Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
09.05.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Anlage zum Antrag 280/2006
In Abstimmung mit dem Ortsvorsteher Herrn Faßbender wurde eine Planung für die
geforderte Gehwegverbreiterung erstellt. Für die Fahrbahnbreite ist der Begegnungsfall Bus/ Bus maßgebend, eine Fahrbahnbreite von 6,00 m ist somit vorgegeben.
Ausgehend von diesem Querschnitt lässt sich die Gehwegbreite entlang der Kirche
konstruieren. Es ergeben sich unterschiedliche Breiten von 1,50 m (normgerecht) bis
1,20 m (1,20 m ist ausreichend für eine einzelne Person mit Kinderwagen oder Gehhilfe, Begegnungen mit anderen Fußgängern sind allerdings schwierig). Das bereits
vorhandene Verkehrsberuhigungselement bleibt erhalten, es wird jedoch auf ca.
1,20 m verschmälert um zusätzlich an dieser Stelle die Gehwegbreite zu vergrößern.
Die momentane Wasserführung zwischen Gehweg und Grünbeet entfällt. Das Oberflächenwasser wird durch einen neuen Hochpunkt um das Beet herumgeleitet. Auf
den vorhandenen Plattenbelag soll verzichtet werden, statt dessen wird ein ansprechendes Pflaster im Gehweg verlegt.
Da die Straßendecke Risse über die gesamte Fahrbahnbreite aufweist, soll sie abgefräst und komplett neu eingebaut werden. Die Tragschicht wird in Teilbereichen erneuert. Durch das Aufbringen der neuen Decke ist eine geringe Veränderung des
Gefälles vorgesehen, sodass das Oberflächenwasser um das Grünbeetes herum
geführt werden kann.
Eine Absenkung des Bordsteines auf Höhe der vorhandenen Einfahrt neben der
Sparkasse gewährleistet die barrierefreie Nutzung des Gehweges. Hier wird die Möglichkeit gegeben, die Straße an einer gut einsehbaren Stelle zu überqueren.
Von der Ausbildung einer Mischverkehrsfläche möchte ich absehen. Die Gehwege
müssten aufgenommen werden und niveaugleich zur Straßenfläche wieder hergestellt werden. Es ist absehbar, dass aufgrund der gegebenen Kraftfahrzeugbelastung
die Fußgängerbereiche zu häufig überfahren werden. Insbesondere befürchte ich,
dass hierdurch die verkehrsberuhigende Wirkung der vorgegebenen Engpassstelle
aufgehoben wird. Im Begegnungsfall zweier großer Fahrzeuge (Bus, Traktor oder
LKW) würde zumindest einer von beiden auf den Gehwegbereich ausweichen. Dort
vorhandene Personen hätten aufgrund der Mauern an der Hinterkante der beiden
Gehwege keine Möglichkeit auszuweichen.
(Bösche)