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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 134, E.-Dirmerzheim, Seitenstrasse, Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 134, E.-Dirmerzheim, Seitenstrasse,
Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 134, E.-Dirmerzheim, Seitenstrasse,
Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 544/2006 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 18.07.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 14.09.2006 Rat 26.09.2006 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan 134, E.-Dirmerzheim, Seitenstrasse, Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 18.07.2006 Beschlussentwurf: Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.134, E.Dirmerzheim, Seitenstrasse im Bereich der textlichen Festsetzung Nr. 7.2 „Flächen zum Ausgleich außerhalb des Bebauungsplanes“ vereinfacht zu ändern. Die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.134, E.-Dirmerzheim, Seitenstrasse wird gem. §§ 13, 2, 4 und 10 BauGB vom 24.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Begründung: In den textlichen Festsetzungen und in der Begründung (Ökologischer Fachbeitrag) zum Bebauungsplan Nr.134, E.-Dirmerzheim, Seitenstrasse wurde zum Ausgleich für die durch den Bebauungsplan verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft eine Teilfläche von Gemarkung Bliesheim, Flur 3, Flurstück 138, die Teil der Ökokontoflächen in der Erftaue ist, als externe Ausgleichsmaßnahme zugeordnet. Zwischenzeitlich musste für drei Abrundungssatzungen „Blessem, Reinholdweg Verlängerung“, „Liblar, Carl-Schurz-Strasse“, „Liblar, Buschfelder Weg“ Retentionsraum an der Erft geschaffen werden. Am sinnvollsten möglich war nach Absprache mit dem Erftverband die Schaffung von Retentionsraum im Bereich dieser bereits dem Bebauungsplan Nr.134, E.-Dirmerzheim, Seitenstrasse zugeordneten Ausgleichfläche in der Erftaue (Gem. Bliesheim, Flur 3, Flurstück 138). Der Retentionsraum wurde mittlerweile umgesetzt. Aus diesem Grund ist die Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan Nr.134 zu verlegen, d.h. dem Bebauungsplan eine andere Ausgleichsfläche zuzuordnen. Dafür bietet sich eine südlich gelegene Ökokontofläche in der Erftaue an (Teilfläche Gemarkung Bliesheim, Flur 3, Flurstück 120), die in gleicher Weise angepflanzt und entwickelt wurde wie die ursprünglich festgesetzte Ausgleichsfläche und entsprechend in gleicher Weise als Ausgleich für die durch den Bebauungsplan Nr.134 verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft in Frage kommt. Daher wird vorgeschlagen, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend vereinfacht zu ändern. (Bösche) Anlage -2-