliblarer Bevölkerung bewusst hinweg gegangen werden,
vielmehr noch, als soll das Bebauungsplanverfahren mit allen Mitteln nach den neuen
Möglichkeiten des Baurechts ( § 13 a BauGB) ohne weitere Bürgerbeteiligung beschleunigt
werden.
3.) Nicht zuletzt unter nochmaligem Hinweis auf die selbst vom Gutachter im Rahmen der
Bürgerversammlung geäußerten Bedenken gegen den vorgesehenen Standort wird die
Einholung eines neuen, zumindest jedoch ergänzenden Gutachtens erbeten, das sämtliche
gewollte und den Jugendlichen zugesagte Nutzung der Einrichtung, also auch jene außerhalb
des Gebäudes, nach lärmschutzrechtlichen Vorgaben würdigt und bewertet. Warum wurden
im bislang vorliegenden Gutachten lediglich die mit einer Nutzung innerhalb der
geschlossenen Räume verbundenen Immissionen berücksichtigt und bewertet? Hat man bisher
bewusst auf Aussagen zur Außennutzung der Einrichtung verzichten wollen?
4.) Unter Berücksichtigung des kürzlich ergangenen, aktuellen Urteils in Sachen
Basketballanlage auf dem Hauptschulhof Lechenich und unter Hinweis auf die in diesem
Zusammenhang ausruhrliehe Berichterstattung in der Presse (z.B. KstA v. 30.05.07) wird der
Rat nochmals eindringlich um Hinterftagung seiner Entscheidung zur Standortfrage gebeten.
Es kann doch - gerade unter Würdigung des aktuellen Urteils und der hierzu ergangenen
Berichterstattung in der Presse - nicht gewollt sein, eine Jugendkulturhalle unter Missachtung
jeglicher Gegenargumente bewusst in ein hiertUr ungeeignetes Gebiet ansiedeln zu wollen, in
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nicht mit der Wohngegend zu vereinbarenden, gewollten Nutzungen der Einrichtung.
Sinn und im Interesse aller kann doch nur eine Standortentscheidung sein, die von vornherein
möglichst wenig Konflikte aufkommen und erwarten lässt. Das hier betroffene und ohnehin
schon zu Genüge belastete Wohngebiet, dessen Einwohnerstruktur und die bislang
unbeantwortet gebliebenen Argumente wider dem Standort lassen erwarten, dass die
derzeitige Standortentscheidung weder den Anwohnern, noch den Jugendlichen gerecht wird.
Es ist mehr als zweifelhaft, ob und inwieweit sich am vorgesehenen Standort ein Miteinander
zwischen den Interessen der Jugend und denen der Anwohner herstellen lässt. Kann es
sinnhaft sein, Erftstadt auch in Zukunft - trotz Bau einer Jugendkulturhalle - weiterhin in den
Verruf zu bringen, der Jugend keine geeigneten Möglichkeiten und Örtlichkeiten zur
möglichst freien Entfaltung mit möglichst wenigen Beschränkungen und Auflagen zur
VertUgung zu stellen?
Mit ordnungs- , lärm- und zivilrechtlichen Verfahren und hieraus resultierenden
Beschränkungen muss doch am beabsichtigten Standort gerechnet werden. Soll bewusst die
Gefahr in Kauf genommen werden, dass die Jugend in Zukunft - wegen einer falschen
Standortentscheidung- auch weiterhin über Gebühr reglementiert und eingeschränktwird,
trotz Bau einer kostenintensiven Jugendkulturhalle? Kann Erftstadt sich in Sachen
Freizeitmöglichkeiten rur die Jugend auch weiterhin eine ähnlich schlechten Ruf und eine
schlechte Presse erlauben, wie bisher und zuletzt? Geht eine falsche Standortentscheidung mit
den sich hieraus ergebenden Auflagen und Einschränkungen nicht wieder auf Kosten der
Jugend und wird hiermit nicht gerade das Gegenteil vom Gewollten bewirkt?
Es kann nicht sein und es ist auch nicht so, dass in Erftstadt kein geeigneterer, konfliktärmerer
und sozial verträglicherer Standort vorhanden ist. Es muss doch möglich sein, einen
geeigneten Standort zu finden, der sowohl in der Bevölkerung, wie auch bei der Jugend eine
größere und breitere Akzeptanz findet. Alternativvorschläge sind ja auch bereits vorhanden.
Es sei in diesem Zusammenhang auch nochmals eindringlich auf den geradezu ermahnenden
Inhalt des Kommentars zur Situation der Jugend in Erftstadt im Kölner-Stadt-Anzeiger vom
30.05.07 hingewiesen. Nur Konfliktvermeidung und Konfliktlösung anstatt weiterer
Konfliktschaffung können die Situation und die Zufriedenheit der Jugend verbessern.
Übrigens hat man der Jugend bekanntlich das Basketballspiel nach 20 Uhr und am
Wochenende auf dem Hauptschulhof in Lechenich verboten. Sollte dies nicht warnendes
Beispiel sein?
Die Interessengemeinschaft bittet im Sinne aller sowie unter Berücksichtigung der Bedeutung
und der Auswirkungen der Standortentscheidung rur eine Jugendkulturhalle um
verantwortungsvolle und positive Beratung des Antrags.
Die Fraktionen im Rat erhalten ein Fax dieses Antrags mit heutigem Datum.
Mit freundlichen Grüßen