Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
51 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage 2)

öffnen download melden Dateigröße: 51 kB

Inhalt der Datei

Anlage zur V 304/2007 Ausnahmegenehmigung entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zur Fällung von 2 Lindenbäumen auf dem Kölner Ring in Höhe des Ausgangs der Grundschule Lechenich-Nord zwecks Ausweisung eines Fußgängerüberweges Am 09.08.2007 fand auf dem Kölner Ring in Höhe des Ausgangs der Grundschule eine Ortsbesichtigung mit Vertretern der Fraktionen, dem Ortsvorsteher von Lechenich und der Leitung der Grundschule und des Kindergartens Lechenich-Nord statt. Die Teilnehmer der Ortsbesichtigung sprachen sich einstimmig für die Anlegung des Fußgängerüberweges an dem o.g. Standort aus. Jedoch erschien es den Anwesenden nicht erforderlich zu sein, bezüglich der Sichtverhältnisse Fahrer - Fußgänger zwei angrenzende Alleebäume abholzen zu müssen. Falls jedoch die Verkehrs behörde des Rhein- Erft- Kreises sowie die Kreispolizeibehörde die Fällung der Bäume zur Bedingung für die Ausweisung eines Fußgängerüberweges weiterhin erhebt, müssen notfalls die beiden sichtbehindernden Lindenbäume gefällt werden. Die Verwaltung wurde daher gebeten mit Vertretern der Kreispolizeibehörde und der Verkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises einen weiteren Ortstermin durchführen, bei dem die genauen notwendigen Sichtweiten des geplanten Fußgängerüberweges überprüft werden. Sollte die Sichtweite nach den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen auf die Warteflächen ausreichend sein, kann auf die Fällung der beiden Lindenbäume verzichtet werden. Ein Teilnehmer der Ortsbesichtigung regte die Einrichtung eines Halteverbotes auf der nördlichen Fahrbahnseite (vor und hinter dem geplanten Fußgängerüberweg) an. Durch dieses Halteverbot würde die Sicht auf die querenden Fußgänger durch die Kraftfahrzeugführer verbessert werden. Bei der Einrichtung des Fußgängerüberweges werde ich zusätzlich das vorgeschlagene Halteverbot in Form einer Zick-Zack-Linie (Verkehrszeichen Nr.299 StVO) auf die Fahrbahn auftragen lassen. ~