Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
222 kB
Datum
30.08.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
~" ](J'r!ltJ();
~~
I~j
Anlage 4 zum A 646/2006
Antrag zur Optimierung
Fußgängerüberwegen
I;;!::::!
--1 --.........--..-..-der Schulwegsicherung
durch die Neuanlage
von
Mittlerweile liegt mir die im Anhang beigefügte Stellungnahme der Kreispolizeibehörde zur
Einrichtung neuer Fußgängerüberwege in der Nähe von Schulen vor.
Zu 1) Nordschule Lechenich
Der von der Schule vorgeschlagene Standort zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf
dem Kälner Ring in Höhe des Eingangs zur Tennisanlage wird aus polizeilicher Sicht für
mehr als bedenklich gehalten. U.a. wird die Sicht der Autofahrer auf Schüler, die sich vor
dem Übergang befinden, durch die vorhandenen Bäume verdeckt. Da die Baumreihe auf dem
Kölner Ring im Abschnitt zwischen Frenzenstraße und Rotbachbrücke durchgehend ist, wäre
auch die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in unmittelbarer Nähe der Schule nur bei
Entfernung einiger Bäume möglich.
Zu 2) Südschule Lechenich
Die Anlegung eines Fußgängerüberweges auf dem Bonner Ring in Höhe der Rotbachbrücke
wird auch von der Kreispolizeibehörde fUr sinnvoll gehalten. Insgesamt wären dann, wie auch
in meiner Anlage 2 zum A 646/2006 beschrieben, auf einer Strecke von ca. 750m insgesamt 3
Fußgängerüberwege vorhanden. Aufgrund des eingeengten Wahrnehmungsvermögens des
Fahrzeugführers wird die Anlage weiterer Fußgängerüberwege auf dem Bonner Ring im
Abschnitt zwischen Klosterstraße und Rotbachbrücke von der Kreispolizeibehörde nicht
befürwortet. Deshalb halte ich die Ausführung diesen Teils des Beschlusses des Ausschusses
für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 29.03.2007 fur die beiden vorgeschlagenen
Standorte zur Einrichtung von neuen Fußgängerüberwegen auf dem Bonner Ring in Höhe
Paul-Keller-Straße und Stresemannstraße weiterhin für bedenklich. Falls andere
Lösungsmäglichkeiten zur Verbesserung des Fußgängerverkehrs hier möglich sind, werde ich
diese in der nächsten Sitzung des Ausschusses fUröffentliche Ordnung und Verkehr
aufzeigen.
Die von der Polizei vorgeschlagene Änderung der geltenden Vorfahrtsregelung auf dem
Bonner Ring im Abschnitt zwischen Klosterstraße und Rotbachbrücke in eine "rechts vor
links"-Regelung halte ich aufgrund des Verkehrsaufkommens auf dem Bonner Ring und der
Funktion der als Hauptsammelstraße fUrungünstig. Um den geltenden Vorschriften aus der
StVO dennoch gerecht zu werden, schlage ich stattdessen vor, die Zonenbeschilderung auf
dem Bonner Ring aufzuheben und hier die 30 km/h- Geschwindigkeitsbegrenzung
einzuftihren. Die Kosten für eine Umrüstung der Beschilderung schätze ich auf ca. 2.000,-Euro. Sie sollte mit Einrichtung der Fußgängerüberwege durchgeführt werden.
Zu 3) Ville Gymnasium
Für die Anlegung eines Fußgängerüberweges auf der Poststraße am Eingangsbereich zum
Schulzentrum in Höhe der 90 Grad-Kurve fehlen mehrere Kriterien fur die Umsetzung dieser
Einrichtung. Somit kann ich den Beschluss zunächst nicht ausfUhren. Im Rahmen eines mir
vorliegenden Antrages des Ville Gymnasiums in der Poststraße eine Einbahnstraßenregelung
anzuordnen, prüfe ich derzeit, ob hier noch weitere Verbesserungsmaßnahmen möglich sind.
Die Beschilderung des Minikreisels im Kreuzungsbereich Bonner Ringl Rämerhofweg wurde
mit dem Rhein-Erft-Kreis und der Kreispolizeibehörde vor der Durch:fiihrung abgestimmt.
..J'
Eine nachträgliche Nachrüstung durch die Verkehrszeichen 293 StVO (Fußgängerüberweg)
werde ich, ggfl an einem Ortstermin mit der Kreispolizeibehörde, prüfen.
(~
Kreispolizeibehörde
Rhein-Erlt-Kreis
- Postfach - 50124 Bergheim
Dienststelle:
Anschrift:
Stadt Erftstadt
z. Hd. Herrn Coenders
Bearbeitung:
E-mail
Raum:
Fernsprecher:
50374 Erftstadt
Telefax:
Aktenzeichen:
Direktion Verkehr
Verkehrsunfall-Prävention
Dürener Straße 48 50
50226 Frechen
Herr Stölting
-
Arno.Stoelting@polizei.nrw.de
Durchwahl:
02234-211-0
3715
02234-211-3509
-V-60.11.26
08.02.2007
Antrag auf Optimierung
wegen
der Schulwegsicherung
durch die Neuanlage von Fußgängerüber-
Ortstermin mit Ihnen am 24.04.2007 - 09:30 Uhr
Sehr geehrter Herr Coenders,
am benannten Ortstermin wurden mit Ihnen folgende Örtlichkeiten aufgesucht, an denen neue Fußgängerüberwege ( FGÜ ) eingerichtet werden sollen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Bonner Ring in Höhe Rotbachbrücke
Bonner Ring / Stresemannstraße
Bonner Ring / Paul-Keller-Straße
Bonner Ring / Karl-Adolf-Straße
Kölner Ring in Höhe Tennisanlage
Poststraße / Eingangsbereich zum Schulzentrum.
Aus verkehrspolizeilicher Sicht nehme ich wie folgt Stellung:
Zu 1.- 4.)
Ab der Rotbachbrücke wird der Bonner Ring in Richtung Klosterstraße durch eine Tempo 30-Zone
geführt. In Höhe des Knotenpunktes Bonner Ring / Bernhardt-Letterhaus-Straße ist bereits ein Fußgängerüberweg vorhanden.
Aus verkehrspolizeilicher Sicht sind FGÜ in Tempo 30-Zonen grundsätzlich entbehrlich, da auf
Grund der reduzierten Geschwindigkeit und der Gestaltung des Umfeldes ein sicheres überqueren
der Straße an jeder Stelle möglich ist. Das die Fahrzeugführer ihre Geschwindigkeit reduzieren
setzt allerdings voraus, dass das Zonenbewusstsein auch verdeutlicht wird und nicht wie hier durch
vorhandene Zeichen 306 ( entlang des Banner Rings) und Zeichen 206 ( untergeordnete Straßen)
negativ beeinflusst wird. In Tempo 30-Zonen muss die Vorfahrtsregelung
rechts vor links" gelten. Andere Vorfahrtsregelungen widersprechen dem Charakter dieser Zonen."
Da die FGÜ zur Optimierung der Schulwegsicherung angelegt werden sollen, halte ich eine Neuanlage an der Rotbachbrücke und am Knotenpunkt Karl-Adolf-Straße rur sinnvoll.
Damit wäre der Bonner Ring innerhalb der Tempo 3D-Zone mit 3 FGÜ ausreichend zusätzlich zur
Schulwegsicherung ausgestatten, zumal eine Tempo 3D-Zone bei charakterlicher Ausgestaltung
eine Schulwegsicherung beinhaltet.
Weitere FGÜ innerhalb dieser Strecke von ca. 750m würden das Wahrnehmungsbewusstsein beim
Fahrzeugführer erheblich einengen.
Zu5. )
Die Neuanlage eines FGÜ halte ich an dieser Örtlichkeit aus verkehrspolizeilicher Sicht für mehr
als bedenklich. Auf dem Kölner Ring ist durch Zeichen 274 StVO eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet, der Fahrzeugverkehr ist als normal üblicher Durchgangsverkehr zu
betrachten.
Der FGÜ soll direkt vor dem Ausgang der Grundschule eingerichtet werden. Dies bedeutet, dass er
mit Sperrbarrieren versehen sein muss, damit der Schülerstrom nicht direkt auf die Fahrbahn gelangt.
Die vorhandene Baumreihe und die Bepflanzung bieten erhebliche Sichtbehinderungen für und auf
den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr.
Da des Weiteren an dieser Örtlichkeit keine Beleuchtung vorhanden ist, sollte ein anderer geeigneter Standort gewählt werden, der der VwV der StVO entspricht.
Zu 6.)
Der vorgeschlagene Standort auf der Poststraße zur Anlegung eines FGÜ im Bereich der 90 GradKurve / Eingang zum Schulzentrum ist aus verkehrspolizeilicher Sicht entbehrlich, da mehrere Kriterien zur Einrichtung von FGÜ gemäß der VwV zur StVO fehlen.
Die Poststraße befindet sich im Bereich einer Tempo 30-Zone-, wo aus verkehrspolizeilicher Sicht
FGÜ grundsätzlich entbehrlich sind. Es findet hier nur Quell- und Zielverkehr und fast kein Durchgangsverkehr statt. Innerhalb unsere Verweildauer während der Besichtigung ( ca. 10 Minuten )
passierte I PKW durchgehend die Poststraße. Am vorgeschlagenen Standort ist nur ein Gehweg in
Richtung Bahnhofstraße vorhanden.
Soweit meine Stellungnahme zu den vorgeschlagenen FGÜ.
Ich möchte mir jedoch gleichzeitig noch eine Anmerkung in anderer Sache erlauben.
Auf der Anreise zum Ortstermin wurde der Kreisverkehr auf dem Bonner Ring in Höhe Römerhofweg befahren. Hier wurde festgestellt, dass an allen vier Armen des Kreisverkehrs Fahrbahnmarkierungen fur Fußgängerüberwege ( Zeichen 293 StVO ) angelegt sind jedoch eine Beschilderung mit Zeichen 350 StVO fehlt.
Durch die Fahrbahnmarkierungen wird der Vorrang der Fußgänger geregelt. Dem Fußgänger wird
also suggeriert, dass er hier Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr hat; im Gegensatz dazu wird dem
Fahrzeugfuhrer aber nicht mitgeteilt, dass er hier einen FGÜ zu beachten hat.
Ich halte eine umgehende Nachrüstung nach den Richtlinien zur Beschilderung von Kreisverkehrsplätzen für zwingend erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stölting