Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 296/2007
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 23.05.2007
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
19.06.2007
Bemerkungen
Antrag bzgl. Einführung und Umsetzung einer Tariftreue-Erklärung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.05.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Das im Antrag der SPD-Fraktion angeführte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes datiert vom
11. Juli 2006, - 1 BvL 4/00 -, und befasst sich mit dem geltenden Berliner Vergabegesetzes vom
9. Juli 1999 (GVBl S. 369).
Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 21.11.2006 das Tariftreuegesetz des Landes NRW
aufgehoben mit der Begründung, dass die mit dem bisherigen Gesetz verfolgten Schutzziele für
Arbeitskräfte durch die gesetzlichen Mindestlohnregelungen wesentlich wirkungsvoller erreicht
werden, so dass das Tariftreuegesetz abgeschafft werden konnte.
Die gesetzliche Grundlage zur Forderung von Tariftreueerklärung ist in Nordrhein-Westfalen mit
der Aufhebung des Tariftreugesetzes entfallen.
Gemäß dem beigefügten Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Mitelstand und Energie
des Landes NRW vom 14.05.2007 ist die Forderung der Abgabe von Tariftreueerklärungen in
Nordrhein-Westfalen durch die fehlende gesetzliche Grundlage nicht mehr zulässig.
(Bösche)