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Beschlussvorlage (Ausnahmegenehmigung entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zur Fällung von 2 Lindenbäumen auf dem Kölner Ring in Höhe des Ausgangs der Grundschule Lechenich-Nord zwecks Ausweisung eines Fußgängerüberweges)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausnahmegenehmigung entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zur Fällung von 2 Lindenbäumen auf dem Kölner Ring in Höhe des Ausgangs der Grundschule Lechenich-Nord zwecks Ausweisung eines Fußgängerüberweges) Beschlussvorlage (Ausnahmegenehmigung entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zur Fällung von 2 Lindenbäumen auf dem Kölner Ring in Höhe des Ausgangs der Grundschule Lechenich-Nord zwecks Ausweisung eines Fußgängerüberweges)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 304/2007 Az.: 66 10-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 31.05.2007 Beratungsfolge Rat Termin 19.06.2007 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 30.08.2007 Betrifft: Bemerkungen Ausnahmegenehmigung entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zur Fällung von 2 Lindenbäumen auf dem Kölner Ring in Höhe des Ausgangs der Grundschule Lechenich-Nord zwecks Ausweisung eines Fußgängerüberweges Finanzielle Auswirkungen: Für die Entfernung der beiden Bäume werden ca.3.000,00 Euro aus der Straßenunterhaltung benötigt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 31.05.2007 Beschlussentwurf: Zur Ausweisung eines Fußgängerüberweges auf dem Kölner Ring, gegenüber der Grundschule, werden die beiden seitlich an der Querungshilfe stehenden Linden gefällt. Es wird eine Ausnahmegenehmigung entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt erteilt. Die Fällung der beiden Bäume wird nicht durchgeführt, wenn der Schülerlotsendienst nach dem Bürgerentscheid Ende des Schuljahres 2006/07 nicht entfällt und somit die Markierung eines Fußgängerüberweges entbehrlich ist. Begründung: Der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr hat in seiner letzten Sitzung am 29.03.2007 beschlossen, dass auf Vorschlag der Schule zur Kompensierung des aufgegebenen Schülerlotsendienstes der o.g. Fußgängerüberweg eingerichtet werden soll. Damit dies bis zum Beginn des kommenden Schuljahres erfolgen kann, ist es erforderlich, beide Bäume kurzfristig zu fällen. Hierzu benötigt die Verwaltung die Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung. Da die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung erst am 05.09.2007 stattfindet und das derzeit laufende Abstimmungsverfahren bezüglich des Schülerlotsendienstes noch nicht abgeschlossen ist, wird unter Verzicht der Vorberatung im Fachausschuss und unter Ausübung des Rückholrechtes des Stadtrates die Zustimmung durch den Rat der Stadt Erftstadt benötigt. In der Anlage 4 zum A 646/2006 hatte ich unter Pkt.1) die Problematik zur Anlage eines Fußgängerüberweges auf dem Kölner Ring in Höhe des Eingangs zur Grundschule bzw. zur Tennishalle beschrieben. Um hier einen Fußgängerüberweg anlegen zu können, müssten zwei Lindenbäume, die unmittelbar an der vorhandenen Querungshilfe stehen, entfernt werden. Nach Auffassung der Kreispolizeibehörde könnten sonst Schüler, die den Kölner Ring überqueren wollen, von den Stämmen dieser beiden Bäume verdeckt und somit von den Autofahrern zu spät erkannt werden. Die beiden Lindenbäume stehen in einem Grünstreifen, der den südlichen Gehweg von der Fahrbahn trennt. Sie gehören einer Baumreihe an, die sich von der Frenzenstraße bis zur Rotbachbrücke erstreckt. Durch das Fällen dieser beiden Bäume entsteht in der vorhandenen Reihe eine Lücke von ca. 50 m. Beide Linden sind gesund und aufgrund ihres vorhandenen Stammumfangs (1,50m und 1,40m) durch die Baumschutzsatzung geschützt. (Bösche) -2-