Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 544/2006
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 18.07.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
14.09.2006
Rat
26.09.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan 134, E.-Dirmerzheim, Seitenstrasse,
Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 18.07.2006
Beschlussentwurf:
Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt
gültigen Fassung, wird beschlossen, die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.134, E.Dirmerzheim, Seitenstrasse im Bereich der textlichen Festsetzung Nr. 7.2 „Flächen zum Ausgleich
außerhalb des Bebauungsplanes“ vereinfacht zu ändern.
Die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.134, E.-Dirmerzheim, Seitenstrasse wird
gem. §§ 13, 2, 4 und 10 BauGB vom 24.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung
als Satzung beschlossen.
Begründung:
In den textlichen Festsetzungen und in der Begründung (Ökologischer Fachbeitrag) zum
Bebauungsplan Nr.134, E.-Dirmerzheim, Seitenstrasse wurde zum Ausgleich für die durch den
Bebauungsplan verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft eine Teilfläche von Gemarkung
Bliesheim, Flur 3, Flurstück 138, die Teil der Ökokontoflächen in der Erftaue ist, als externe
Ausgleichsmaßnahme zugeordnet.
Zwischenzeitlich musste für drei Abrundungssatzungen „Blessem, Reinholdweg Verlängerung“,
„Liblar, Carl-Schurz-Strasse“, „Liblar, Buschfelder Weg“ Retentionsraum an der Erft geschaffen
werden. Am sinnvollsten möglich war nach Absprache mit dem Erftverband die Schaffung von
Retentionsraum im Bereich dieser bereits dem Bebauungsplan Nr.134, E.-Dirmerzheim,
Seitenstrasse zugeordneten Ausgleichfläche in der Erftaue (Gem. Bliesheim, Flur 3, Flurstück
138). Der Retentionsraum wurde mittlerweile umgesetzt. Aus diesem Grund ist die
Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan Nr.134 zu verlegen, d.h. dem Bebauungsplan eine
andere Ausgleichsfläche zuzuordnen. Dafür bietet sich eine südlich gelegene Ökokontofläche in
der Erftaue an (Teilfläche Gemarkung Bliesheim, Flur 3, Flurstück 120), die in gleicher Weise
angepflanzt und entwickelt wurde wie die ursprünglich festgesetzte Ausgleichsfläche und
entsprechend in gleicher Weise als Ausgleich für die durch den Bebauungsplan Nr.134
verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft in Frage kommt.
Daher wird vorgeschlagen, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend
vereinfacht zu ändern.
(Bösche)
Anlage
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