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Bürgerantrag (Anregung von Frau Keuth, Fuchsweg 16a, Erftstadt bzgl. Fortsetzung der Hausaufgabenbetreuung in E.-Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
06.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung von Frau Keuth, Fuchsweg 16a, Erftstadt bzgl. Fortsetzung der Hausaufgabenbetreuung in E.-Köttingen) Bürgerantrag (Anregung von Frau Keuth, Fuchsweg 16a, Erftstadt bzgl. Fortsetzung der Hausaufgabenbetreuung in E.-Köttingen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 547/2006 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 20.07.2006 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 06.09.2006 Bemerkungen Anregung von Frau Keuth, Fuchsweg 16a, Erftstadt bzgl. Fortsetzung der Hausaufgabenbetreuung in E.-Köttingen Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.07.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag der Frau Keuth zwecks Weiterführung der Hausaufgabenbetreuung/des betreuten Mittagstischs im Jugendzentrum Köttingen wird von der Verwaltung nicht befürwortet. Dies wurde Frau Keuth in einem Telefonat mitgeteilt. Abgesprochen war, dass für diesen Fall der Antrag als Bürgerantrag behandelt werden sollte. Neben Frau Keuth gibt es für die Weiterführung der bisherigen Maßnahme weitere Interessenten. Das Jugendzentrum möchte die Maßnahme ebenfalls fortführen. Die ablehnende Haltung der Verwaltung begründet sich wie folgt: Die Einstellung zum 31.07.2006 ist auf den Ratsbeschluss vom 31.05.2005 (V 8/0517 und V8/0583 – Umsetzung OGATA, Schließung Horte und Schließung dieser Maßnahme) zurückzuführen. Die Maßnahme im Jugendzentrum wird auch nicht mehr mit Landesmitteln finanziert (bis 2005 = 5.000 € pro Schuljahr). Eine neue Maßnahme würde sich wie folgt finanzieren: Honorarkosten/Monat 325 € Elternbeitrag/Monat 150 € (10 Kinder á 15 €) Städt. Kostenbeitrag 175 € (17,50 € pro Kind) Eine Weiterführung der Maßnahme ist nicht zu empfehlen, weil • • • • • dies der Beschlusslage des Rates widerspricht, die Horte ebenfalls geschlossen werden, der im Aufbau befindlichen OGATA damit Konkurrenz entsteht, nur die Bürger aus Köttingen und Kierdorf bevorzugt wären, die OGATA für sich auch eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 17,50 € pro Kind und Monat reklamieren könnte. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen. I.V. (Erner) -2-