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Antrag (Anlage 1 zu 296/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
84 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Anlage 1 zu 296/2007) Antrag (Anlage 1 zu 296/2007)

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Inhalt der Datei

24/05 2007 09::H TEL :24/ 0 5 ~ () 0 I 1)~ : :/:l I-A){ ..II:J uni r 141' I<:'I II!;Jouv...t .. .. [i] 002 , " -MinisteriUJ11 für Wirtschaft, MittelstAnd und Eneraie des Laudes Nordrhein- Westfalen T8lefan An die Be.ziri(sreglerungen - Vergabedezemate 1:411 83'7-25e8 PtI. 02' 1 837-2786 ..I*w.lalllmpl_ t'8lim8nn0mwm8.nrw.de - Alftnzeichen 11".. 10-1212 Amsberg, Detmold, Düsseldotf, ~n und Monster nachrichtlich: Städtetag Nordrhein-W9Stf.len Postfach bei AriWOIrt blte III\pben Zirksregie K61n r 5. Mai ru ng 2007 51 OS 2C1 50942 Köln DIenGtgebIY4t r.InIIIUlhllln- 8d1I1It Nordrhein-WGstfäli8Cher Städt&- und Gemeindebund Postfach 10 39 52 40030 DüsseldDrf HBtokIrIhII8 .. 4C2' i DOtIMIdOl1 T.'" 02' 1 637-02 FlIC Q;:a11837-2300 pociII!".~ntW.de Landkreistag Nordrhsin-Westfalen Polltfach 33 03 30 40438 Düsseldorf W\WV.wlrtiIGh8It..ruw.ae OIfentliGtldV RllelnbaM Unlen 7nfo,1CIfI,11t HIlt88iell.P....... Offentliohes Auftragewesen: Information der Kommunen und Kreise Ober' die Aufhebung d_ Tariflr'8uegesetzes Sehr geehrte Damen und Herren, in jüng.eterZeit wurde bekannt, dlSIeinige Kommunen trotz der Ende letzten Jahre6 erfolgten Aufhebung des TariftntuegeMtze& NRW. auf deren Bevorstehen mit RuncterlaS$ vom 1~.06.2006 (MBI.NRW.2006 5.360) hing&wlesen worden war, bei der Vergabe O1fenUicherAufträge eine Tariftteueerktärung ver1angen und ihre vergebeentscheidung \IOn der Vorlage einer sotchen abhängig FnIiICMn. t: L~lU~ 24/05 ~uv 2007 09: 31 I Vtl.':.:1 tll/\ TEL ,.,.~ U.<.':' 1 1 "iV 1':''+ U I...L J.h~', ,J.!\!...U.L L-I\U :".iI 1'\ U L..... - '- Ein solches Vorgehen I~ nachdem das Tariftreuegeeetz NRW mit GeEetz zur Auft1ebung des Tariftreusgesetzes vom 31. Oktober 20CJC5 (GV.NRW.2006 8.516) raufgrahobenworden ist, nicht mehr zulässig. Die für Vergaben oberhalb der europarecht/ichen Scnwedenwerte gemäß § 97 Abi. 4 GWB erforderliche gesetzliche Grundlage für das Stel/sn anderer oder weiterer Anforderungen als Fachkundlt, Lei.. tungsfähigkeit und Zuverlässigke1t sn Unternet-lmenist mit der Aufn.~ bung des Tariftreueg8setzes weggefallen. Auch bei Vergaben l,mterhalb der Schwellenwerte bedarf des vergabefremde Kritenum der Tarrtnue aus verfassungsrechtllcMn GrO:nden einer geeetzJichen Grundlage. Demnach dürfen öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen von den Bietern keine Tariftreueertdlrung verlangen und das Vorfi~ oder Nichtva'liegen einer solchen bei ihrer Auswehlentscnlllc:U1g auch nicht ber'Clc:ksichtigen, Ich wäre Ihnen dankbar. wenn Sie die KreiSet, kreisfreien Stadte und Gemeinden guf die Aufhebung des Tariftr8u8gesetzes NRW und die sich daraus ergebencJerl Kcnsequenzen bei der Vergabe öffentlicher ALJfträge hinweisen WOrden. Mit freundlichen GrOßen Im Auftrag (Dr. Tobies Traupel) 'I!:I uVUI i4J003 """'lU