Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 304/2007
Az.: 66 10-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 31.05.2007
Beratungsfolge
Rat
Termin
19.06.2007
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
30.08.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahmegenehmigung entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt
zur Fällung von 2 Lindenbäumen auf dem Kölner Ring in Höhe des Ausgangs der
Grundschule Lechenich-Nord zwecks Ausweisung eines Fußgängerüberweges
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Entfernung der beiden Bäume werden ca.3.000,00 Euro aus der Straßenunterhaltung benötigt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 31.05.2007
Beschlussentwurf:
Zur Ausweisung eines Fußgängerüberweges auf dem Kölner Ring, gegenüber der Grundschule,
werden die beiden seitlich an der Querungshilfe stehenden Linden gefällt. Es wird eine
Ausnahmegenehmigung entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt erteilt.
Die Fällung der beiden Bäume wird nicht durchgeführt, wenn der Schülerlotsendienst nach dem
Bürgerentscheid Ende des Schuljahres 2006/07 nicht entfällt und somit die Markierung eines
Fußgängerüberweges entbehrlich ist.
Begründung:
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr hat in seiner letzten Sitzung am 29.03.2007
beschlossen, dass auf Vorschlag der Schule zur Kompensierung des aufgegebenen
Schülerlotsendienstes der o.g. Fußgängerüberweg eingerichtet werden soll. Damit dies bis zum
Beginn des kommenden Schuljahres erfolgen kann, ist es erforderlich, beide Bäume kurzfristig zu
fällen. Hierzu benötigt die Verwaltung die Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung.
Da die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung erst am 05.09.2007 stattfindet und
das derzeit laufende Abstimmungsverfahren bezüglich des Schülerlotsendienstes noch nicht
abgeschlossen ist, wird unter Verzicht der Vorberatung im Fachausschuss und unter Ausübung
des Rückholrechtes des Stadtrates die Zustimmung durch den Rat der Stadt Erftstadt benötigt.
In der Anlage 4 zum A 646/2006 hatte ich unter Pkt.1) die Problematik zur Anlage eines
Fußgängerüberweges auf dem Kölner Ring in Höhe des Eingangs zur Grundschule bzw. zur
Tennishalle beschrieben. Um hier einen Fußgängerüberweg anlegen zu können, müssten zwei
Lindenbäume, die unmittelbar an der vorhandenen Querungshilfe stehen, entfernt werden. Nach
Auffassung der Kreispolizeibehörde könnten sonst Schüler, die den Kölner Ring überqueren
wollen, von den Stämmen dieser beiden Bäume verdeckt und somit von den Autofahrern zu spät
erkannt werden.
Die beiden Lindenbäume stehen in einem Grünstreifen, der den südlichen Gehweg von der
Fahrbahn trennt. Sie gehören einer Baumreihe an, die sich von der Frenzenstraße bis zur
Rotbachbrücke erstreckt. Durch das Fällen dieser beiden Bäume entsteht in der vorhandenen
Reihe eine Lücke von ca. 50 m. Beide Linden sind gesund und aufgrund ihres vorhandenen
Stammumfangs (1,50m und 1,40m) durch die Baumschutzsatzung geschützt.
(Bösche)
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