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Antrag (Antrag bzgl. Einführung und Umsetzung einer Tariftreue-Erklärung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Einführung und Umsetzung einer Tariftreue-Erklärung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 296/2007 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 23.05.2007 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 19.06.2007 Bemerkungen Antrag bzgl. Einführung und Umsetzung einer Tariftreue-Erklärung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.05.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Das im Antrag der SPD-Fraktion angeführte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes datiert vom 11. Juli 2006, - 1 BvL 4/00 -, und befasst sich mit dem geltenden Berliner Vergabegesetzes vom 9. Juli 1999 (GVBl S. 369). Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 21.11.2006 das Tariftreuegesetz des Landes NRW aufgehoben mit der Begründung, dass die mit dem bisherigen Gesetz verfolgten Schutzziele für Arbeitskräfte durch die gesetzlichen Mindestlohnregelungen wesentlich wirkungsvoller erreicht werden, so dass das Tariftreuegesetz abgeschafft werden konnte. Die gesetzliche Grundlage zur Forderung von Tariftreueerklärung ist in Nordrhein-Westfalen mit der Aufhebung des Tariftreugesetzes entfallen. Gemäß dem beigefügten Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Mitelstand und Energie des Landes NRW vom 14.05.2007 ist die Forderung der Abgabe von Tariftreueerklärungen in Nordrhein-Westfalen durch die fehlende gesetzliche Grundlage nicht mehr zulässig. (Bösche)